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Förderprogramme für Familie in Saarland

Diese Programme fördern Familie und sind in Saarland beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.

186 Programme gefunden

Wie das läuft: Förderung für Familien

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BundKredit

Wohneigentum für Familien (KfW 300)

Zinsverbilligter Kredit zwischen 170.000 und 270.000 Euro für Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die selbstgenutztes klimafreundliches Wohneigentum bauen oder als Erstkauf erwerben. Die Kredithöhe richtet sich nach der Zahl der Kinder und der erreichten Effizienzstufe; besonders klimafreundliche Wohngebäude werden höher gefördert. Die Laufzeit beträgt bis zu 35 Jahre bei bis zu 10 Jahren Zinsbindung. Es gelten Einkommensgrenzen für das zu versteuernde Haushaltseinkommen.

170.000 Euro bis 270.000 Euro
bundesweit
KfW
BundZuschuss

Einkommensbonus und Familienzuschlag der Heizungsförderung

Selbstnutzende Eigentümer erhalten für ihre Hauptwohneinheit einen gestaffelten Einkommensbonus: 40 Prozent bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 10 Prozent bis 50.000 Euro. Lebt mindestens ein minderjähriges kindergeldberechtigtes Kind im Haushalt, erhöht sich die Bemessungsgrenze einmalig und pauschal um 10.000 Euro. Mit diesem Familienzuschlag gibt es bis 60.000 Euro Einkommen noch 10 Prozent. Der Bonus wurde zum 21. Juli 2026 neu gestaffelt und ersetzt die früheren technologiespezifischen Boni.

bis 40 Prozent der Kosten
bundesweit
KfW
BundZuschuss

Leistungen für Bildung und Teilhabe (Bildungspaket)

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Haushalten mit Bürgergeld beziehungsweise Grundsicherung, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen haben Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe. Übernommen werden unter anderem Schulausfluege und mehrtaegige Klassenfahrten, die Ausstattung mit Schulbedarf, die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schule und Kita, Schuelerbeförderung, Lernförderung sowie ein monatlicher Betrag für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Die Anträge laufen über das Jobcenter oder die zuständige Kommune.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Jobcenter, kommunale Träger und Familienkassen
BundZuschuss

Elterngeld (Basiselterngeld und ElterngeldPlus)

Elterngeld ersetzt einen Teil des wegfallenden Erwerbseinkommens nach der Geburt eines Kindes. Basiselterngeld beträgt grundsaetzlich 67 Prozent des Nettoeinkommens vor der Geburt, höchstens 1.800 Euro und mindestens 300 Euro monatlich. Bei niedrigen Einkommen unter 1.000 Euro steigt die Ersatzrate auf bis zu 100 Prozent, bei Einkommen über 1.200 Euro sinkt sie auf bis zu 65 Prozent. Der Mindestbetrag von 300 Euro wird auch gezahlt, wenn vor der Geburt kein Erwerbseinkommen vorlag, das gilt ausdrücklich auch bei Arbeitslosigkeit. Der Anspruch entfällt ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 175.000 Euro im Vorjahr.

bis 67 Prozent, maximal 1.800 Euro
bundesweit
Elterngeldstellen der Länder und Kommunen
KommuneZuschuss

Bildung und Teilhabe (Bildungspaket)

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen erhalten neben dem Regelbedarf Leistungen für Bildung und Teilhabe. Dazu gehoeren Schulausfluege und mehrtaegige Klassenfahrten in tatsaechlicher Höhe, persönlicher Schulbedarf, Schuelerbeförderung, ergänzende Lernförderung, gemeinschaftliche Mittagsverpflegung sowie Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Für den Schulbedarf sieht das Gesetz Grundbeträge von 100 Euro zum ersten und 50 Euro zum zweiten Schulhalbjahr vor, die jährlich fortgeschrieben werden. Bildungsleistungen gibt es nur bis zum 25. Lebensjahr und nur für Schuelerinnen und Schueler ohne Ausbildungsvergütung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Kommunale Träger, Jobcenter, Sozialaemter
BundZuschuss

