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Förderprogramme für Familie in Nordrhein-Westfalen auf Ebene Bund

Alle Programme für Familie auf Ebene Bund. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.

171 Programme gefunden

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BundZuschuss

Kinderkrankengeld bei stationaerer Mitaufnahme und bei schwerstkranken Kindern

Wird ein Kind stationaer behandelt und ist die Mitaufnahme eines Elternteils aus medizinischen Gründen notwendig, besteht nach Paragraf 45 Absatz 1a SGB V ein Anspruch auf Kinderkrankengeld ohne Anrechnung auf die Kinderkrankentage. Voraussetzung ist, dass das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist; der Anspruch besteht ausdrücklich nur für einen Elternteil. Für Kinder mit einer weit fortgeschrittenen, progredienten Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung und palliativmedizinischer Behandlung gilt nach Paragraf 45 Absatz 4 SGB V ebenfalls eine Regelung ohne Tagesbegrenzung, mit derselben Altersgrenze und ebenfalls nur für einen Elternteil. Beantragt wird bei der Krankenkasse.

bis 90 Prozent der Kosten
bundesweit
Gesetzliche Krankenkasse
BundZuschuss

Kinderkrankengeld und Kinderkrankentage

Wenn ein Kind krank wird und betreut werden muss, können Eltern sich freistellen lassen und bekommen von der Krankenkasse Kinderkrankengeld in Höhe von 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. In den Jahren 2024 bis 2026 stehen 15 Arbeitstage je Elternteil und Kind zur Verfügung, Alleinerziehende haben 30 Arbeitstage. Bei mehreren Kindern liegt die Obergrenze bei 35 Arbeitstagen je Elternteil beziehungsweise 70 Arbeitstagen für Alleinerziehende. Beantragt wird es bei der eigenen Krankenkasse.

bis 90 Prozent der Kosten
bundesweit
Gesetzliche Krankenkasse
BundZuschuss

Kinderkrankengeld und Kinderkrankentage

Wer ein krankes Kind unter zwölf Jahren betreuen muss, kann sich freistellen lassen und erhält von der Krankenkasse Kinderkrankengeld in Höhe von 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Im Kalenderjahr 2026 gelten je Elternteil 15 Arbeitstage je Kind und höchstens 35 Arbeitstage insgesamt, für Alleinerziehende 30 beziehungsweise 70 Arbeitstage. Bei Kindern mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, entfällt die Altersgrenze. Bei stationaerer Mitaufnahme im Krankenhaus besteht der Anspruch ohne zahlenmäßige Begrenzung.

bis 90 Prozent der Kosten
bundesweit
Gesetzliche Krankenkassen
BundZuschuss

Kinderrehabilitation der Rentenversicherung

Kinder von Versicherten sowie Kinder, die eine Waisenrente beziehen, können eine stationaere Rehabilitation der Rentenversicherung erhalten. Ziel ist es, eine erhebliche Gesundheitsgefaehrdung zu beseitigen oder eine chronisch beeintraechtigte Gesundheit zu bessern, mit Blick auf die spaetere Erwerbsfähigkeit. Die Maßnahme dauert in der Regel mindestens vier Wochen. Eine Begleitperson oder die Familie kann mit aufgenommen werden, wenn das für den Erfolg notwendig ist.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Rentenversicherung
BundZuschuss

Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag unterstützt Eltern, deren Einkommen für sich selbst reicht, aber nicht für den Bedarf der Kinder. Er wird zusätzlich zum Kindergeld für unverheiratete Kinder unter 25 Jahren im eigenen Haushalt gezahlt. Voraussetzung ist ein Bruttoeinkommen von mindestens 900 Euro bei Paaren und 600 Euro bei Alleinerziehenden sowie dass mit dem Kinderzuschlag keine Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II mehr besteht. Wer Kinderzuschlag bezieht, hat automatisch Anspruch auf die Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit
BundZuschuss

Kinderzuschlag (KiZ)

Der Kinderzuschlag ist eine Leistung für Eltern, deren Einkommen für sich selbst reicht, aber nicht für die ganze Familie. Laut Familienportal, abgerufen im August 2026, beträgt er seit 1. Januar 2025 bis zu 297 Euro im Monat je Kind, darin enthalten ist ein Sofortzuschlag von 25 Euro je Kind. Der Höchstbetrag hängt am sächlichen Existenzminimum und wird jährlich überprüft, er ist deshalb vor Antragstellung neu zu kontrollieren. Er ist besonders wichtig, weil der Bezug automatisch den Zugang zu allen Leistungen für Bildung und Teilhabe eröffnet, einschließlich kostenlosem Mittagessen und Schulbedarfspaket. Beantragt wird online oder schriftlich bei der Familienkasse.

