Förderprogramme für Mobilität in Saarland auf Ebene Bund
Alle Programme für Mobilität auf Ebene Bund. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
258 Programme gefunden
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- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
Halbe Bemessungsgrundlage für Plug-in-Hybride als Dienstwagen (Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 Nummer 5 EStG)
Für extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, die nicht unter die 0,25-Prozent-Regel fallen, wird bei der Privatnutzung nur der halbe Bruttolistenpreis angesetzt. Für Anschaffungen nach dem 31. Dezember 2024 verlangt das Gesetz höchstens 50 Gramm CO2 je Kilometer oder mindestens 80 Kilometer rein elektrische Reichweite. Für Anschaffungen zwischen 2022 und 2024 genügten noch 60 Kilometer Reichweite. Die Regelung gilt für Anschaffungen bis zum 31. Dezember 2030.
HyLand – HyStarter
Einstiegskategorie des Wettbewerbs HyLand für Regionen ohne Wasserstoff-Vorerfahrung. Die Gewinnerregionen erhalten ausdrücklich keine finanzielle Förderung, sondern ein Jahr lang fachliche und organisatorische Begleitung durch ein Expertenkonsortium (Spilett, Choice, Becker-Büttner-Held Consulting, EE ENERGY ENGINEERS, Reiner-Lemoine-Institut). In sechs aufeinander aufbauenden Fachdialogen wird mit regionalen Stakeholdern ein individuelles Wasserstoffkonzept für Verkehr, Wärme, Strom und Speicher entwickelt. HyLand I: 9 Regionen aus 138 Bewerbungen, HyLand II: 15 Regionen.
Innovationsförderung im Schiffbau (Innovativer Schiffbau)
Gefördert wird die industrielle Anwendung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte und Verfahren im Schiffbau, die gegenüber dem Stand der Technik in der EU technisch neu sind und ein technisches oder industrielles Risiko tragen. Förderfähig sind Schiffbau, Schiffsreparatur und Schiffsumbau bei gewerblichen selbstfahrenden Schiffen und Offshore-Strukturen. Anträge gehen an das BAFA, Kontakt schiffbau@bafa.bund.de.
Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge
Reine Elektrofahrzeuge sind nach Paragraf 3d Kraftfahrzeugsteuergesetz von der Kfz-Steuer befreit. Die Befreiung gilt zehn Jahre ab der erstmaligen Zulassung, wenn diese im Zeitraum vom 18. Mai 2011 bis zum 31. Dezember 2030 erfolgt, laengstens jedoch bis zum 31. Dezember 2035. Auch nachträglich zu reinen Elektrofahrzeugen umgeruestete Fahrzeuge sind erfasst, wenn die Umruestung zwischen dem 18. Mai 2016 und dem 31. Dezember 2030 stattfindet; die Befreiung beginnt dann mit dem Tag der behördlichen Feststellung. Zeiten der Ausserbetriebsetzung oder ein Saisonkennzeichen unterbrechen die Befreiung nicht. Plug-in-Hybride sind nicht befreit.
Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge
Reine Elektrofahrzeuge sind nach Paragraf 3d Kraftfahrzeugsteuergesetz zehn Jahre lang von der Kfz-Steuer befreit. Die Befreiung wurde um fuenf Jahre verlaengert und wird laengstens bis zum 31. Dezember 2035 gewährt. Nach Ablauf der Steuerbefreiung ermäßigt sich die zu zahlende Kraftfahrzeugsteuer um 50 Prozent. Die Begünstigung bleibt bei einem Halterwechsel erhalten, solange die Gesamtfrist nicht überschritten wird. Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor als Reichweitenverlaengerer sind ausgenommen.
Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge nach Paragraf 3d KraftStG
Reine Elektrofahrzeuge sind von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Mit dem Achten Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes, verkuendet am 22. Dezember 2025 und in Kraft seit 1. Januar 2026, wurde die Befreiung um fuenf Jahre verlaengert. Begünstigt sind Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen oder vollständig auf Elektroantrieb umgeruestet werden. Die Befreiung wird laengstens bis zum 31. Dezember 2035 gewährt. Fahrzeuge mit Erstzulassung bis 31.12.2025 erhalten die vollen zehn Jahre, ein gesonderter Antrag ist dafuer nicht noetig.