Mehrbedarf bei Schwangerschaft

Werdende Muetter im Leistungsbezug erhalten ab der zwölften Schwangerschaftswoche einen Mehrbedarf von 17 Prozent des massgebenden Regelbedarfs. Der Zuschlag läuft bis zum Ende des Monats, in dem die Entbindung fällt. Er deckt schwangerschaftsbedingte Mehrausgaben etwa für Ernaehrung und Koerperpflege. Nachweis ist in der Regel der Mutterpass.

bis 17 Prozent der Kosten
bundesweit
Jobcenter (Bundesagentur für Arbeit und kommunale Träger)
BundZuschuss

Mehrbedarf für Alleinerziehende

Wer mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenlebt und allein für Pflege und Erziehung sorgt, erhält zusätzlich zum Regelbedarf einen Mehrbedarf. Er beträgt 36 Prozent des massgebenden Regelbedarfs bei einem Kind unter sieben Jahren oder bei zwei bis drei Kindern unter 16 Jahren. Alternativ werden 12 Prozent je Kind angesetzt, wenn sich dadurch ein höherer Satz ergibt, höchstens jedoch 60 Prozent. Der Mehrbedarf wird ohne gesonderten Antrag mit dem Hauptantrag geprüfet.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Jobcenter (Bundesagentur für Arbeit und kommunale Träger)
BundZuschuss

Schuelerbeförderung aus dem Bildungspaket (Paragraf 28 Absatz 4 SGB II)

Für Schuelerinnen und Schueler aus Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag werden die tatsaechlichen Aufwendungen für die Schuelerbeförderung übernommen, soweit sie nicht von Dritten getragen werden. Voraussetzung ist, dass das Kind auf die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs angewiesen ist. Dazu zählen auch Schulen mit besonderem Profil, bilinguale und Ganztagsschulen. Das Gesetz nennt keinen Pauschbetrag, massgeblich sind die tatsaechlichen Kosten.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Jobcenter und kommunale Träger
BundZuschuss

Förderaufruf Junge Generation Fahrrad, aktiv mobil

Der Förderaufruf stärkt die aktive Mobilität von Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen bis 25 Jahre. Für beide Förderlinien stehen zusammen bis zu 145 Millionen Euro bereit. Förderlinie 1 sucht im Wettbewerb bis zu 30 Modellkommunen mit Projektlaufzeiten bis 2031 und fördert 1,5 bis 6 Millionen Euro je Projekt. Förderlinie 2 fördert schnell umsetzbare Maßnahmen zum Lueckenschluss rund um Bildungs- und Jugendeinrichtungen mit Laufzeiten bis 2027 und 250.000 bis 1,5 Millionen Euro je Projekt. Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts. Der Aufruf 2026 wurde am 30. April 2026 veröffentlicht; die Einreichungsfristen dieser Runde sind bereits abgelaufen. Eine Förderquote nennt der Aufruf auf der Übersichtsseite nicht.

250.000 Euro bis 6 Mio. Euro
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, Mobilitätsforum Bund und Bundesamt für Logistik und Mobilität
SonstigeSonstiges

Kinder fahren kostenlos mit (Deutsche Bahn)

Kinder von 0 bis einschließlich 5 Jahren reisen innerhalb Deutschlands immer kostenfrei. Kinder von 6 bis 14 Jahren fahren im Fernverkehr kostenfrei mit, wenn eine mindestens 15 Jahre alte Person sie begleitet; bis zu vier Kinder können auf einem Ticket mitgenommen werden. Eine Verwandtschaft ist nicht erforderlich. Allein reisende Kinder von 6 bis 14 Jahren erhalten 50 Prozent Rabatt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Bahn AG
BundSteuervorteil

Zinslose Stundung der Erbschaftsteuer bei Wohnimmobilien (§ 28 Absatz 3 ErbStG)

