Förderprogramme für Heizung in Nordrhein-Westfalen
Diese Programme fördern Heizung und sind in Nordrhein-Westfalen beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
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Energieberatung der Verbraucherzentrale
Die Verbraucherzentralen bieten im Rahmen der Bundesförderung der Energieberatung anbieterunabhängige Beratung für Haushalte an. Angeboten werden Telefonberatung, Onlineberatung, Beratung zu Hause und Termine in rund 900 Beratungsstellen bundesweit. Themen sind Energiesparen, Heizung, Gebäudesanierung, erneuerbare Energien und Streit um Abrechnungen. Ein Teil der Angebote ist kostenfrei, für einzelne Formate fällt ein geringer Eigenanteil an. Die konkreten Preise je Beratungsformat sind auf der Startseite nicht vollständig ausgewiesen.
Heizungsförderung für Wohngebäude (BEG, Zuständigkeit KfW)
Der Austausch der Heizung gegen Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie oder Wärmenetzanschluss wird innerhalb der Bundesförderung für effiziente Gebäude gefördert, ist aber nicht beim BAFA zu beantragen. Das BAFA weist ausdrücklich darauf hin, dass die KfW für die Heizungsförderung, die Kreditvariante und die Kommunalförderung zuständig ist. Beim BAFA laufen nur die übrigen Einzelmaßnahmen in der Zuschussvariante.
Kommunale Wärmeplanung nach dem Wärmeplanungsgesetz
Das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze verpflichtet Kommunen, die Wärmeversorgung bis spätestens 2045 auf erneuerbare Energien umzustellen und dafuer einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Der Prozess gliedert sich in Vorbereitung, Bestandsanalyse, Potenzialanalyse, Zielszenario und Umsetzungsstrategie und wird von einem regelmäßigen Monitoring begleitet. Je nach Größe und Lage stehen die verkuerzte Wärmeplanung, die kleine Wärmeplanung und das vereinfachte Verfahren offen. Das vom Bund finanzierte Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende bietet Kommunen dazu Leitfaeden, Musterdokumente und Beratung.
Heizungsförderung für Privatpersonen - Wohngebäude (458)
Zuschuss für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung im selbst genutzten oder vermieteten Bestandswohngebäude. Gefördert werden Wärmepumpe, Biomasseheizung, Solarthermie, Brennstoffzelle, wasserstofffähige Heizung und der Anschluss an ein Wärmenetz. Grundförderung 30 Prozent, dazu Klimageschwindigkeitsbonus (aktuell 16 Prozent, sinkt ab 1. Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte auf 0) und Einkommensbonus von 10 bis 40 Prozent. Die KfW nennt eine Obergrenze von 70 Prozent, für die unterste Einkommensstufe (zu versteuerndes Jahreseinkommen bis 30.000 Euro) bis zu 80 Prozent. Der hier ausgewiesene Höchstbetrag ist bewusst auf die 70-Prozent-Obergrenze gerechnet, den genauen Fördersatz bitte vor Antragstellung bei der KfW prüfen.
Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW)
Das Programm förderte die Teilnahme von Beschäftigten an Kurzschulungen und fachpraktischen Coachings zum Thema Wärmepumpen im Gebäudebestand mit 90 Prozent der Kosten, maximal 250 Euro pro Person und Schulungstag beziehungsweise 500 Euro pro Coaching, insgesamt höchstens 5.000 Euro pro Antragsteller. Die Antragsfrist endete am 30. September 2025, das Programm ist geschlossen.
BEG Effizienzbonus für Wärmepumpen
Der Effizienzbonus für Wärmepumpen, die Erdreich, Wasser oder Abwasser als Wärmequelle nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen, ist seit dem 21. Juli 2026 entfallen. Mit der Neufassung der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude vom 17. Juli 2026 wurden technologiespezifische Boni gestrichen; stattdessen wurde der Einkommensbonus gestaffelt und ein Familienzuschlag eingeführt. Anträge, die bis zum 20. Juli 2026 gestellt und zugesagt wurden, sind von der Änderung nicht betroffen.
Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW) - Qualifizierung Handwerk (ausgelaufen)
Das Aufbauprogramm Wärmepumpe förderte die Teilnahme an Kurzschulungen und fachpraktischen Coachings rund um den Einbau von Wärmepumpen. Antragsberechtigt waren Handwerksunternehmen der Gewerke Sanitär, Heizung, Klima, Elektrotechnik, Schornsteinfeger und Kälte-Klima, Planungsunternehmen für technische Gebäudeausrüstung sowie Unternehmen, die Energieberatungen anbieten. Reisekosten waren nicht förderfähig. Eine Antragstellung war nur bis zum 30.09.2025 möglich, bereits bewilligte Vorhaben werden weiter abgewickelt.
