Förderung als Beteiligung für Gründung in Schleswig-Holstein auf Ebene Land
Alle Programme für Gründung auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
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Beteiligungsfonds Mittelstand SH
Wirtschaftliches Eigenkapital durch stille oder offene Beteiligung für KMU und größere mittelständisch geprägte Unternehmen in Schleswig-Holstein. Stille Beteiligungen reichen von 50.000 Euro bis 1,5 Millionen Euro, offene Beteiligungen bis 1,5 Millionen Euro als Minderheitsbeteiligung bis 24,9 Prozent. Finanziert werden Erweiterung, Festigung, Gründung, Nachfolge und Liquiditätserhöhung.
InnoGrowth SH
Beteiligungskapital von bis zu 1,3 Millionen Euro je Antragsteller als stille oder offene Beteiligung. Zielgruppe sind Start-ups, KMU und Mittelständler mit bis zu 75 Millionen Euro Gruppenumsatz und innovativem Geschäftsmodell. Gefördert werden Erweiterung, Festigung, Gründung, Nachfolge und Liquiditätserhöhung.
InnoGrowth SH
Beteiligungskapital von bis zu 1,3 Millionen Euro je Investition für Start-ups mit innovativen Geschäftsmodellen sowie KMU und Mittelstaendler mit bis zu 75 Millionen Euro Konzernumsatz in Schleswig-Holstein. Angeboten werden stille Beteiligungen mit zehn Jahren Laufzeit und Rückzahlung ab Jahr sechs oder am Ende sowie offene Beteiligungen mit sieben Jahren Laufzeit. Die Vergütung ist erfolgsabhängig. Ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten, Sanierungen und die Umschuldung bestehender Bankverbindlichkeiten. Das Programm ist bis zum 31.07.2027 befristet.
Innovationsfonds SH
Beteiligungskapital in Form stiller oder offener Beteiligungen für innovative kleine und mittlere Unternehmen in Schleswig-Holstein. Stille Beteiligungen liegen zwischen 50.000 Euro und 1 Million Euro, offene Beteiligungen bei maximal 1 Million Euro. Finanziert werden innovative Maßnahmen bei Erweiterung, Festigung, Gründung und Nachfolge.
Innovationsfonds SH
Beteiligungskapital für kleine und mittlere Unternehmen zur Finanzierung innovativer Vorhaben, zur Unternehmensgründung und zur Nachfolgefinanzierung innovativer Unternehmen. Stille Beteiligungen von 50.000 Euro bis 1 Mio. Euro, offene Beteiligungen bis maximal 1 Mio. Euro. Das stärkt das wirtschaftliche Eigenkapital und verbessert das Unternehmensrating bei Banken.
Mittelstandsfonds Schleswig-Holstein (MSH)
Beteiligungen von 750.000 bis 2 Millionen Euro für etablierte mittelständische Unternehmen mit Sitz in Schleswig-Holstein oder mit Investitionen in der Region. Überwiegend handelt es sich um typisch stille Beteiligungen, teilweise auch um offene Beteiligungen. Management-Buy-Out und Management-Buy-In sind ausdrücklich förderfähige Anlaesse, womit der Fonds für Nachfolgelösungen infrage kommt. Die Laufzeit beträgt zehn Jahre mit ratierlicher Rückzahlung ab Jahr sechs. Sanierungen und die blosse Ablösung bestehender Bankverbindlichkeiten sind ausgeschlossen.
Unternehmensübernahme Plus Schleswig-Holstein
Beteiligungsprogramm für die Unternehmensnachfolge und Übernahmefinanzierung im schleswig-holsteinischen Mittelstand. Einzelne Beteiligungen betragen bis zu 3 Millionen Euro als offene oder stille Beteiligung. In Kombination mit bestehenden Programmen von IB.SH, MSH und MBG sind Beteiligungsfinanzierungen von insgesamt bis zu 6 Millionen Euro möglich. Das Programm adressiert höheren Eigenkapitalbedarf, den bisherige Mezzanine-Angebote nicht abgedeckt haben.
Mittelständische Beteiligungsgesellschaften (MBG)
In jedem Bundesland gibt es eine Mittelständische Beteiligungsgesellschaft, die Eigenkapital als Ergänzung zum klassischen Bankkredit bereitstellt. Die langfristigen Beteiligungen verbessern die Bilanzrelationen von Gründungen und kleinen bis mittleren Unternehmen. Bundesweit gehoeren 15 MBGen und 17 Bürgschaftsbanken zum Verband Deutscher Bürgschaftsbanken.
Unternehmensübernahme Plus
Beteiligungsinitiative für Eigenkapitalbedarfe bei Unternehmensnachfolgen und Unternehmensübergängen in Schleswig-Holstein. Bereitgestellt werden Beteiligungen von bis zu 3 Millionen Euro je Fall, die MBG weist sie als stille Beteiligungen mit bis zu zehn Jahren Laufzeit aus. In Kombination mit dem Mittelstandsfonds Schleswig-Holstein und der MBG sind insgesamt bis zu 6 Millionen Euro möglich. Ein Mindestbetrag ist in den offiziellen Programminformationen nicht genannt.
Was Landesförderung bei Gründung bedeutet
Jedes der 16 Länder fördert eigenständig und ergänzt damit den Bund. Landesprogramme sind kleiner, wechseln häufiger und sind oft genauer auf ein Problem zugeschnitten, das es in diesem Land wirklich gibt. Wo der Bund pauschal bleibt, wird das Land konkret.
- Wo der Antrag landet
- Über die Förderbank des Landes oder ein Fachministerium. Jedes Land hat eigene Formulare, eigene Fristen und eine eigene Bewilligungsstelle, auch wenn zwei Programme gleich heißen.
- Woran du sie erkennst
- Am Träger und an der Region: steht dort ein einzelnes Bundesland, ist es Landesförderung. Viele dieser Programme tragen den Landesnamen oder das Kürzel der Landesbank schon im Namen.
- Der häufigste Irrtum
- Ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland beantragen zu wollen. Landesmittel setzen fast immer einen Wohnsitz, einen Betriebssitz oder ein Vorhaben im Land voraus.
Häufige Fragen zu Gründung auf Ebene Land
- Kann ich ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland nutzen?
- In aller Regel nicht. Landesmittel sind an das Land gebunden, das sie ausschreibt. Maßgeblich ist meistens, wo das Vorhaben stattfindet, nicht wo du gemeldet bist.
- Warum unterscheiden sich die Länder so stark?
- Weil jedes Land eigene Schwerpunkte setzt und eigene Mittel einsetzt. Manche bündeln viel in wenigen großen Richtlinien, andere schneiden dieselbe Summe in viele kleine Linien. Eine niedrige Zahl an Programmen sagt deshalb wenig über die Fördersumme.
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