Wer eine zu Wohnzwecken genutzte Immobilie erbt und die darauf entfallende Erbschaftsteuer nur durch einen Verkauf aufbringen könnte, kann eine Stundung von bis zu zehn Jahren beantragen. Bei Erwerben von Todes wegen ist die Stundung zinslos. Das verhindert den Notverkauf allein wegen der Steuerlast. Der Haken: Die Stundung endet sofort, wenn das Objekt weiterveräußert wird oder dauerhaft nicht mehr zu Wohnzwecken dient. Außerdem muss der Erwerber darlegen, dass er die Steuer tatsächlich nicht aus anderem Vermögen zahlen kann.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund, Entscheidung durch das zuständige Erbschaftsteuerfinanzamt
BundSteuervorteil

Persönliche Freibeträge bei Erbschaft und Schenkung (§ 16 ErbStG)

Vor der Erbschaft- und Schenkungsteuer steht ein persönlicher Freibetrag, dessen Höhe vom Verwandtschaftsverhältnis abhängt: 500.000 Euro für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, 400.000 Euro je Kind und für Enkel verstorbener Kinder, 200.000 Euro für die übrigen Enkel, 100.000 Euro für die weiteren Personen der Steuerklasse I wie Eltern und Großeltern im Erbfall, und jeweils 20.000 Euro für die Steuerklassen II und III. Für Immobilienübertragungen ist das der Hebel schlechthin. Der Haken: Der Freibetrag steht nur alle zehn Jahre erneut zur Verfügung, weshalb größere Vermögen typischerweise in Etappen übertragen werden.

20.000 Euro bis 500.000 Euro
bundesweit
Bund, Erhebung durch die Erbschaftsteuerfinanzämter der Länder
BundSteuervorteil

Zehn Prozent Bewertungsabschlag für vermietete Wohnimmobilien im Erb- und Schenkungsfall (§ 13d ErbStG)

Zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke werden bei Erbschaft und Schenkung nur mit 90 Prozent ihres Werts angesetzt. Das entspricht einem Abschlag von 10 Prozent und senkt die Bemessungsgrundlage der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Begünstigt sind Objekte in Deutschland, der EU und dem EWR sowie in Drittstaaten, die zum Informationsaustausch nach OECD-Standard verpflichtet sind. Der Haken: Die Vergünstigung entfällt, wenn der Erwerber das Grundstück aufgrund einer letztwilligen Verfügung oder einer rechtsgeschäftlichen Verpflichtung an einen Dritten weitergeben muss. Für begünstigtes Betriebsvermögen und begünstigtes Vermögen eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft im Sinne des § 13a ErbStG gilt der Abschlag nicht.

bis 10 Prozent der Kosten
bundesweit
Bund, Erhebung durch die Erbschaftsteuerfinanzämter der Länder
BundSteuervorteil

Steuerfreies Familienheim im Erbfall für Ehegatten und Kinder (§ 13 Absatz 1 Nummer 4b und 4c ErbStG)

Erben Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner das vom Verstorbenen bis zum Erbfall selbst bewohnte Familienheim, bleibt es erbschaftsteuerfrei, ohne Größenbegrenzung. Kinder und Enkel verstorbener Kinder erhalten dieselbe Befreiung, allerdings nur soweit die Wohnfläche 200 Quadratmeter nicht übersteigt. Der Haken ist die Behaltensfrist: Der Erwerber muss unverzüglich selbst einziehen und die Wohnung zehn Jahre lang selbst nutzen. Wer vorher auszieht, verkauft oder vermietet, verliert die Befreiung rückwirkend, es sei denn, zwingende Gründe wie Pflegebedürftigkeit hindern an der Selbstnutzung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund, Erhebung durch die Erbschaftsteuerfinanzämter der Länder
BundSteuervorteil

Steuerfreie Übertragung des Familienheims unter Ehegatten zu Lebzeiten (§ 13 Absatz 1 Nummer 4a ErbStG)