Kraftfahrzeughilfe, Zuschuss zu den Kosten der Fahrerlaubnis (Paragraf 8 KfzHV)
Die Kraftfahrzeughilfe-Verordnung übernimmt auch die Kosten des Führerscheins, wenn die Fahrerlaubnis für die berufliche Teilhabe nötig ist. Bei einem Einkommen bis 40 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach Paragraf 18 SGB IV werden die notwendigen Kosten in voller Höhe erstattet, bis 55 Prozent zwei Drittel und bis 75 Prozent ein Drittel. Kosten für behinderungsbedingte Untersuchungen, Ergänzungsprüfungen und Eintragungen in vorhandene Führerscheine trägt der Träger immer vollständig.
Ladeinfrastruktur für Elektro-Lkw an öffentlich zugänglichen Standorten
Der Förderaufruf C der Richtlinie Ladeinfrastruktur für Elektro-Lkw richtet sich an Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte für schwere Nutzfahrzeuge, etwa an Ladehubs, Rastanlagen und Umschlagpunkten. Gefördert werden Errichtung und Netzanschluss der Ladepunkte einschließlich Batteriespeicher und Lademanagement. Die Auswahl erfolgt wettbewerblich nach dem Verhältnis von Fördereuro zu installierter Ladeleistung. Der Aufruf lief vom 26. Mai bis 7. Juli 2026, weitere Aufrufe sind aus dem Milliardenbudget vorgesehen.
Ladeinfrastruktur für Elektro-Lkw auf Betriebshoefen (LIS E-Lkw)
Der Bund fördert die Errichtung von Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge auf eigenen Betriebsgelaenden, Logistikzentren und Umschlagpunkten. Gefördert werden Ladepunkte samt Netzanschluss, Batteriespeicher und Lademanagement. Für das Programm stehen insgesamt eine Milliarde Euro über vier Jahre bereit, davon 200 Millionen Euro für die ersten Förderaufrufe 2026. Aufruf A richtet sich ausschließlich an kleine und mittlere Unternehmen und wird nach Eingangsreihenfolge bewilligt, Aufruf B steht allen Unternehmen offen und wird im Wettbewerb nach Fördereuro je Kilowatt entschieden. Antragsberechtigt sind unter anderem KMU, Unternehmen, Kommunen, Hochschulen, Vereine und Stiftungen.
Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge
Förderung des Aufbaus von Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge, sowohl im eigenen Depot als auch für Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte. Über vier Jahre steht insgesamt eine Milliarde Euro bereit. Das Programm setzt einen zentralen Baustein des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 um und ersetzt unter anderem das eingestellte Landesprogramm TruckCharge@BW. Die Umsetzung erfolgt über mehrere Förderaufrufe an unterschiedliche Zielgruppen. Wichtig: die Frist des ersten Förderaufrufs endete am 07.07.2026, die Förderrichtlinie läuft aber bis 30.06.2027 und weitere Aufrufe sind angekuendigt.
Luftfahrtforschungsprogramm des Bundes (LuFo Klima), aktuelle Phase LuFo VII-2
Das nationale zivile Luftfahrtforschungsprogramm fördert Forschung und Technologieentwicklung für klimaneutrale, umweltfreundliche, leisere, effizientere und sicherere Luftfahrt an deutschen Standorten. Der Aufruf LuFo VII-2 wurde am 13. Mai 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht und setzt Schwerpunkte auf innovative Basistechnologien für die nächste Generation von Kurz- und Mittelstreckenflugzeugen sowie auf Technologien für dekarbonisierte Energieträger. Gefördert wird mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen.
Maritimes Forschungsprogramm
Das Maritime Forschungsprogramm fördert Forschung und Entwicklung in Schiffstechnik, Schifffahrt, Meerestechnik und maritimer Produktion. Die fünf Schwerpunkte sind MARITIME.zeroGHG für klimaneutrale Schiffe, MARITIME.green für maritimen Umweltschutz, MARITIME.smart für Digitalisierung, MARITIME.safe für maritime Sicherheit und MARITIME.value für maritime Ressourcen. Projektskizzen können jederzeit ohne Frist eingereicht werden.
Masterplan Ladeinfrastruktur 2030
Der Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 wurde im November 2025 vom Bundeskabinett beschlossen und loeste den Masterplan Ladeinfrastruktur II ab. Er ist selbst kein Förderprogramm, sondern der Rahmen, aus dem die einzelnen Bundesprogramme abgeleitet werden. Aus ihm stammen unter anderem Maßnahme 3 'Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern', umgesetzt seit April 2026, und das Programm für Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge mit einer Milliarde Euro. Wer nach konkretem Geld sucht, sollte direkt in diese Einzelprogramme schauen.
