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Förderprogramme für Mobilität in Bayern auf Ebene Bund

Alle Programme für Mobilität auf Ebene Bund. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.

258 Programme gefunden

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BundZuschuss

Luftfahrtforschungsprogramm des Bundes (LuFo Klima), aktuelle Phase LuFo VII-2

Das nationale zivile Luftfahrtforschungsprogramm fördert Forschung und Technologieentwicklung für klimaneutrale, umweltfreundliche, leisere, effizientere und sicherere Luftfahrt an deutschen Standorten. Der Aufruf LuFo VII-2 wurde am 13. Mai 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht und setzt Schwerpunkte auf innovative Basistechnologien für die nächste Generation von Kurz- und Mittelstreckenflugzeugen sowie auf Technologien für dekarbonisierte Energieträger. Gefördert wird mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), Projektträger Luftfahrtforschung im DLR (PT-LF)
BundZuschuss

Echtzeittechnologien für die maritime Sicherheit

Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur maritimen Sicherheit: Schutz maritimer Infrastruktur und Personen, Überwachung von Seegebieten gegen illegale Aktivitäten, Sicherheit globaler Lieferketten, Sicherheit maritimer Transportsysteme sowie Meeresumweltschutz und Unfallvermeidung. Projektskizzen können jederzeit ohne Frist über easy-Online eingereicht werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), Projektträger Jülich (PtJ)
BundZuschuss

Maritimes Forschungsprogramm

Das Maritime Forschungsprogramm fördert Forschung und Entwicklung in Schiffstechnik, Schifffahrt, Meerestechnik und maritimer Produktion. Die fünf Schwerpunkte sind MARITIME.zeroGHG für klimaneutrale Schiffe, MARITIME.green für maritimen Umweltschutz, MARITIME.smart für Digitalisierung, MARITIME.safe für maritime Sicherheit und MARITIME.value für maritime Ressourcen. Projektskizzen können jederzeit ohne Frist eingereicht werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), Projektträger Jülich (PtJ)
BundZuschuss

Innovationsförderung im Schiffbau (Innovativer Schiffbau)

Gefördert wird die industrielle Anwendung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte und Verfahren im Schiffbau, die gegenüber dem Stand der Technik in der EU technisch neu sind und ein technisches oder industrielles Risiko tragen. Förderfähig sind Schiffbau, Schiffsreparatur und Schiffsumbau bei gewerblichen selbstfahrenden Schiffen und Offshore-Strukturen. Anträge gehen an das BAFA, Kontakt schiffbau@bafa.bund.de.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), Bewilligungsbehörde Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschuss

Förderrichtlinie Traditionsschifffahrt

Gefördert werden Maßnahmen, die für die technische Verkehrszulassung von Traditionsschiffen unter deutscher Flagge nach der Schiffssicherheitsverordnung nötig sind, also Restaurierung und Nachrüstung bestehender sowie neu registrierter Traditionsschiffe. Die Förderung beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung, höchstens 300.000 Euro je Antragsteller in drei Jahren nach De-minimis-Regel. Das Programmvolumen liegt bei 10 Millionen Euro.

bis 90 Prozent, maximal 300.000 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Projektträger Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)
BundZuschuss

Förderrichtlinie Digitale Testfelder in Häfen (DigiTest)

DigiTest fördert die Ausstattung deutscher See- und Binnenhäfen mit digitaler Infrastruktur, damit dort Logistikinnovationen erprobt werden können. Die vier Handlungsfelder sind Digitalisierung der Lieferkette, Prozessverwaltung, Verkehrsmanagement sowie automatisiertes und autonomes Fahren. Der aktuelle Förderaufruf ist seit dem 8. Januar 2026 offen, die Richtlinie wurde bis zum 31. Dezember 2026 verlängert.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
BundZuschuss

Förderrichtlinie Innovative Hafentechnologien II (IHATEC II)

IHATEC II fördert Forschungs- und Entwicklungsprojekte für innovative Technologien in deutschen See- und Binnenhäfen: Digitalisierung, Automatisierung, Vernetzung und Nachhaltigkeit von Umschlagsystemen, Transport, Infrastruktur und Sicherheit kritischer Hafeninfrastruktur. Von 2021 bis 2025 flossen rund 66 Millionen Euro, für 2026 stehen 10,3 Millionen Euro für neue Bewilligungen bereit.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Projektträger TÜV Rheinland Forschungs- und Innovationsmanagement GmbH
BundZuschuss

