Förderung als Zuschuss für Forschung
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Forschung. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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ERC Advanced Grant
Der ERC Advanced Grant fördert etablierte, international führende Forschungspersönlichkeiten mit bis zu 2,5 Millionen Euro für fünf Jahre. Zusätzlich können bis zu 1 Million Euro für Großgeräte oder Umzugskosten bewilligt werden. Alle Forschungsgebiete sind offen, die Auswahl erfolgt allein nach wissenschaftlicher Exzellenz.
ERC Advanced Grant
Der ERC Advanced Grant fördert etablierte Spitzenforschende mit ausgewiesener wissenschaftlicher Erfolgsbilanz. Die Förderung beträgt bis zu 2,5 Millionen Euro für fuenf Jahre, für Umzugs-, Geraete- und Infrastrukturkosten kommt bis zu 1 Million Euro hinzu, bei Zuzug aus einem nicht assoziierten Drittstaat bis zu 2 Millionen Euro. Formale Mindestqualifikationen gibt es nicht, entscheidend ist der Nachweis herausragender Forschungsleistungen der letzten zehn Jahre. Die Forschung muss an einer Einrichtung in der EU oder einem assoziierten Land stattfinden.
ERC Consolidator Grant
Der ERC Consolidator Grant richtet sich an Forschende, die ihre eigene Arbeitsgruppe festigen wollen. Förderfähig sind bis zu 2 Millionen Euro für fünf Jahre, zusätzlich bis zu 1 Million Euro für begründete Sonderkosten. Der Zuschuss deckt 100 Prozent der direkten Kosten plus 25 Prozent Gemeinkosten.
ERC Consolidator Grant
Der ERC Consolidator Grant richtet sich an Forschende, die ihre bereits bestehende Arbeitsgruppe verstetigen wollen. Gefördert werden bis zu 2 Millionen Euro über fuenf Jahre, zusätzlich sind bis zu 1 Million Euro für begründete Sonderkosten möglich. Erstattet werden 100 Prozent der direkten förderfähigen Kosten zuzueglich einer Pauschale von 25 Prozent für indirekte Kosten. Voraussetzung sind fuenf bis fuenfzehn Jahre Forschungserfahrung nach der Promotion und eine Gastinstitution in der EU oder einem assoziierten Land.
ERC Proof of Concept Grant
Der ERC Proof of Concept Grant hilft, Ergebnisse aus einem laufenden oder kürzlich beendeten ERC-Projekt in Richtung Anwendung und Markt zu bringen. Im Call 2026 werden 150.000 Euro als Pauschalbetrag (lump sum) für 18 Monate gewährt.
ERC Proof of Concept Grant
Der Proof of Concept Grant hilft, Ergebnisse aus einem laufenden oder kuerzlich beendeten ERC-Projekt in Richtung Anwendung und Markt zu bringen. Gefördert wird eine Pauschale von 150.000 Euro für 18 Monate, etwa für Machbarkeitsprüfungen, Marktanalysen, Schutzrechte oder Verwertungsstrategien. Antragsberechtigt sind ausschließlich Principal Investigators eines ERC-Grants. Pro Aufruf ist ein Antrag möglich, pro Hauptprojekt höchstens drei Proof-of-Concept-Förderungen, bei Synergy Grants sechs.
ERC Starting Grant
Der ERC Starting Grant fördert exzellente Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler beim Aufbau einer eigenen Arbeitsgruppe. Es sind bis zu 1,5 Millionen Euro für fünf Jahre möglich, zusätzlich bis zu 1 Million Euro für begründete Zusatzkosten. Gefördert werden 100 Prozent der direkten Kosten plus 25 Prozent Gemeinkostenpauschale.
ERC Starting Grant
Der ERC Starting Grant fördert Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler beim Aufbau einer eigenen Arbeitsgruppe. Die Grundförderung beträgt bis zu 1,5 Millionen Euro für fuenf Jahre, in begründeten Faellen kommt bis zu 1 Million Euro hinzu, bei einem Umzug aus einem nicht assoziierten Drittstaat bis zu 2 Millionen Euro. Bewerben können sich Forschende mit null bis zehn Jahren Erfahrung nach der Promotion, unabhängig von der Staatsangehoerigkeit. Einziges Bewertungskriterium ist die wissenschaftliche Exzellenz, das Thema ist frei wählbar.
ERC Synergy Grant
Der ERC Synergy Grant fördert Gruppen von zwei bis vier Principal Investigators, die gemeinsam ein Forschungsproblem angehen, das eine einzelne Person nicht lösen kann. Die Förderung beträgt bis zu 10 Millionen Euro für sechs Jahre, zusätzlich sind bis zu 4 Millionen Euro für Startkosten, Geräte oder Feldarbeit möglich.