Mautbefreiung für emissionsfreie Nutzfahrzeuge
Emissionsfreie Nutzfahrzeuge sind von der Lkw-Maut befreit. Fahrzeuge mit mehr als 4,25 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse bleiben bis zum 30. Juni 2031 mautbefreit, Fahrzeuge bis 4,25 Tonnen dauerhaft. Als emissionsfrei gilt ein schweres Nutzfahrzeug ohne Verbrennungsmotor sowie ein Fahrzeug, dessen Emissionen unter 1 Gramm CO2 je Kilowattstunde beziehungsweise je Kilometer liegen. Auch die CO2-Abgabe entfällt für diese Fahrzeuge. Der Einsatz CO2-neutraler Kraftstoffe aendert dagegen nichts an der CO2-Emissionsklasse und damit nichts an der Maut.
Mitarbeiterladepunkte auf Betriebsgeländen als öffentliche Ladepunkte
Ladepunkte, die ausschließlich Mitarbeitern eines oder mehrerer Unternehmen offenstehen, sind nicht öffentlich zugänglich, weil der Personenkreis namentlich bestimmt ist. Sie können deshalb nicht nach Paragraf 6 der 38. BImSchV mengenbasiert gemeldet werden. Ladepunkte auf Kunden- oder Geschäftshausparkplätzen gelten dagegen als öffentlich zugänglich, weil dort alle Kunden fahren dürfen. Eine Registrierungspflicht steht der Öffentlichkeit nicht entgegen.
Mobilitätszuschuss für Auszubildende
Teil der Ausbildungsgarantie: Wer für eine betriebliche Ausbildung weit weg vom Wohnort zieht, kann im ersten Ausbildungsjahr einen Mobilitätszuschuss bekommen. Bezuschusst werden die Fahrtkosten für zwei Familienheimfahrten pro Monat. Die Regelung gilt seit dem 1. April 2024. Ein fester Eurobetrag ist nicht ausgewiesen, die Höhe richtet sich nach den erforderlichen Fahrtkosten.
Mobilitätszuschuss für Auszubildende (Paragraf 73a SGB III)
Wer eine wohnortferne Ausbildung aufnimmt, kann im ersten Ausbildungsjahr Fahrtkosten für zwei fiktive Familienheimfahrten pro Monat erstattet bekommen. Der Zuschuss ist Bestandteil der Ausbildungsgarantie und gilt seit dem 1. April 2024.
Niedrigerer THG-Wert für direkt eingespeisten Wind- und Solarstrom an Ladepunkten (Paragraf 5 Absatz 5 der 38. BImSchV)
Wird ein öffentlicher Ladepunkt ausschließlich mit Strom aus Wind oder Sonne beliefert, der nicht aus dem Netz stammt, sondern direkt von einer Erzeugungsanlage hinter demselben Netzverknüpfungspunkt, rechnet das UBA mit deutlich niedrigeren Emissionswerten: für 2026 sind das 15,7 kg CO2-Äquivalent je Gigajoule bei Photovoltaik, 4,9 bei Wind an Land und 2,7 bei Wind auf See statt 119 kg beim deutschen Strommix. Das erhöht die anrechenbare Minderung um ein Vielfaches.
Pauschalbesteuerung von Jobtickets nach Paragraf 40 Absatz 2 EStG
Kann der Arbeitgeber die Steuerfreiheit nach Paragraf 3 Nummer 15 EStG nicht nutzen, etwa weil das Ticket per Gehaltsumwandlung finanziert wird, kann er die Lohnsteuer für Sachbezüge und Zuschüsse zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nach Paragraf 40 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 EStG mit einem Pauschsteuersatz von 15 Prozent erheben. Diese 15 Prozent sind eine Steuer zulasten des Arbeitgebers, keine Förderquote. Der pauschal besteuerte Betrag darf den Betrag nicht übersteigen, den die Beschäftigten nach Paragraf 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 EStG als Werbungskosten abziehen koennten. Die pauschal besteuerten Bezüge mindern die abziehbare Entfernungspauschale.
