Förderprogramme für Energie auf Ebene Land
Alle Programme für Energie auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
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SolarPLUS Modul E: Steckersolargeraete Berlin
Modul E des Berliner Programms SolarPLUS förderte die Anschaffung von Steckersolargeraeten, also Balkonkraftwerken, für Haushalte in Berlin. Neuanträge sind für dieses Modul nicht mehr möglich, das IBB Business Team bearbeitet nur noch bereits eingegangene Anträge. Die übrigen Module SolarPLUS S und SolarPLUS L für Speicher, Denkmal-, Fassaden- und Gründach-Photovoltaik laufen weiter. Wer in Berlin ein Balkonkraftwerk anschafft, kann weiterhin die bundesweiten Erleichterungen nutzen.
Stärkung der maritimen Verbundwirtschaft und Offshore-Windenergie
Nicht rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 50 Prozent für den Ausbau von Kapazitäten für Offshore-Windenergie in Seehäfen sowie für Entwicklung und Erstfertigung neuartiger Schiffstypen, innovativer Antriebskonzepte und Offshore-Windelemente in der Kuestenregion. Die Zuschüsse liegen zwischen 100.000 Euro und je nach Vorhabenart 4 bis 5 Millionen Euro. Die Haushaltsmittel sind derzeit erschöpft.
TruckCharge@BW - Ladeinfrastruktur für Elektro-Nutzfahrzeuge
TruckCharge@BW förderte Ladestationen für Elektro-Nutzfahrzeuge der Klassen N2 und N3 auf Betriebsgelaenden, an Umschlagpunkten und in Lade-Hubs in Baden-Württemberg, mit bis zu 50.000 Euro je Ladepunkt und bis zu 150.000 Euro für den Netzanschluss. Achtung: Das Programm ist zum 5. Mai 2026 eingestellt worden. Die L-Bank verweist ausdrücklich auf das vergleichbare Bundesprogramm, die Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für e-Lkw vom 27. April 2026. Wer heute Depot- oder Hub-Ladeinfrastruktur in Baden-Württemberg plant, beantragt dort.
TruckCharge@BW - Ladeinfrastruktur für Elektronutzfahrzeuge
Baden-Württemberg förderte mit TruckCharge@BW ab dem 1. November 2024 den Aufbau von Ladeinfrastruktur für Elektro-Lkw der Klassen N2 und N3 an öffentlichen und nicht öffentlichen Standorten. Der Fördersatz lag bei 50 Prozent für kleine, 40 Prozent für mittlere und 20 Prozent für große Unternehmen, mit maximal 50.000 Euro je Ladepunkt und maximal 150.000 Euro für den Netzanschluss. Die Mindestprojektgröße betrug 25.000 Euro, die Inbetriebnahme musste innerhalb von 18 Monaten nach Bewilligung erfolgen und die Anlage mindestens drei Jahre am angegebenen Standort betrieben werden. Das Programm wurde zum 5. Mai 2026 eingestellt, Antragsteller werden auf das vergleichbare Bundesprogramm verwiesen.
Umwelt- und klimafreundliche urbane Mobilität - Errichtung von Lade- und H2-Tankinfrastruktur
Zuschuss für die Errichtung von Lade- und Wasserstoff-Tankinfrastruktur sowie für Ausrüstung und Werkzeuge zur Wartung der Straßenfahrzeuge. Die Standardförderung beträgt bis zu 20 Prozent, bei wettbewerblicher Ausschreibung bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Für Ladeinfrastruktur gelten maximal 1.000 Euro je kW installierter Leistung, für den Netzanschluss maximal 250.000 Euro je Standort.
progres.nrw - Erneuerung der Hauselektrik in Mehrparteienhäusern vor PV-Installation
Zuschuss für die Erneuerung der Hauselektrik in bestehenden Mehrparteienhäusern im Vorfeld der Installation einer neuen Photovoltaik-Anlage. Die Antragstellung für diesen Fördergegenstand ist derzeit ausgesetzt, weil die Förderung nicht weitergeführt werden kann.
