Förderung als Sonstiges für Familie in Saarland
Diese Programme fördern Familie und sind in Saarland beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
34 Programme gefunden
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- Sonstiges603
Rechtsanspruch auf einen Platz in der Kindertagesbetreuung
Nach Paragraf 24 SGB VIII hat jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Ab dem dritten Geburtstag bis zum Schuleintritt besteht der Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Für Kinder unter einem Jahr ist eine Förderung möglich, wenn Eltern arbeiten, in Ausbildung sind oder Arbeit suchen. Zuständig sind die oertlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also Landkreise und kreisfreie Städte.
Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in Kita oder Kindertagespflege
Nach Paragraf 24 SGB VIII hat jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Ab dem dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt besteht ein Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Für Kinder unter einem Jahr gilt der Anspruch nur unter zusätzlichen Voraussetzungen. Zuständig sind die Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Rehabilitation für Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche können eine Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung erhalten, wenn eine Erkrankung die spaetere Erwerbsfähigkeit gefaehrden könnte. Die Kosten für Reise, Unterkunft, Verpflegung, aerztliche Betreuung, therapeutische Leistungen und medizinische Anwendungen werden übernommen. Der Antrag wird von den Eltern gestellt, der aerztliche Befundbericht läuft über das Formular G0612. Beratung gibt es kostenlos über das Servicetelefon 0800 1000 4800.
Rentensplitting unter Ehegatten
Ehegatten und Lebenspartner können die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften nach Paragraph 120a SGB VI zu gleichen Teilen aufteilen. Der Partner mit den geringeren Entgeltpunkten erhält die Hälfte der Differenz gutgeschrieben. Möglich ist das Splitting, wenn erstmals beide Ehegatten die Regelaltersgrenze erreicht haben oder wenn ein Ehegatte gestorben ist. Voraussetzung ist eine Eheschließung nach dem 31. Dezember 2001 oder Geburt beider Ehegatten nach dem 1. Januar 1962, außerdem müssen beide Ehegatten jeweils 25 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten haben (nicht zusammengerechnet). Erklärung gegenüber der Deutschen Rentenversicherung.
Soziale Sicherung der Pflegepersonen: Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung (Paragraf 44 SGB XI)
Wer einen Angehoerigen mit mindestens Pflegegrad 2 nicht erwerbsmäßig pflegt, wird sozial abgesichert: Die Pflegekasse zahlt Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, die Pflegeperson ist gesetzlich unfallversichert und in der Arbeitsförderung versichert. Voraussetzung ist unter anderem eine Pflege von mindestens zehn Stunden woechentlich an regelmäßig mindestens zwei Tagen und eine eigene Erwerbstätigkeit von höchstens 30 Wochenstunden. Den Fragebogen zur Pflegeperson stellt die Pflegekasse.
Sozialmedizinische Nachsorge für Kinder und Jugendliche
Nach einer Krankenhausbehandlung oder stationaeren Rehabilitation erhalten Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, in besonders schweren Faellen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, eine sozialmedizinische Nachsorge. Sie umfasst die Koordinierung der verordneten Leistungen und die Anleitung zu ihrer Inanspruchnahme, bei medizinischer Notwendigkeit unter Einbeziehung der Eltern. Es besteht ein Rechtsanspruch nach Paragraf 43 Absatz 2 SGB V, beantragt wird über die Klinik bei der Krankenkasse.
Stationaere Vorsorgeleistungen für Kinder
Reichen ambulante Leistungen nicht aus, erbringt die Krankenkasse nach Paragraf 23 Absatz 4 SGB V Behandlung mit Unterkunft und Verpflegung in einer Vorsorgeeinrichtung. Diese Leistungen sollen nach Paragraf 23 Absatz 5 SGB V laengstens drei Wochen dauern. Für Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sollen sie nach Paragraf 23 Absatz 7 SGB V in der Regel vier bis sechs Wochen erbracht werden. Eine erneute Leistung ist nach Absatz 5 grundsaetzlich erst nach vier Jahren möglich, ausser aus dringenden medizinischen Gründen. Beantragt wird mit aerztlicher Verordnung bei der Krankenkasse.
Frühpaedagogik-Berufssprachkurs
Der Frühpaedagogik-BSK ist ein seit Juni 2024 laufender Modellkurs für Menschen mit Deutsch als Zweitsprache, die in der Kindertagesbetreuung arbeiten oder arbeiten wollen. Es gibt drei Varianten: Frühpaedagogik FU mit 150 bis 400 Unterrichtseinheiten ohne Zertifikatsprüfung, Frühpaedagogik B2 mit 300 bis 500 Unterrichtseinheiten und Abschluss auf B2 sowie Frühpaedagogik C1 mit 400 bis 500 Unterrichtseinheiten und Abschluss auf C1. Die Kurse sind grundsaetzlich kostenfrei, Beschäftigte mit einem Jahreseinkommen über 20000 Euro zahlen laut BAMF 2,56 Euro pro Unterrichtseinheit, Lernmaterialien sind kostenfrei.
Jugendintegrationskurs
Der Jugendintegrationskurs richtet sich an zugewanderte Jugendliche, die nicht mehr schulpflichtig sind, und an junge Erwachsene bis 27 Jahre. Er vermittelt Deutschkenntnisse altersgerecht und bereitet auf Ausbildung und Beruf vor. Zusätzlich fördern die Bundesländer zugewanderte Kinder und Jugendliche in der Schule über Förder- und Sprachlernklassen, in denen speziell qualifizierte Lehrkräfte unterrichten. In manchen Bundesländern ist die Teilnahme an schulischen Deutschförderangeboten bei festgestelltem Förderbedarf verpflichtend.
Zuzahlungsfreiheit für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
Zuzahlungen treffen nach dem SGB V nur Versicherte, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben. Für die Krankenhausbehandlung steht das ausdrücklich in Paragraf 39 Absatz 4 SGB V, für Arzneimittel in Paragraf 31 Absatz 3, für Heilmittel in Paragraf 32 Absatz 2, für Hilfsmittel in Paragraf 33 Absatz 8 und für die haeusliche Krankenpflege in Paragraf 37 Absatz 5 SGB V. Es gibt also keine zentrale Befreiungsnorm, sondern die Altersgrenze wiederholt sich in den einzelnen Vorschriften. Kinder und Jugendliche sind damit von diesen Zuzahlungen ausgenommen. Ein gesonderter Antrag ist nicht noetig, die Befreiung wird direkt beim Leistungserbringer berücksichtigt.
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