Förderprogramme für Heizung in Sachsen
Diese Programme fördern Heizung und sind in Sachsen beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
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BEG Einzelmaßnahmen: Gebäudenetze und Anlagen zur Wärmeerzeugung (Wohngebäude)
Gefördert wird die Errichtung, der Umbau oder die Erweiterung von Gebäudenetzen sowie der Anschluss daran, sofern die Wärmeerzeugung nach der Maßnahme zu mindestens 65 Prozent aus förderfähigen Anlagen oder unvermeidbarer Abwärme stammt. Der Grundfördersatz beträgt 30 Prozent. Förderfähig sind Ausgaben bis 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste und 8.000 Euro ab der siebten. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit halbjährlich um 750 Euro bis auf 22.000 Euro ab dem 1. August 2030.
Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen am eigenen Haus (§ 35c EStG)
Für energetische Sanierungen am selbst bewohnten Haus zieht das Finanzamt insgesamt 20 Prozent der Kosten direkt von der Einkommensteuer ab, verteilt auf drei Jahre: je 7 Prozent im Jahr des Abschlusses und im Folgejahr, höchstens je 14.000 Euro, und 6 Prozent im dritten Jahr, höchstens 12.000 Euro. Der Höchstbetrag liegt bei 40.000 Euro je Objekt. Kosten für einen Energieberater werden mit 50 Prozent berücksichtigt. Der Haken: Das Gebäude muss älter als zehn Jahre sein, die Arbeiten muss ein Fachunternehmen mit amtlicher Bescheinigung ausführen, und wer für dieselbe Maßnahme eine öffentliche Förderung wie BAFA-Zuschuss oder KfW-Kredit nutzt, bekommt die Steuerermäßigung nicht.
KfW 458 Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude
Der Zuschuss fördert den Einbau einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien, etwa Wärmepumpe, Solarthermie, Biomasse, Brennstoffzelle oder den Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent; dazu kommen laut KfW ein Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent und ein Einkommensbonus von 10 bis 40 Prozent je nach Haushaltseinkommen. Der Gesamtfördersatz ist auf maximal 80 Prozent der förderfähigen Kosten je Wohneinheit gedeckelt; die Boni gibt es nur für die selbst genutzte Wohneinheit. Die Saetze gelten seit der BEG-Anpassung vom 21. Juli 2026: Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt erstmals zum 1. Februar 2027 und entfällt für Anträge ab dem 1. August 2028, der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt ab 1. Februar 2027 halbjährlich um 750 Euro. Förderfähig sind 28.000 Euro für ein Einfamilienhaus, im Mehrfamilienhaus 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten. Vor dem Antrag braucht es eine Bestätigung zum Antrag von einem Energieeffizienz-Experten und einen Liefervertrag mit aufschiebender Bedingung.
Heizkostenkomponente und Klimakomponente im Wohngeld
Seit der Wohngeldreform enthält das Wohngeld zwei dauerhafte Zuschlaege, die automatisch mitberechnet werden und keinen eigenen Antrag brauchen. Die Entlastung bei den Heizkosten setzt sich aus dem CO2-Anteil und der dauerhaften Heizkostenkomponente zusammen und beträgt nach Paragraf 12 WoGG monatlich 110,40 Euro bei einem Haushaltsmitglied, 142,60 Euro bei zwei, 170,20 Euro bei drei, 197,80 Euro bei vier und 225,40 Euro bei fuenf Haushaltsmitgliedern, je weiterem Mitglied 27,60 Euro mehr. Die Klimakomponente kommt zusätzlich hinzu, mit 19,20 Euro bei einem Haushaltsmitglied bis 39,20 Euro bei fuenf und 4,80 Euro je weiterem Mitglied. Beide Beträge erhöhen die zu berücksichtigende Miete und damit das Wohngeld.
SAB Sachsenkredit Klimafreundlicher Wohnen
Zinsverbilligtes Darlehen der SAB ab 20.000 Euro für die Modernisierung selbstgenutzten Wohneigentums mit bis zu vier Wohneinheiten in Sachsen. Die Zinsverbilligung beträgt laut SAB derzeit 0,8 Prozentpunkte, die Laufzeit 10 bis 35 Jahre bei einer Mindesttilgung von 2 Prozent jährlich. Gefördert werden effiziente Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehuelle und erneuerbare Energien bis 30 kWp. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen den jährlichen Primaerenergiebedarf und den Transmissionswärmeverlust um jeweils mindestens 10 Prozent senken. Der Antragsteller muss die Immobilie seit mindestens zwei Jahren besitzen, das Gebäude muss mindestens fuenf Jahre alt sein, reine Vermieter sind ausgeschlossen.
