Antragio

Förderprogramme für Energie in Bayern

Diese Programme fördern Energie und sind in Bayern beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.

508 Programme gefunden

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BundZuschuss

Ladeinfrastruktur für Elektro-Lkw an öffentlich zugänglichen Standorten

Der Förderaufruf C der Richtlinie Ladeinfrastruktur für Elektro-Lkw richtet sich an Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte für schwere Nutzfahrzeuge, etwa an Ladehubs, Rastanlagen und Umschlagpunkten. Gefördert werden Errichtung und Netzanschluss der Ladepunkte einschließlich Batteriespeicher und Lademanagement. Die Auswahl erfolgt wettbewerblich nach dem Verhältnis von Fördereuro zu installierter Ladeleistung. Der Aufruf lief vom 26. Mai bis 7. Juli 2026, weitere Aufrufe sind aus dem Milliardenbudget vorgesehen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Projektträger Juelich
BundZuschuss

Ladeinfrastruktur für Elektro-Lkw auf Betriebshoefen (LIS E-Lkw)

Der Bund fördert die Errichtung von Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge auf eigenen Betriebsgelaenden, Logistikzentren und Umschlagpunkten. Gefördert werden Ladepunkte samt Netzanschluss, Batteriespeicher und Lademanagement. Für das Programm stehen insgesamt eine Milliarde Euro über vier Jahre bereit, davon 200 Millionen Euro für die ersten Förderaufrufe 2026. Aufruf A richtet sich ausschließlich an kleine und mittlere Unternehmen und wird nach Eingangsreihenfolge bewilligt, Aufruf B steht allen Unternehmen offen und wird im Wettbewerb nach Fördereuro je Kilowatt entschieden. Antragsberechtigt sind unter anderem KMU, Unternehmen, Kommunen, Hochschulen, Vereine und Stiftungen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Projektträger Juelich
LandZuschuss

Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern

Bayern fördert den Neubau und die Modernisierung von Ladepunkten für Elektromobilität in saemtlichen Anwendungsbereichen. Die Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten und loest die früheren bayerischen Ladeinfrastrukturprogramme ab. Die Umsetzung erfolgt nicht laufend, sondern über einzelne Förderaufrufe. Förderziele, Fördersaetze, technische Anforderungen und Umweltstandards werden regelmäßig überprüft und in den jeweiligen Aufrufen konkretisiert, konkrete Beträge stehen deshalb erst mit dem jeweiligen Aufruf fest. Auf der Seite des Wirtschaftsministeriums ist derzeit kein laufender Förderaufruf benannt, aktuelle Aufrufe führt die Kompetenzstelle eMobilität Bayern bei der Bayern Innovativ GmbH.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
BundZuschuss

Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge

Förderung des Aufbaus von Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge, sowohl im eigenen Depot als auch für Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte. Über vier Jahre steht insgesamt eine Milliarde Euro bereit. Das Programm setzt einen zentralen Baustein des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 um und ersetzt unter anderem das eingestellte Landesprogramm TruckCharge@BW. Die Umsetzung erfolgt über mehrere Förderaufrufe an unterschiedliche Zielgruppen. Wichtig: die Frist des ersten Förderaufrufs endete am 07.07.2026, die Förderrichtlinie läuft aber bis 30.06.2027 und weitere Aufrufe sind angekuendigt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, Projektträger Juelich
LandKredit

LfA Energiekredit Regenerativ und Energiekredit Regenerativ Plus

Zwei Förderdarlehen der LfA Förderbank Bayern für Investitionen in die Stromerzeugung auf Basis regenerativer Energien sowie ausdrücklich für die Speicherung dieser Energien. Finanziert werden zudem Maßnahmen zur Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot sowie zur Digitalisierung der Energiewende, also genau die Sektorkopplungsmaßnahmen rund um Batteriespeicher und Lastmanagement. Der Energiekredit Regenerativ wird aus Haushaltsmitteln des Freistaats Bayern zinsverbilligt und aus dem KfW-Programm Erneuerbare Energien Standard refinanziert.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
LfA Förderbank Bayern
BundZuschuss

Luftfahrtforschungsprogramm des Bundes (LuFo Klima), aktuelle Phase LuFo VII-2

Das nationale zivile Luftfahrtforschungsprogramm fördert Forschung und Technologieentwicklung für klimaneutrale, umweltfreundliche, leisere, effizientere und sicherere Luftfahrt an deutschen Standorten. Der Aufruf LuFo VII-2 wurde am 13. Mai 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht und setzt Schwerpunkte auf innovative Basistechnologien für die nächste Generation von Kurz- und Mittelstreckenflugzeugen sowie auf Technologien für dekarbonisierte Energieträger. Gefördert wird mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), Projektträger Luftfahrtforschung im DLR (PT-LF)
EUZuschuss