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude Kredit (262)
Ehemaliger KfW-Kredit für energetische Einzelmaßnahmen an Wohngebäuden. Neuanträge sind nicht mehr möglich, die KfW verweist auf den Wohngebäude-Kredit 261 für Komplettsanierungen und auf die Heizungsförderung sowie den Ergänzungskredit für Einzelmaßnahmen. Bestehende Zusagen werden weiter abgewickelt.
Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Brennstoffzelle (433)
Früherer Zuschuss für den Einbau von Brennstoffzellenheizungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden, sowohl im Neubau als auch im Bestand. Der Zuschuss kann nicht mehr beantragt werden. Bestehende Zuschussempfänger können ihre Vorhaben über das Zuschussportal abschließen.
Energieeffizient Bauen und Sanieren Zuschuss Brennstoffzelle (KfW 433)
Der Zuschuss für den Einbau von Brennstoffzellenheizungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden kann nicht mehr beantragt werden. Die KfW weist auf der Produktseite ausdrücklich darauf hin, dass keine Antragstellung mehr möglich ist. Brennstoffzellenheizungen sind heute stattdessen über die Heizungsförderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude förderfähig, bei Privatpersonen über das Produkt 458 mit einer Grundförderung von 30 Prozent.
Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit (167)
Früherer Ergänzungskredit zur Finanzierung von Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien, ergänzend zur BAFA-Förderung. Der Kredit kann nicht mehr beantragt werden. Die KfW verweist auf die Bundesförderung für effiziente Gebäude, insbesondere den Wohngebäude-Kredit 261 und den Ergänzungskredit 358/359.
Gebäudesanierung - klimafreundliches Wohnen in Köln
Die Stadt Köln förderte mit diesem Programm die energetische Sanierung bestehender Wohngebäude. Die Antragstellung ist seit dem 27. August 2024 geschlossen. Für Photovoltaik bestehen die Nachfolgeprogramme klimafreundliches Wohnen und klimafreundliches Arbeiten weiter.
Heizen mit Erneuerbaren Energien (Marktanreizprogramm MAP)
Ehemaliges Marktanreizprogramm des Bundes für Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien. Gefördert wurden Solarthermieanlagen und Gas-Hybridheizungen mit 30 Prozent, Biomasseanlagen, Wärmepumpen und EE-Hybridheizungen mit 35 Prozent sowie Renewable-Ready-Gasheizungen mit 20 Prozent; beim Austausch einer Ölheizung kamen 10 Prozentpunkte hinzu. Anträge waren nur bis zum 31.12.2020 möglich, seit 2021 läuft die Förderung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude.
Heizkostenzuschuss für Wohngeldhaushalte und Auszubildende
Der Heizkostenzuschuss war eine einmalige Sonderzahlung wegen der Energiepreise und wird nicht mehr gewährt. Der erste Zuschuss ging an Haushalte mit bewilligtem Wohngeld im Zeitraum 1. Oktober 2021 bis 31. Maerz 2022 und betrug 270 Euro für eine Person, 350 Euro für zwei Personen und 70 Euro für jede weitere Person; BAföG-Empfänger und weitere Berechtigte erhielten 230 Euro. Der zweite Zuschuss betraf Wohngeldhaushalte im Zeitraum 1. September bis 31. Dezember 2022 mit 415 Euro für eine Person, 540 Euro für zwei Personen und 100 Euro je weiterer Person, sonstige Berechtigte 345 Euro. Das Gesetz trat am 1. Juni 2022 in Kraft und tritt mit Ablauf des 31. Mai 2032 ausser Kraft; neue Anträge sind seit Ende der Bezugszeiträume nicht mehr möglich.
KfW 262 Wohngebäude Kredit (eingestellt)
Der KfW-Kredit 262 war die Variante des BEG-Wohngebäudekredits für Einzelmaßnahmen. Die KfW weist auf der Produktseite ausdrücklich darauf hin, dass dieser Kredit nicht mehr beantragt werden kann und die Förderung eingestellt wurde. Bestehende Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer finden dort weiterhin Merkblätter, Formulare und die Hinweise zur Einreichung der Bestätigung nach Durchführung für den Tilgungszuschuss. Als Alternative nennt die KfW den Kredit 261 für die Effizienzhaus-Sanierung und die Heizungsförderung für Einzelmaßnahmen.
Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf
Mit diesem Programm hat Düsseldorf freiwillig klimafreundliche Maßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden bezuschusst, darunter Dämmung, Baubegleitung, Thermografie und Anlagentechnik. Der Zuschuss lag im Regelfall bei 50 Prozent der Gesamtkosten mit maßnahmenbezogenen Obergrenzen, die Förderhöchstgrenze bei 100.000 Euro pro Förderempfänger und Jahr. Das Programm wird derzeit überarbeitet, neue Förderanträge können nicht gestellt werden. Bereits bewilligte oder eingereichte Anträge sind davon nicht betroffen, Auszahlungsanträge bleiben über das Förderportal möglich.
