Förderprogramme für Forschung in Niedersachsen auf Ebene Bund
Alle Programme für Forschung auf Ebene Bund. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
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Erstattung notwendiger Untersuchungskosten für Offshore-Flächen (Paragrafen 10a und 10b WindSeeG)
Wer als Projektinhaber eine Offshore-Fläche auf eigene Kosten untersucht hat, kann die notwendigen Untersuchungskosten erstattet bekommen. Bei nicht zentral voruntersuchten Flächen richtet sich der Anspruch nach Paragraf 10b WindSeeG gegen den in der Ausschreibung bezuschlagten Bieter. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie stellt die erstattungsfähigen Kosten vor der Bekanntmachung der Ausschreibung durch Verwaltungsakt fest und veröffentlicht diesen als Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen. Der Projektinhaber muss innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe die Rechteeinräumung erklären; nach Zuschlagserteilung übermittelt er die Untersuchungsergebnisse binnen eines Monats, und der bezuschlagte Bieter erstattet die festgestellten Kosten unverzüglich.
Innovationsausschreibungen für Anlagenkombinationen (InnAusV)
Neben den technologiespezifischen Ausschreibungen führt die Bundesnetzagentur Innovationsausschreibungen für Anlagenkombinationen aus erneuerbaren Energien durch, die auf einer fixen Marktprämie statt der gleitenden Marktprämie beruhen. Beteiligt sind unter anderem Windenergie-, Solar-, Biomasse- und Biogasanlagen, typischerweise in Kombination mit Speichern. Rechtsgrundlage sind die Paragrafen 28 bis 35a und 39n EEG sowie die Innovationsausschreibungsverordnung (InnAusV). Die Gebotstermine liegen jährlich am 1. Mai und 1. September. Zuschläge in Innovationsausschreibungen mindern nach Paragraf 28 Absatz 3 EEG das reguläre Ausschreibungsvolumen für Windenergie an Land.
Bundesförderung von Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land (Planungs- und Genehmigungskosten)
Zuschuss für die Planungs- und Genehmigungsphase von Windenergieprojekten einer Bürgerenergiegesellschaft. Gefördert werden 70 Prozent der Planungs- und Genehmigungskosten, höchstens 300.000 Euro je Vorhaben, unter Beachtung der De-minimis-Grenzen. Förderfähig sind unter anderem Machbarkeitsstudien, Standortanalysen, Gutachten für Änderungen der Bauleitplanung, Umweltprüfungen sowie Rechts- und Steuerberatung mit direktem Projektbezug. Nicht förderfähig sind Grundstückserwerb, Genehmigungsgebühren, Gründungskosten und Personalkosten. Seit 1. Juli 2024 genügen 15 statt zuvor 50 natürliche Personen. Das Programm läuft seit 1. Januar 2023 und ist bis 31. Dezember 2026 befristet.
Ausschreibungsfreie EEG-Förderung für Pilotwindenergieanlagen an Land (Paragraf 22a EEG)
Pilotwindenergieanlagen an Land erhalten einen EEG-Zahlungsanspruch, ohne an einer Ausschreibung teilnehmen zu müssen. Der Deckel liegt bei einer installierten Leistung von insgesamt 125 Megawatt pro Kalenderjahr; wird er überschritten, kann der Anspruch für später gemeldete Inbetriebnahmen erst im Folgejahr geltend gemacht werden, in der Reihenfolge der Registermeldung. Pilotanlagen sind nach Paragraf 3 Nummer 37 EEG entweder die jeweils ersten zwei Anlagen eines Typs mit wesentlichen technischen Weiterentwicklungen oder Anlagen, die vorwiegend zu Forschungs- und Entwicklungszwecken errichtet werden. Für Letztere ist eine Bescheinigung des Bundeswirtschaftsministeriums erforderlich.
Wasserstoff-Leitprojekte H2Giga, H2Mare und TransHyDE
Die drei Wasserstoff-Leitprojekte des Bundes bündeln die Forschung entlang der gesamten Wasserstoffwertschöpfungskette. H2Giga entwickelt die Serienfertigung von Elektrolyseuren im Gigawattmassstab, H2Mare erforscht die Offshore-Erzeugung von Wasserstoff und Folgeprodukten direkt auf See, TransHyDE arbeitet an Transport- und Speichertechnologien für Wasserstoff, von Pipelines über Flüssigwasserstoff bis zu chemischen Trägern. Ergänzt werden sie durch Grundlagenforschung und internationale Partnerprojekte in Australien und Afrika. Die Projekte laufen als Verbundvorhaben mit Industrie und Wissenschaft.
Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) – Modul 1, Teilmodul 3: Forschungsvorhaben
Zuschuss für anwendungsorientierte Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben, die Potenziale zur Treibhausgasminderung in der industriellen Produktion erschließen, unter anderem durch Elektrifizierung und Wasserstoffnutzung. Förderung bis zu 35 Millionen Euro je Vorhaben auf Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung. Anders als bei Investitionsvorhaben gibt es keine Mindestvorgabe für die Gesamtkosten. Ziel der Gesamtrichtlinie ist die Einsparung von 40 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten bis 2045.
Klimaschutzverträge (CO2-Differenzverträge) – Gebotsverfahren 2026
Carbon Contracts for Difference für emissions- und energieintensive Industrie: Der Bund gleicht über die Vertragslaufzeit die Mehrkosten klimafreundlicher Produktion gegenüber der fossilen Referenz aus. Unternehmen bieten einen Preis je vermiedener Tonne CO2; die Förderkosteneffizienz entscheidet über den Zuschlag. Wird die Anlage profitabel, zahlt das Unternehmen zurück. Das Gebotsverfahren 2026 startete am 5. Mai 2026, Anträge sind bis einschließlich 7. September 2026 über Easy-Online möglich. Neu förderfähig sind CCU/CCS-Technologien und reine Industriedampfprojekte.
Umweltinnovationsprogramm (UIP)
Förderung großtechnischer Anlagen mit Demonstrationscharakter in Deutschland, etwa in Abwasserbehandlung, Spurenstoffelimination, Wasserwiederverwendung und Bodenschutz. Die Technik muss erstmalig in der Branche eingesetzt werden oder bekannte Verfahren neuartig kombinieren. Gefördert wird als Investitionszuschuss oder als Zinszuschuss zur Kreditverbilligung.
Erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs (RFNBO, grüner Wasserstoff und E-Fuels) als Erfüllungsoption
Grüner Wasserstoff und strombasierte E-Fuels werden über die 37. BImSchV auf die THG-Quote angerechnet, wenn der eingesetzte Strom über Direktanschluss oder nach den Netzbezugsregeln der Paragrafen 5 bis 9 stammt und die Mindesteinsparung erreicht wird. Bei der Berechnung des Referenzwerts wird die energetische Menge ab 2024 mit dem Faktor 3 multipliziert, ab 2037 mit 2,5, ab 2038 mit 2, ab 2039 mit 1,5 und ab 2040 mit 1.
Luftfahrt-Entwicklungs-Darlehen
Darlehen für Forschungs- und Technologievorhaben der zivilen gewerblichen Luftfahrt in Deutschland. Gefördert werden bis zu 55 Prozent der in Deutschland anfallenden förderfähigen Entwicklungskosten, gestaffelt nach Unternehmensgröße: KMU 30 bzw. 55 Prozent, mittelgroße Unternehmen 25 bzw. 50 Prozent, große Unternehmen 15 bzw. 40 Prozent. Möglich sind unbedingt rückzahlbare Darlehen zu Marktkonditionen, bedingt rückzahlbare produktionsabhängige Darlehen oder eine Kombination. Programmvolumen 300 Millionen Euro.
Luftfahrtforschungsprogramm des Bundes (LuFo Klima), aktuelle Phase LuFo VII-2
Das nationale zivile Luftfahrtforschungsprogramm fördert Forschung und Technologieentwicklung für klimaneutrale, umweltfreundliche, leisere, effizientere und sicherere Luftfahrt an deutschen Standorten. Der Aufruf LuFo VII-2 wurde am 13. Mai 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht und setzt Schwerpunkte auf innovative Basistechnologien für die nächste Generation von Kurz- und Mittelstreckenflugzeugen sowie auf Technologien für dekarbonisierte Energieträger. Gefördert wird mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen.
Echtzeittechnologien für die maritime Sicherheit
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur maritimen Sicherheit: Schutz maritimer Infrastruktur und Personen, Überwachung von Seegebieten gegen illegale Aktivitäten, Sicherheit globaler Lieferketten, Sicherheit maritimer Transportsysteme sowie Meeresumweltschutz und Unfallvermeidung. Projektskizzen können jederzeit ohne Frist über easy-Online eingereicht werden.
