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Förderung als Beratung für Familie in Schleswig-Holstein

Diese Programme fördern Familie und sind in Schleswig-Holstein beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.

3 Programme gefunden

Wie das läuft: Förderung für Familien

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BundBeratung

Jugendmigrationsdienste (JMD)

Die Jugendmigrationsdienste begleiten zugewanderte Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Alter von 27 Jahren auf ihrem Bildungs- und Berufsweg. Angeboten werden individuelles Case Management mit Integrationsförderplan, Einzelberatung, Elternarbeit und Gruppenangebote zu Themen wie Bildungssystem, Berufsorientierung, Erziehung sowie Sprach- und Computerkurse. Die Beratung ist jederzeit kostenlos. Bundesweit gibt es laut BAMF über 420 Standorte, die Website jugendmigrationsdienste.de nennt rund 500 Dienste; zu finden über BAMF-NAvI oder jmd4you.de, wo auch anonyme Onlineberatung möglich ist.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Durchführung durch Caritas, Diakonie, AWO, Internationaler Bund, Paritätischer Wohlfahrtsverband und Deutsches Rotes Kreuz
KommuneBeratung

Beistandschaft des Jugendamts für Kindesunterhalt

Bei Streit um den Kindesunterhalt können Eltern beim Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Das Jugendamt stellt dann die Vaterschaft fest und setzt den Unterhaltsanspruch des Kindes durch, notfalls auch gerichtlich. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle und dem jährlich neu festgelegten Mindestunterhalt, auf den das hälftige Kindergeld angerechnet werden kann. Die Beistandschaft ist für Eltern kostenfrei.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Jugendamt der Kommune
KommuneBeratung

Kommunale Eingliederungsleistungen (Schuldnerberatung, Suchtberatung, psychosoziale Betreuung, Kinderbetreuung)

Nach Paragraf 16a SGB II erbringen die Kommunen vier flankierende Leistungen, wenn sie für die Eingliederung in Arbeit nötig sind: Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder und häusliche Pflege von Angehörigen, Schuldnerberatung, psychosoziale Betreuung sowie Suchtberatung. Diese Angebote sind kostenfrei und werden über das Jobcenter eingeleitet, das den Kontakt zu den örtlichen Beratungsstellen herstellt. Sie richten sich an erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Grundsicherungsbezug.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Kommune über das Jobcenter

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