Förderung als Zuschuss für Energie
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Energie. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
643 Programme gefunden
Thema wechseln
- Energie976
- Sanierung488
- Heizung225
- Photovoltaik156
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
- Wohneigentum173
- Mobilität550
- THG-Quote132
- Gründung448
- Digitalisierung369
- Forschung453
- Personal304
- Bildung681
- Familie269
- Natur und Umwelt420
- Landwirtschaft190
- Kultur278
- Sport166
- Soziales538
- Ehrenamt231
- Export79
- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration112
- Sonstiges603
Hessische Richtlinie zur Förderung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen
Landesförderung im Rahmen des Klimaplans Hessen mit drei Antragsspuren: Klimaschutzmaßnahmen, Klimaanpassungsmaßnahmen sowie Demonstrations- und Pilotprojekte im Klimaschutz. Über die Spur Demonstrations- und Pilotprojekte lassen sich unter anderem Speicher-, Abwärme- und Sektorkopplungsvorhaben adressieren, die noch keinen Regelförderweg haben. Die WIBank stellt Richtlinie, Antragsformulare, FAQ und Mittelabrufunterlagen bereit; die Förderung wird teilweise als De-minimis-Beihilfe gewährt.
Horizont Europa (Horizon Europe) - Rahmenprogramm für Forschung und Innovation
Horizont Europa ist das EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation und gliedert sich in vier Säulen: Wissenschaftsexzellenz, Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit, Innovatives Europa sowie Ausweitung der Beteiligung und Stärkung des Europäischen Forschungsraums. Gefördert werden unter anderem Gesundheit, Kultur, zivile Sicherheit, Digitalisierung, Industrie, Weltraum, Klima, Energie, Mobilität und Bioökonomie. In Deutschland beraten die Nationalen Kontaktstellen kostenlos zur Antragstellung.
Horizont Europa Cluster 5 Klima, Energie und Mobilität
Cluster 5 von Horizont Europa fördert Forschung und Innovation für Klimaschutz, Energieversorgung und Verkehr. Dazu zählen Klimawissenschaft, erneuerbare Energien, Energiesysteme und Netze, Gebäude und Industrie in der Energiewende, Batterien, Wasserstoff sowie sauberer Straßen-, Schienen-, Luft- und Schiffsverkehr. Antragsteller sind europäische Verbünde aus Industrie, Forschung und öffentlicher Hand. Die konkreten Themen und Fristen stehen im jeweiligen Arbeitsprogramm.
IMPULS-Programm
Zuschuss für Weiterbildungsveranstaltungen, Seminare und Online-Seminare zu nachhaltigen Bauweisen, effizienter Energieversorgung und erneuerbaren Energien im Hochbau. Veranstaltungen erhalten 1.000 Euro Grundbetrag bei 6 bis 8 Stunden oder 600 Euro bei 3 bis 4 Stunden, zusätzlich 25 Euro je Teilnehmenden bis maximal 100 Personen. Online-Seminare ab 2 Stunden erhalten 500 Euro Grundbetrag plus 20 Euro je Teilnehmenden.
IPCEI Wasserstoff (Important Projects of Common European Interest)
Beihilferechtlicher Sonderrahmen für grenzüberschreitende Wasserstoffvorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse. Die Wellen decken Technologieentwicklung, industrielle Anwendung, Infrastruktur und Mobilität ab. Gefördert werden Elektrolyseurproduktion, Wasserstoffnutzung in Stahl, Chemie und Raffinerien, Pipelines und Speicher sowie Brennstoffzellenanwendungen. Die Finanzierung erfolgt national, in Deutschland regelmässig als Kofinanzierung von Bund und Ländern. Das IPCEI-Hydrogen-Observatorium der EU dokumentiert Projekte, Kapazitäten und Kosten; für 2022 wies es europaweit 11,45 Mt Wasserstoffproduktionskapazität und 3,11 GW Elektrolyseur-Fertigungskapazität aus.
Industriestrompreis
Der Industriestrompreis ist eine befristete Strompreisentlastung für stromkostenintensive Unternehmen. Die Billigkeitsleistung errechnet sich aus dem anrechenbaren Stromverbrauch multipliziert mit einem jahresspezifischen Differenzpreis, für 2026 sind das 3,744 Cent pro Kilowattstunde bei 50 Prozent anrechenbarem Verbrauch. Ein Flexibilitätsbonus von 10 Prozent ist zusätzlich möglich.