bis 297 Euro
bundesweit
Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit
BundZuschuss

Leistungen für Bildung und Teilhabe (Bildungspaket)

Leistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit wenig Geld. Dazu gehören ein Schulbedarfszuschuss von 195 Euro pro Schuljahr, die Übernahme der tatsächlichen Kosten für das Mittagessen in Schule und Kita ohne den früheren Eigenanteil von 1 Euro pro Essen sowie 15 Euro monatlich für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben, etwa im Sportverein oder in der Musikschule.

bis 195 Euro
bundesweit
Jobcenter, Kommunen und zuständige Stellen der Länder
BundZuschuss

Leistungen für Bildung und Teilhabe (Bildungspaket)

Das Bildungspaket ermöglicht Kindern aus Familien mit kleinem Einkommen die Teilhabe an Bildung und Freizeit. Es umfasst Schulbedarf mit 130 Euro für das erste und 65 Euro für das zweite Schulhalbjahr, also 195 Euro pro Schuljahr, die vollen Kosten für Schul- und Kitaausflüge, das gemeinschaftliche Mittagessen ohne Eigenanteil, Lernförderung, Schülerbeförderung sowie pauschal 15 Euro monatlich für soziale und kulturelle Teilhabe bis zum 18. Geburtstag. Rechtsgrundlagen sind Paragraf 6b BKGG, Paragraf 28 SGB II und Paragraf 34 SGB XII.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Jobcenter bei Bürgergeldbezug, sonst Stadt, Gemeinde oder Landkreis
BundZuschuss

Lernförderung aus dem Bildungspaket

Nachhilfe wird übernommen, wenn sie geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen. Eine unmittelbar drohende Versetzungsgefaehrdung muss seit 2019 nicht mehr nachgewiesen werden. Die Schule bestätigt den Bedarf, die bewilligende Stelle rechnet in der Regel direkt mit dem Anbieter ab. Anspruch haben Schuelerinnen und Schueler aus Familien mit Grundsicherung, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Jobcenter, Sozialaemter und Familienkassen
BundZuschuss

Lernförderung nach dem Bildungspaket

Übernahme der tatsächlichen Kosten für außerschulische Nachhilfe, wenn sie geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen. Seit der Reform muss das Kind ausdrücklich nicht mehr unmittelbar versetzungsgefährdet sein. Anspruch haben Kinder aus Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen. Beantragt wird beim Jobcenter oder der BuT-Stelle der Kommune, meist mit einer Bestätigung der Schule.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Jobcenter, Sozialamt bzw. BuT-Stelle der Kommune
BundSonstiges

Medizinische Rehabilitation für Muetter und Vaeter

Reicht eine Vorsorgemaßnahme nicht aus, besteht nach Paragraf 41 SGB V ein Anspruch auf medizinisch erforderliche Rehabilitationsleistungen in einer Einrichtung des Muettergenesungswerks oder einer gleichartigen Einrichtung, ebenfalls als Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Maßnahme. Auch dies ist eine Pflichtleistung der Krankenkasse. Versicherte ab 18 Jahren zahlen je Kalendertag den Betrag nach Paragraf 61 SGB V zu, Kinder zahlen nicht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Gesetzliche Krankenkasse
BundZuschuss

Medizinische Rehabilitation für Muetter und Vaeter

Reicht eine Vorsorgemaßnahme nicht aus, übernimmt die Krankenkasse eine medizinische Rehabilitation für Muetter und Vaeter in einer Einrichtung des Muettergenesungswerks oder einer gleichartigen Einrichtung. Auch hier ist eine Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Maßnahme möglich. Die Kasse darf den Antrag nicht mit dem Hinweis ablehnen, ambulante Leistungen seien vorrangig. Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 Euro je Kalendertag zu.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Gesetzliche Krankenkassen
BundSonstiges

Medizinische Vorsorge für Muetter und Vaeter (Mutter-Kind-Kur, Vater-Kind-Kur)

