Förderung als Zuschuss für Forschung
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Forschung. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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Förderrichtlinie Business-Angel-Bonus JTF 2021 bis 2027
Zuschuss für junge innovative Kleinunternehmen, die eine Beteiligung durch einen Business Angel erhalten haben. Gefördert werden Personalausgaben sowie Material- und Investitionsausgaben mit 50 Prozent, maximal 400.000 EUR je Startup. Finanziert wird aus dem Just Transition Fund für die Kohleregionen.
Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)
Das IGP fördert experimentelle Projekte in der frühen Innovationsphase, ausdrücklich auch nichttechnische Innovationen wie neue Geschäftsmodelle, Dienstleistungen und digitale Plattformen. Machbarkeitsprojekte werden mit bis zu 80.000 Euro gefördert, Marktreifeprojekte mit bis zu 330.000 Euro. Die Förderquote liegt je nach Unternehmensgröße und Projektart zwischen 45 und 75 Prozent, bei Forschungseinrichtungen bis 100 Prozent. Eine gewoehnliche Unternehmenswebsite, ein Standard-Onlineshop oder Onlinemarketing sind nicht förderfähig, weil es an der geforderten Neuheit fehlt.
Soziale Innovationen 2023
Vollfinanzierung von Pilotprojekten zur Entwicklung, Erprobung und zum Transfer neuer Ideen für beschäftigungspolitische Herausforderungen. Entwicklungsprojekte werden mit 10.000 bis 50.000 Euro für maximal 6 Monate gefördert, Modellprojekte mit bis zu 300.000 Euro für maximal 24 Monate. Themen sind unter anderem Arbeitsmarktintegration, Fachkräftesicherung und Stärkung des ländlichen Raums. Kofinanziert aus dem ESF Plus.
Förderung von in Hightech-Inkubatoren und Akzeleratoren betreuten Start-ups (HTI-Start-ups)
Zuschuss von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Unternehmensneugründungen im Hightech-Segment in Niedersachsen. In RIS-Vorhaben sind bis zu 180.000 Euro möglich, in STEP-Vorhaben bis zu 300.000 Euro bei einem Mindestbetrag von 50.000 Euro. Voraussetzung ist die Auswahl durch einen nach der HTI-Richtlinie geförderten Hightech-Inkubator oder Akzelerator als Inkubations- oder Akzelerationsprojekt. Der Antrag muss vor Projektstart über das NBank-Kundenportal gestellt werden.
Bundesförderung von Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land (Planungs- und Genehmigungskosten)
Zuschuss für die Planungs- und Genehmigungsphase von Windenergieprojekten einer Bürgerenergiegesellschaft. Gefördert werden 70 Prozent der Planungs- und Genehmigungskosten, höchstens 300.000 Euro je Vorhaben, unter Beachtung der De-minimis-Grenzen. Förderfähig sind unter anderem Machbarkeitsstudien, Standortanalysen, Gutachten für Änderungen der Bauleitplanung, Umweltprüfungen sowie Rechts- und Steuerberatung mit direktem Projektbezug. Nicht förderfähig sind Grundstückserwerb, Genehmigungsgebühren, Gründungskosten und Personalkosten. Seit 1. Juli 2024 genügen 15 statt zuvor 50 natürliche Personen. Das Programm läuft seit 1. Januar 2023 und ist bis 31. Dezember 2026 befristet.
Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF)
Vorwettbewerbliche, themenoffene Gemeinschaftsforschung für ganze Branchen und Technologiefelder. Antragsberechtigt sind industrielle Forschungsvereinigungen, Unternehmen bringen über diese ihre Projektideen ein und werden in die Projektsteuerung einbezogen. Gefördert werden Grundlagenforschung, industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung und Durchführbarkeitsstudien mit in der Regel bis zu 90 Prozent und maximal 275.000 Euro je Forschungseinrichtung.
EFRE-Validierungsförderung 2021 bis 2027
Zuschuss für Forschungseinrichtungen in Sachsen zur Validierung wirtschaftlich verwertbarer Forschungsergebnisse. Einzelvorhaben werden mit bis zu 250.000 EUR gefördert, das Programmmodul mit bis zu 100.000 EUR je Forschungsergebnis und Orientierungsprojekte mit bis zu 15.000 EUR. Der Fördersatz beträgt 90 Prozent als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
exist Forschungstransfer
Zweistufige Förderung für technologieorientierte Ausgründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit hohem technischem Risiko. In Förderphase I werden Personal, projektbezogene Sachausgaben von in der Regel bis zu 250.000 Euro und unternehmerisches Coaching für bis zu 18 Monate, in begründeten Faellen bis 36 Monate, gefördert. Förderphase II unterstützt das gegründete Unternehmen mit bis zu 180.000 Euro bei maximal 240.000 Euro förderfähigen Gesamtkosten und einer Förderquote von bis zu 75 Prozent.