Marktanreizprogramm Heizen mit Erneuerbaren Energien
Das Marktanreizprogramm förderte Solarthermieanlagen, Biomasseanlagen wie Pellet-, Hackschnitzel- und Scheitholzvergaserkessel, Wärmepumpen sowie Hybridsysteme. Die Fördersaetze lagen bei 30 Prozent für Solarthermie und Gas-Hybridanlagen, 35 Prozent für Biomasse und Wärmepumpen und 20 Prozent für Renewable-Ready-Gaskessel, mit einem Austauschbonus von 10 Prozentpunkten beim Ersatz einer Ölheizung. Das Programm endete zum 31. Dezember 2020.
Marktanreizprogramm – Heizen mit erneuerbaren Energien (BAFA)
Das Marktanreizprogramm war jahrzehntelang der Standardweg, um Pelletkessel, Hackschnitzelanlagen, Scheitholzvergaser, Wärmepumpen einschließlich Erdwärmesonden und Solarthermie im Gebäudebestand bezuschusst zu bekommen. Das Programm endete am 31. Dezember 2020. Nachfolger ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), deren Einzelmaßnahmen zur Heizung heute über die KfW-Produkte 458, 459, 522 und 422 beantragt werden. Wer heute nach diesem Namen sucht, muss also in die BEG wechseln; Altbewilligungen laufen nach den damaligen Bedingungen weiter.
Wohngebäude - Kredit Einzelmaßnahmen (262)
Früherer BEG-Kredit für energetische Einzelmaßnahmen an Wohngebäuden, unter anderem Heizungstausch auf erneuerbare Energien, Dämmung und Fenster. Der Kredit kann nicht mehr beantragt werden. Für Komplettsanierungen verweist die KfW auf den Wohngebäude-Kredit 261, für Heizungen auf die Heizungsförderung 458.
Wärmenetzsysteme 4.0 (WNS 4.0)
Wärmenetzsysteme 4.0 war das Vorgängerprogramm der heutigen Bundesförderung für effiziente Wärmenetze und förderte in vier Modulen Machbarkeitsstudien, die Realisierung von Wärmenetzen, Informationsmaßnahmen und Capacity Building. Die Antragstellung war bis zum 14. September 2022 möglich. Am 15. September 2022 trat die BEW an seine Stelle. Bestandskräftige Zuwendungsbescheide konnten bis zum 15. März 2023 auf Antrag an die BEW-Regelungen angepasst werden; Machbarkeitsstudien aus WNS 4.0 können unter Mindestkriterien als BEW-Machbarkeitsstudien anerkannt werden.
BEG - Bonus für Worst Performing Buildings ab 2027 (geplant)
Mit der Anpassung der Bundesförderung für effiziente Gebäude kündigt das BAFA für 2027 einen neuen Bonus für besonders energieineffiziente Gebäude an, sogenannte Worst-Performing-Buildings. Die Kurzübersicht zu den neuen Förderbedingungen nennt den Bonus ausdrücklich, die konkrete Höhe und die genauen Voraussetzungen werden erst mit der Umsetzung veröffentlicht. Für die Heizungsförderung ist der Bonus relevant, weil er die Sanierung besonders schlechter Gebäude wirtschaftlicher machen soll.
BEG Einzelmaßnahmen - Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen aus der EU (geplant)
Ab voraussichtlich dem ersten Quartal 2027 sinkt der Fördersatz für elektrisch angetriebene Wärmepumpen nach BEG EM Nummer 5.3 Buchstabe c auf 15 Prozent. Gleichzeitig wird ein neuer Bonus von 15 Prozent gewährt, wenn die geförderte Wärmepumpe ihren Ursprung in der Europäischen Union hat. In der Summe bleibt damit ein höherer Fördersatz erreichbar. Das BAFA kündigt die Regelung in der Übersicht zur Sanierung von Wohngebäuden an, die Einzelheiten sollen im Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen geregelt werden.
KfW 458 Heizungsförderung - Effizienzbonus (ausgelaufen)
Der Effizienzbonus war ein Aufschlag auf die KfW-Heizungsförderung für besonders effiziente Wärmepumpen, die Erdreich, Wasser oder Abwasser als Wärmequelle nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen. Mit der Anpassung der Förderbedingungen zum 21.07.2026 führt die KfW im Produkt 458 nur noch Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus auf. Ein Effizienzbonus wird in der aktuellen Bonusübersicht nicht mehr genannt. Bereits zugesagte Anträge sind von der Änderung nicht betroffen.
KfW 458 Heizungsförderung - Emissionsminderungszuschlag Biomasse (ausgelaufen)
Der Emissionsminderungszuschlag war ein pauschaler Aufschlag auf die KfW-Heizungsförderung für Biomasseheizungen, die einen besonders niedrigen Staubemissionswert einhalten. In der ab dem 21.07.2026 geltenden Bonusübersicht des Produkts 458 wird er nicht mehr geführt. Maßnahmen zur Emissionsminderung an bestehenden Biomasseheizungen fördert stattdessen das BAFA im Baustein Heizungsoptimierung der BEG Einzelmaßnahmen mit 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
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