Antragio
BundSonstigesEnergieForschung

Erstattung notwendiger Untersuchungskosten für Offshore-Flächen (Paragrafen 10a und 10b WindSeeG)

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie; Zahlung durch den bezuschlagten Bieter · bundesweit

Wer als Projektinhaber eine Offshore-Fläche auf eigene Kosten untersucht hat, kann die notwendigen Untersuchungskosten erstattet bekommen. Bei nicht zentral voruntersuchten Flächen richtet sich der Anspruch nach Paragraf 10b WindSeeG gegen den in der Ausschreibung bezuschlagten Bieter. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie stellt die erstattungsfähigen Kosten vor der Bekanntmachung der Ausschreibung durch Verwaltungsakt fest und veröffentlicht diesen als Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen. Der Projektinhaber muss innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe die Rechteeinräumung erklären; nach Zuschlagserteilung übermittelt er die Untersuchungsergebnisse binnen eines Monats, und der bezuschlagte Bieter erstattet die festgestellten Kosten unverzüglich.

Förderhöhe
je nach Vorhaben
Fördersatz
nicht angegeben
Frist
laufend, gekoppelt an die jeweiligen Ausschreibungstermine nach dem…

Zur Frist: laufend, gekoppelt an die jeweiligen Ausschreibungstermine nach dem WindSeeG

Antrag für Erstattung notwendiger Untersuchungskosten für Offshore-Flächen (Paragrafen 10a und 10b WindSeeG) vorbereiten

6 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 23 Angaben und 10 Unterlagen.

Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.

Für wen ist das

Unternehmen

Was du erfüllen musst

  • Projektinhaber hat Untersuchungen für ein Vorhaben auf einer nicht zentral voruntersuchten Fläche durchgeführt
  • Feststellender Verwaltungsakt des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie vor Bekanntmachung der Ausschreibung
  • Erklärung der Rechteeinräumung innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts
  • Übermittlung der Untersuchungsergebnisse binnen eines Monats nach Zuschlagserteilung

Was du dafür brauchst

23 Angaben und 10 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.

Antragsteller

  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort
  • E-Mail
  • Name der Organisation
  • Rechtsform
  • Steuernummer

Vorhaben

  • Kurzbezeichnung des Vorhabens
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Geplanter Beginn
  • Einzelne Maßnahmen
  • Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Finanzierung

  • Gesamtkosten in Euro
  • In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt

Betrieb

  • Branche
  • Beschäftigte
  • Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
  • Unternehmensgröße

Objekt

  • Straße und Hausnummer des Objekts
  • Postleitzahl des Objekts
  • Ort des Objekts
  • Gebäudeart
  • Eigentumsverhältnis

Unterlagen

  • Beschreibung der geplanten Maßnahme
  • Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
  • Finanzierungsplan
  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung
  • Letzter Jahresabschluss
  • De-minimis-Erklärung
  • KMU-Erklärung
  • Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
  • Fotos des Ist-Zustands

6 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Community

Erfahrungen anderer

Zur Diskussion

Zu Erstattung notwendiger Untersuchungskosten für Offshore-Flächen (Paragrafen 10a und 10b WindSeeG) hat noch niemand geschrieben

Stell die erste Frage, oder berichte, wie dein Antrag gelaufen ist. Die Nächsten sparen damit viel Sucherei.

Erste Frage stellen

Frag Ferdi zu diesem Programm

Ferdi kennt die Angaben auf dieser Seite und antwortet nur dazu.

Stell deine Frage zur Förderung. Ich antworte mit dem, was in unseren Programmdaten steht, und sage ehrlich, wenn etwas nicht drinsteht.

Ferdi ist ein KI-Assistent. Antworten können Fehler enthalten.

Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.

Du weißt noch nicht, ob das zu dir passt? Der Check vergleicht dieselben Programme mit deiner Situation.

So läuft der Antrag ab

Erstattung notwendiger Untersuchungskosten für Offshore-Flächen (Paragrafen 10a und 10b WindSeeG) ist ein Sonstiges auf Ebene Bund. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.

  1. 1Antrag vor AuftragKläre vor jeder Unterschrift, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.
  2. 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.

Häufige Fragen zu Erstattung notwendiger Untersuchungskosten für Offshore-Flächen (Paragrafen 10a und 10b WindSeeG)

Wer kann Erstattung notwendiger Untersuchungskosten für Offshore-Flächen (Paragrafen 10a und 10b WindSeeG) beantragen?

Erstattung notwendiger Untersuchungskosten für Offshore-Flächen (Paragrafen 10a und 10b WindSeeG) richtet sich an Unternehmen. Zusätzlich gilt: Projektinhaber hat Untersuchungen für ein Vorhaben auf einer nicht zentral voruntersuchten Fläche durchgeführt

Wo gilt Erstattung notwendiger Untersuchungskosten für Offshore-Flächen (Paragrafen 10a und 10b WindSeeG)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

Muss ich Erstattung notwendiger Untersuchungskosten für Offshore-Flächen (Paragrafen 10a und 10b WindSeeG) vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

Bis wann kann ich Erstattung notwendiger Untersuchungskosten für Offshore-Flächen (Paragrafen 10a und 10b WindSeeG) beantragen?

laufend, gekoppelt an die jeweiligen Ausschreibungstermine nach dem WindSeeG Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

Welche Unterlagen brauche ich für Erstattung notwendiger Untersuchungskosten für Offshore-Flächen (Paragrafen 10a und 10b WindSeeG)?