EXIST-Forschungstransfer Förderphase I
Förderung besonders anspruchsvoller, forschungsbasierter DeepTech-Gründungsvorhaben aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Finanziert werden Gehälter für bis zu vier Vollzeitäquivalente, studentische Hilfskräfte, Aufträge an Dritte, Hardware, Software, Schutzrechte und unternehmerisches Coaching. Die Sachausgaben können in der Regel bis zu 250.000 Euro betragen, in gut begründeten Fällen auch mehr.
Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI)
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Innovationsberatungsdienste, Prozess- und Organisationsinnovationen sowie Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen. Einzelprojekte werden mit bis zu 150.000 Euro gefördert, Verbundprojekte mit bis zu 250.000 Euro. Antragsberechtigt sind vor allem KMU der gewerblichen Wirtschaft, Großunternehmen und Forschungseinrichtungen unter bestimmten Bedingungen.
Förderung von Projekten der Angewandten Umweltforschung (AUF)
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für anwendungsorientierte Forschungsvorhaben mit Umweltschutzfokus an Bremer Forschungseinrichtungen. Gefördert werden auch vorlaufende Forschungsstudien für umfangreichere Projekte und ausgewählte Informationsveranstaltungen zur Vermittlung von Forschungsergebnissen. Einzelprojekte bis 200.000 Euro, Verbundprojekte bis 250.000 Euro.
Programm zur Förderung anwendungsnaher Umwelttechniken (PFAU)
Förderung der Erprobung umweltfreundlicher Produkte, Verfahren und Dienstleistungen durch Unternehmen und wissenschaftliche Einrichtungen im Land Bremen. Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Innovationsberatungsdienste, Prozess- und Organisationsinnovationen, Innovationscluster sowie Investitionen in Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen. Einzelprojekte bis 150.000 Euro, Verbundprojekte bis 250.000 Euro.
Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen (WIPANO)
Fördert die effiziente Nutzung geistigen Eigentums und den Transfer neuester Forschungsergebnisse in die Normung. Förderschwerpunkte sind Patentierung für Unternehmen, Normung für Unternehmen sowie Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung. Zuschüsse bis 85 Prozent der förderfähigen Ausgaben und maximal 200.000 Euro je Verbundpartner und Projekt bei einer Laufzeit von höchstens 24 Monaten.
InnoInvest
Zuschuss für innovative Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgueter kleiner und mittlerer Unternehmen. Gefördert werden neue Produktionsverfahren, Produkte, Dienstleistungen, Geschäftsmodelle und Organisationsstrukturen. Die Zuschusshöhe ist gestaffelt und reicht von 2.500 Euro bei 5.000 Euro Investition bis 200.000 Euro bei einer Million Euro Investition.
EXIST-Forschungstransfer
EXIST-Forschungstransfer unterstützt forschungsintensive Gründungsvorhaben aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen in zwei Phasen. In Förderphase I werden Gehaelter für bis zu vier Vollzeitaequivalente im Projektteam finanziert, davon in der Regel bis zu drei wissenschaftliche und ein betriebswirtschaftliches Vollzeitaequivalent, dazu Sachausgaben von in der Regel bis zu 250.000 Euro. Die Förderdauer beträgt in der Regel bis zu 18 Monate, bei besonders anspruchsvollen Entwicklungsvorhaben bis zu 36 Monate. In Förderphase II können junge technologieorientierte Unternehmen bis zu 180.000 Euro erhalten, bei maximal förderfähigen Gesamtkosten von 240.000 Euro und einer Förderquote von bis zu 75 Prozent. Das Programm wird durch den Europäischen Sozialfonds kofinanziert.
EXIST-Forschungstransfer Förderphase II
Anschlussphase für junge technologieorientierte Unternehmen, die aus Förderphase I hervorgegangen sind. Die Förderung beträgt bis zu 180.000 Euro bei maximal förderfähigen Gesamtkosten von 240.000 Euro und einer Förderquote von bis zu 75 Prozent. Das Unternehmen muss einen Eigenanteil aufbringen.
