Förderung als Zuschuss für Familie in Baden-Württemberg auf Ebene Land
Alle Programme für Familie auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
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Assistenzleistungen einschließlich Elternassistenz (Paragraf 78 SGB IX)
Assistenzleistungen ermöglichen eine selbstbestimmte Bewaeltigung des Alltags, etwa bei Haushaltsführung, Gestaltung sozialer Beziehungen, Freizeit und Kultur. Die qualifizierte Assistenz wird von Fachkräften erbracht und soll zur eigenständigen Alltagsbewaeltigung befähigen. Ausdrücklich umfasst sind auch Leistungen an Muetter und Vaeter mit Behinderungen bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder sowie Unterstützung bei ehrenamtlichem Engagement. Antrag beim Träger der Eingliederungshilfe.
Ausbildungspauschale für die praxisintegrierte Erzieherausbildung (PiA)
Monatliche Pauschale für Kommunen, die die praxisintegrierte Erzieherausbildung (PiA) ausbauen. Bei einer Steigerung um mindestens 25 Prozent gegenüber dem Referenzjahr 2017/2018 gibt es 100 Euro pro Monat in Vollzeit beziehungsweise 75 Euro bei 75 Prozent Beschäftigungsumfang, bei 50 Prozent Steigerung sind es 200 beziehungsweise 150 Euro.
Elterngeld Baden-Württemberg
Einkommensersatzleistung für Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes weniger oder gar nicht arbeiten. Es gibt Basiselterngeld für bis zu zwölf Monate, Elterngeld Plus mit längerer Laufzeit bei etwa halbem Monatsbetrag sowie zwei Partnerschaftsbonusmonate. In Baden-Württemberg wickelt die L-Bank die Auszahlung ab.
Kolibri - Kompetenzen verlässlich voranbringen
Zuschuss für die frühkindliche Sprachförderung in Kitas und Kindertagespflege. Entwicklungsgespräche nach der Einschulungsuntersuchung werden mit 20 Euro je Gespräch gefördert, Intensive Sprachförderung Plus (ISF+) mit 1.300 Euro pro Jahr bei ein bis zwei Kindern und 2.400 Euro bei drei bis sieben Kindern, das Programm Singen-Bewegen-Sprechen mit 2.400 Euro je Gruppe und Jahr.
Landesjugendplan-Zuschüsse des WLSB
Der Württembergische Landessportbund fördert über den Landesjugendplan eine Vielzahl von Maßnahmen in der Kinder- und Jugendarbeit und finanziert bestimmte Anschaffungen für die Jugendarbeit mit. Antragsberechtigt sind Mitgliedsvereine des WLSB mit gültiger Jugendordnung oder Jugendvereinbarung. Der WLSB führt diesen Status über das Feld JO oder JV in der jährlichen Bestandserhebung. Anträge und Verwendungsnachweise werden über die Online-Plattform oaseBW eingereicht, ein Postversand entfällt.
Landesstiftung Familie in Not Baden-Württemberg
Die Landesstiftung hilft Familien, Alleinerziehenden und werdenden Muettern in Baden-Württemberg, die durch Krankheit, Behinderung, Tod, Arbeitslosigkeit, Trennung oder eine Mehrlingsgeburt in eine schwere Notlage geraten sind. Die Höhe der Unterstützung richtet sich nach der jeweiligen Notlage und ergänzt gesetzliche Leistungen, ersetzt sie aber nicht. Hilfen kommen nur in Betracht, wenn eigene Mittel und andere Leistungen nicht ausreichen. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht, die Stiftung entscheidet nach Ermessen.
Mehrlingsgeburten-Programm Baden-Württemberg
Einmalige Landesleistung von 1.700 Euro je Mehrlingskind für Familien mit Drillingen oder mehr Kindern aus einer Geburt. Die Förderung ist einkommensunabhängig und soll die besonderen Belastungen in den ersten Lebensjahren abfedern.