Ehegatten und eingetragene Lebenspartner können sich das selbst bewohnte Familienheim zu Lebzeiten vollständig schenkungsteuerfrei übertragen, ohne Wertgrenze und ohne Anrechnung auf den persönlichen Freibetrag von 500.000 Euro. Begünstigt sind auch die Übernahme von Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie nachträgliche Erhaltungs- und Herstellungsaufwendungen am Familienheim. Der Haken: Die Wohnung muss im Zeitpunkt der Übertragung tatsächlich gemeinsam zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Ferien- und Zweitwohnungen sowie vermietete Objekte sind ausgeschlossen, und die Befreiung gilt nicht zwischen unverheirateten Partnern.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund, Erhebung durch die Erbschaftsteuerfinanzämter der Länder
BundSteuervorteil

Grunderwerbsteuerbefreiung bei Übertragung in der Familie (§ 3 GrEStG)

Beim Grundstückskauf innerhalb der Familie fällt keine Grunderwerbsteuer an. Befreit sind Erwerbe durch den Ehegatten oder Lebenspartner, durch den früheren Ehegatten im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung sowie durch Verwandte in gerader Linie, also Eltern, Kinder, Großeltern und Enkel, einschließlich Stiefkindern und deren Ehepartnern. Ebenfalls befreit sind Erwerbe von Todes wegen und Schenkungen sowie die Aufteilung eines Nachlasses unter Miterben. Der Haken: Zwischen Geschwistern greift die Befreiung nicht, hier fällt die volle Grunderwerbsteuer an. Der bundesgesetzliche Steuersatz beträgt 3,5 Prozent, die Länder weichen davon nach oben ab, der jeweils geltende Satz ist beim Land zu prüfen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund, Erhebung durch die Länder und Finanzämter
BundKredit

KfW 300 Wohneigentum für Familien

Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren erhalten für den klimafreundlichen Neubau oder Ersterwerb selbstgenutzten Wohneigentums einen zinsverbilligten Kredit der KfW. Der Höchstbetrag liegt bei 220.000 Euro, mit Nachhaltigkeitszertifikat QNG bei bis zu 270.000 Euro. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf bei einem Kind höchstens 90.000 Euro betragen, je weiterem Kind kommen 10.000 Euro hinzu. Gefördert wird nur der Effizienzhaus-40-Standard, und die Immobilie muss die einzige Wohnimmobilie der Familie in Deutschland sein.

bis 270.000 Euro
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundes
BundZuschuss

Erstausstattung für die Wohnung nach Paragraf 24 Absatz 3 SGB II

Wer erstmals eine Wohnung einrichtet, kann die Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeraeten gesondert beantragen. Die Leistung ist neben dem Regelbedarf zu erbringen und muss nicht zurückgezahlt werden, wenn gleichzeitig Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bezogen werden. Zur Erstausstattung zählen auch Bekleidung, Schwangerschaft und Geburt sowie orthopaedische Schuhe. Die Jobcenter können als Sachleistung, als Geldleistung oder als Pauschale leisten, die Pauschalen unterscheiden sich von Kommune zu Kommune. Wer keine laufenden Leistungen bezieht, den Bedarf aber nicht selbst decken kann, erhält die Leistung unter Umständen als Darlehen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Jobcenter
BundKredit

KfW 308 Wohneigentum für Familien - Bestandserwerb (Jung kauft Alt)

Zinsverbilligter Kredit für Familien und Alleinerziehende, die eine sanierungsbedürftige Bestandsimmobilie kaufen und anschließend energetisch sanieren. Je nach Kinderzahl und Einkommen liegt die Kredithöhe zwischen 140.000 und 180.000 Euro. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf bei einem Kind 90.000 Euro, bei zwei Kindern 100.000 Euro und ab drei Kindern 110.000 Euro plus 10.000 Euro je weiterem Kind nicht überschreiten. Das Gebäude muss die Energieklasse F, G oder H haben und innerhalb von viereinhalb Jahren nach Zusage auf Effizienzhaus 85 EE saniert werden. Der Antrag muss vor dem Kauf über einen Finanzierungspartner gestellt werden.

