Förderprogramme für Energie auf Ebene Land
Alle Programme für Energie auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
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Charge@BW – Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
Zuschuss von bis zu 2.500 Euro je Ladepunkt für Anschaffung und Installation öffentlich zugänglicher Ladestationen inklusive Netzanschluss in Baden-Württemberg, etwa im Einzelhandel, in Parkhäusern oder an Freizeiteinrichtungen. Auch Leasing, Miete und Contracting sind förderfähig, bei mindestens drei Jahren Vertragslaufzeit. Die Bewilligungssumme muss mindestens 5.500 Euro betragen, maximal 250 Ladepunkte je Antragsteller sind möglich. Das Programm wurde nach einer Unterbrechung wieder geoeffnet, gefördert wird seitdem ausschließlich öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur. Vorbereitende Elektroinstallationen für Wohnungseigentümergemeinschaften sind nicht mehr förderfähig, dafuer verweist das Land auf das Bundesprogramm für Mehrparteienhäuser.
progres.nrw - Förderung von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
Festbetragsförderung für zentrale und dezentrale Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung im Bestandsbau. Zentrale Anlagen werden mit 2.000 Euro je Gebäude beziehungsweise Wohn- oder Gewerbeeinheit gefördert, dezentrale Anlagen mit 200 Euro je Geraet und maximal 1.000 Euro.
progres.nrw - Förderung von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Beschäftigte
Nordrhein-Westfalen fördert Erwerb, Errichtung und Netzanschluss nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur an Stellplätzen für Beschäftigte am Unternehmensstandort. Der Zuschuss beträgt höchstens 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei großen Unternehmen höchstens 20 Prozent, jeweils bis zu 1.500 Euro je Ladepunkt. Zuwendungsfähig sind auch Lastmanagement, Energiemanagementsysteme, Tiefbau, Montage sowie Netzanschluss und dessen Ertuechtigung. Ladeinfrastruktur an privaten Stellplätzen von Beschäftigten, etwa am Wohngebäude, ist ausdrücklich nicht förderfähig.
progres.nrw – Ladeinfrastruktur für Beschäftigte
Zuschuss für Erwerb, Errichtung und Netzanschluss nicht öffentlich zugänglicher, steuerbarer Ladeinfrastruktur an Stellplätzen für Beschäftigte am Unternehmensstandort. Gefördert werden maximal 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei großen Unternehmen 20 Prozent, jeweils bis zu 1.500 Euro je Ladepunkt. Unterhalb einer Bagatellgrenze von 500 Euro wird nichts bewilligt. Zuwendungsfähig sind auch Lastmanagement, Energiemanagementsysteme, Tiefbau, Montage und die Ertuechtigung eines bestehenden Netzanschlusses. Wichtigste Bedingung: der Ladestrom muss aus erneuerbaren Energien stammen, entweder über einen Grünstrom-Liefervertrag oder zumindest teilweise aus einer eigenen Anlage vor Ort. Ladeinfrastruktur am Wohngebäude von Beschäftigten ist ausdrücklich nicht förderfähig.
progres.nrw - Förderung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur
Nordrhein-Westfalen bezuschusst Erwerb, Errichtung und Netzanschluss öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit höchstens 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und bis zu 1.500 Euro je Ladepunkt. Förderfähig sind neben der Ladeeinrichtung auch Lastmanagement, Energiemanagementsysteme, Tiefbau, Montage und die Strominfrastruktur bis zum Stellplatz. Der Zugang soll rund um die Uhr möglich sein, mindestens jedoch an fuenf Tagen pro Woche für zwölf Stunden. Wirtschaftlich Taetige benoetigen für den Antrag zwingend eine Wirtschafts-Identifikationsnummer.
progres.nrw – Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur
Zuschuss für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten samt Netzanschluss in Nordrhein-Westfalen. Gefördert werden maximal 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 1.500 Euro je Ladepunkt, unterhalb von 500 Euro Zuwendung wird nicht bewilligt. Für öffentlich zugängliche Ladepunkte sind die Ladesäulenverordnung und die EU-Verordnung 2023/1804 über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe einzuhalten. Das Verfahren läuft komplett digital über die Bezirksregierung Arnsberg.
progres.nrw – Ladeinfrastruktur für ambulante soziale Dienste
Zuschuss von maximal 1.500 Euro je Ladepunkt für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur ambulanter sozialer Dienste in Nordrhein-Westfalen. Der Baustein richtet sich an Träger, die Pflege- und Betreuungsfahrten mit eigenen Fahrzeugen durchführen und ihre Flotte elektrifizieren. Zuwendungen unterhalb einer Bagatellgrenze von 500 Euro werden nicht bewilligt oder ausgezahlt. Das Antragsverfahren läuft digital über die Bezirksregierung Arnsberg.