MarLEN – Maritime Low Emission Network, transnationaler Aufruf der CSA ZEWT unter Horizont Europa

MarLEN ist ein transnationaler Förderaufruf für emissionsfreien Wasserverkehr in sechs Themenfeldern: nachhaltige alternative Kraftstoffe, Elektrifizierung, Energieeffizienz, Design und Retrofitting, digitale grüne Lösungen sowie Häfen. Gefördert werden Vorhaben von der industriellen Forschung über die experimentelle Entwicklung und Demonstration bis zur Umsetzung. Am Aufruf 2026 beteiligen sich unter anderem Belgien, Deutschland, Norwegen, Rumänien und die Türkei.

Höhe je nach Vorhaben
EU-weit
Europäische Kommission (Horizont Europa) gemeinsam mit dem BMWE und 13 europäischen Ministerien und Förderorganisationen, Koordination Projektträger Jülich
BundZuschuss

Maritimes Forschungsprogramm

Das Maritime Forschungsprogramm fördert Forschung und Entwicklung in Schiffstechnik, Schifffahrt, Meerestechnik und maritimer Produktion. Die fünf Schwerpunkte sind MARITIME.zeroGHG für klimaneutrale Schiffe, MARITIME.green für maritimen Umweltschutz, MARITIME.smart für Digitalisierung, MARITIME.safe für maritime Sicherheit und MARITIME.value für maritime Ressourcen. Projektskizzen können jederzeit ohne Frist eingereicht werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), Projektträger Jülich (PtJ)
BundSonstiges

Masterplan Ladeinfrastruktur 2030

Der Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 wurde im November 2025 vom Bundeskabinett beschlossen und loeste den Masterplan Ladeinfrastruktur II ab. Er ist selbst kein Förderprogramm, sondern der Rahmen, aus dem die einzelnen Bundesprogramme abgeleitet werden. Aus ihm stammen unter anderem Maßnahme 3 'Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern', umgesetzt seit April 2026, und das Programm für Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge mit einer Milliarde Euro. Wer nach konkretem Geld sucht, sollte direkt in diese Einzelprogramme schauen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesregierung, Bundesministerium für Verkehr, Umsetzung durch die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur
BundZuschuss

Mehrbedarf für dezentrale Warmwassererzeugung

Wird das Warmwasser in der Wohnung selbst erzeugt, etwa durch einen Durchlauferhitzer, sind die Stromkosten nicht über die Heizkosten gedeckt. Dafuer gibt es einen pauschalen Mehrbedarf, gestaffelt nach Alter. Er beträgt 2,3 Prozent des Regelbedarfs für Erwachsene, 1,4 Prozent im 15. Lebensjahr, 1,2 Prozent von 7 bis 14 Jahren und 0,8 Prozent bis zum sechsten Lebensjahr. Höhere Kosten werden nur anerkannt, wenn sie über eine separate Messeinrichtung nachgewiesen werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Jobcenter (Bundesagentur für Arbeit und kommunale Träger)
BundSonstiges

Mieterstromzuschlag für Solaranlagen

Wer Solarstrom vom eigenen Dach ohne Netzdurchleitung an Mieter im selben Gebäude oder im selben Quartier liefert, erhält zusätzlich zum Erlös aus dem Stromverkauf den Mieterstromzuschlag nach Paragraf 21 Absatz 3 EEG. Die Höhe richtet sich nach Paragraf 48a EEG und wird von der Bundesnetzagentur veröffentlicht, gestaffelt nach Anlagen bis 10, bis 40 und bis 1000 Kilowatt. Der Zuschlag entfällt bei Nichtwohngebäuden, wenn Anlagenbetreiber und Letztverbraucher verbundene Unternehmen sind.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Netzbetreiber nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz
BundSonstiges

Mieterstromzuschlag nach EEG

Wer Hausbewohner direkt mit Solarstrom vom eigenen Dach beliefert, kann zusätzlich zur Einspeisevergütung den Mieterstromzuschlag nach Paragraf 48a EEG erhalten. Bei Inbetriebnahme zwischen dem 1. August 2026 und dem 31. Januar 2027 beträgt der Zuschlag 2,51 Cent je Kilowattstunde bis 10 Kilowatt installierter Leistung, 2,33 Cent bis 40 Kilowatt und 1,57 Cent bis 1.000 Kilowatt. Der Zuschlag wird vom Netzbetreiber ausgezahlt und gilt nur für den tatsaechlich direkt an die Bewohner gelieferten Strom, nicht für eingespeisten Überschuss.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesnetzagentur und Stromnetzbetreiber
BundSonstiges