Innovationsfonds (Innovation Fund)
Der Innovationsfonds ist eines der weltweit größten Förderprogramme für die Demonstration innovativer emissionsarmer Technologien und läuft von 2020 bis 2030 mit einem geschaetzten Volumen von rund 40 Milliarden Euro. Finanziert wird er aus der Versteigerung von Zertifikaten im EU-Emissionshandel. Gefördert werden energieintensive Industrien, erneuerbare Energien, Energiespeicher, emissionsfreie Mobilität, Gebäude, Wasserstoff und CO2-Abscheidung. Neben klassischen Aufrufen für Vorschlaege gibt es Auktionen mit wettbewerblichem Gebotsverfahren, bislang wurden rund 15 Milliarden Euro an etwa 260 Projekte vergeben.
Interreg B - transnationale Zusammenarbeit mit deutscher Beteiligung
Deutschland beteiligt sich an sechs transnationalen Interreg-Programmräumen: Alpenraum, Donauraum, Mitteleuropa, Nordseeraum, Nordwesteuropa und Ostseeraum. Gefördert werden Projekte in den Themenbereichen Wirtschaft, Arbeit und Leben, Energie und Klimawandel, Umwelt und natürliche Ressourcen, Mobilität und Verkehr sowie Raumentwicklung und Governance. Für deutsche Partner steht ergänzend eine zusätzliche Bundesförderung bereit.
Just Transition Fund (JTF) - Fonds für einen gerechten Übergang
Der Just Transition Fund unterstützt die Regionen, die am stärksten vom Übergang zur Klimaneutralität betroffen sind. Er ist Teil des Mechanismus für einen gerechten Übergang im Rahmen des European Green Deal. In Deutschland fördert der JTF vor allem die Braunkohleregionen, die Umsetzung läuft über die Programme der Bundesländer.
Just Transition Fund Brandenburg (Lausitz und Uckermark)
Für die Förderperiode 2021 bis 2027 stehen in Brandenburg rund 786 Millionen Euro aus dem Just Transition Fund für die Regionen Lausitz und Uckermark bereit. Der Fonds wurde als neues Instrument geschaffen, um Regionen zu unterstützen, die vom Übergang zur Klimaneutralität besonders betroffen sind. Zusammen mit den EFRE-Mitteln stehen in Brandenburg rund 1,6 Milliarden Euro zur Verfügung.
KMU-innovativ: Energieeffizienz, Klimaschutz und Klimaanpassung
Der Förderschwerpunkt unterstützt FuE-Vorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen zu Energieeffizienz, Klimaschutz und Klimaanpassung. Die Richtlinie wurde im Bundesanzeiger vom 1. Maerz 2024 veröffentlicht, die Laufzeit reicht bis zum 15. April 2027. Stichtage für die Einreichung von Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober.
KWK-Zuschlag für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen nach KWKG
Betreiber hocheffizienter neuer, modernisierter oder nachgeruesteter KWK-Anlagen erhalten nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz zeitlich befristete Zuschlagszahlungen auf den erzeugten Strom. Voraussetzung ist die Zulassung der Anlage durch das BAFA; ausgezahlt wird der Zuschlag vom zuständigen Stromnetzbetreiber. Grundsaetzlich besteht der Anspruch nur für den in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeisten KWK-Strom. Seit der KWKG-Novelle vom 18. Dezember 2025, in Kraft seit dem 23. Dezember 2025, ist die elektronische Antragstellung über das DKWKG-Antragsportal gesetzlich vorgeschrieben; Anträge per Post oder E-Mail sind nicht mehr fristwahrend.
KWK-Zuschlagszahlung für KWK-Anlagen nach KWKG
Betreiber von KWK-Anlagen erhalten nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz zeitlich befristete Zuschlagszahlungen auf den erzeugten KWK-Strom. Die Förderdauer wird in Vollbenutzungsstunden bemessen, für kleine Anlagen bis 50 kW gelten 30.000 Vollbenutzungsstunden. Das BAFA nennt als Beispiel eine fabrikneue Anlage mit 500 kW elektrischer Leistung, die bei 30.000 Vollbenutzungsstunden insgesamt rund 765.000 Euro Zuschlag erhält.