KfW 458 Heizungsförderung für Privatpersonen - Wohngebäude
Zuschuss für den Einbau einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien, etwa Wärmepumpe, Solarthermie, Biomasse, Brennstoffzelle oder Anschluss an ein Wärmenetz. Die KfW nennt eine Förderung von 30 bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, zusammengesetzt aus einer Grundförderung von 30 Prozent, einem Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent, der bis August 2028 auf null sinkt, und einem Einkommensbonus von 10 bis 40 Prozent. Die förderfähigen Kosten sind gedeckelt: 28.000 Euro für die erste Wohneinheit im Einfamilienhaus, 15.000 Euro für die Wohneinheiten zwei bis sechs und 8.000 Euro für jede weitere. Vor dem Antrag braucht es eine Bestätigung zum Antrag durch einen Energieeffizienz-Experten oder Fachunternehmer, der Antrag läuft über das Portal Meine KfW.
KfW 358/359 Ergänzungskredit Einzelmaßnahmen Wohngebäude
Kredit von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit für alle, denen ein Zuschuss der KfW oder des BAFA für energetische Einzelmaßnahmen bereits zugesagt, aber noch nicht ausgezahlt wurde. Der Kredit schließt die Luecke zwischen Zuschuss und Gesamtkosten. Die Variante 358 (Plus) mit zusätzlicher Zinsverbilligung setzt ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von höchstens 90.000 Euro und Selbstnutzung voraus, die Variante 359 steht auch Vermietern, Unternehmen, Genossenschaften und gemeinnützigen Organisationen offen. Die Zuschusszusage darf nicht aelter als zwölf Monate sein. Anders als sonst darf das Vorhaben hier bereits begonnen haben, wenn die Zuschusszusage vorliegt.
Energieberatung der Verbraucherzentrale
Die Verbraucherzentralen bieten im Rahmen der Bundesförderung der Energieberatung anbieterunabhängige Beratung für Haushalte an. Angeboten werden Telefonberatung, Onlineberatung, Beratung zu Hause und Termine in rund 900 Beratungsstellen bundesweit. Themen sind Energiesparen, Heizung, Gebäudesanierung, erneuerbare Energien und Streit um Abrechnungen. Ein Teil der Angebote ist kostenfrei, für einzelne Formate fällt ein geringer Eigenanteil an. Die konkreten Preise je Beratungsformat sind auf der Startseite nicht vollständig ausgewiesen.
SAB Sachsenkredit Energie und Speicher
Investitionsdarlehen von 35.000 bis 5.000.000 Euro mit Tilgungszuschüssen von bis zu 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Gefördert werden Photovoltaikanlagen von mehr als 30 kWp bis einschließlich 1 MWp, dezentrale Stromspeicher einschließlich Quartierspeichern und Nachrüstsätzen, Geothermie-Wärmepumpen sowie Wärme- und Kältespeicher in Neubauten, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden. Stromspeicher müssen mit einer PV-Anlage von mehr als 30 kWp bis 1 MWp gekoppelt sein und dauerhaft mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden, wieder aufladbar und ortsfest sein. Der Investitionsort muss im Freistaat Sachsen liegen.
Fachförderrichtlinie Energieeffizienz mit stabilen Mieten Leipzig
Die Stadt Leipzig fördert energetische Sanierungen und Heizungstechnik, wenn die Mieten stabil bleiben. Der Zuschuss orientiert sich an der nach Paragraf 559 BGB zulässigen Modernisierungsumlage für sechs Jahre: bei Mieten unter 7 Euro je Quadratmeter maximal 2 Euro je Quadratmeter mal 12 Monate mal 6 Jahre, also 144 Euro je Quadratmeter, bei Mieten über 7 Euro je Quadratmeter maximal 216 Euro je Quadratmeter.
Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen an eigengenutzten Gebäuden (Paragraf 35c EStG)
Direkter Abzug von der Einkommensteuer für energetische Sanierungsmaßnahmen am selbstgenutzten Eigenheim: im ersten und zweiten Jahr je 7 Prozent der Aufwendungen (maximal 14.000 Euro pro Jahr), im dritten Jahr 6 Prozent (maximal 12.000 Euro). Insgesamt sind bis zu 40.000 Euro je Objekt möglich. Begünstigt sind Wärmedämmung, Fenster- und Außentürenerneuerung, Lüftungsanlagen, Heizungserneuerung sowie digitale Systeme zur Energieoptimierung; Energieberaterkosten werden mit 50 Prozent angesetzt.
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude Kredit (261)
Zinsgünstiger Kredit von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit für die Sanierung eines Wohngebäudes zum Effizienzhaus oder den Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses. Der Tilgungszuschuss beträgt je nach Effizienzhausstufe 5 bis 15 Prozent, zum Beispiel 15 Prozent und maximal 22.500 Euro bei Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse. Für Worst Performing Buildings kommen 10 Prozentpunkte hinzu, für serielle Sanierung 15 Prozentpunkte.
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Heizungsoptimierung
Zuschuss für die Optimierung bestehender Heizungsanlagen: hydraulischer Abgleich inklusive Einstellung der Heizkurve, Austausch von Heizungspumpen, Rohrleitungsdämmung, Pufferspeicher, Flächenheizsysteme und Austausch veralteter Heizkörper. Grundfördersatz 15 Prozent, iSFP-Bonus zusätzlich 5 Prozent (nur auf den Betrag oberhalb von 30.000 Euro). Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen werden mit 50 Prozent gefördert. Förderfähige Höchstausgaben 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, mit iSFP-Bonus 60.000 Euro; für ein Einfamilienhaus ergibt sich damit ein maximaler Zuschuss von rund 10.500 Euro.