Umweltfreundliche Bordstrom- und mobile Landstromversorgung von See- und Binnenschiffen

Gefördert werden investive Maßnahmen zur Marktaktivierung alternativer Technologien für die Bordstrom- und mobile Landstromversorgung von See- und Binnenschiffen. Damit sollen Dieselgeneratoren während der Hafenliegezeit ersetzt und Luftschadstoffemissionen gesenkt werden. Anträge werden seit dem 1. Januar 2023 über das Portal easy-Online entgegengenommen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Projektträger Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)
BundZuschuss

Förderrichtlinie zur nachhaltigen Modernisierung von Küstenschiffen (NaMKü)

Gefördert werden die Modernisierung bestehender Küstenschiffe und innovative Ausrüstung von Neubauten: Antriebssystemmodernisierung, Schadstoffminderung, Energieeffizienz und Windunterstützungssysteme. Die Förderquoten liegen je nach Unternehmensgröße bei 70 bis 80 Prozent für emissionsfreie Antriebe, 50 bis 60 Prozent für saubere Antriebe, 40 bis 60 Prozent für Schadstoffminderung und 30 bis 50 Prozent für Energieeffizienz. Im sechsten Aufruf standen 18,16 Millionen Euro bereit.

bis 80 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Projektträger TÜV Rheinland Consulting GmbH
BundZuschuss

Anschubfinanzierung regelmäßiger Großraum- und Schwertransporte auf Bundeswasserstraßen

Der Bund bezuschusst den Aufbau regelmäßiger Großraum- und Schwertransporte auf Bundeswasserstraßen, um solche Transporte dauerhaft von der Straße auf das Wasser zu verlagern. Anträge gehen an die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Referat S 13, Am Propsthof 51, 53121 Bonn. Zwischennachweise über die durchgeführten Wasserstraßentransporte sind vorzulegen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Bewilligungsbehörde Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)
BundZuschuss

Richtlinie zur Förderung der Aus- und Weiterbildung in der deutschen Binnenschifffahrt

Der Bund bezuschusst Ausbildungsplätze in der Binnenschifffahrt sowie freiwillige Weiterbildungen zu Technik, Digitalisierung, Umweltschutz, Sicherheit und alternativen Antrieben, einschließlich der Reisekosten der Teilnehmenden. Im Haushaltsjahr 2026 sind je Großunternehmen maximal fünf Ausbildungsplätze und je Ausbildungsverbund maximal acht Ausbildungsplätze förderfähig.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Bewilligungsbehörde Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)
BundZuschuss

Richtlinie zur Förderung der Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen von Binnenschiffen

Zuschuss für die Nachrüstung von Binnenschiffen mit Abgasnachbehandlungssystemen und Kraftstoff-Wasser-Emulsionsanlagen. Gefördert werden große Unternehmen mit bis zu 60 Prozent, mittlere mit bis zu 70 Prozent und kleine sowie Kleinstunternehmen mit bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben. Der Zuwendungshöchstbetrag je Unternehmen liegt bei 300.000 Euro in einem Zeitraum von drei Jahren.

bis 80 Prozent, maximal 300.000 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Bewilligungsbehörde Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)
BundZuschuss

Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen zur Verlagerung von Güterverkehr von der Straße auf die Wasserstraße

Gefördert werden Digitalisierungs- und Automatisierungssysteme, hydrodynamische Verbesserungen und Propulsionsoptimierungen, Niedrigwasseroptimierungen und bauliche Anpassungen an Gütermotorschiffen, um Verkehr von der Straße auf die Wasserstraße zu verlagern. Die Zuwendung beträgt für große Unternehmen bis zu 60 Prozent, für mittlere bis zu 70 Prozent und für kleine und Kleinstunternehmen bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben.

bis 80 Prozent, maximal 4,5 Mio. Euro
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Bewilligungsbehörde Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)
BundZuschuss

Richtlinie zur Förderung emissionsfreier und emissionsarmer Antriebe sowie der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen

Zuschuss für emissionsfreie Antriebe, saubere Antriebe und Energieeffizienzmaßnahmen an Binnenschiffen. Innerhalb eines Förderaufrufs sind für emissionsfreie Schiffe bis zu 100 Prozent bei der Ausrüstung von Neubauten und bis zu 80 Prozent bei der Umrüstung möglich, für saubere Schiffe bis zu 70 Prozent, für Energieeffizienzmaßnahmen bis zu 80 Prozent. Außerhalb von Aufrufen gelten niedrigere, nach Unternehmensgröße gestaffelte Sätze. Die Zuwendung ist auf 4,5 Millionen Euro je Vorhaben begrenzt.