Maritimes Forschungsprogramm
Das Maritime Forschungsprogramm fördert Forschung und Entwicklung in Schiffstechnik, Schifffahrt, Meerestechnik und maritimer Produktion. Die fünf Schwerpunkte sind MARITIME.zeroGHG für klimaneutrale Schiffe, MARITIME.green für maritimen Umweltschutz, MARITIME.smart für Digitalisierung, MARITIME.safe für maritime Sicherheit und MARITIME.value für maritime Ressourcen. Projektskizzen können jederzeit ohne Frist eingereicht werden.
Innovationsförderung im Schiffbau (Innovativer Schiffbau)
Gefördert wird die industrielle Anwendung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte und Verfahren im Schiffbau, die gegenüber dem Stand der Technik in der EU technisch neu sind und ein technisches oder industrielles Risiko tragen. Förderfähig sind Schiffbau, Schiffsreparatur und Schiffsumbau bei gewerblichen selbstfahrenden Schiffen und Offshore-Strukturen. Anträge gehen an das BAFA, Kontakt schiffbau@bafa.bund.de.
Förderrichtlinie Innovative Hafentechnologien II (IHATEC II)
IHATEC II fördert Forschungs- und Entwicklungsprojekte für innovative Technologien in deutschen See- und Binnenhäfen: Digitalisierung, Automatisierung, Vernetzung und Nachhaltigkeit von Umschlagsystemen, Transport, Infrastruktur und Sicherheit kritischer Hafeninfrastruktur. Von 2021 bis 2025 flossen rund 66 Millionen Euro, für 2026 stehen 10,3 Millionen Euro für neue Bewilligungen bereit.
PioDAK – Förderprogramm Digitale Automatische Kupplung
Das Programm PioDAK fördert die Einführung der Digitalen Automatischen Kupplung im Schienengüterverkehr. Bezuschusst werden Umrüstung von Güterwagen und Lokomotiven, Forschung, Entwicklung und Innovation sowie Studien rund um die DAK. Antragstellung und Abwicklung laufen über das eService-Portal des Bundesamtes für Logistik und Mobilität.
Bundesprogramm Zukunft Schienengüterverkehr (Z-SGV)
Das Bundesprogramm fördert Erprobung und Markteinführung innovativer Technologien im Schienengüterverkehr in den Feldern Digitalisierung, Automatisierung und Fahrzeugtechnik. Es gibt zwei Förderstränge, von der Technologieerprobung bis zur Markteinführung. Das Verfahren ist zweistufig und beginnt mit einer Projektskizze. Der aktuelle Förderzeitraum läuft bis zum 31. Dezember 2029.
Richtlinie zur Förderung innovativer Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland (investive Modellvorhaben Radverkehr)
Der Bund fördert investive Modellvorhaben, die den Radverkehr in Deutschland innovativ verbessern, etwa neuartige Abstellanlagen oder Fahrradparktürme. Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss von grundsätzlich maximal 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, bei finanzschwachen Kommunen mit Haushaltssicherungskonzept bis zu 90 Prozent. Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts. Über diese Richtlinie wurde unter anderem der vollautomatische Fahrradparkturm am Altstadtbahnhof Osnabrück mit rund 2,5 Millionen Euro finanziert.
KMU-innovativ: Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft
Technologiefeld der Förderinitiative KMU-innovativ für risikoreiche Forschungs- und Entwicklungsprojekte kleiner und mittlerer Unternehmen zu Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft, etwa Materialsubstitution, Rezyklateinsatz, Sortier- und Recyclingtechnik. Das Verfahren ist zweistufig mit verbindlichen Fristen, ein Ergebnis liegt in der Regel drei Monate nach Einreichung der Skizze vor. KMU können allein oder im Verbund mit Forschungseinrichtungen antragen, die Koordination muss in der Regel bei einem KMU liegen. Eine kostenlose Lotsenstelle berät unter 0800 26 23 009.
Umweltinnovationsprogramm (UIP)
Das Umweltinnovationsprogramm fördert großtechnische Demonstrationsanlagen in Deutschland, in denen eine innovative Technik erstmals in der Branche angewendet oder bekannte Techniken neuartig kombiniert werden, unter anderem in Abfallwirtschaft, Kreislaufwirtschaft, Abwasser, Luftreinhaltung und Energieeffizienz. Möglich ist ein Investitionszuschuss von bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten, in der Praxis gedeckelt bei 7,5 Millionen Euro, alternativ ein Zinszuschuss zu einem KfW-Kredit über bis zu 70 Prozent der Kosten. Das Verfahren ist zweistufig mit einer jederzeit einreichbaren Projektskizze.
