Förderung als Zuschuss für Kultur
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Kultur. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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Bayerisches Städtebauförderungsprogramm
Landesprogramm zur Förderung einer nachhaltigen Stadt- und Ortsentwicklung in Bayern, das die Bund-Länder-Programme der Städtebauförderung umsetzt und um eigene Landesmittel ergänzt. Die Städtebauförderung ist seit 1971 ein zentrales Instrument für die Erneuerung von Stadt- und Ortskernen. Neben dem Bayerischen Städtebauförderungsprogramm besteht eine EU-Städtebauförderung. Schwerpunkte sind die Stärkung der Zentren, sozialer Zusammenhalt, Klimaschutz und die Innenentwicklung vor Außenentwicklung. Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden; Bewilligungsstellen sind die Regierungen der Bezirke.
Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung
Das Land Berlin fördert Projekte der kulturellen Bildung, in denen Kinder und Jugendliche künstlerisch arbeiten. Träger sind Kultureinrichtungen, Vereine und Kunstschaffende, häufig in Kooperation mit Schulen und Kitas. Gefördert werden nur Vorhaben ohne Gewinnerzielungsabsicht. Beträge und Fristen richten sich nach der jeweiligen Ausschreibung.
Bundesschallschutzprogramm für Clubs und Festivals
Das Bundesschallschutzprogramm ist ein Pilotprogramm mit drei Millionen Euro, mit dem Spielstätten und Festivals ihre Laermemissionen senken können. Ziel ist es, Konflikte mit der Nachbarschaft zu entschaerfen, bevor Veranstaltungsorte schließen müssen. Gefördert werden bauliche und technische Maßnahmen zum Schallschutz. Die Antragsfrist war der 30. Juni 2026, das Auswahlverfahren läuft.
Bürgerprojekte LAG Hunsrück
Die LAG Hunsrück fördert neben LEADER und dem Regionalbudget auch ehrenamtlich getragene Bürgerprojekte. Damit sollen bürgerschaftliches Engagement und lokale Initiativen im ländlichen Hunsrück gestärkt werden. Der Aufruf 2026 ist geschlossen, ein neuer Aufruf wird für Anfang 2027 erwartet. Die Förderbedingungen legt die LAG mit jedem Aufruf neu fest.
Cultural Bridge - deutsch-britische Kooperationen
Cultural Bridge fördert Kooperationen zwischen soziokulturellen Akteuren aus Deutschland und dem Vereinigten Koenigreich. Ziel ist der Austausch über gemeinschaftsbasierte Kulturarbeit zwischen beiden Ländern. Das Programm wird vom Fonds Soziokultur gemeinsam mit britischen Partnern getragen. Konkrete Förderbeträge sind auf der Programmuebersicht nicht ausgewiesen.
Denkmalförderung Berlin
Das Landesdenkmalamt Berlin fördert unter bestimmten Voraussetzungen die Erhaltung, Instandsetzung und Restaurierung von Denkmalen. Die Zuschüsse sind darauf ausgerichtet, den denkmalbedingten Mehraufwand auszugleichen. Zuständig ist das Referat Bau- und Kunstdenkmalpflege, das Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer zu den individuellen Fördermöglichkeiten beraet. Zusätzlich fördert das Landesdenkmalamt bürgerschaftliches Engagement in der Denkmalpflege durch Austausch, Beratung und finanzielle Unterstützung. Weitere öffentliche Einrichtungen und Stiftungen gewähren ergänzend Zuschüsse zu Denkmalsanierungen.
Denkmalförderung Thüringen
Landesförderung für die Erhaltung und Restaurierung von Kulturdenkmalen in Thüringen. Gefördert werden unter anderem Kirchenorgeln, Fassaden und Fachwerk, Daecher, Fenster und Verglasungen sowie Kunstobjekte. Zu den Zuwendungsempfängern gehoeren Kirchengemeinden und Kirchenverbände, private Eigentümer historischer Gebäude, Städte und Gemeinden, Stiftungen sowie Vereine und Verbände. Die veröffentlichten Zuwendungen ab 2025 reichen von 1.000 Euro bis 350.000 Euro; die höchste Einzelförderung entfiel auf den zweiten Bauabschnitt der Turmhaubensanierung der evangelischen Kirchengemeinde Bad Langensalza. Antragsfristen und Verfahrensdetails erfragt man beim Landesamt.
Denkmalförderung der Deutschen Stiftung Denkmalschutz
Die größte private Denkmalförderung Deutschlands unterstützt jährlich rund 600 Restaurierungsvorhaben. Gefördert werden Arbeiten zur dauerhaften Erhaltung eingetragener Kulturdenkmale in ihrer denkmalwerten Originalsubstanz, außerdem Voruntersuchungen, Dokumentation, Bergung wichtiger Artefakte und Planungskosten. Antragsberechtigt sind Eigentümer und Verfügungsberechtigte, ausdrücklich auch gemeinnützige Trägervereine und Stiftungen.