KWKG-Zuschlag für Wärme- und Kältenetze
Mit der Förderung von Wärme- und Kältenetzen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz sollen neue Wärmesenken gezielt erschlossen und ein Beitrag zur Erhöhung der KWK-Stromerzeugung in Deutschland geleistet werden. Der Zuschlag setzt eine Zulassung des Netzes durch das BAFA voraus. Die Antragstellung erfolgt seit der KWKG-Novelle vom 18. Dezember 2025 verpflichtend elektronisch über das DKWKG-Antragsportal ELAN-K2; eine Einreichung per Post oder E-Mail ist nicht mehr möglich und wirkt nicht fristwahrend.
KWKG-Zuschlag für Wärme- und Kältespeicher
KWK-Anlagen mit einem Wärme- oder Kältespeicher können flexibler betrieben werden und die volatile Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien ausgleichen. Die Förderung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz soll Investitionen in Speichertechnologien anreizen. Voraussetzung für den Zuschlag ist die Zulassung des Speichers durch das BAFA. Seit der KWKG-Novelle vom 18. Dezember 2025 ist die elektronische Antragstellung über das DKWKG-Antragsportal für alle Zulassungs- und Vorbescheidverfahren sowie für Melde- und Berichtspflichten gesetzlich vorgeschrieben.
KfW 458 Heizungsförderung für Privatpersonen - Wohngebäude
Zuschuss für den Einbau einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien, etwa Wärmepumpe, Solarthermie, Biomasse, Brennstoffzelle oder Anschluss an ein Wärmenetz. Die KfW nennt eine Förderung von 30 bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, zusammengesetzt aus einer Grundförderung von 30 Prozent, einem Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent, der bis August 2028 auf null sinkt, und einem Einkommensbonus von 10 bis 40 Prozent. Die förderfähigen Kosten sind gedeckelt: 28.000 Euro für die erste Wohneinheit im Einfamilienhaus, 15.000 Euro für die Wohneinheiten zwei bis sechs und 8.000 Euro für jede weitere. Vor dem Antrag braucht es eine Bestätigung zum Antrag durch einen Energieeffizienz-Experten oder Fachunternehmer, der Antrag läuft über das Portal Meine KfW.
Klimafonds der Stadt Schenefeld
Über den Klimafonds fördert die Stadt Schenefeld Maßnahmen zum Klimaschutz, darunter die Anschaffung privater und gewerblicher Lastenräder. Die Antragstellung ist an feste Zeitfenster gebunden und jeweils vom 1. bis 31. Januar sowie vom 1. bis 31. Juli möglich. Die Bedingungen sind in der Leistungsbeschreibung der Stadt hinterlegt. Die Mittel des Fonds sind pro Förderrunde begrenzt.
Klimafonds von Umwelt Unternehmen
Regionaler Klimafonds, in den Bremer Unternehmen 25 Euro je Tonne berechneter CO2-Emission einzahlen. Aus den Mitteln werden Energieeffizienzmaßnahmen bei sozialen und kulturellen Einrichtungen wie Sportvereinen, Kitas und Kulturträgern in Bremen finanziert, der übrige Teil fließt in zertifizierte internationale Klimaschutzprojekte.
Klimaschutzförderung der Stadt Ahaus
Die Stadt Ahaus bündelt ihre kommunalen Klimaschutzförderungen auf einer eigenen Seite. Dazu zählt die Förderung von Lastenrädern und Lastenanhängern für privat oder in Vereinen genutzte Fahrzeuge. Das Budget wird jährlich festgelegt und die Förderung läuft, solange Mittel verfügbar sind. Die genauen Bedingungen ergeben sich aus der städtischen Förderrichtlinie.
