Förderprogramme für Forschung in Bremen
Diese Programme fördern Forschung und sind in Bremen beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
231 Programme gefunden
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- Sanierung489
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- Photovoltaik156
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
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- Mobilität551
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- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
Software Sprint - Förderung von Open-Source-Entwicklerinnen und -Entwicklern
Software Sprint fördert Forschungsprojekte von Open-Source-Entwicklerinnen und -Entwicklern. Die zweite Änderung der Richtlinie wurde im Bundesanzeiger vom 25. Juni 2026 veröffentlicht. Einreichungsstichtage sind der 30. November 2026, 2027, 2028 und 2029. Die Maßnahme läuft bis zum 30. November 2029.
VIP+ - Validierung des technologischen und gesellschaftlichen Innovationspotenzials
VIP+ unterstützt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aller Disziplinen dabei, das Innovationspotenzial ihrer Forschungsergebnisse zu prüfen und nachzuweisen und mögliche Anwendungsbereiche zu erschließen. Gefördert werden Machbarkeitsnachweise, Demonstratoren und Funktionsmodelle, Testreihen und Pilotanwendungen, anwendungsorientierte Grundlagenforschung sowie bewertende Analysen und Schutzrechtsicherung. Damit wird die Brücke zwischen Forschungsergebnis und spaeterer Verwertung geschlagen und das Risiko für Dritte gesenkt, in die Weiterentwicklung zu investieren. Grundlage ist die Richtlinie aus dem Bundesanzeiger vom 19. Februar 2015.
WIPANO - Normung und Standardisierung für Unternehmen
Der Förderschwerpunkt Normung von WIPANO unterstützt Unternehmen dabei, innovative Ideen über Normung und Standardisierung wirtschaftlich zu verwerten und ihre Marktposition zu sichern. Grundlage ist die Richtlinie zur Förderung des Technologie- und Wissenstransfers durch Patente, Normung und Standardisierung aus dem Bundesanzeiger vom 2. Februar 2024. Für den Förderschwerpunkt Normung für Unternehmen können Anträge bis zum 31. Mai 2027 eingereicht werden. Für den separaten Schwerpunkt Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung endete die Skizzenfrist bereits am 31. Mai 2026.
WIPANO - Patentierung für Unternehmen
Der Förderschwerpunkt Patentierung von WIPANO unterstützt kleine und mittlere Unternehmen dabei, erstmals ihre Forschungs- und Entwicklungsergebnisse durch gewerbliche Schutzrechte zu sichern und wirtschaftlich zu verwerten. Gefördert wird der Weg von der Recherche über die Anmeldung bis zur Verwertung. Die Richtlinie wurde im Bundesanzeiger vom 2. Februar 2024 veröffentlicht, eine Änderung folgte am 30. Juli 2024. Anträge können bis zum 31. Oktober 2027 eingereicht werden.
INNO-KOM - Innovationskompetenz gemeinnütziger Industrieforschungseinrichtungen
INNO-KOM fördert Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten gemeinnütziger externer Industrieforschungseinrichtungen, die ihre Ergebnisse diskriminierungsfrei der Allgemeinheit und damit vor allem KMU zur Verfuegung stellen. Förderfähig sind Vorhaben der Vorlaufforschung, marktorientierte FuE-Vorhaben von der Detailkonzeption bis zur Fertigungsreife sowie Investitionszuschüsse zur Verbesserung der wissenschaftlich-technischen Infrastruktur. Anträge für marktorientierte Vorhaben und Vorlaufforschung können jederzeit eingereicht werden. Die Richtlinie stammt aus dem Bundesanzeiger vom 9. Januar 2023 und läuft bis zum 31. Dezember 2026.
IGF - Industrielle Gemeinschaftsforschung
Die Industrielle Gemeinschaftsforschung fördert vorwettbewerbliche Forschungsvorhaben, deren Ergebnisse ganzen Branchen oder branchenuebergreifend zugutekommen. Ziel ist es, kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu praxisorientierter Forschung zu erleichtern. Antragsberechtigt sind nicht die Unternehmen selbst, sondern eigenständige gemeinnützige Forschungsvereinigungen, die für die IGF autorisiert sein müssen. Ideengeber können KMU, Forschungseinrichtungen oder Forschungsvereinigungen sein. Neben dem Normalverfahren gibt es besondere Förderformen wie Leittechnologien für KMU. Die Förderrichtlinie läuft bis zum 31. Dezember 2026.
KMU-innovativ: Zukunft der Wertschöpfung
Der Förderschwerpunkt gehoert zum Fachprogramm Zukunft der Wertschöpfung mit Forschung zu Produktion, Dienstleistung und Arbeit. Gefördert werden Projekte kleiner und mittlerer Unternehmen, die neue Produktions- und Dienstleistungskonzepte entwickeln. Die Änderung der Richtlinie wurde im Bundesanzeiger vom 24. Januar 2025 veröffentlicht, die Laufzeit reicht bis zum 15. April 2027.