Muetter und Vaeter haben nach Paragraf 24 SGB V Anspruch auf medizinisch erforderliche Vorsorgeleistungen in einer Einrichtung des Muettergenesungswerks oder einer gleichartigen Einrichtung. Die Leistung kann als Mutter-Kind-Maßnahme oder Vater-Kind-Maßnahme erbracht werden. Es ist eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherung, kein Ermessen. Der Weg führt über eine Beratungsstelle, die aerztliche Verordnung und den Antrag bei der Krankenkasse.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Gesetzliche Krankenkasse
BundSonstiges

Medizinische Vorsorge und Rehabilitation für Muetter und Vaeter

Muetter und Vaeter haben nach Paragraf 24 SGB V Anspruch auf stationaere Vorsorgeleistungen in einer Einrichtung des Muettergenesungswerks oder einer gleichartigen Einrichtung. Die Maßnahme kann als Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Kur mit Mitaufnahme des Kindes erbracht werden. Die Krankenkasse trägt die Kosten, Versicherte ab 18 Jahren zahlen eine gesetzliche Zuzahlung je Kalendertag. Die Beratungsstellen des Muettergenesungswerks unterstützen kostenlos bei Antrag und Auswahl der Klinik.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Gesetzliche Krankenkassen, Einrichtungen des Muettergenesungswerks
BundZuschuss

Mehrbedarf bei Schwangerschaft

Werdende Muetter im Leistungsbezug erhalten ab der zwölften Schwangerschaftswoche einen Mehrbedarf von 17 Prozent des massgebenden Regelbedarfs. Der Zuschlag läuft bis zum Ende des Monats, in dem die Entbindung fällt. Er deckt schwangerschaftsbedingte Mehrausgaben etwa für Ernaehrung und Koerperpflege. Nachweis ist in der Regel der Mutterpass.

bis 17 Prozent der Kosten
bundesweit
Jobcenter (Bundesagentur für Arbeit und kommunale Träger)
BundZuschuss

Mehrbedarf für Alleinerziehende

Wer mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenlebt und allein für Pflege und Erziehung sorgt, erhält zusätzlich zum Regelbedarf einen Mehrbedarf. Er beträgt 36 Prozent des massgebenden Regelbedarfs bei einem Kind unter sieben Jahren oder bei zwei bis drei Kindern unter 16 Jahren. Alternativ werden 12 Prozent je Kind angesetzt, wenn sich dadurch ein höherer Satz ergibt, höchstens jedoch 60 Prozent. Der Mehrbedarf wird ohne gesonderten Antrag mit dem Hauptantrag geprüfet.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Jobcenter (Bundesagentur für Arbeit und kommunale Träger)
BundZuschuss

Mehrbedarf für Alleinerziehende im Bürgergeld

Alleinerziehende im Bürgergeldbezug bekommen nach Paragraf 21 SGB II einen Mehrbedarf. Er beträgt 36 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs bei einem Kind unter sieben Jahren oder zwei bis drei Kindern unter 16 Jahren, sonst 12 Prozent je Kind. Insgesamt ist der Mehrbedarf für Alleinerziehende auf 60 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs begrenzt. Er wird vom Jobcenter zusätzlich zum Regelbedarf gezahlt.

bis 36 Prozent der Kosten
bundesweit
Jobcenter
BundZuschuss

Mehrbedarf für Alleinerziehende in der Grundsicherung

Alleinerziehende im Grundsicherungsbezug erhalten einen Mehrbedarf auf den Regelbedarf, weil sie die Pflege und Erziehung allein sicherstellen. Er beträgt 36 Prozent des massgebenden Regelbedarfs bei einem Kind unter sieben Jahren oder bei zwei bis drei Kindern unter sechzehn Jahren. Ergibt die Berechnung mit 12 Prozent je Kind einen höheren Wert, gilt dieser, gedeckelt bei 60 Prozent des Regelbedarfs. Der Mehrbedarf wird zusammen mit dem laufenden Bürgergeld beziehungsweise Grundsicherungsgeld gezahlt.

bis 60 Prozent der Kosten
bundesweit
Jobcenter
BundZuschuss

Mehrbedarf für Alleinerziehende in der Sozialhilfe

Auch in der Sozialhilfe nach dem SGB XII gibt es einen Mehrbedarf für Alleinerziehende, der parallel zur Regelung im SGB II ausgestaltet ist. Er beträgt 36 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 bei einem Kind unter sieben Jahren oder zwei bis drei Kindern unter sechzehn Jahren, sonst 12 Prozent je Kind bis zur Grenze von 60 Prozent. Werdende Muetter erhalten ab der zwölften Schwangerschaftswoche zusätzlich 17 Prozent. Die Summe aller Mehrbedarfe darf die massgebende Regelbedarfsstufe nicht übersteigen.

