Erstattung notwendiger Untersuchungskosten für Offshore-Flächen (Paragrafen 10a und 10b WindSeeG)
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie; Zahlung durch den bezuschlagten Bieter · bundesweit

Wer als Projektinhaber eine Offshore-Fläche auf eigene Kosten untersucht hat, kann die notwendigen Untersuchungskosten erstattet bekommen. Bei nicht zentral voruntersuchten Flächen richtet sich der Anspruch nach Paragraf 10b WindSeeG gegen den in der Ausschreibung bezuschlagten Bieter. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie stellt die erstattungsfähigen Kosten vor der Bekanntmachung der Ausschreibung durch Verwaltungsakt fest und veröffentlicht diesen als Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen. Der Projektinhaber muss innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe die Rechteeinräumung erklären; nach Zuschlagserteilung übermittelt er die Untersuchungsergebnisse binnen eines Monats, und der bezuschlagte Bieter erstattet die festgestellten Kosten unverzüglich.
Zur Frist: laufend, gekoppelt an die jeweiligen Ausschreibungstermine nach dem WindSeeG
Antrag für Erstattung notwendiger Untersuchungskosten für Offshore-Flächen (Paragrafen 10a und 10b WindSeeG) vorbereiten
6 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 23 Angaben und 10 Unterlagen.
Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Projektinhaber hat Untersuchungen für ein Vorhaben auf einer nicht zentral voruntersuchten Fläche durchgeführt
- Feststellender Verwaltungsakt des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie vor Bekanntmachung der Ausschreibung
- Erklärung der Rechteeinräumung innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts
- Übermittlung der Untersuchungsergebnisse binnen eines Monats nach Zuschlagserteilung
Was du dafür brauchst
23 Angaben und 10 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.
Antragsteller
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
Vorhaben
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Einzelne Maßnahmen
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt
Finanzierung
- Gesamtkosten in Euro
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
Betrieb
- Branche
- Beschäftigte
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
Objekt
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
Unterlagen
- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
6 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.
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Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.
Du weißt noch nicht, ob das zu dir passt? Der Check vergleicht dieselben Programme mit deiner Situation.
So läuft der Antrag ab
Erstattung notwendiger Untersuchungskosten für Offshore-Flächen (Paragrafen 10a und 10b WindSeeG) ist ein Sonstiges auf Ebene Bund. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.
- 1Antrag vor AuftragKläre vor jeder Unterschrift, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.
- 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
Häufige Fragen zu Erstattung notwendiger Untersuchungskosten für Offshore-Flächen (Paragrafen 10a und 10b WindSeeG)
Wer kann Erstattung notwendiger Untersuchungskosten für Offshore-Flächen (Paragrafen 10a und 10b WindSeeG) beantragen?
Erstattung notwendiger Untersuchungskosten für Offshore-Flächen (Paragrafen 10a und 10b WindSeeG) richtet sich an Unternehmen. Zusätzlich gilt: Projektinhaber hat Untersuchungen für ein Vorhaben auf einer nicht zentral voruntersuchten Fläche durchgeführt
Wo gilt Erstattung notwendiger Untersuchungskosten für Offshore-Flächen (Paragrafen 10a und 10b WindSeeG)?
Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.
Muss ich Erstattung notwendiger Untersuchungskosten für Offshore-Flächen (Paragrafen 10a und 10b WindSeeG) vor der Beauftragung beantragen?
Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.
Bis wann kann ich Erstattung notwendiger Untersuchungskosten für Offshore-Flächen (Paragrafen 10a und 10b WindSeeG) beantragen?
laufend, gekoppelt an die jeweiligen Ausschreibungstermine nach dem WindSeeG Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.
Welche Unterlagen brauche ich für Erstattung notwendiger Untersuchungskosten für Offshore-Flächen (Paragrafen 10a und 10b WindSeeG)?
Für diesen Antrag sind 23 Angaben und 10 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".
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Quelle und Stand
Angaben nach windkraft-buergerenergie, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquelleFür KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.
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