progres.nrw – Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Kommunen
Zuschuss von maximal 1.500 Euro je Ladepunkt für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur von Kommunen und kommunalen Betrieben, höchstens jedoch bis zur Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben. Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit sowie kommunale Betriebe, soweit diese keine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des europäischen Beihilferechts ausueben. Zuwendungen unter der Bagatellgrenze von 500 Euro werden nicht bewilligt.
progres.nrw Klimaschutztechnik: Wärmeuebergabestationen
Nordrhein-Westfalen bezuschusst Wärmeuebergabestationen mit oder ohne Warmwasserbereitung, die Wärme oder Kälte eines Versorgers in das kundenseitige Verteilsystem übertragen und regulieren. Die Förderung beträgt maximal 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 1.000 Euro je Anlage. Die bereitgestellte Wärme oder Kälte muss zu einem wesentlichen Anteil aus erneuerbaren Energien stammen oder zu mindestens 65 Prozent aus Anlagen zur Nutzung von Ab- oder Umgebungswärme, aus Kraft-Wärme-Kopplung oder aus einer Kombination dieser Quellen.
ENEO - Energieberatung für Effizienz und Optimierung
Förderung einer Initialberatung zu möglichen Maßnahmen der energetischen Sanierung von Mehrfamilienhäusern in Berlin. Der Zuschuss beträgt 595 Euro für das erstellte Energiegutachten und deckt die förderfähigen Beratungskosten vollständig ab.
Balkonkraftwerk-Förderung für Haushalte mit geringem Einkommen
Zuschuss für kleine Photovoltaikanlagen an Balkon, Carport, Garagendach oder Terrasse. Übernommen werden 90 Prozent der Kosten für das PV-Modul, sodass Haushalte bis zu 500 Euro sparen. Energiesparberaterinnen und Energiesparberater der Caritas beraten vor Ort, prüfen die baulichen Voraussetzungen und helfen beim Antrag sowie bei der Abstimmung mit der Vermieterseite.
Mini-Solaranlagen M-V (Balkonkraftwerke)
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von maximal 500 Euro pro Anlage und Wohneinheit für Anschaffung und Installation steckerfertiger Photovoltaikanlagen mit Modulwechselrichter, also Balkonkraftwerke. Antragsberechtigt sind Mieter und Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum mit Erstwohnsitz in M-V. Die Mittel für Eigentümer sind ausgeschöpft, das Kontingent für Mieter ist weiterhin verfügbar.
Mini-Solaranlagen: Zuwendungen für steckerfertige Photovoltaikanlagen
Mecklenburg-Vorpommern fördert Anschaffung und Installation steckerfertiger Photovoltaikanlagen, also Balkonkraftwerke, mit bis zu 500 Euro je Anlage und Wohneinheit, höchstens jedoch in Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben. Antragsberechtigt sind Mietende und Eigentümer selbstgenutzten Wohneigentums mit Erstwohnsitz im Land. Das Kontingent für Eigentümer ist vollständig ausgeschöpft, für Mieter stehen weiter Mittel bereit. Anträge sind erst nach Kauf und Installation zu stellen, entscheidend ist die Reihenfolge des Eingangs vollständiger Anträge.
Förderrichtlinie Erneuerbare Energien und Speicher Teil B: Stecker-PV-Anlagen
Der Freistaat Sachsen fördert Stecker-PV-Anlagen, also Balkonkraftwerke, mit einem Festbetrag von 300 Euro je Anlage. Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für die Anschaffung der Anlage einschließlich Montageset für Befestigung oder Aufstellung. Die Zweckbindungsfrist beträgt drei Jahre. Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank in Leipzig, das Verfahren läuft elektronisch über deren Förderportal. Die Stadt Leipzig ergänzt das Programm mit einem höheren Satz für Inhaber eines Leipzig-Passes.
Förderprogramm Pilotprojekte Anergienetze
Vollfinanzierung vorbereitender Untersuchungen für Pilotprojekte gemeinschaftlich getragener Anergienetze im Bremer Gebäudebestand. Förderfähig sind die Lokalisierung bestehender Versorgungsleitungen, Probebohrungen und geothermische Tests sowie technische und wirtschaftliche Machbarkeitsstudien. Bis zu drei Pilotprojekte werden unterstützt und die Ergebnisse öffentlich zugänglich gemacht.
IBB WEG-Finanzierung
Zinsguenstige Finanzierung von Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum von Wohnungseigentümergemeinschaften in Berlin, bis zu 100 Prozent des Gesamtfinanzierungsbedarfs. Gefördert werden die Verbesserung der Energieeffizienz wie Wärmedämmung und Fenstererneuerung, barrierereduzierende Maßnahmen wie die Nachruestung von Aufzügen sowie allgemeine Instandsetzung und Modernisierung.