bis 80 Prozent, maximal 4,5 Mio. Euro
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Bewilligungsbehörde Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)
BundZuschuss

PioDAK – Förderprogramm Digitale Automatische Kupplung

Das Programm PioDAK fördert die Einführung der Digitalen Automatischen Kupplung im Schienengüterverkehr. Bezuschusst werden Umrüstung von Güterwagen und Lokomotiven, Forschung, Entwicklung und Innovation sowie Studien rund um die DAK. Antragstellung und Abwicklung laufen über das eService-Portal des Bundesamtes für Logistik und Mobilität.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Bewilligungsbehörde Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)
BundZuschuss

Förderrichtlinie Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes

Freiwilliges Bundesprogramm zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen: Finanziert werden aktiver Schallschutz in Form von Lärmschutzwänden und passiver Schallschutz in Form von Zuschüssen für Schallschutzfenster an bestehenden Gebäuden. Seit 2016 stehen jährlich 150 Millionen Euro bereit, im Jahr 2019 einmalig 176 Millionen Euro. Anwohner erhalten die Mittel über Verträge mit dem Infrastrukturunternehmen, nicht direkt vom Bund.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Abwicklung über das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) und die Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes
BundZuschuss

Förderung nach dem Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG)

Der Bund fördert Investitionen in Schieneninfrastruktur öffentlicher, nicht bundeseigener Eisenbahnen mit 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten als nicht rückzahlbaren Zuschuss. Förderfähig sind Ersatz-, Ausbau- und Neubauinvestitionen in Strecken und Serviceeinrichtungen einschließlich Hafenbahnen. Planungskosten sind mit 50 Prozent förderfähig, soweit sie 13 Prozent der Baukosten nicht übersteigen.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Bewilligungsbehörde Eisenbahn-Bundesamt (EBA)
BundZuschuss

Förderrichtlinie TSI Lärm+

Förderung besonders leiser Güterwagen: Bezuschusst werden Neubeschaffungen, die mindestens 5 dB(A) unter dem geltenden TSI-Lärm-Grenzwert liegen, sowie Umrüstungen vorhandener Güterwagen mit mindestens 3 dB(A) Unterschreitung. Geförderte Fahrzeuge müssen in den ersten acht Jahren nach Inbetriebnahme mindestens die Hälfte ihrer Laufleistung auf Schienenwegen in Deutschland erbringen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Bewilligungsbehörde Eisenbahn-Bundesamt (EBA)
BundZuschuss

Richtlinie zur Förderung der ERTMS-Ausrüstung von Bestandsfahrzeugen

Zuschuss für die Nachrüstung vorhandener Schienenfahrzeuge mit dem Europäischen Zugsicherungssystem ERTMS, damit die Fahrzeuge auch auf künftig reinen ETCS-Strecken fahren können. Gefördert werden First-of-Class-Ausrüstungen mit bis zu 90 Prozent und Serienausrüstungen mit bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Im Deltaverfahren gelten bis zu 60 Prozent für Hardware inklusive Einbau und bis zu 90 Prozent für die übrigen Maßnahmen.

bis 90 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Projektträger Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)
BundZuschuss

Bundesprogramm Zukunft Schienengüterverkehr (Z-SGV)

Das Bundesprogramm fördert Erprobung und Markteinführung innovativer Technologien im Schienengüterverkehr in den Feldern Digitalisierung, Automatisierung und Fahrzeugtechnik. Es gibt zwei Förderstränge, von der Technologieerprobung bis zur Markteinführung. Das Verfahren ist zweistufig und beginnt mit einer Projektskizze. Der aktuelle Förderzeitraum läuft bis zum 31. Dezember 2029.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Bewilligungsbehörde Eisenbahn-Bundesamt (EBA)
BundZuschuss

Richtlinie zur Förderung des Schienengüterverkehrs über eine anteilige Finanzierung der genehmigten Trassenentgelte (af-TP)