KMU-innovativ: Biomedizin
Gefördert werden risikoreiche FuE-Vorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen im Themenfeld Biomedizin. Die zweite Änderung der Richtlinie wurde im Bundesanzeiger vom 3. April 2025 veröffentlicht, die Laufzeit reicht bis zum 15. April 2027. Das Verfahren ist zweistufig mit vorgeschalteter Projektskizze.
KMU-innovativ: Energieeffizienz, Klimaschutz und Klimaanpassung
Der Förderschwerpunkt unterstützt FuE-Vorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen zu Energieeffizienz, Klimaschutz und Klimaanpassung. Die Richtlinie wurde im Bundesanzeiger vom 1. Maerz 2024 veröffentlicht, die Laufzeit reicht bis zum 15. April 2027. Stichtage für die Einreichung von Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober.
KMU-innovativ: Ressourcen und Kreislaufwirtschaft
Ziel der Maßnahme ist es, die Innovationsbasis unter kleinen und mittleren Unternehmen für Lösungen in den Bereichen Ressourceneffizienz, nachhaltiges Wassermanagement und Kreislaufwirtschaft zu verbreitern. Die Richtlinie wurde im Bundesanzeiger vom 2. Mai 2024 veröffentlicht und läuft bis zum 15. April 2027. Projektskizzen sind zu den Stichtagen 15. April und 15. Oktober einzureichen.
KMU-innovativ: Materialforschung (Mat2KMU)
Mat2KMU fördert Projekte kleiner und mittlerer Unternehmen in der Materialforschung und setzt damit Impulse für Innovation und Wachstum. Die Richtlinie stammt aus dem Bundesanzeiger vom 2. September 2025, eine Änderung folgte am 11. Mai 2026. Die Laufzeit reicht bis zum 30. Juni 2027. Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden, Stichtage sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober eines Jahres.
KMU-innovativ: Medizintechnik
Gefördert werden Vorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen im Themenfeld Medizintechnik. Medizintechnische Lösungen im Sinne der Richtlinie sind Versorgungslösungen, die ein Medizinprodukt einschließlich digitaler Medizinprodukte und Medizinprodukte-Software oder ein In-vitro-Diagnostikum als zentrales Element enthalten. Die Richtlinie wurde im Bundesanzeiger vom 6. Februar 2026 veröffentlicht und läuft bis zum 15. April 2027. Projektskizzen sind jeweils zum 15. April und 15. Oktober einzureichen.
ZIM - Internationale FuE-Kooperationen (IraSME)
IraSME ist ein Netzwerk nationaler und regionaler Förderstellen für grenzueberschreitende FuE-Projekte kleiner und mittlerer Unternehmen. Pro Jahr gibt es zwei Ausschreibungsrunden, in denen marktnahe FuE-Vorschlaege bis zum Prototypenniveau eingereicht werden. Die deutsche Seite wird über ZIM-Kooperationsprojekte finanziert, koordiniert von der AiF Projekt GmbH. Mitglieder sind unter anderem Oesterreich, Brasilien, Tschechien, Flandern, Luxemburg, die Schweiz, die Tuerkei und Wallonien. Die Frist des 38. Calls ist der 30. September 2026.
ZIM - Innovationsnetzwerke
Im ZIM-Modul Innovationsnetzwerke werden Netzwerkmanagementdienstleistungen und die im Netzwerk initiierten FuE-Projekte gefördert. Ergänzend gibt es die Förderung internationaler Netzwerke, die die Internationalisierung der Netzwerkaktivitäten unterstützt. Zuständiger Projektträger ist die VDI/VDE Innovation + Technik GmbH. Auch für dieses Modul gilt der befristete Antragsstopp seit dem 7. Juli 2026.
ZIM - FuE-Kooperationsprojekte
Die FuE-Kooperationsprojekte sind die am stärksten genutzte Projektform des ZIM. Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von mindestens zwei Unternehmen oder von mindestens einem Unternehmen und einer Forschungseinrichtung. Kooperationen mit Partnern aus aller Welt sind möglich, auch als Auftragnehmer. Beliehener Projektträger mit eigenverantwortlichen Förderentscheidungen ist die AiF Projekt GmbH. Seit dem 7. Juli 2026 gilt ein befristeter Antragsstopp für alle ZIM-Antragsformen.
ZIM - FuE-Einzelprojekte
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand fördert im Modul FuE-Einzelprojekte einzelbetriebliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mittelständischer Unternehmen. Das Programm ist technologie- und branchenoffen und richtet sich an KMU einschließlich Handwerk und unternehmerisch taetige freie Berufe. Die geltende ZIM-Richtlinie läuft vom 1. Januar 2025 bis zum 30. Juni 2027. Wichtig: Wegen begrenzter Haushaltsmittel nimmt der Bund seit dem 7. Juli 2026, 12:00 Uhr, voruebergehend keine neuen Anträge und Projektskizzen mehr an. Bereits bewilligte Projekte sind davon nicht betroffen.
