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Förderprogramme für Mobilität in Thüringen auf Ebene Land

Alle Programme für Mobilität auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.

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LandZuschuss

EFRE Thüringen 2021 bis 2027

Thüringen erhält in der Förderperiode 2021 bis 2027 rund 1,088 Milliarden Euro aus dem EFRE. Das Programm hat sechs Prioritäten: Forschung, technologische Entwicklung und Innovation, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit von KMU, CO2-Emissionsreduktion, Klimaanpassung und Katastrophenresilienz, nachhaltiger Nahverkehr sowie nachhaltige Stadtentwicklung. Die Thüringer Aufbaubank verwaltet das Programm, Anträge laufen über das Online-Portal.

Höhe je nach Vorhaben
Thüringen
Freistaat Thüringen, Bewilligung über die Thüringer Aufbaubank
LandZuschuss

Förderung eines nachhaltigen, innovativen und zukunftsfähigen Nahverkehrs

Zuschuss für Maßnahmen zur Einführung CO2-armer und emissionsfreier Mobilität im OePNV. Gefördert werden Machbarkeitsstudien und Mobilitätskonzepte, emissionsfreie Fahrzeuge, Umruestungen, Lade- und Betankungsinfrastruktur sowie Depotmodernisierungen. Batterieelektrische Busse erhalten bis zu 60 Prozent, Wasserstoffbusse bis zu 50 Prozent, Schienenfahrzeuge bis zu 30 Prozent, Infrastruktur 30 bis 60 Prozent.

bis 60 Prozent der Kosten
Thüringen
Thüringer Aufbaubank (TAB)
LandKredit

Kommunaldarlehen Thüringen

Flexibles Darlehen für Neuinvestitionen in Infrastruktur sowie in soziale, kulturelle und schulische Einrichtungen, außerdem für Investitionsförderungsmaßnahmen und die Umschuldung bestehender Darlehen. Angeboten werden Annuitäten-, Tilgungs-, endfällige und Forward-Darlehen mit Zinsbindungen von bis zu 20 Jahren oder variabler Verzinsung auf EURIBOR-Basis.

Höhe je nach Vorhaben
Thüringen
Thüringer Aufbaubank (TAB)
LandZuschussausgelaufen

E-Mobil Invest Thüringen

Thüringen förderte mit E-Mobil Invest öffentliche und nichtöffentliche Ladeinfrastruktur, den Kauf, das Leasing und den Mietkauf von Elektrofahrzeugen, die Umruestung auf Elektroantriebe, Wasserstoff-Betankungsinfrastruktur sowie Beratungsleistungen und Konzepte. Für Normalladepunkte bis 22 Kilowatt gab es bis zu 60 Prozent und maximal 2.500 Euro, für Schnellladepunkte über 22 bis unter 100 Kilowatt bis zu 60 Prozent und maximal 10.000 Euro. Bei Fahrzeugen reichte die Förderung von bis zu 40 Prozent und maximal 12.000 Euro für kommunale Pkw bis 3,5 Tonnen bis zu maximal 200.000 Euro für schwere Nutzfahrzeuge über 7,5 Tonnen. Antragsberechtigt waren juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, wirtschaftlich taetige Privatpersonen sowie Gemeinden und Landkreise in Thüringen. Die Laufzeit der Richtlinie endete am 31. Dezember 2024.

bis 60 Prozent, maximal 200.000 Euro
Thüringen
Thüringer Aufbaubank

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