Denkmalförderung der Deutschen Stiftung Denkmalschutz
Private Stiftung, die jährlich rund 600 Sanierungsvorhaben an Baudenkmalen in ganz Deutschland fördert. Vorrangig unterstützt werden private Eigentümer, private Einrichtungen, Denkmalvereine, Kirchen und Kommunen; die Mittel sollen die öffentliche Hand ausdrücklich nicht von ihrer Verantwortung entlasten. Gefördert werden bauliche Instandsetzungs- und Konservierungsarbeiten an eingetragenen Kulturdenkmalen sowie die Restaurierung von Bauteilen und Ausstattung, in Ausnahmefaellen auch Planungs- und Forschungskosten. Antragsschluss für das Jahresförderprogramm ist der 31. August; bei Katastrophenschäden ist eine Antragstellung ganzjährig möglich.
Denkmalhilfe Brandenburg
Mit der Denkmalhilfe unterstützt Brandenburg den Erhalt von Kultur- und Baudenkmalen im Land. Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Träger von Denkmalen. Für die Denkmalhilfe ist keine feste Antragsfrist angegeben. Die konkrete Förderhöhe ergibt sich aus dem Einzelfall.
Denkmalpflegeförderung des Landes Sachsen-Anhalt
Zuschuss für Maßnahmen zur Erhaltung, Pflege und Erschließung von Kulturdenkmalen nach Paragraf 20 Absatz 1 des Denkmalschutzgesetzes des Landes. Antragsformulare bestehen getrennt für Gebietskörperschaften und sonstige Antragsteller wie Privatpersonen, Vereine und Stiftungen. Bevorzugt werden Vorhaben, die akute Gefahren abwenden, eine nachhaltige Nutzung ermöglichen oder Modellcharakter haben.
Digital Creativity (Sachsen-Anhalt)
Digital Creativity ist ein Förderprogramm der Investitionsbank Sachsen-Anhalt im Themenbereich Digitalisieren und richtet sich an Unternehmen mit digitalen und kreativwirtschaftlichen Vorhaben. Fördersaetze, Höchstbeträge und Fristen liessen sich auf der abgerufenen Programmseite nicht auslesen und sind hier bewusst nicht angegeben. Wer das Programm für digitale Inhalte, Anwendungen oder Außendarstellung nutzen will, sollte die Konditionen direkt bei der Investitionsbank erfragen.
Ehrenamtsförderung der Staatskanzlei (Richtlinie zur Förderung des Ehrenamts, gemeinnütziger Projekte und Schirmherrschaften)
Zuwendungen für Maßnahmen, die durch ehrenamtliches Engagement realisiert werden, gemeinnützige Zwecke verfolgen oder unter der Schirmherrschaft der Ministerpräsidentin bzw. des Ministerpräsidenten stehen. Gefördert werden Sach- und Personalausgaben, die im direkten Zusammenhang mit dem Projekt stehen, zum Beispiel Vereinsjubiläen, Konzerte, Instrumentenbeschaffung, Trainingsbekleidung, Dorf- und Pfarrfeste, Schüler- und Jugendprojekte oder Sanierungsmaßnahmen an Kirchen und Gedenkstätten.
Elbkulturfonds
Der Elbkulturfonds fördert ausgewählte, überdurchschnittlich ambitionierte Kulturprojekte in Hamburg. Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen, Vereine und Kunstschaffende mit Bezug zur Stadt. Die Antragsfrist ist jährlich der 1. Juni. Förderbeträge sind auf der Übersichtsseite der Behörde nicht ausgewiesen.
Ensembleförderung im Bereich Musik Bremen
Bremen fördert professionelle Musikensembles der freien Szene mit einer eigenen Ensembleförderung. Ziel ist es, kontinuierliche Ensemblearbeit statt reiner Einzelprojekte zu ermöglichen. Antragsberechtigt sind Ensembles mit Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt in Bremen. Beträge und Fristen stehen in der jeweiligen Ausschreibung.
Entschaedigungsfonds Denkmalpflege Bayern
Sondervermögen des Freistaats Bayern, das je zur Haelfte vom Land und von den Kommunen gespeist wird und derzeit jährlich 32 Millionen Euro für die Denkmalpflege bereitstellt. Gefördert werden vorrangig umfangreiche Maßnahmen an Denkmälern von überregionaler Bedeutung und akuter Gefaehrdung, darunter Wohngebäude, Kirchen, Schloesser, Industriebauten und Freizeitanlagen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss, als Darlehen oder in Kombination. Voraussetzung ist, dass dem Eigentümer die volle Übernahme der Instandsetzungskosten wirtschaftlich nicht zumutbar ist; dies wird individuell geprüft. Anträge laufen über die untere Denkmalschutzbehörde.