Heizungsförderung für Privatpersonen - Wohngebäude (Zuschuss 458)
Zuschuss für den Einbau einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien im Bestandsgebäude, etwa Wärmepumpe, Solarthermie, Biomasse, Brennstoffzelle oder Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent, mit Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent (bis 31.01.2027) und Einkommensbonus von 10 bis 40 Prozent sind maximal 80 Prozent möglich. Förderfähig sind Kosten bis 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten.
Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW)
Zuschuss zur Teilnahme an Kurzschulungen und fachpraktischen Anleitungen zum Thema Wärmepumpen im Gebäudebestand. Schulungen werden mit 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben bis höchstens 250 Euro pro teilnehmender Person und Schulungstag gefördert, Coachings mit 90 Prozent bis höchstens 500 Euro. Die Gesamtförderung ist auf 5.000 Euro pro Antragstellerin oder Antragsteller begrenzt.
Bundesförderung EEW - Modul 2 Prozesswärme aus erneuerbaren Energien
Zuschuss für Erwerb und Installation von Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen, Geothermie-Anlagen und Biomassefeuerungsanlagen zur Erzeugung von Prozesswärme. Kleine Unternehmen erhalten 60 Prozent, mittlere Unternehmen 50 Prozent und Unternehmen ohne KMU-Status 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Für Biomassefeuerungsanlagen gelten reduzierte Fördersätze.
KWKG-Förderung für Wärme- und Kältespeicher
Wärme- und Kältespeicher werden nach dem KWKG mit 250 Euro pro Kubikmeter Wasseraequivalent des Speichervolumens gefördert. Bei Speichern über 50 Kubikmeter Wasseraequivalent beträgt der Zuschlag höchstens 30 Prozent der ansatzfähigen Investitionskosten und maximal 10 Millionen Euro pro Projekt.
KWKG-Förderung für Wärme- und Kältenetze
Der Neu- und Ausbau von Wärme- und Kältenetzen wird nach dem KWKG mit einem Zuschlag von 40 Prozent der ansatzfähigen Investitionskosten gefördert, maximal 50 Millionen Euro pro Projekt. Ziel ist die Erschließung neuer Wärmesenken, um die Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung zu erhöhen.
KWK-Zuschlagszahlung für KWK-Anlagen nach KWKG
Betreiber von KWK-Anlagen erhalten nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz zeitlich befristete Zuschlagszahlungen auf den erzeugten KWK-Strom. Die Förderdauer wird in Vollbenutzungsstunden bemessen, für kleine Anlagen bis 50 kW gelten 30.000 Vollbenutzungsstunden. Das BAFA nennt als Beispiel eine fabrikneue Anlage mit 500 kW elektrischer Leistung, die bei 30.000 Vollbenutzungsstunden insgesamt rund 765.000 Euro Zuschlag erhält.
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) - Modul 4 Betriebskostenförderung
Modul 4 gewährt laufende Zuschüsse für die erneuerbare Wärmeerzeugung aus förderfähigen Solarthermieanlagen und Wärmepumpen, die in ein Wärmenetz einspeisen. Die Förderung wird je erzeugter Wärmemenge über mehrere Betriebsjahre gezahlt.
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) - Modul 3 Einzelmaßnahmen
Für bestehende Wärmenetze fördert Modul 3 einzelne Komponenten wie Solarthermieanlagen, Wärmepumpen und Biomassekessel mit 40 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 100 Millionen Euro. Der Bewilligungszeitraum beträgt 24 Monate und ist um 12 Monate verlaengerbar.
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) - Modul 2 Systemische Förderung
Gefördert werden Neubau und Transformation bestehender Wärmenetze mit hohem Anteil erneuerbarer Energien. Die Förderquote beträgt 40 Prozent, begrenzt auf die Wirtschaftlichkeitsluecke, maximal 100 Millionen Euro. Der Bewilligungszeitraum beträgt 48 Monate und ist um 24 Monate verlaengerbar.
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) - Modul 1 Machbarkeitsstudien
Gefördert wird die Planung von Wärmenetzen mit einem Anteil von mindestens 75 Prozent erneuerbarer Energien und unvermeidbarer Abwärme. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 2 Millionen Euro je Antrag. Der Bewilligungszeitraum beträgt 12 Monate und ist um weitere 12 Monate verlaengerbar. Die Förderung von Transformationsplänen in diesem Modul wird seit dem 01.04.2026 nicht mehr angeboten.
EEW Modul 2 - Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien
Gefördert werden Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen, Geothermieanlagen, Biomassefeuerungsanlagen und KWK-Anlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme. Kleine Unternehmen erhalten 60 Prozent, mittlere 50 Prozent und Unternehmen ohne KMU-Status 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Für Biomassefeuerungsanlagen gelten reduzierte Saetze. Der Zuschuss ist auf 20 Millionen Euro für zusammenhaengende Maßnahmen gedeckelt.
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