Klimaschutzverträge (CO2-Differenzverträge) – Gebotsverfahren 2026
Carbon Contracts for Difference für emissions- und energieintensive Industrie: Der Bund gleicht über die Vertragslaufzeit die Mehrkosten klimafreundlicher Produktion gegenüber der fossilen Referenz aus. Unternehmen bieten einen Preis je vermiedener Tonne CO2; die Förderkosteneffizienz entscheidet über den Zuschlag. Wird die Anlage profitabel, zahlt das Unternehmen zurück. Das Gebotsverfahren 2026 startete am 5. Mai 2026, Anträge sind bis einschließlich 7. September 2026 über Easy-Online möglich. Neu förderfähig sind CCU/CCS-Technologien und reine Industriedampfprojekte.
Kommunales Investitionsprogramm Kultur
Investitionsförderung für Kultureinrichtungen in Bremen, laut Kulturressort ausgeschrieben als Kommunales Investitionsprogramm Kultur 2026 für Sanierung, Klimaschutz und Bauinstandsetzung. Gefördert werden bauliche und technische Investitionen, die den Betrieb von Kultureinrichtungen sichern und energetisch verbessern. Fördersätze und Höchstbeträge werden auf der Programmseite nicht genannt.
Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative
Zentrales Bundesprogramm für kommunalen Klimaschutz, das strategische Maßnahmen wie Klimaschutzkonzepte, Klimaschutzkoordination, Machbarkeitsstudien und Beratungsleistungen sowie investive Maßnahmen fördert. Zu den investiven Fördertatbeständen gehört ausdrücklich die Abfallwirtschaft, also etwa Anlagen und Technik auf Wertstoffhöfen und in der kommunalen Entsorgung, daneben Abwasser, Trinkwasserversorgung, Innen- und Außenbeleuchtung sowie klimafreundliche Mobilität. Die einzelnen Förderquoten stehen in Nummer 7.3 der Richtlinie, finanzschwache Kommunen und Braunkohlereviere erhalten erhöhte Sätze.
Kälte-Klima-Richtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative
Gefördert wird die Errichtung energieeffizienter stationärer Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln samt Nebenaggregaten und Speichern. Neu aufgenommen ist die Umrüstung bestehender kleiner Kompressionsanlagen von fluorierten Kältemitteln auf Kohlenwasserstoffe, was den Stromverbrauch senkt und die Anlagen im Bestand hält statt sie zu ersetzen. Die Förderung erfolgt als Festbetragsförderung, die konkrete Höhe lässt sich mit dem Förderrechner auf klimaschutz.de ermitteln. Anträge sind ganzjährig elektronisch beim BAFA möglich.
LEADER-Förderung über die AktivRegionen in Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein setzt LEADER über 22 anerkannte AktivRegionen um, die als Lokale Aktionsgruppen eigene Entwicklungsstrategien verfolgen und Projekte selbst auswählen. Für die Periode 2023 bis 2027 stehen 55 Millionen Euro ELER-Mittel bereit, rund 2,5 Millionen Euro je Region, dazu 500.000 Euro Landeskofinanzierung pro Jahr. Die drei Kernthemen sind Klimaschutz und Klimaanpassung, Daseinsvorsorge und Lebensqualität sowie regionale Wertschöpfung. Anträge laufen über das Regionalmanagement der jeweiligen AktivRegion.
Mehr zu Energie
- ThemaFörderung für die neue HeizungWer eine alte Heizung ersetzt, kann dafür öffentliche Zuschüsse und zinsgünstige Kredite bekommen.
- ThemaFörderung für Photovoltaik und SpeicherSolarstrom vom eigenen Dach wird auf mehreren Wegen unterstützt: über die gesetzliche Vergütung für...
- ThemaFörderung für die energetische SanierungBei der Sanierung eines bestehenden Gebäudes gibt es zwei Wege: einzelne Maßnahmen wie Dämmung, Fenster oder...
- ThemaFörderung für WohneigentumWer eine Immobilie kauft oder baut, kann auf mehreren Ebenen Unterstützung bekommen: zinsgünstige Kredite...
- ThemaFörderung für die GründungFür Gründungen gibt es vier Arten von Unterstützung: Zuschüsse zum Lebensunterhalt oder zu Beratungskosten...
- ThemaFörderung für MobilitätRund um Mobilität fördern Bund, Länder und vor allem Kommunen sehr unterschiedliche Dinge: Lastenräder...
- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
Eine Liste zeigt alles zu Energie. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.