progres.nrw - Förderung von Fassaden-Photovoltaik
Zuschuss für die Errichtung fassadenintegrierter Photovoltaik-Anlagen in Nordrhein-Westfalen. Die Antragstellung für diesen Fördergegenstand ist derzeit ausgesetzt, weil die Förderung nicht weitergeführt werden kann.
progres.nrw - Photovoltaik-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden mit Batteriespeicher
Zuschuss für Photovoltaik-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden in Kombination mit einem Batteriespeicher zur Eigenversorgung. Die Antragstellung für diesen Fördergegenstand ist derzeit ausgesetzt.
progres.nrw Emissionsarme Mobilität, Lastenfahrrad-Förderung für Privatpersonen
Nordrhein-Westfalen förderte ab Februar 2019 elektrische Lastenräder in stark schadstoffbelasteten Städten. Mehr als 3.000 Lastenräder wurden gefördert, drei Viertel davon für Privatleute. Die Landesregierung beendete die Förderung für Privatpersonen zum 31. März 2020 mit der Begründung, der Anschub sei geleistet. Für Unternehmen und Kommunen lief die Förderung zunächst weiter. Heute enthält progres.nrw Emissionsarme Mobilität keine Lastenradförderung mehr, für Gewerbetreibende gilt die Bundesförderung des BAFA.
progres.nrw Klimaschutztechnik – Photovoltaik-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden mit Batteriespeicher
Fördergegenstand der Förderrichtlinie progres.nrw – Klimaschutztechnik vom 30. Januar 2026 für Kommunen, Kreise und öffentliche Einrichtungen. Gefördert werden Systeme aus Photovoltaik-Dachanlagen und Batteriespeichern, die auf kommunalen Gebäuden elektrische Energie für den Eigenverbrauch erzeugen. Wichtig: Die Förderung für diesen Fördergegenstand kann derzeit nicht weitergeführt werden, die Antragstellung ist ausgesetzt. Andere Fördergegenstände von progres.nrw Klimaschutztechnik, etwa Fassaden-Photovoltaik oder Carports mit PV-Dach, bleiben davon unberührt.
progres.nrw Klimaschutztechnik: Fassaden-Photovoltaik
Nordrhein-Westfalen förderte im Programmbereich Klimaschutztechnik die Errichtung von Photovoltaikanlagen an Gebäudefassaden. Die Bezirksregierung Arnsberg weist auf der Programmseite darauf hin, dass die Förderung für diesen Fördergegenstand derzeit nicht weitergeführt werden kann und die Antragstellung deshalb ausgesetzt werden muss. Ob und wann sie wieder aufgenommen wird, ist offen. Rechtsgrundlage des Programmbereichs ist die Förderrichtlinie progres.nrw Klimaschutztechnik vom 30. Januar 2026. Für Fassaden-Photovoltaik in Berlin steht weiterhin SolarPLUS L offen.
progres.nrw – Ladeinfrastruktur an Mietgebäuden und Wohnungseigentumsanlagen
Förderbaustein für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur an Mietgebäuden und Wohnungseigentumsanlagen in Nordrhein-Westfalen. Die Förderung ist seit dem 25.03.2026 ausgesetzt, neue Anträge werden nicht mehr angenommen. Das Land begründet das mit der starken Nachfrage und damit, dass das neue Bundesprogramm 'Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern' diese Förderbausteine ersetzt. Wer eine Wallbox am Mietshaus oder in der Wohnungseigentümergemeinschaft plant, beantragt daher jetzt beim Bund und nicht mehr beim Land.
progres.nrw – Landstromanlagen für die gewerbliche Binnenschifffahrt
Förderung von Landstromanlagen für die gewerbliche Binnenschifffahrt in Nordrhein-Westfalen, damit Schiffe im Hafen statt mit Dieselgeneratoren mit Strom vom Ufer versorgt werden. Die Förderung wurde am 31.12.2024 eingestellt, neue Anträge sind nicht mehr möglich. Der Baustein gehoerte zum Förderbereich Lademöglichkeiten von progres.nrw und ist hier der Vollständigkeit halber aufgeführt, betrifft aber Schiffe und nicht Elektroautos. Ein Nachfolgebaustein des Landes besteht nicht.