Mindestanteil an erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs (RFNBO-Unterquote)

Zusätzlich zur allgemeinen THG-Quote müssen Verpflichtete einen eigenen Mindestanteil an erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs in Verkehr bringen: 0,1 Prozent ab 2026, 0,5 Prozent ab 2028, 1,5 Prozent ab 2030, 3,0 Prozent ab 2032 und ansteigend bis 10 Prozent ab 2040. Wird der Anteil verfehlt, beträgt die Abgabe 120 Euro je Gigajoule Fehlmenge. Das schafft eine garantierte Nachfrage nach grünem Wasserstoff im Verkehr.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
BundSonstiges

Mindestanteil fortschrittlicher Biokraftstoffe nach Anlage 1 der 38. BImSchV

Verpflichtete müssen einen Mindestanteil an fortschrittlichen Biokraftstoffen aus den Rohstoffen der Anlage 1 in Verkehr bringen: 0,4 Prozent ab 2024 für größere Unternehmen, 0,7 Prozent ab 2025, 2 Prozent ab 2026, 3 Prozent ab 2027 und ansteigend bis 9 Prozent ab 2040. Zulässige Rohstoffe sind unter anderem Stroh, Gülle, Klärschlamm, Bioabfall, Tallölpech, Rohglyzerin, Bagasse und lignozellulosehaltiges Material. Die Abgabe bei Fehlmenge beträgt 45 Euro je Gigajoule.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
EUZuschuss

Modernisierungsfonds (Modernisation Fund)

Der Modernisierungsfonds unterstützt dreizehn einkommensschwaechere EU-Mitgliedstaaten beim Umbau ihrer Energiesysteme, finanziert aus der Versteigerung von Emissionszertifikaten mit geschaetzten Einnahmen von rund 57 Milliarden Euro für 2021 bis 2030. Begünstigt sind Bulgarien, Tschechien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Ungarn, Polen, Portugal, Rumaenien, Slowenien und die Slowakei. Deutschland gehoert ausdrücklich nicht zu den Empfängerländern, sondern ist nur im Investitionsausschuss vertreten. Förderfähig sind erneuerbare Energien, Wärme und Kälte, Energieeffizienz, Speicher und Netze sowie Unterstützung für einkommensschwache Haushalte.

Höhe je nach Vorhaben
EU-weit
Europäische Kommission und Europäische Investitionsbank
KommuneZuschuss

München - FKG Einzelmaßnahmen Effizienz und Heizungsoptimierung

Neben dem Heizungstausch fördert das Münchner FKG Einzelmaßnahmen zur Effizienzsteigerung, darunter ausdrücklich die Heizungsoptimierung sowie Fenstertausch und die Dämmung der Gebäudehülle. Weiter förderfähig sind Sanierungsstandards für Effizienzhäuser im Bestand, klimagerechte Gebäudestandards, Sanierungen mit Lebenszyklus-Treibhausgasbilanz, Photovoltaikberatung, Mieterstrommodelle und Steckersolargeräte. Für die Wärmewende relevant sind zusätzlich die geförderten Beratungs- und Vorplanungsleistungen für Gebäude- und Wärmenetze.

Höhe je nach Vorhaben
München
Landeshauptstadt München, Referat für Klima- und Umweltschutz
KommuneZuschuss

München - Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG), Einzelmaßnahme Heizungstausch

Das Münchner Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude bezuschusst im Baustein Heizungstausch den Einbau elektrisch angetriebener Wärmepumpen, von Solarthermieanlagen und den Anschluss an die Fernwärme in Bestandsgebäuden. Ziel ist der Ausstieg aus fossilen Heizungen im gesamten Stadtgebiet. Ergänzend fördert die Stadt Bonusmaßnahmen sowie Beratungs- und Vorplanungsleistungen für Gebäude- und Wärmenetze. Die verbindlichen Förderhöhen und Bedingungen stehen in der Richtlinie und auf den jeweiligen Seiten der einzelnen Fördermaßnahmen.