bis 60 Prozent der Kosten
bundesweit
Sozialaemter der Kommunen
BundZuschuss

Mehrbedarf für werdende Muetter in der Grundsicherung

Schwangere im Grundsicherungsbezug erhalten ab der zwölften Schwangerschaftswoche einen Mehrbedarf von 17 Prozent des massgebenden Regelbedarfs. Der Zuschlag läuft bis zum Ende des Monats, in den die Entbindung fällt, und deckt zusätzliche Ausgaben für Ernaehrung und Koerperpflege. Er wird zusammen mit dem laufenden Regelbedarf ausgezahlt. Ein Nachweis über den Mutterpass genuegt in der Regel.

bis 17 Prozent der Kosten
bundesweit
Jobcenter
BundZuschuss

Mehrbedarf für werdende Mütter im Bürgergeld

Schwangere im Bürgergeldbezug erhalten nach Paragraf 21 SGB II einen Mehrbedarf von 17 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs. Der Mehrbedarf läuft ab der zwölften Schwangerschaftswoche bis zum Ende des Monats der Entbindung. Er wird vom Jobcenter zusätzlich zum Regelbedarf gezahlt.

bis 17 Prozent der Kosten
bundesweit
Jobcenter
BundZuschuss

Mehrbedarfe in der Sozialhilfe (Paragraph 30 SGB XII)

Zuschläge auf den Regelbedarf für Menschen mit besonderen Lebenslagen, gezahlt zusätzlich zur Hilfe zum Lebensunterhalt oder zur Grundsicherung. Der Mehrbedarf beträgt 17 Prozent der maßgebenden Regelbedarfsstufe für Menschen mit Merkzeichen G, die die Altersgrenze erreicht haben oder voll erwerbsgemindert sind, ebenso 17 Prozent für werdende Mütter ab der 12. Schwangerschaftswoche. Alleinerziehende erhalten 36 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 bei einem Kind unter 7 Jahren oder zwei bis drei Kindern unter 16 Jahren, sonst 12 Prozent je Kind bis höchstens 60 Prozent. Weitere Mehrbedarfe gibt es für kostenaufwändige Ernährung, dezentrale Warmwassererzeugung (0,8 bis 2,3 Prozent je Regelbedarfsstufe) und Schulbücher.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Sozialamt der Stadt oder des Landkreises
BundZuschuss

Mehrbedarfe zum Grundsicherungsgeld

Neben dem Regelbedarf gibt es nach Paragraf 21 SGB II Mehrbedarfe für besondere Lebenslagen, die als Prozentsatz des maßgebenden Regelbedarfs gezahlt werden. Schwangere ab der 13. Schwangerschaftswoche erhalten 17 Prozent, Alleinerziehende je nach Kinderzahl und Alter 12 bis 60 Prozent (Regelfall 36 Prozent), Menschen mit Behinderung in Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben 35 Prozent. Dazu kommen Mehrbedarfe für kostenaufwendige Ernährung aus medizinischen Gründen und für dezentrale Warmwassererzeugung. Die Mehrbedarfe werden zusammen mit dem Grundsicherungsgeld beim Jobcenter geltend gemacht.

bis 36 Prozent der Kosten
bundesweit
Jobcenter
BundZuschuss

MiA-Kurse - Migrantinnen einfach stark im Alltag

Mit den MiA-Kursen fördert das BAMF besondere niedrigschwellige Kursmaßnahmen für zugewanderte Frauen. Ziel ist es, die Potenziale von Migrantinnen zu stärken und sie zu ermutigen, ihr Leben in Deutschland selbstbewusst zu gestalten. Die Kurse werden von zugelassenen Trägern vor Ort durchgeführt und dienen häufig als Brücke zum Integrationskurs. Für die Kurse liegen ein eigenes Kurskonzept, Fördergrundsätze sowie ein Antragsverfahren für neue Träger vor. Nach BAMF-Angaben trauen sich 77 Prozent der Teilnehmerinnen nach einem Kurs, neue soziale Kontakte zu knüpfen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

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