Gründung innovativ 2022
Nicht rückzahlbarer Zuschuss aus dem EFRE für innovativ und sozial-innovativ ausgerichtete kleine Unternehmen in den ersten drei Jahren nach Gründung. Gefördert werden höchstens 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, der Zuschuss liegt zwischen 30.000 und 180.000 Euro je Fördertatbestand. Es gibt zwei Fördertatbestände: Innovationsimpuls für Investitionen, Beratung und neue Arbeitsplätze sowie Gründungsgehalt für geschäftsführende Personen, jeweils bis 50.000 Euro pro Person und Jahr für bis zu 24 Monate. Voraussetzung für den Antrag ist ein gemeinsamer Erstberatungstermin mit ILB und WFBB.
Gründung innovativ 2022 (Brandenburg)
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von maximal 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben je Unternehmen für innovativ und sozial-innovativ ausgerichtete kleine Unternehmen in Brandenburg. Der Zuschuss liegt zwischen 30.000 und 180.000 Euro je Fördertatbestand. Fördertatbestand 1 Innovationsimpuls fördert Maschinen, Anlagen, technische Beratungs- und Entwicklungsleistungen sowie Personalkosten neuer Arbeitsplätze, Fördertatbestand 2 Gründungsgehalt die Vergütung oder Privatentnahmen geschäftsführender Gesellschafter, jeweils bis 50.000 Euro pro Person und Jahr für bis zu 24 Monate.
InnoRampUp
Zuschuss von bis zu 150.000 Euro je Start-up und bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben für technologisch innovative Start-ups aus allen Branchen. Förderfähig sind Personal-, Material-, Infrastruktur- und Marketingausgaben, die im Zusammenhang mit der Gründung entstehen. Das Unternehmen muss juenger als zwei Jahre sein und seinen Sitz in Hamburg haben. Start-ups, die UN-Nachhaltigkeitsziele verfolgen, werden besonders berücksichtigt. Die Umsetzung erfolgt über die IFB Innovationsstarter GmbH.
InnoRampUp
Zuschuss von bis zu 150.000 Euro je Startup und bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Finanziert werden Personal, Material, Infrastruktur und Marketing zur Umsetzung technologisch innovativer Gründungsideen. Startups, die UN-Nachhaltigkeitsziele wie Klimaschutz, Ressourcenschutz und Inklusion verfolgen, stehen besonders im Fokus.
BRE-Up Startup-Förderung Bremen
Equity-freier Zuschuss von bis zu 150.000 Euro bei 80 Prozent Förderquote für hochinnovative High-Tech- und Deeptech-Startups im Land Bremen. Förderfähig sind Personalkosten, Investitionskosten, Marketing sowie Coaching- und Beratungsleistungen über eine Laufzeit von maximal 24 Monaten.
Startup Förderung Bremen (BRE-Up)
Zuschuss von bis zu 150.000 Euro mit einer Förderquote von 80 Prozent für hochinnovative Start-ups mit Sitz in Bremen. Die Förderdauer beträgt höchstens 24 Monate. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die nicht aelter als fuenf Jahre sind, die reine Ideenphase verlassen haben und einen Proof of Concept oder ein funktionsfähiges Minimalprodukt erstellt und getestet haben. Das Vorhaben muss zur Bremer Innovationsstrategie 2030 passen. Förderfähig sind Personal-, Investitions-, Marketing- sowie Coaching- und Beratungskosten. Das Verfahren ist dreistufig mit Beratung, Vorauswahl und Antrag.
Startup Förderung Bremen (BRE-Up)
Zuschuss von bis zu 150.000 Euro bei einer Förderquote von 80 Prozent für hochinnovative Bremer Start-ups, maximal über 24 Monate. Gefördert werden Personalkosten, Investitionen, Marketing sowie Coaching und Beratung, berechnet aus direkten Personalkosten plus 40 Prozent Gemeinkostenpauschale. Zielbranchen sind unter anderem Luft- und Raumfahrt, Automotive, Maritime Wirtschaft, Lebensmittel, erneuerbare Energien, Gesundheit, Umwelttechnik, Kreativwirtschaft, Stahl und Bau.
Innovationsnetzwerke
Zuschüsse für das Management von Innovationsnetzwerken, also Betreuung der Zusammenarbeit, Marketing zur Gewinnung neuer Teilnehmer, Verwaltungskosten, Schulungen und Konferenzen. In stärker entwickelten Regionen bis 40 Prozent und maximal 150.000 Euro pro Jahr, in Übergangsregionen bis 50 Prozent nach AGVO oder bis 60 Prozent nach De-minimis. Die Förderdauer beträgt 1 bis 3 Jahre.
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