progres.nrw – Schnellladeinfrastruktur für gewerbliche und kommunale Nutzfahrzeuge
Förderbaustein für Schnellladeinfrastruktur für gewerblich genutzte und kommunale Nutzfahrzeuge in Nordrhein-Westfalen. Die Förderung ist seit dem 25.03.2026 ausgesetzt, neue Anträge sind nicht mehr möglich. Hintergrund ist die starke Nachfrage nach der Landesförderung und das neue Bundesprogramm, das die Förderbausteine ersetzt. Für schwere Nutzfahrzeuge steht das Bundesprogramm 'Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge' zur Verfuegung.
Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0
Förderung der Errichtung öffentlich zugänglicher Ladesäulen inklusive Netzanschluss und Montage in Bayern. Antragsberechtigt waren natürliche und juristische Personen einschließlich Kommunen. Voraussetzung waren öffentliche Zugänglichkeit der Ladepunkte, Betrieb mit Strom aus erneuerbaren Energien, eine Mindestbetriebsdauer von sechs Jahren und die Einhaltung der Ladesäulenverordnung. Das Programm ist zum 31. Dezember 2025 ausgelaufen. Nachfolger ist die Richtlinie 'Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern', die seit 01.01.2026 gilt und über Förderaufrufe umgesetzt wird.
A2 Branchenspezifische Qualifizierungsvorhaben
Zuschuss für Weiterbildungseinrichtungen, die gemeinsam mit KMU innovative Qualifizierungsmodule für neue berufliche Anforderungen entwickeln und erproben. Schwerpunktbranchen sind erneuerbare Energien, Life Sciences und Informationstechnologie. Derzeit ist keine Antragstellung möglich, neue Aufrufe werden per Newsletter angekündigt.
ENEO - Energieberatung für Effizienz und Optimierung
ENEO bezuschusste Energiegutachten für Berliner Wohngebäude gestaffelt nach Größe: 500 Euro bei 1 bis 2 Wohneinheiten, 750 Euro bei 3 bis 10 Wohneinheiten, 1.000 bis 1.800 Euro bei 11 bis 30 Wohneinheiten, 1.200 bis 1.900 Euro bei 31 bis 50 Wohneinheiten und 2.000 Euro ab 50 Wohneinheiten. Das Beratungsangebot wird derzeit neu gestaltet, die Antragstellung ist vorübergehend ausgesetzt.
Härtefallhilfe Energie Saarland
Während der Energiekrise aufgelegte Härtefallhilfe des Saarlandes für kleine und mittlere Unternehmen, Soloselbstständige und Angehörige der freien Berufe, die 2022 durch besonders stark gestiegene Energiekosten betroffen waren. Das Programm wird auf dem Energiekrisen-Portal des Wirtschaftsministeriums nur noch als Rückblick geführt. Das Antragsverfahren ist beendet, neue Anträge sind nicht mehr möglich.
Klimaschutz-Plus - nachhaltige energieeffiziente Sanierung von Schulen
Vorgängerprogramm mit Zuschuss für die energetische Sanierung von Schulgebäuden auf KfW-Effizienzhausstandard. Beim Standard 70 gab es 50 Euro je Quadratmeter sanierter Schulfläche, höchstens 500.000 Euro, beim Standard 55 waren es 150 Euro je Quadratmeter, höchstens 1,2 Millionen Euro. Die Antragsfrist endete am 30. April 2025, das Nachfolgeprogramm ist Klimaschutz-Plus 2025 Teil I.
Sachsen-Anhalt ZUKUNFTSENERGIEN
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für Investitionen in erneuerbare Energien und die intelligente Kopplung der Energiesektoren Strom, Wärme und Gas, einschließlich grünem Wasserstoff und Elektrolyseuren. Unternehmen erhielten bis zu 45 Prozent, Kommunen bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Anträge können derzeit nicht mehr gestellt werden.
