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Förderung als Zuschuss für Mobilität in Bayern auf Ebene Land

Alle Programme für Mobilität auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.

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LandZuschuss

Bayerisches Verbundforschungsprogramm (BayVFP)

Fördert die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft in den vier Handlungsfeldern Werkstoffe und Materialien, Life Science, Digitalisierung sowie Mobilität. Die einzelnen Förderlinien sind unter anderem Informations- und Kommunikationstechnik (Kuenstliche Intelligenz und Data Science, Kommunikationsnetze der Zukunft, Cybersicherheit), Elektronische Systeme und Prozesstechnologien, Medizintechnik, Bio- und Gentechnologie, Neue Werkstoffe sowie Innovative Antriebstechnologien und Raumfahrt. Die Förderung erfolgt über regelmäßige Förderaufrufe mit Stichtagen.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie / Bayern Innovativ
LandZuschuss

Förderung wasserstoffbetriebener Nutzfahrzeuge in Bayern

Zuschuss von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Mehrausgaben für neue Nutzfahrzeuge der EG-Klassen N1, N2 und N3 mit Brennstoffzelle oder Wasserstoffverbrennungsmotor. Die Höchstbeträge richten sich nach der Fahrzeugklasse. Die Richtlinie gilt vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2028, die Förderung läuft über Förderaufrufe.

bis 80 Prozent der Kosten
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie / Projektträger Bayern
LandZuschuss

H2N - Förderprogramm für den Erwerb von emissionsfreien und sauberen Fahrzeugen mit Wasserstoffantrieb in Bayern

Zuschuss von bis zu 80 Prozent der Investitionsmehrkosten gegenüber einem vergleichbaren Dieselfahrzeug für Erwerb oder Leasing von Nutzfahrzeugen der Klassen N1, N2 und N3 mit Brennstoffzellen- oder Wasserstoffverbrennerantrieb. Die maximale Zuwendungssumme variiert je Fahrzeugklasse und wird in den Förderaufrufen festgesetzt.

bis 80 Prozent der Kosten
Bayern
Bayern Innovativ im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft
LandZuschuss

Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern

Zuschuss für den Neubau und die Modernisierung von Ladepunkten für Elektromobilität in Bayern. Die Richtlinie gilt seit 1. Januar 2026, antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen einschließlich Kommunen. Förderziele, Fördersaetze und technische Anforderungen werden jeweils in einzelnen Förderaufrufen konkretisiert.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
LandZuschuss

Förderprogramm Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2026 bis 2029

Zuschuss von bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten für öffentlich und nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte in Bayern, jeweils gestaffelt nach Ladeleistung: bis 3.000 Euro je Normalladepunkt (11 bis 22 kW), bis 15.000 Euro je Schnellladepunkt, bis 30.000 Euro je HPC-Ladepunkt ab 250 kW und bis 80.000 Euro je MCS-Ladepunkt ab 600 kW. Netzanschlüsse werden mit bis zu 10.000 Euro (Niederspannung) beziehungsweise 75.000 Euro (Mittel- und Hochspannung) gefördert.

bis 60 Prozent, maximal 80.000 Euro
Bayern
Bayern Innovativ im Auftrag des Freistaats Bayern

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