Zuwendungen für die Umweltwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (Umweltwirtschaftsrichtlinie)
Zuschuss für Vorhaben im Bereich Umweltwirtschaft und nachhaltiges Wirtschaften, etwa Wissens- und Technologietransfer, Vernetzung, Produkt- und Prozessinnovationen, Gründungsförderung, Fachkräfteangebot und Markterschließung. Je nach Vorhaben bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
progres.nrw - Programmbereich Innovation
Zuschüsse bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für anwendungsorientierte Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte im Energiebereich. Gefördert werden industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung, Demonstrations- und Pilotprojekte, Durchführbarkeitsstudien, Forschungs- und Versuchsinfrastrukturen, Netzwerke und Cluster, Prozessinnovationen sowie innovative Kurzprojekte (Sprinterprojekte).
progres.nrw - Programmbereich Innovation
Zuschuss für innovative Vorhaben zur effizienten Energieumwandlung und -nutzung. Gefördert werden industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung, Demonstrations- und Pilotprojekte, Durchführbarkeitsstudien, Forschungsinfrastrukturen sowie der Aufbau von Netzwerken und Clustern. Bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben je nach Maßnahme und Antragsteller.
Zentrales Umsetzungsprogramm Klimaanpassung (ZUP)
Förderung investiver und nicht investiver Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels im Land Bremen. Gefördert werden ganzheitliche Konzepte, Strategie- und Leitlinienentwicklungen, Studien, Risikoanalysen und Monitoringsysteme sowie ökosystembasierte Lösungen wie dezentrales Regenwassermanagement und hochwasserresiliente Umgestaltung öffentlicher Räume. Öffentliche Einrichtungen erhalten Vollfinanzierung, gemeinnützige Träger bis zu 95 Prozent.
EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW 2021-2027
Rahmenrichtlinie für die EU-kofinanzierten Landesprogramme EFRE.NRW und JTF.NRW. EFRE.NRW fördert mit bis zu 40 Prozent, im Regierungsbezirk Münster bis zu 50 Prozent, JTF.NRW mit bis zu 50 Prozent und für STEP-Ziele bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Schwerpunkte sind Innovation, Mittelstand, Nachhaltigkeit, Mobilität und lebenswerte Quartiere.
Förderrichtlinie Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz
Zuschuss für Vorhaben der Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz in Sachsen. Gefördert werden abfallarme Produktionsverfahren, Recyclinginfrastruktur, nicht investive Maßnahmen wie Aufklärungskampagnen sowie Qualifizierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit geförderten Investitionen. Der Fördersatz liegt je nach Maßnahme, Antragstellergröße und Beihilferecht zwischen 10 und 90 Prozent.
Förderung einer nachhaltigen multimodalen Mobilität in den Städten und ihrem Pendlerraum
EFRE-Zuschuss für investive Maßnahmen zur Stärkung des öffentlichen Verkehrsnetzes und der aktiven Mobilität sowie für digitale Mobilitätslösungen, emissionsfreie Stadtlogistik und Konzeptentwicklung. Kommunen erhalten bis zu 90 Prozent, andere Antragsteller bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten.
Moderne Sportstätte Nordrhein-Westfalen
Sportstättenförderprogramm des Landes mit 200 Millionen Euro für Sportvereine. Gefördert werden Modernisierung, Instandsetzung, Sanierung, Ausstattung, Erweiterung, Umbau, Ersatzneubau und Neubau von Schwimmbädern, Sportstätten und Sportanlagen. Der Fördersatz beträgt bis zu 90 Prozent bei Förderhöhen von 25.000 bis 100.000 Euro und sinkt bei größeren Vorhaben.
Was Landesförderung bei Energie bedeutet
Jedes der 16 Länder fördert eigenständig und ergänzt damit den Bund. Landesprogramme sind kleiner, wechseln häufiger und sind oft genauer auf ein Problem zugeschnitten, das es in diesem Land wirklich gibt. Wo der Bund pauschal bleibt, wird das Land konkret.
- Wo der Antrag landet
- Über die Förderbank des Landes oder ein Fachministerium. Jedes Land hat eigene Formulare, eigene Fristen und eine eigene Bewilligungsstelle, auch wenn zwei Programme gleich heißen.
- Woran du sie erkennst
- Am Träger und an der Region: steht dort ein einzelnes Bundesland, ist es Landesförderung. Viele dieser Programme tragen den Landesnamen oder das Kürzel der Landesbank schon im Namen.
- Der häufigste Irrtum
- Ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland beantragen zu wollen. Landesmittel setzen fast immer einen Wohnsitz, einen Betriebssitz oder ein Vorhaben im Land voraus.
Häufige Fragen zu Energie auf Ebene Land
- Kann ich ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland nutzen?
- In aller Regel nicht. Landesmittel sind an das Land gebunden, das sie ausschreibt. Maßgeblich ist meistens, wo das Vorhaben stattfindet, nicht wo du gemeldet bist.
- Warum unterscheiden sich die Länder so stark?
- Weil jedes Land eigene Schwerpunkte setzt und eigene Mittel einsetzt. Manche bündeln viel in wenigen großen Richtlinien, andere schneiden dieselbe Summe in viele kleine Linien. Eine niedrige Zahl an Programmen sagt deshalb wenig über die Fördersumme.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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