Verpflichtende Umsetzung des Paragrafen 6 EEG in Baden-Württemberg
Baden-Württemberg hat bislang kein eigenes Beteiligungsgesetz für Windenergie. Der Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2026 bis 2031 kündigt an, Kommunen verbindlich an den Erträgen von Erneuerbare-Energien-Anlagen wie Windkraftanlagen und Freiflächen-Photovoltaik zu beteiligen und dazu Paragraf 6 EEG im Land verpflichtend umzusetzen. Bis zur Verabschiedung eines Landesgesetzes gilt in Baden-Württemberg weiterhin nur die freiwillige Bundesregelung mit 0,2 Cent je Kilowattstunde. Wer heute plant, sollte die Beteiligung vertraglich regeln und die kommende Landesregelung im Blick behalten.
Wasserstoffrichtlinie Niedersachsen
Zuschüsse von bis zu 8 Millionen Euro je Vorhaben für Pilot- und Demonstrationsprojekte rund um grünen Wasserstoff, einschließlich Forschung und experimenteller Entwicklung, Prozess- und Organisationsinnovationen sowie Investitionen in Umweltschutz und erneuerbare Energien. Das Programm ist ausgelaufen.
progres.nrw – Förderung von Wasserkraftanlagen
Nordrhein-Westfalen fördert im Rahmen der Förderrichtlinie progres.nrw – Klimaschutztechnik vom 30. Januar 2026 Wasserkraftanlagen bis maximal 1.000 Kilowatt elektrischer Leistung. Die Antragstellung ist derzeit ausgesetzt: Nach Angabe der Bezirksregierung Arnsberg kann die Förderung für diesen Fördergegenstand aktuell nicht weitergeführt werden. Wer eine kleine Wasserkraftanlage in NRW modernisieren oder neu errichten will, muss die Wiederaufnahme abwarten oder auf den KfW-Kredit 270 sowie den EEG-Anspruch nach § 40 EEG ausweichen. Details zu Fördersätzen und Voraussetzungen stehen in der Richtlinie.
InnovationFocus Green Industry und Circular Economy Hamburg
Thematischer Förderaufruf der Freien und Hansestadt Hamburg, umgesetzt durch die IFB Hamburg, für Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Bereich grüne Industrie und Kreislaufwirtschaft. Einzelprojekte werden mit bis zu 500.000 Euro, Kooperationsprojekte mit bis zu 1 Million Euro bezuschusst. Die Förderquote für Unternehmen liegt bei 25 bis 55 Prozent, Hochschulen und Forschungseinrichtungen erhalten bis zu 100 Prozent.
Was Landesförderung bei Energie bedeutet
Jedes der 16 Länder fördert eigenständig und ergänzt damit den Bund. Landesprogramme sind kleiner, wechseln häufiger und sind oft genauer auf ein Problem zugeschnitten, das es in diesem Land wirklich gibt. Wo der Bund pauschal bleibt, wird das Land konkret.
- Wo der Antrag landet
- Über die Förderbank des Landes oder ein Fachministerium. Jedes Land hat eigene Formulare, eigene Fristen und eine eigene Bewilligungsstelle, auch wenn zwei Programme gleich heißen.
- Woran du sie erkennst
- Am Träger und an der Region: steht dort ein einzelnes Bundesland, ist es Landesförderung. Viele dieser Programme tragen den Landesnamen oder das Kürzel der Landesbank schon im Namen.
- Der häufigste Irrtum
- Ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland beantragen zu wollen. Landesmittel setzen fast immer einen Wohnsitz, einen Betriebssitz oder ein Vorhaben im Land voraus.
Häufige Fragen zu Energie auf Ebene Land
- Kann ich ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland nutzen?
- In aller Regel nicht. Landesmittel sind an das Land gebunden, das sie ausschreibt. Maßgeblich ist meistens, wo das Vorhaben stattfindet, nicht wo du gemeldet bist.
- Warum unterscheiden sich die Länder so stark?
- Weil jedes Land eigene Schwerpunkte setzt und eigene Mittel einsetzt. Manche bündeln viel in wenigen großen Richtlinien, andere schneiden dieselbe Summe in viele kleine Linien. Eine niedrige Zahl an Programmen sagt deshalb wenig über die Fördersumme.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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