Trassenpreisförderung für den Schienengüterverkehr: Der Bund finanziert einen Teil der genehmigten Trassenentgelte der bundeseigenen Eisenbahninfrastruktur anteilig mit. Die Förderung wird an DB InfraGO als Erstempfängerin ausgezahlt und über marktsegmentspezifische Förderbeträge je Trassenkilometer an die zugangsberechtigten Güterbahnen weitergereicht. Die Beträge legt DB InfraGO nach BNetzA-Genehmigung je Netzfahrplanperiode fest.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Bewilligungsbehörde Eisenbahn-Bundesamt (EBA), Erstempfängerin DB InfraGO AG
BundZuschuss

Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs (KV-Förderrichtlinie)

Zuschüsse für Neubau, Ausbau und Ersatz von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs (Terminals). Gefördert werden bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Summe der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben muss mindestens 100.000 Euro pro Förderantrag betragen. Anlagen mit Schiene/Straße bewilligt das EBA, Anlagen mit Wasserstraßenanbindung die GDWS.

bis 80 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Bewilligung durch das Eisenbahn-Bundesamt (Schiene/Straße) bzw. die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (Wasserstraße)
BundZuschuss

Anschlussförderrichtlinie – Richtlinie zur Förderung des Neu- und Ausbaus, der Reaktivierung und des Ersatzes von Gleisanschlüssen sowie weiteren Anlagen des Schienengüterverkehrs

Nicht rückzahlbare Zuschüsse für Neubau, Ausbau, Reaktivierung und Ersatz von Gleisanschlüssen, Zuführungs- und Industriestammgleisen. Gefördert werden maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben, bei multifunktionalen Anlagen bis zu 80 Prozent. Planungskosten sind bis 17,5 Prozent förderfähig. Der Förderbetrag muss mindestens 15.000 Euro betragen (Bagatellgrenze).

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Bewilligungsbehörde Eisenbahn-Bundesamt (EBA)
BundPrämie

Treibhausgasminderungsquote für reine Batterieelektrofahrzeuge (THG-Quote nach 38. BImSchV)

Wer ein reines Batterieelektrofahrzeug hält, kann die eingesparten Treibhausgasemissionen über die THG-Quote verkaufen. Der in Elektrofahrzeugen genutzte Strom wird mit dem dreifachen Energiegehalt angerechnet. Für nicht-öffentliches Laden gilt pro zugelassenem Batterieelektrofahrzeug ein pauschaler Schätzwert, den das Bundesumweltministerium jährlich im Bundesanzeiger bekanntgibt. Das Umweltbundesamt stellt die Bescheinigung aus, den Erlös erzielt man über einen Vertrag mit einem quotenverpflichteten Unternehmen oder einen Vermarkter.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Umweltbundesamt als Bescheinigungsstelle, Quotenstelle ist das Hauptzollamt Frankfurt (Oder)

Was Bundesförderung bei Mobilität bedeutet

Der Bund fördert überall gleich. Ein Bundesprogramm gilt in Flensburg wie in Garmisch, ohne Rücksicht auf Bundesland oder Gemeinde. Das macht diese Ebene zur verlässlichsten von allen: die Bedingungen ändern sich nicht, wenn du umziehst, und die Richtlinien laufen meist über Jahre statt über Monate.

Wo der Antrag landet
Über eine Bundesstelle, in der Regel eine Förderbank oder ein Bundesamt. Die Anträge laufen fast immer über ein eigenes Onlineportal, und die Bearbeitung ist standardisiert.
Woran du sie erkennst
Am Träger: steht dort ein Bundesamt, ein Bundesministerium oder eine bundesweite Förderbank, ist es diese Ebene. Im Feld Region steht dann meist nur Deutschland.
Der häufigste Irrtum
Zu glauben, der Bund sei die einzige Ebene. Er ist die größte, aber Land und Kommune legen regelmäßig etwas obendrauf, und genau das bleibt am häufigsten liegen.

Häufige Fragen zu Mobilität auf Ebene Bund

Gilt ein Bundesprogramm in jedem Bundesland?
Ja. Bundesprogramme kennen keine Landesgrenze. Sie können aber an andere Bedingungen geknüpft sein, etwa an das Baujahr eines Gebäudes, an eine Betriebsgröße oder an einen technischen Standard.
Kann ich Bundes- und Landesförderung zusammen bekommen?
Häufig ja, aber nicht beliebig. Dieselben Kosten dürfen nicht zweimal gefördert werden, und viele Richtlinien nennen eine Obergrenze für die Summe aller öffentlichen Mittel. Was zusammengeht, steht in der Richtlinie unter Kumulierung.

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Eine Liste zeigt alles zu Mobilität. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.