Förderprogramme für Forschung auf Ebene Land
Alle Programme für Forschung auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
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Beteiligungen der IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt
Wagniskapital für technologieorientierte und innovative kleine und mittlere Unternehmen. Offene Beteiligungen sind bis zu 10 Millionen Euro je KMU möglich, stille Beteiligungen bis zu 5 Millionen Euro je Unternehmen. Im Start-up-Programm Gladiator werden bis zu 350.000 Euro bereitgestellt. Finanziert werden Forschung und Entwicklung, Markteinführung und Wachstum.
Förderrichtlinie Energie und Klima/2023 (FRL EuK/2023)
Zentrale sächsische Klimaschutz-Richtlinie mit fünf Modulen für Unternehmen, Kommunen, Vereine, Stiftungen und Forschungseinrichtungen. Gefördert werden angewandte Energie- und Klimaforschung, Energieeffizienz und Treibhausgasminderung, intelligente Energiesysteme und Speicher, Klimaanpassung sowie nachhaltige Energieversorgung in JTF-Gebieten. Der Fördersatz liegt je nach Modul bei 50 bis 80 Prozent, in Modul 1 bis zu 100 Prozent.
EFRE/JTF Forschung InfraProNet 2021 bis 2027
Zuschuss für gemeinnützige Forschungseinrichtungen und Hochschulen in Sachsen. Gefördert werden Forschungsinfrastruktur, angewandte Forschung und Entwicklung, wissenschaftliche Informationsinfrastruktur sowie Forschungsnetzwerke. Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung mit bis zu 100 Prozent nicht rückzahlbarem Zuschuss.
EFRE-Validierungsförderung 2021 bis 2027
Zuschuss für Forschungseinrichtungen in Sachsen zur Validierung wirtschaftlich verwertbarer Forschungsergebnisse. Einzelvorhaben werden mit bis zu 250.000 EUR gefördert, das Programmmodul mit bis zu 100.000 EUR je Forschungsergebnis und Orientierungsprojekte mit bis zu 15.000 EUR. Der Fördersatz beträgt 90 Prozent als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
EFRE/JTF Forschung und Entwicklung - Projektförderung (FuE-Projektförderung) 2021 bis 2027
Zuschuss für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen in Sachsen sowie für Verbundprojekte mit Großunternehmen und Forschungseinrichtungen. Gefördert werden Einzel- und Verbundprojekte sowie Pilotlinien zur Validierung industrieller Forschung. Seit 15. Oktober 2025 gelten geänderte Konditionen, erhöhte Sätze bleiben für kritische Technologien (STEP) und Verteidigungsvorhaben bestehen.
Innovationsunterstützende Maßnahmen
Zuschuss zur Stärkung von Forschung und Entwicklung in Sachsen und zum Transfer technologischen Wissens in kleine und mittlere Unternehmen. Gefördert werden Innovationsmaßnahmen, Kommunikationsplattformen, Wettbewerbe und Preise, Prozess- und Organisationsinnovationen sowie Innovationsberatung. KMU erhalten bis zu 50 Prozent, andere Antragsteller bis zu 100 Prozent.
Markteinführungsdarlehen (MEP-D)
Zinsgünstiges Darlehen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler in Sachsen, deren Innovation marktreif ist. Finanziert werden Materialkosten, Personalausgaben, Fremdleistungen, Investitionen in Anlagegüter sowie sonstige betriebliche Aufwendungen. Der Zinssatz beträgt 1,5 Prozent bei JTF-Finanzierung und 2,5 Prozent bei Landesfinanzierung.
Förderrichtlinie Business-Angel-Bonus JTF 2021 bis 2027
Zuschuss für junge innovative Kleinunternehmen, die eine Beteiligung durch einen Business Angel erhalten haben. Gefördert werden Personalausgaben sowie Material- und Investitionsausgaben mit 50 Prozent, maximal 400.000 EUR je Startup. Finanziert wird aus dem Just Transition Fund für die Kohleregionen.
Trafo-Beteiligungsfonds der Saarup-Venture GmbH
Beteiligungskapital in Form stiller oder offener Beteiligungen bis 2,5 Millionen Euro für Start-ups und junge wachstumsorientierte Unternehmen mit innovativen Geschäftsmodellen im Saarland. Finanziert werden Betriebsmittelbedarf und Investitionen einschließlich Akquisitionen. Private Investoren oder Gründer müssen sich mit mindestens 50 Prozent am Gesamtfinanzierungsbedarf beteiligen, es handelt sich also um ein Co-Investment und nicht um eine Förderquote.