140.000 Euro bis 180.000 Euro
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
BundKredit

KfW 300 Wohneigentum für Familien - Neubau

Zinsverbilligter Kredit für Familien und Alleinerziehende, die klimafreundliches Wohneigentum neu bauen oder als Ersterwerb kaufen. Die Kredithöhe haengt von der Kinderzahl und vom Standard ab: bei einem Kind bis zu 170.000 Euro, mit QNG-Zertifizierung bis zu 220.000 Euro, ab fuenf Kindern bis zu 220.000 beziehungsweise 270.000 Euro. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf bei einem Kind 90.000 Euro nicht überschreiten, ab fuenf Kindern liegt die Grenze bei 130.000 Euro plus 10.000 Euro je weiterem Kind. Mindestens ein Kind unter 18 Jahren muss im Haushalt leben, die Familie darf kein weiteres Wohneigentum in Deutschland besitzen und muss mindestens die Haelfte des Objekts selbst halten und bewohnen. Wer bereits Baukindergeld erhalten hat, ist ausgeschlossen.

170.000 Euro bis 270.000 Euro
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
BundZuschuss

Erziehungsrente

Die Erziehungsrente ist eine wenig bekannte Leistung für Geschiedene, deren früherer Ehe- oder Lebenspartner gestorben ist. Anspruch hat, wer nach dem 30. Juni 1977 geschieden wurde, ein eigenes Kind oder ein Kind des Verstorbenen erzieht, nicht wieder geheiratet hat und bis zum Tod die allgemeine Wartezeit von fuenf Jahren erfuellt hat. Auch verwitwete Partner mit durchgeführtem Rentensplitting können sie erhalten. Anders als die Hinterbliebenenrente wird sie aus dem eigenen Versicherungskonto berechnet und läuft bis zur Regelaltersgrenze.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Rentenversicherung
BundZuschuss

Waisenrente

Kinder erhalten nach dem Tod eines Elternteils eine Halbwaisenrente, nach dem Tod beider Elternteile eine Vollwaisenrente. Voraussetzung ist, dass der verstorbene Elternteil die allgemeine Wartezeit von fuenf Jahren erfuellt hat. Der Anspruch besteht laengstens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, bei Schul- oder Berufsausbildung, einem freiwilligen Dienst oder bei Behinderung bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Berücksichtigt werden auch Stief-, Pflegekinder, Enkel und Geschwister, die im Haushalt des Verstorbenen lebten.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Rentenversicherung
BundZuschuss

Witwenrente und Witwerrente

Hinterbliebene Ehe- und Lebenspartner erhalten nach dem Tod des Versicherten eine Witwen- oder Witwerrente, wenn sie nicht wieder geheiratet haben und die verstorbene Person die allgemeine Wartezeit von fuenf Jahren erfuellt hat. Die kleine Witwenrente beträgt 25 Prozent der Rente des Verstorbenen und wird laengstens 24 Monate gezahlt. Die große Witwenrente gibt es bei Erziehung eines Kindes unter 18 Jahren, ab Vollendung des 47. Lebensjahres oder bei Erwerbsminderung. Die Ehe muss in der Regel mindestens ein Jahr bestanden haben, eigenes Einkommen wird oberhalb eines Freibetrags angerechnet.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Rentenversicherung
BundZuschuss

Kinderrehabilitation der Rentenversicherung

Kinder von Versicherten sowie Kinder, die eine Waisenrente beziehen, können eine stationaere Rehabilitation der Rentenversicherung erhalten. Ziel ist es, eine erhebliche Gesundheitsgefaehrdung zu beseitigen oder eine chronisch beeintraechtigte Gesundheit zu bessern, mit Blick auf die spaetere Erwerbsfähigkeit. Die Maßnahme dauert in der Regel mindestens vier Wochen. Eine Begleitperson oder die Familie kann mit aufgenommen werden, wenn das für den Erfolg notwendig ist.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Rentenversicherung

Mehr zu Familie

Eine Liste zeigt alles zu Familie. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.