Exportförderung für Musikunternehmen (German Music Export)
Die Exportförderung unterstützt kleine und mittlere Musikunternehmen sowie Soloselbständige mit Sitz in Deutschland bei der internationalen Marktbearbeitung. Gefördert werden eigeninitiierte Maßnahmen und die Teilnahme an Branchenveranstaltungen im Ausland. Vorrang haben Maerkte, in denen Unternehmen oder Künstlerinnen noch unterrepraesentiert sind, aber bereits Kontakte oder Publikum haben. Antragsrunden 2026 sind der 2. bis 23. Maerz, der 1. bis 22. Juni und der 31. August bis 21. September.
Fonds für Vorpommern und das östliche Mecklenburg (Vorpommern-Fonds)
Regionalfonds zur Förderung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklung sowie zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der regionalen Identität in Vorpommern und dem östlichen Mecklenburg. Der Fonds soll Projekte unbürokratisch unterstützen. Das LFI M-V wickelt den Fonds administrativ ab.
FreiRäume - kulturelle Begegnungsorte im ländlichen Raum
Das Programm FreiRäume schafft kulturelle Begegnungsorte im ländlichen Raum Baden-Württembergs. Gefördert werden Orte und Formate, an denen Menschen zusammenkommen und selbst kulturell aktiv werden. Antragsberechtigt sind Kommunen, Vereine und Kultureinrichtungen im Land. Konkrete Beträge und Fristen stehen in der jeweiligen Ausschreibung.
Förderfonds der Metropolregion Hamburg
Der Förderfonds der Metropolregion Hamburg unterstützt Projekte, die die wirtschaftliche, technologische, räumliche, soziale und kulturelle Entwicklung der Region als gemeinsamen Wirtschafts- und Lebensraum voranbringen. Gefördert werden länderübergreifende Vorhaben sowie Projekte in Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Beispiele sind das Fledermauszentrum Noctalis, Radwegeprojekte an der Wedeler Au und das Agrarium am Kiekeberg. Für jedes beteiligte Bundesland gibt es eine eigene Ansprechperson, die Förderkonditionen stehen in den Richtlinien.
Förderung der Denkmalstiftung Baden-Württemberg
Stiftung des Landes Baden-Württemberg, die Eigentümern von Kulturdenkmalen Zuschüsse für Erhaltung und Restaurierung gewährt. Anträge können Eigentümer förderungswuerdiger Kulturdenkmale direkt bei der Geschäftsstelle in Stuttgart stellen. Sanierungsvorhaben, die vor der Antragstellung begonnen wurden, werden nicht mehr gefördert. Voraussetzung ist die fachliche Beratung durch die Landesdenkmalpflege; der zuständige Gebietsreferent muss das Denkmal als förderungswuerdig einstufen. Vor der Entscheidung führt die Stiftung Ortstermine mit Eigentümern und Architekten durch. Die Stiftung veröffentlicht jährliche Förderberichte.
Förderung der Deutschen Stiftung Denkmalschutz
Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz gibt Zuschüsse für die Instandsetzung gefaehrdeter Baudenkmale in privatem, kirchlichem und vereinsgetragenem Eigentum. Vor der Antragstellung ist ein Gespraech mit der zuständigen Regionalbetreuung Pflicht. Der Antrag braucht unter anderem eine denkmalfachliche Stellungnahme der Landesdenkmalpflege, eine gewerkeweise Kostenaufstellung und einen Finanzierungsplan. Anträge sind jährlich bis zum 31. August einzureichen, bei Katastrophenschäden ganzjährig.
Förderung der Erinnerungskultur durch die Landeszentrale NRW
Nordrhein-Westfalen fördert Gedenkstätten und NS-Erinnerungsorte im Land über die Landeszentrale für politische Bildung. Gefördert werden Projekte an den Gedenkstätten sowie Vorhaben von besonderer regionaler Bedeutung zur Aufarbeitung der NS-Zeit. Leitender Grundsatz ist, lokale Verantwortung und Engagement zu stärken statt zentral zu steuern. Wichtigster Partner ist der Arbeitskreis der NS-Gedenkstätten und Erinnerungsorte in NRW.
Förderung der Gedenkstättenarbeit in Mecklenburg-Vorpommern
Die Landeszentrale Mecklenburg-Vorpommern fördert Gedenkstättenarbeit sowie Investitionen in Gedenkstätten. Es geht um die Auseinandersetzung mit Krieg, Gewaltherrschaft und politischem Unrecht im Land. Antragsberechtigt sind Träger von Gedenkstätten und Erinnerungsorten. Zu Förderhöhe und Fristen gibt die Landeszentrale im Einzelfall Auskunft.
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