Forschungszulage (Forschungszulagengesetz)
Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung, auf die jedes in Deutschland steuerpflichtige Unternehmen einen Rechtsanspruch hat, unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche. Begünstigt sind Vorhaben der Grundlagenforschung, der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung. Die Zulage beträgt 25 Prozent der Bemessungsgrundlage, kleine und mittlere Unternehmen können zusätzlich zehn Prozentpunkte beantragen, also 35 Prozent. Für Aufwendungen ab dem 1. Januar 2026 liegt die maximale Bemessungsgrundlage bei 12 Mio. Euro pro Jahr, daraus ergibt sich für KMU eine maximale Zulage von 4,2 Mio. Euro. Das Verfahren ist zweistufig: zuerst die Bescheinigung bei der BSFZ, danach der Antrag beim Finanzamt.
KMU-innovativ: Elektronik und autonomes Fahren, High Performance-Computing
Der Förderschwerpunkt richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen mit FuE-Vorhaben in der Elektronik, beim autonomen Fahren und im High Performance-Computing. Die Richtlinie wurde im Bundesanzeiger vom 15. Mai 2025 veröffentlicht, die Laufzeit reicht bis zum 30. Juni 2027. Eingereicht wird zweistufig über eine Projektskizze.
KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)
KMU-innovativ IKT fördert risikoreiche industrielle Forschung und vorwettbewerbliche Entwicklung in den Feldern softwareintensive Systeme sowie Kommunikationssysteme und IT-Sicherheit. Unternehmen erhalten bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, Hochschulen und Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent, jeweils mit möglichem KMU-Bonus. Das Verfahren ist zweistufig mit Stichtagen am 15. April und 15. Oktober. Website, Onlineshop und Onlinemarketing sind ausgeschlossen, gefördert wird ausschließlich Forschung und Entwicklung.
Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)
Das IGP fördert experimentelle Projekte in der frühen Innovationsphase, ausdrücklich auch nichttechnische Innovationen wie neue Geschäftsmodelle, Dienstleistungen und digitale Plattformen. Machbarkeitsprojekte werden mit bis zu 80.000 Euro gefördert, Marktreifeprojekte mit bis zu 330.000 Euro. Die Förderquote liegt je nach Unternehmensgröße und Projektart zwischen 45 und 75 Prozent, bei Forschungseinrichtungen bis 100 Prozent. Eine gewoehnliche Unternehmenswebsite, ein Standard-Onlineshop oder Onlinemarketing sind nicht förderfähig, weil es an der geforderten Neuheit fehlt.
Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
ZIM fördert Forschungs- und Entwicklungsprojekte des Mittelstands, einschließlich digitalisierungsgetriebener Entwicklungen. Einzelprojekte werden mit bis zu 690.000 Euro je Unternehmen gefördert, Kooperationsprojekte mit bis zu 3 Millionen Euro, Machbarkeitsstudien mit bis zu 125.000 Euro; die Förderquote liegt je nach Konstellation zwischen 25 und 95 Prozent. Wichtig: Wegen hoher Nachfrage und begrenzter Haushaltsmittel nimmt ZIM derzeit keine neuen Anträge für Einzel- und Kooperationsprojekte an. Website, Onlineshop und Onlinemarketing sind nicht förderfähig.
EU-Innovationsfonds (Innovation Fund)
Eines der weltweit grössten Förderprogramme für die Demonstration innovativer emissionsarmer Technologien, finanziert aus den Erlösen des EU-Emissionshandelssystems. Gefördert werden unter anderem Elektrolyseure, wasserstoffbasierte Industrieprozesse, Energiespeicher und CCU/CCS-Vorhaben. Die Vergabe erfolgt über wiederkehrende Calls for Proposals, die mit Beteiligung der Innovation Fund Expert Group vorbereitet werden. In Deutschland unterhält das Kompetenzzentrum KEI die nationale Kontaktstelle. Der Fonds enthält zudem eine eigene Förderinitiative für europäische Batteriezellhersteller.
IGP - Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen
Das IGP fördert nichttechnische Innovationen, also neue Geschäftsmodelle, Dienstleistungen und Pionierlösungen, bei denen nicht die eingesetzte Technologie im Vordergrund steht. Die Förderrichtlinie wurde im Bundesanzeiger vom 13. Juni 2023 veröffentlicht und läuft bis zum 31. Dezember 2027. Thematische Schwerpunkte und Stichtage werden über einzelne Calls bekannt gegeben. Der 7. Call vom 10. Juni 2026 zu gemeinschaftlich entwickelten Geschäftsmodellen und Pionierlösungen von Unternehmen läuft bis zum 20. August 2026.
KMU-innovativ
Mit KMU-innovativ fördert das BMFTR industrielle Forschung und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben der Spitzenforschung in kleinen und mittleren Unternehmen. Das Dachprogramm gliedert sich in mehrere Technologiefelder mit jeweils eigener Förderrichtlinie, etwa Medizintechnik, IKT, Materialforschung, Bioökonomie, Ressourcen und Kreislaufwirtschaft oder Zukunft der Wertschöpfung. Projektskizzen können in den meisten Feldern jederzeit eingereicht werden, bewertet wird jeweils zu den Stichtagen 15. April und 15. Oktober. Das Verfahren ist zweistufig: erst Projektskizze, bei positiver Bewertung dann foermlicher Förderantrag.
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