Beteiligungen der Saarländischen Wagnisfinanzierungsgesellschaft (SWG)
Wagniskapital für junge Technologieunternehmen in der Gründungsphase und für bestehende innovative Unternehmen im Saarland. Die SWG beteiligt sich in der Regel als stiller Gesellschafter, eine offene Minderheitsbeteiligung ist in Kombination möglich. Die Mittel dienen vorrangig der Finanzierung von Forschung, Entwicklung und Markteinführung innovativer Produkte und technischer Dienstleistungen.
EFRE Beteiligungsfonds Saarland
Stille und offene Kapitalbeteiligungen für nicht börsennotierte junge, innovative und technologieorientierte KMU und Start-ups mit Betriebsstätte im Saarland. Die Beteiligungen finanzieren Investitionen und Betriebsmittel und laufen in der Regel fünf bis zehn Jahre. Der Fonds umfasst insgesamt 22,6 Millionen Euro und wird zu 40 Prozent aus EFRE-Mitteln kofinanziert.
RegioInnoGrowth Saarland
Eigen- und Nachrangkapital für Start-ups und kleine wachstumsorientierte Mittelständler mit innovativen Geschäftsmodellen im Saarland. Angeboten werden Nachrangdarlehen, stille Beteiligungen und offene Beteiligungen bis zu einem Höchstbetrag von 1 Million Euro je Kreditnehmereinheit. Umsetzung des KfW-Programms RegioInnoGrowth im Saarland.
InnoGrowth SH
Beteiligungskapital von bis zu 1,3 Millionen Euro je Antragsteller als stille oder offene Beteiligung. Zielgruppe sind Start-ups, KMU und Mittelständler mit bis zu 75 Millionen Euro Gruppenumsatz und innovativem Geschäftsmodell. Gefördert werden Erweiterung, Festigung, Gründung, Nachfolge und Liquiditätserhöhung.
Innovationsfonds SH
Beteiligungskapital in Form stiller oder offener Beteiligungen für innovative kleine und mittlere Unternehmen in Schleswig-Holstein. Stille Beteiligungen liegen zwischen 50.000 Euro und 1 Million Euro, offene Beteiligungen bei maximal 1 Million Euro. Finanziert werden innovative Maßnahmen bei Erweiterung, Festigung, Gründung und Nachfolge.
Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Einzelbetriebliche Investitionsförderung
Nicht rückzahlbare Investitionszuschüsse für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Schleswig-Holstein. Gefördert werden Innovation, Digitalisierung, Dekarbonisierung, neue oder erweiterte Betriebsstätten, Modernisierungen im Beherbergungsgewerbe sowie Umweltschutz und Energieeffizienz. Je nach Modul liegt die Mindestinvestition zwischen 40.000 und 250.000 Euro, der Fördersatz zwischen 20 und 40 Prozent.
IB.SH Investitionsdarlehen Wirtschaft
Konsortialdarlehen der IB.SH gemeinsam mit der Hausbank für bis zu 50 Prozent des Fremdfinanzierungsbedarfs. Finanziert werden Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen, Neuansiedlungen, Verlagerungen, Rationalisierung, Energieprojekte, Forschung und Entwicklung sowie Außenwirtschaftsvorhaben. Die Laufzeit beträgt bis zu 30 Jahre.
Gründungsstipendium Schleswig-Holstein
Monatlicher Zuschuss zum Lebensunterhalt für Gründerinnen und Gründer mit technologie- oder wissensbasierter Geschäftsidee in der Pre-Seed-Phase. Begleitet wird die Erstellung des Businessplans und die eigentliche Unternehmensgründung. Für das Programm stehen bis Ende 2027 rund 4,6 Millionen Euro bereit.
Implementierung betrieblicher Innovationen (IBI-EFRE, Programm 361)
EFRE-Investitionszuschuss für die Umsetzung von Produkt- und Prozessinnovationen sowie Digitalisierungsvorhaben in kleinen und mittleren Unternehmen. Kleine Unternehmen erhalten bis zu 20 Prozent, mittlere bis zu 10 Prozent. Der Mindestzuschuss beträgt 50.000 Euro, der Höchstbetrag 5 Millionen Euro je Vorhaben.