Förderprogramm Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen
Nachfolger des Förderprogramms Nachwachsende Rohstoffe. Gefördert werden angewandte Forschung und Entwicklung einschließlich anwendungsorientierter Grundlagenforschung zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Ressourcen aus Land-, Forstwirtschaft und Abfallsektor. Schwerpunkte sind biobasierte Produkte, Holz und Forstwirtschaft, Bioenergie sowie Bodenschutz und Humusmanagement. Das Programm ist zugleich Grundlage für Maßnahmen zur Torfminderung und zum Moorbodenschutz. Anträge laufen über Projektskizzen und das elektronische System easy-Online.
Umweltinnovationsprogramm (KfW 230)
Gefördert werden großtechnische Pilotvorhaben im Umweltschutz, die über den Stand der Technik hinausgehen oder eine neuartige Verfahrenskombination darstellen, etwa in Abwasserbehandlung, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Luftreinhaltung und Energieeffizienz. Möglich sind ein Investitionszuschuss von bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten mit höchstens 7,5 Millionen Euro oder alternativ ein Kredit mit Zinszuschuss über maximal 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Für innovative Biogas-, Biomasse- oder Geothermieanlagen kommt das Programm in Betracht, wenn die Innovationshöhe nachgewiesen wird.
Förderprogramm Nachwachsende Rohstoffe (FPNR)
Das Förderprogramm Nachwachsende Rohstoffe unterstützt angewandte Forschung und Entwicklung zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung nachwachsender Rohstoffe. Schwerpunkte sind biobasierte Produkte, Waldwirtschaft, Moorschutz und Bioenergie, also Biomasse aus Land- und Forstwirtschaft sowie aus der Abfallwirtschaft. Anträge werden als Projektskizze und anschließender Vollantrag über das System easy-Online eingereicht. Beispiele für geförderte Vorhaben reichen von Biokompositen für Prothesen bis zur KI-gestützten Sortierung von Altholz.
Waldklimafonds
Der Waldklimafonds fördert Vorhaben zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung des Waldes im Zusammenhang mit dem Klimawandel. Bearbeitet werden unter anderem Fragen der Baumartenwahl, der Anpassung an Trockenheit und Waldbraende, der Biodiversität im Wald und der Weiterentwicklung von Bewirtschaftungsstrategien. Anträge werden über die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe abgewickelt, die auch die fachliche Begleitung übernimmt. Der Fonds ist 2026 weiterhin aktiv, was unter anderem die laufenden Veranstaltungsreihen belegen.
Was Bundesförderung bei Forschung bedeutet
Der Bund fördert überall gleich. Ein Bundesprogramm gilt in Flensburg wie in Garmisch, ohne Rücksicht auf Bundesland oder Gemeinde. Das macht diese Ebene zur verlässlichsten von allen: die Bedingungen ändern sich nicht, wenn du umziehst, und die Richtlinien laufen meist über Jahre statt über Monate.
- Wo der Antrag landet
- Über eine Bundesstelle, in der Regel eine Förderbank oder ein Bundesamt. Die Anträge laufen fast immer über ein eigenes Onlineportal, und die Bearbeitung ist standardisiert.
- Woran du sie erkennst
- Am Träger: steht dort ein Bundesamt, ein Bundesministerium oder eine bundesweite Förderbank, ist es diese Ebene. Im Feld Region steht dann meist nur Deutschland.
- Der häufigste Irrtum
- Zu glauben, der Bund sei die einzige Ebene. Er ist die größte, aber Land und Kommune legen regelmäßig etwas obendrauf, und genau das bleibt am häufigsten liegen.
Häufige Fragen zu Forschung auf Ebene Bund
- Gilt ein Bundesprogramm in jedem Bundesland?
- Ja. Bundesprogramme kennen keine Landesgrenze. Sie können aber an andere Bedingungen geknüpft sein, etwa an das Baujahr eines Gebäudes, an eine Betriebsgröße oder an einen technischen Standard.
- Kann ich Bundes- und Landesförderung zusammen bekommen?
- Häufig ja, aber nicht beliebig. Dieselben Kosten dürfen nicht zweimal gefördert werden, und viele Richtlinien nennen eine Obergrenze für die Summe aller öffentlichen Mittel. Was zusammengeht, steht in der Richtlinie unter Kumulierung.
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