ERC Synergy Grant
Der ERC Synergy Grant fördert Vorhaben, die nur durch das Zusammenwirken mehrerer Spitzenforschender loesbar sind. Zwei bis maximal vier Principal Investigators beantragen gemeinsam bis zu 10 Millionen Euro für sechs Jahre, zusätzlich sind bis zu 4 Millionen Euro für Anschubkosten, Geraete und Infrastrukturzugang möglich. Bewertet wird ausschließlich die Exzellenz, mit besonderem Blick auf den Synergieeffekt zwischen den Beteiligten. Die Auswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
ESF Plus - Förderung von Technologiegründungsstipendien
Aus dem ESF Plus finanziertes Stipendium für technologieorientierte Gründungsvorhaben aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Sachsen. Die monatliche Rate haengt vom Abschluss ab: 1.000 Euro für Studierende mit erstem berufsbefähigendem Hochschulabschluss, 2.500 Euro für Absolventen mit erstem Abschluss und 3.000 Euro für Promovierte. Gefördert wird ein Gründungsvorhaben einmalig für höchstens zwölf Monate. Das Unternehmen muss innerhalb von sechs Monaten nach Förderbeginn gegründet werden.
EU-Innovationsfonds (Innovation Fund)
Eines der weltweit grössten Förderprogramme für die Demonstration innovativer emissionsarmer Technologien, finanziert aus den Erlösen des EU-Emissionshandelssystems. Gefördert werden unter anderem Elektrolyseure, wasserstoffbasierte Industrieprozesse, Energiespeicher und CCU/CCS-Vorhaben. Die Vergabe erfolgt über wiederkehrende Calls for Proposals, die mit Beteiligung der Innovation Fund Expert Group vorbereitet werden. In Deutschland unterhält das Kompetenzzentrum KEI die nationale Kontaktstelle. Der Fonds enthält zudem eine eigene Förderinitiative für europäische Batteriezellhersteller.
EU-Missionen in Horizont Europa
Die fünf EU-Missionen bündeln Forschung, Politik und Bürgerbeteiligung für konkrete Ziele bis 2030: Anpassung an den Klimawandel (mindestens 150 Regionen), Krebs (bessere Lebensbedingungen für über drei Millionen Menschen), 100 klimaneutrale und intelligente Städte, ein Bodenschutzprogramm mit 100 Reallaboren sowie die Wiederherstellung von Meeren und Gewässern. Kommunen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen können sich an Ausschreibungen beteiligen.
EXIST Women
EXIST Women begleitet gründungsinteressierte Frauen aus Hochschulen bis zu zehn Monate lang mit Qualifizierungs- und Vernetzungsangeboten. Ein Teil der Teilnehmerinnen kann zusätzlich ein bis zu dreimonatiges Stipendium erhalten, die Kriterien dafuer legen die Hochschulen fest. Die monatliche Stipendienhöhe haengt vom Status ab: 1.000 Euro für Studentinnen, 2.000 Euro mit abgeschlossener Berufsausbildung, 2.500 Euro für Absolventinnen und 3.000 Euro für Promovierte. Je Kind kommen 150 Euro Kinderzuschlag pro Stipendienmonat hinzu. Das Programm wird durch den ESF Plus kofinanziert.
EXIST-Forschungstransfer
EXIST-Forschungstransfer unterstützt forschungsintensive Gründungsvorhaben aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen in zwei Phasen. In Förderphase I werden Gehaelter für bis zu vier Vollzeitaequivalente im Projektteam finanziert, davon in der Regel bis zu drei wissenschaftliche und ein betriebswirtschaftliches Vollzeitaequivalent, dazu Sachausgaben von in der Regel bis zu 250.000 Euro. Die Förderdauer beträgt in der Regel bis zu 18 Monate, bei besonders anspruchsvollen Entwicklungsvorhaben bis zu 36 Monate. In Förderphase II können junge technologieorientierte Unternehmen bis zu 180.000 Euro erhalten, bei maximal förderfähigen Gesamtkosten von 240.000 Euro und einer Förderquote von bis zu 75 Prozent. Das Programm wird durch den Europäischen Sozialfonds kofinanziert.
EXIST-Forschungstransfer Förderphase I
Förderung besonders anspruchsvoller, forschungsbasierter DeepTech-Gründungsvorhaben aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Finanziert werden Gehälter für bis zu vier Vollzeitäquivalente, studentische Hilfskräfte, Aufträge an Dritte, Hardware, Software, Schutzrechte und unternehmerisches Coaching. Die Sachausgaben können in der Regel bis zu 250.000 Euro betragen, in gut begründeten Fällen auch mehr.