Mehrlingsgeburtenprogramm Baden-Württemberg
Eltern von Drillingen und weiteren Mehrlingen erhalten in Baden-Württemberg einen einmaligen Zuschuss von 1.700 Euro je Kind. Der Zuschuss ist einkommensunabhängig, steuerfrei und unpfaendbar und kann frei für kindbezogene Ausgaben verwendet werden. Der Antrag muss innerhalb von zwölf Monaten nach der Geburt oder nach Aufnahme der Personensorge bei der L-Bank in Karlsruhe gestellt werden. Die zugrunde liegende Verwaltungsvorschrift wurde bis zum 31. Dezember 2030 verlaengert.
SprachFit - Sprachförderung im Jahr vor der Einschulung (Säule 1)
Zuschuss zu Personal- und Sachkosten für Sprachfördergruppen im Jahr vor der Einschulung. Je Kind gibt es 1.000 Euro Personalkostenzuschuss (maximal 8.000 Euro je Gruppe und Förderzeitraum) und 200 Euro Sachkostenzuschuss (maximal 1.600 Euro je Gruppe). Fahrtkosten zwischen Kindergarten und Förderort werden mit bis zu 360 Euro je Kind und Jahr bezuschusst.
Urlaubszuschuss für Familienerholung in Familienferienstätten
Laut Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung gewähren 12 von 16 Bundesländern Familien mit Einkommen unter einer bestimmten Grenze Zuschüsse zur Familienerholung. Die Höhe und die Einkommensgrenzen unterscheiden sich je Bundesland. Unabhängig davon bieten alle Familienferienstätten vergünstigte Preise für berechtigte Familien, die direkt bei der Buchung beantragt werden. Landeszuschüsse laufen über Wohlfahrts- und Familienverbände, Jugend- oder Bezirksaemter, teilweise direkt über das Sozialministerium.
Familienerholung in gemeinnützigen Familienferienstätten
In deutschlandweit rund 80 gemeinnützigen Familienferienstätten können Familien günstig Urlaub machen, mit Kinderbetreuung, Freizeitangeboten und barrierefreien Häusern. Einige Bundesländer gewähren zusätzlich Zuschüsse zu den Kosten, wenn das Einkommen unter einer festgelegten Grenze liegt. Gebucht wird über das Portal Urlaub mit der Familie oder direkt bei den Ferienstätten, der Zuschuss wird bei der zuständigen Stelle des Bundeslandes beantragt.
Was Landesförderung bei Familie bedeutet
Jedes der 16 Länder fördert eigenständig und ergänzt damit den Bund. Landesprogramme sind kleiner, wechseln häufiger und sind oft genauer auf ein Problem zugeschnitten, das es in diesem Land wirklich gibt. Wo der Bund pauschal bleibt, wird das Land konkret.
- Wo der Antrag landet
- Über die Förderbank des Landes oder ein Fachministerium. Jedes Land hat eigene Formulare, eigene Fristen und eine eigene Bewilligungsstelle, auch wenn zwei Programme gleich heißen.
- Woran du sie erkennst
- Am Träger und an der Region: steht dort ein einzelnes Bundesland, ist es Landesförderung. Viele dieser Programme tragen den Landesnamen oder das Kürzel der Landesbank schon im Namen.
- Der häufigste Irrtum
- Ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland beantragen zu wollen. Landesmittel setzen fast immer einen Wohnsitz, einen Betriebssitz oder ein Vorhaben im Land voraus.
Häufige Fragen zu Familie auf Ebene Land
- Kann ich ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland nutzen?
- In aller Regel nicht. Landesmittel sind an das Land gebunden, das sie ausschreibt. Maßgeblich ist meistens, wo das Vorhaben stattfindet, nicht wo du gemeldet bist.
- Warum unterscheiden sich die Länder so stark?
- Weil jedes Land eigene Schwerpunkte setzt und eigene Mittel einsetzt. Manche bündeln viel in wenigen großen Richtlinien, andere schneiden dieselbe Summe in viele kleine Linien. Eine niedrige Zahl an Programmen sagt deshalb wenig über die Fördersumme.
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Eine Liste zeigt alles zu Familie. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.