Für diesen Antrag sind 23 Angaben und 10 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

Passende Themen und Nachbarn

Quelle und Stand

Angaben nach windkraft-buergerenergie, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

Zur Originalquelle

Für KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.

Passt auch dazu

BundPrämie

Ausschreibungsfreie EEG-Förderung für Pilotwindenergieanlagen an Land (Paragraf 22a EEG)

Pilotwindenergieanlagen an Land erhalten einen EEG-Zahlungsanspruch, ohne an einer Ausschreibung teilnehmen zu müssen. Der Deckel liegt bei einer installierten Leistung von insgesamt 125 Megawatt pro Kalenderjahr; wird er überschritten, kann der Anspruch für später gemeldete Inbetriebnahmen erst im Folgejahr geltend gemacht werden, in der Reihenfolge der Registermeldung. Pilotanlagen sind nach Paragraf 3 Nummer 37 EEG entweder die jeweils ersten zwei Anlagen eines Typs mit wesentlichen technischen Weiterentwicklungen oder Anlagen, die vorwiegend zu Forschungs- und Entwicklungszwecken errichtet werden. Für Letztere ist eine Bescheinigung des Bundeswirtschaftsministeriums erforderlich.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesnetzagentur / Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
LandZuschuss

Bayerisches Energieforschungsprogramm

Landesprogramm für die Erforschung, Entwicklung und Anwendung neuer Energie- und Energieeinspartechnologien sowie für Studien, mit ausdrücklichem Bezug zu Speichern und Wasserstoff im Rahmen des Energieplans Bayern 2040. Ziele sind die Verbesserung von Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit, die Verringerung der Abhängigkeit von nicht erneuerbaren Energieträgern, die Erhöhung der Versorgungssicherheit und die Senkung energiebedingter CO2-Emissionen. Die Abwicklung erfolgt über den Projektträger Jülich.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Projektträger Jülich
LandZuschuss

Bayerisches Energieforschungsprogramm (BayEFP)

Fördert Forschung, Entwicklung und Anwendung neuer Energie- und Energieeinspartechnologien sowie begleitende Studien. Zielgruppe sind Forschungseinrichtungen und Unternehmen mit Bezug zu Bayern. Projektträger ist der Projektträger Juelich.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie / Projektträger Juelich
LandZuschuss

Bioökonomie-Scale-Up Bayern

Investitionszuschuss für Produktionsanlagen, die nachwachsende Rohstoffe oder biogene Reststoffe nutzen und Treibhausgase reduzieren. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 250.000 Euro betragen. Je nach Beihilfegrundlage beträgt der Satz 10 bis 20 Prozent als KMU-Investitionsbeihilfe oder bis 40 Prozent nach dem Umweltschutz-Mehrkostenansatz mit Aufschlaegen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Fördergebiete.

bis 40 Prozent der Kosten
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
BundZuschuss

Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) - Modul 1 Dekarbonisierung der Industrie

Förderung von Investitions- sowie Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben, die Treibhausgasemissionen im Industriesektor weitgehend und dauerhaft senken. Adressiert werden vor allem energieintensive Branchen wie Stahl, Zement, Kalk, Glas, Keramik, Papier, Nichteisenmetalle und Grundstoffchemie. Bei Investitionsvorhaben steht die Treibhausgasminderung in der Produktion im Vordergrund, bei Forschungs- und Innovationsvorhaben der Demonstrationscharakter und die Übertragbarkeit auf andere Unternehmen. Die Förderrichtlinie verfolgt das Ziel, bis 2045 rund 40 Millionen Tonnen CO2-Aequivalente einzusparen. Die Vorgaengerrichtlinie Dekarbonisierung in der Industrie ist zum 31.12.2023 ausgelaufen und in der BIK aufgegangen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Projektträger Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI)
BundZuschuss

Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) - Modul 2 CCU und CCS

Zweites Modul der Förderrichtlinie Bundesförderung Industrie und Klimaschutz. Gefördert werden Anwendung und Umsetzung von Carbon Capture and Utilization (CCU) und Carbon Capture and Storage (CCS) einschließlich anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung. Das Modul besteht aus zwei Teilmodulen und richtet sich an Unternehmen, die CO2 abscheiden, nutzen oder speichern wollen. Projektträger ist der Projektträger Juelich. Die Themen Dekarbonisierung sowie Speicherung und Nutzung von CO2 sind in einer gemeinsamen Förderrichtlinie mit Modul 1 zusammengefasst.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Projektträger Juelich (PtJ)