EXIST-Forschungstransfer Förderphase II
Anschlussphase für junge technologieorientierte Unternehmen, die aus Förderphase I hervorgegangen sind. Die Förderung beträgt bis zu 180.000 Euro bei maximal förderfähigen Gesamtkosten von 240.000 Euro und einer Förderquote von bis zu 75 Prozent. Das Unternehmen muss einen Eigenanteil aufbringen.
EXIST-Gründungsstipendium
Zwölf Monate Stipendium für Studierende, Absolventinnen und Absolventen sowie Forschende, die aus einer wissenschaftlichen Idee ein Startup entwickeln. Die Stipendien betragen 3.000 Euro pro Monat für Promovierte, 2.500 Euro für Hochschulabsolventen, 2.000 Euro für Gründende mit Berufsabschluss und 1.000 Euro für Studierende, dazu 150 Euro Kinderzuschlag je Kind und Monat. Hinzu kommen Sachmittel von 30.000 Euro für Teams beziehungsweise bis zu 10.000 Euro für Einzelgründungen sowie ein Coachingbudget von 5.000 Euro.
EXIST-Gründungsstipendium
Das EXIST-Gründungsstipendium unterstützt Teams zwölf Monate lang dabei, eine wissenschaftliche Idee in ein tragfähiges Geschäftsmodell und eine Gründung zu überführen. Neben dem Stipendium für die Teammitglieder gibt es Sachmittel, bei Einzelgründungen bis zu 10.000 Euro. Das Programm wird vom BMWE getragen und durch den Europäischen Sozialfonds kofinanziert. Anträge laufen über die betreuende Hochschule oder Forschungseinrichtung.
Echtzeittechnologien für die maritime Sicherheit
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur maritimen Sicherheit: Schutz maritimer Infrastruktur und Personen, Überwachung von Seegebieten gegen illegale Aktivitäten, Sicherheit globaler Lieferketten, Sicherheit maritimer Transportsysteme sowie Meeresumweltschutz und Unfallvermeidung. Projektskizzen können jederzeit ohne Frist über easy-Online eingereicht werden.
Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft Modul 4: Premiumförderung mit Dekarbonisierungsbonus
Weitgehend technologieoffene Förderung für Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz industrieller und gewerblicher Prozesse. Kleine Unternehmen erhalten bis zu 45 Prozent, mittlere Unternehmen bis zu 35 Prozent und Unternehmen ohne KMU-Status bis zu 25 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Für ausgewählte Maßnahmen in den Bereichen Abwärmenutzung, Elektrifizierung sowie Wasserstofferzeugung und -nutzung kommt ein Dekarbonisierungsbonus von bis zu 10 Prozentpunkten hinzu. Eine Förderung ist nur möglich, wenn ein Einsparkonzept Treibhausgaseinsparungen in bestimmter Höhe nachweist.
Entwicklung digitaler Technologien 2022 bis 2026 (Rahmenprogramm)
Rahmenprogramm für vorwettbewerbliche Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte zur Entwicklung digitaler Technologien. Gefördert werden Verbundvorhaben mit Leuchtturmcharakter, die technologische Machbarkeit, wirtschaftliche Umsetzbarkeit und gesellschaftliche Akzeptanz neuer digitaler Technologien demonstrieren. Unternehmen erhalten bis zu 50 Prozent, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent, Förderdauer in der Regel drei Jahre.
Erasmus Plus Leitaktion 2 Kooperationspartnerschaften Hochschulbildung
Die Leitaktion 2 von Erasmus Plus fördert den Aufbau und die Umsetzung gemeinsamer strategischer Partnerschaften zwischen Hochschulen und Partnern aus dem nicht akademischen Bereich wie Unternehmen, Schulen oder Jugendverbänden. Neu in der Programmgeneration 2021 bis 2027 sind die Erasmus Mundus Design Measures, mit denen internationale gemeinsame Masterstudiengaenge vorbereitet werden. Antragsberechtigt sind Einrichtungen, nicht Einzelpersonen. Die Nationale Agentur im DAAD beraet zu Antragstellung und Förderbedingungen.
Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk (ELES)
Das Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk ist das juedische Begabtenförderungswerk in Deutschland und eines der dreizehn vom Bund geförderten Werke. Es fördert juedische Studierende und Promovierende aller Fachrichtungen mit einem einkommensabhängigen Grundstipendium, einer Studienkostenpauschale und einem ideellen Programm aus Akademien, Kollegs und Mentoring. Ein Schwerpunkt liegt auf juedischer Bildung, Erinnerungskultur und interreligioesem Dialog. Bewerbungen laufen direkt bei ELES in Berlin.
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