Höhe je nach Vorhaben
München
Landeshauptstadt München, Referat für Klima- und Umweltschutz
BundSteuervorteil

Netzentgeltbefreiung für Stromspeicher nach § 118 Absatz 6 EnWG

Nach dem 31.12.2008 neu errichtete Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie, die ab dem 4. August 2011 innerhalb von 18 Jahren in Betrieb genommen werden, sind für 20 Jahre ab Inbetriebnahme von den Netzentgelten für den Bezug der einzuspeichernden Energie befreit. Die Frist für die Inbetriebnahme endet damit am 3. August 2029. Voraussetzung ist, dass der Strom aus dem Netz entnommen, in einem elektrischen, chemischen, mechanischen oder physikalischen Speicher gespeichert und zeitversetzt in dasselbe Netz zurückgespeist wird. Elektrolyseure zur Wasserstofferzeugung sind zusätzlich von den Einspeiseentgelten in das Gasnetz befreit. Pumpspeicherkraftwerke mit einer Leistungserhöhung um mindestens 7,5 Prozent oder Kapazitätserhöhung um mindestens 5 Prozent erhalten die Befreiung für zehn Jahre.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Gesetzgeber des Bundes, Vollzug durch die Netzbetreiber und die Bundesnetzagentur
BundPrämie

Niedrigerer THG-Wert für direkt eingespeisten Wind- und Solarstrom an Ladepunkten (Paragraf 5 Absatz 5 der 38. BImSchV)

Wird ein öffentlicher Ladepunkt ausschließlich mit Strom aus Wind oder Sonne beliefert, der nicht aus dem Netz stammt, sondern direkt von einer Erzeugungsanlage hinter demselben Netzverknüpfungspunkt, rechnet das UBA mit deutlich niedrigeren Emissionswerten: für 2026 sind das 15,7 kg CO2-Äquivalent je Gigajoule bei Photovoltaik, 4,9 bei Wind an Land und 2,7 bei Wind auf See statt 119 kg beim deutschen Strommix. Das erhöht die anrechenbare Minderung um ein Vielfaches.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Umweltbundesamt
BundSonstiges

Obergrenze für Biokraftstoffe aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen

Biokraftstoffe aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen wie Raps, Weizen oder Mais sind nur bis zu einem energetischen Anteil von 4,4 Prozent ab 2022 anrechenbar. Ab 2026 steigt die Grenze auf 4,9 Prozent, sinkt 2028 auf 4,6 Prozent und steigt danach schrittweise auf 5,8 Prozent ab 2033. Übersteigende Mengen werden mit dem Basiswert angesetzt und bringen keine Minderung mehr. Das ist die zentrale Bremse für klassischen Biodiesel und Bioethanol.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
BundSonstiges

Obergrenze für Biokraftstoffe aus tierischen Fetten der Kategorie 3

Paragraf 13c der 38. BImSchV begrenzt die Anrechenbarkeit von Biokraftstoffen, die vollständig oder teilweise aus tierischen Fetten und Ölen der Kategorie 3 nach Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 hergestellt wurden, auf einen energetischen Anteil von 0,3 Prozent. Für die übersteigende Menge wird der Basiswert zugrunde gelegt. Damit soll die Konkurrenz zur stofflichen Verwertung in der Futtermittel- und Oleochemie begrenzt werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
SonstigeZuschuss

Projektförderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt

Offene Projektförderung für innovative, modellhafte Vorhaben, die die Umwelt entlasten. Neben der Projektförderung gibt es das Programm Green Start-up für umweltorientierte Gründungen, Promotionsstipendien im Natur- und Klimaschutz sowie das MOE-Fellowship für Hochschulabsolventen aus Mittel- und Osteuropa. Vereine und gemeinnützige Träger sind antragsberechtigt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)
BundSonstiges

Pönale bei Nichterfüllung der THG-Quote (Abgabe nach Paragraf 37c Absatz 2 BImSchG)

Erfüllt ein Inverkehrbringer die Quote nicht, setzt das Hauptzollamt eine Abgabe fest: 0,60 Euro je Kilogramm CO2-Äquivalent Fehlmenge, 45 Euro je Gigajoule bei verfehltem Mindestanteil bestimmter Biokraftstoffe und 120 Euro je Gigajoule bei verfehltem Mindestanteil an erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs. Diese 600 Euro je Tonne CO2 sind die Preisobergrenze, an der sich der gesamte Quotenhandel orientiert.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
BundSonstiges

Quotenpflicht für Flugkraftstoffanbieter nach ReFuelEU Aviation

Neben der THG-Quote für Straßenkraftstoffe gibt es seit dem Zweiten Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote eigene Pflichten für Flugkraftstoffanbieter nach den Paragrafen 37j bis 37l BImSchG in Verbindung mit der Verordnung (EU) 2023/2405. Die Anrechnung synthetischer Flugkraftstoffe und erneuerbaren Wasserstoffs für die Luftfahrt regelt Paragraf 3a der 37. BImSchV. Das ist ein getrenntes System, nicht Teil der Straßenverkehrsquote.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesgesetzgeber, Paragrafen 37j bis 37l BImSchG

Mehr zu Energie

Eine Liste zeigt alles zu Energie. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.