PioDAK – Förderprogramm Digitale Automatische Kupplung
Das Programm PioDAK fördert die Einführung der Digitalen Automatischen Kupplung im Schienengüterverkehr. Bezuschusst werden Umrüstung von Güterwagen und Lokomotiven, Forschung, Entwicklung und Innovation sowie Studien rund um die DAK. Antragstellung und Abwicklung laufen über das eService-Portal des Bundesamtes für Logistik und Mobilität.
Pooling der THG-Quote über einen bestimmten Dritten (Paragraf 5 Absatz 2 der 38. BImSchV)
Weil Mineralölkonzerne keine Einzelverträge über 2.000 kWh schließen, erlaubt die Verordnung das Pooling: Der Ladepunktbetreiber oder Fahrzeughalter bestimmt in Textform eine andere Person, meist einen Dienstleister, der die Mengen bündelt, beim UBA bescheinigen lässt und weiterverkauft. Je Betreiber und Verpflichtungsjahr ist nur ein einziger Dritter zulässig, nach der Meldung ist ein Wechsel ausgeschlossen.
Quotenpflicht für Flugkraftstoffanbieter nach ReFuelEU Aviation
Neben der THG-Quote für Straßenkraftstoffe gibt es seit dem Zweiten Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote eigene Pflichten für Flugkraftstoffanbieter nach den Paragrafen 37j bis 37l BImSchG in Verbindung mit der Verordnung (EU) 2023/2405. Die Anrechnung synthetischer Flugkraftstoffe und erneuerbaren Wasserstoffs für die Luftfahrt regelt Paragraf 3a der 37. BImSchV. Das ist ein getrenntes System, nicht Teil der Straßenverkehrsquote.
Radnetz Deutschland
Der Bund fördert die qualitative Verbesserung und Bekanntheit der D-Routen, also des rund 12.000 Kilometer langen Netzes der Radfernwege. Gefördert werden unter anderem Verbreiterungen, Neubauabschnitte, Sicherheitsverbesserungen, Fahrradabstellanlagen und Rastplätze. Derzeit werden etwa 91 Projekte mit rund 49 Millionen Euro unterstützt. Einzelne Fördersaetze nennt das Ministerium auf der Programmseite nicht.
Richtlinie zur Förderung der Aus- und Weiterbildung in der deutschen Binnenschifffahrt
Der Bund bezuschusst Ausbildungsplätze in der Binnenschifffahrt sowie freiwillige Weiterbildungen zu Technik, Digitalisierung, Umweltschutz, Sicherheit und alternativen Antrieben, einschließlich der Reisekosten der Teilnehmenden. Im Haushaltsjahr 2026 sind je Großunternehmen maximal fünf Ausbildungsplätze und je Ausbildungsverbund maximal acht Ausbildungsplätze förderfähig.
Was Bundesförderung bei Mobilität bedeutet
Der Bund fördert überall gleich. Ein Bundesprogramm gilt in Flensburg wie in Garmisch, ohne Rücksicht auf Bundesland oder Gemeinde. Das macht diese Ebene zur verlässlichsten von allen: die Bedingungen ändern sich nicht, wenn du umziehst, und die Richtlinien laufen meist über Jahre statt über Monate.
- Wo der Antrag landet
- Über eine Bundesstelle, in der Regel eine Förderbank oder ein Bundesamt. Die Anträge laufen fast immer über ein eigenes Onlineportal, und die Bearbeitung ist standardisiert.
- Woran du sie erkennst
- Am Träger: steht dort ein Bundesamt, ein Bundesministerium oder eine bundesweite Förderbank, ist es diese Ebene. Im Feld Region steht dann meist nur Deutschland.
- Der häufigste Irrtum
- Zu glauben, der Bund sei die einzige Ebene. Er ist die größte, aber Land und Kommune legen regelmäßig etwas obendrauf, und genau das bleibt am häufigsten liegen.
Häufige Fragen zu Mobilität auf Ebene Bund
- Gilt ein Bundesprogramm in jedem Bundesland?
- Ja. Bundesprogramme kennen keine Landesgrenze. Sie können aber an andere Bedingungen geknüpft sein, etwa an das Baujahr eines Gebäudes, an eine Betriebsgröße oder an einen technischen Standard.
- Kann ich Bundes- und Landesförderung zusammen bekommen?
- Häufig ja, aber nicht beliebig. Dieselben Kosten dürfen nicht zweimal gefördert werden, und viele Richtlinien nennen eine Obergrenze für die Summe aller öffentlichen Mittel. Was zusammengeht, steht in der Richtlinie unter Kumulierung.
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