Innovationsgutschein (FuE-Auftrag, Programm 255)
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von 50 Prozent, maximal 20.000 Euro, für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Bei fehlenden eigenen Personal- und Geräteressourcen sind bis zu 40.000 Euro förderfähige Kosten anrechenbar.
Förderung von Innovationsassistentinnen und Innovationsassistenten in KMU (Programm 245 I)
Monatlicher Zuschuss für die Neueinstellung von Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen als Innovationsassistenten in technologieorientierten KMU. Kleine Unternehmen erhalten 2.100 Euro, mittlere Unternehmen 1.750 Euro pro Monat bei Vollzeit, gefördert wird bis zu 24 Monate.
InnoTop - Einzelbetriebliches Innovations- und Technologieförderungsprogramm (Programm 358, EFRE 2021-2027)
Zuschüsse aus dem EFRE für Machbarkeitsstudien sowie Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von KMU und Small-Mid-Caps in Rheinland-Pfalz. Machbarkeitsstudien werden je nach Unternehmensgröße mit 50 bis 70 Prozent gefördert, industrielle Forschung mit 50 Prozent Basissatz, experimentelle Entwicklung mit 25 Prozent. Mit Aufschlägen sind bis zu 80 Prozent möglich.
Venture Capital und Beteiligungen (Programm 300, Innovationsfonds RLP und Wachstumsfonds RLP)
Eigenkapital und stille Beteiligungen für junge innovative Technologieunternehmen und wachstumsstarke Mittelständler in Rheinland-Pfalz. In der ersten Finanzierungsrunde sind bis zu 500.000 Euro möglich, über den Wachstumsfonds RLP bis zu 2,0 Millionen Euro je Zielunternehmen.
EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW 2021-2027
Rahmenrichtlinie für die EU-kofinanzierten Landesprogramme EFRE.NRW und JTF.NRW. EFRE.NRW fördert mit bis zu 40 Prozent, im Regierungsbezirk Münster bis zu 50 Prozent, JTF.NRW mit bis zu 50 Prozent und für STEP-Ziele bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Schwerpunkte sind Innovation, Mittelstand, Nachhaltigkeit, Mobilität und lebenswerte Quartiere.
ZukunftBIO.NRW
Zuschuss für Vorhaben, die innovative Ideen aus den Biowissenschaften beschleunigen und in Richtung Marktreife bringen. Kleine Unternehmen erhalten bis zu 60 Prozent, größere Unternehmen bis zu 50 Prozent, Hochschulen und Forschungseinrichtungen im nicht wirtschaftlichen Bereich bis zu 90 Prozent. Die Förderdauer beträgt 24 Monate.
Was Landesförderung bei Forschung bedeutet
Jedes der 16 Länder fördert eigenständig und ergänzt damit den Bund. Landesprogramme sind kleiner, wechseln häufiger und sind oft genauer auf ein Problem zugeschnitten, das es in diesem Land wirklich gibt. Wo der Bund pauschal bleibt, wird das Land konkret.
- Wo der Antrag landet
- Über die Förderbank des Landes oder ein Fachministerium. Jedes Land hat eigene Formulare, eigene Fristen und eine eigene Bewilligungsstelle, auch wenn zwei Programme gleich heißen.
- Woran du sie erkennst
- Am Träger und an der Region: steht dort ein einzelnes Bundesland, ist es Landesförderung. Viele dieser Programme tragen den Landesnamen oder das Kürzel der Landesbank schon im Namen.
- Der häufigste Irrtum
- Ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland beantragen zu wollen. Landesmittel setzen fast immer einen Wohnsitz, einen Betriebssitz oder ein Vorhaben im Land voraus.
Häufige Fragen zu Forschung auf Ebene Land
- Kann ich ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland nutzen?
- In aller Regel nicht. Landesmittel sind an das Land gebunden, das sie ausschreibt. Maßgeblich ist meistens, wo das Vorhaben stattfindet, nicht wo du gemeldet bist.
- Warum unterscheiden sich die Länder so stark?
- Weil jedes Land eigene Schwerpunkte setzt und eigene Mittel einsetzt. Manche bündeln viel in wenigen großen Richtlinien, andere schneiden dieselbe Summe in viele kleine Linien. Eine niedrige Zahl an Programmen sagt deshalb wenig über die Fördersumme.
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