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ENEO - Energieberatung für Effizienz und Optimierung

IBB Business Team im Auftrag des Landes Berlin · Berlin

Dieses Programm ist ausgelaufen. Es lohnt sich trotzdem, beim Fördergeber nach einem Nachfolger zu fragen, viele Töpfe werden unter neuem Namen weitergeführt.

ENEO bezuschusste Energiegutachten für Berliner Wohngebäude gestaffelt nach Größe: 500 Euro bei 1 bis 2 Wohneinheiten, 750 Euro bei 3 bis 10 Wohneinheiten, 1.000 bis 1.800 Euro bei 11 bis 30 Wohneinheiten, 1.200 bis 1.900 Euro bei 31 bis 50 Wohneinheiten und 2.000 Euro ab 50 Wohneinheiten. Das Beratungsangebot wird derzeit neu gestaltet, die Antragstellung ist vorübergehend ausgesetzt.

Förderhöhe
500 Euro bis 2.000 Euro
Fördersatz
nicht angegeben
Frist
Antragstellung derzeit ausgesetzt; Interessierte können sich unter eneo@ibb-business-team.de vormerken lassen

Für wen ist das

PrivatpersonenVermieterUnternehmen

Was du erfüllen musst

  • Gebäude liegt in Berlin und wird zu Wohnzwecken genutzt
  • Förderung je Objekt nur einmal pro Eigentümer
  • Maximal drei Bewilligungen je Eigentümer und Jahr
  • Antragsberechtigt sind private Vermietende, Eigentümer, Wohnungsgenossenschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften und Wohnungsunternehmen
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Angaben nach kommunal, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

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Passt auch dazu

BundZuschuss

BEG Einzelmaßnahmen - Anlagentechnik ausser Heizung (Lüftung, Efficiency Smart Home)

Gefördert werden Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme- und Kaellterückgewinnung sowie digitale Systeme zur energetischen Betriebsoptimierung (Efficiency Smart Home). Der Grundfördersatz liegt bei 15 Prozent, mit iSFP-Bonus bei 20 Prozent. Förderfähige Ausgaben bis 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, mit iSFP-Bonus bis 60.000 Euro.

bis 15 Prozent, maximal 9.000 Euro
bundesweit
BAFA
BundZuschuss

BEG Einzelmaßnahmen - Fachplanung und Baubegleitung

Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen durch einen Energieeffizienz-Experten, wenn sie in direktem Bezug zu einer investiven BEG-Maßnahme stehen. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Förderfähig sind maximal 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern beziehungsweise 2.000 Euro je Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern, gedeckelt auf 20.000 Euro.

bis 50 Prozent, maximal 10.000 Euro
bundesweit
BAFA
BundZuschuss

BEG Einzelmaßnahmen - Gebäudehuelle Wohngebäude (Dämmung, Fenster, Türen, Sonnenschutz)

Gefördert werden die Dämmung von Außenwaenden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen, die Erneuerung oder der erstmalige Einbau von Fenstern, Außentüren und Toren sowie außenliegender Sonnenschutz mit optimierter Tageslichtversorgung. Der Grundfördersatz beträgt 15 Prozent, mit individuellem Sanierungsfahrplan kommen 5 Prozentpunkte iSFP-Bonus hinzu. Die förderfähigen Ausgaben sind auf 30.000 Euro für die erste Wohneinheit gedeckelt, mit iSFP-Bonus verdoppelt sich die Grenze auf 60.000 Euro. Der höchstmögliche Zuschuss für die erste Wohneinheit beträgt damit 12.000 Euro. Für die zweite bis sechste Wohneinheit gelten 15.000 Euro (mit iSFP 30.000 Euro), ab der siebten Wohneinheit 8.000 Euro (mit iSFP 15.000 Euro).

bis 15 Prozent, maximal 12.000 Euro
bundesweit
BAFA
BundZuschuss

BEG Einzelmaßnahmen - Gebäudenetze und Anschluss an Gebäudenetze

Gefördert werden Errichtung, Umbau und Erweiterung von Gebäudenetzen mit 30 Prozent. Der Anschluss an ein Gebäudenetz ist beim BAFA nur im Zusammenhang mit Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes förderfähig, die uebrigen Anlagen zur Wärmeerzeugung und der reine Netzanschluss laufen über die KfW. Voraussetzung ist, dass die Wärmeerzeugung zu mindestens 65 Prozent aus förderfähigen Heizungsanlagen oder unvermeidbarer Abwärme erfolgt. Förderfähige Ausgaben bis 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, daraus ergibt sich ein Höchstzuschuss von 8.400 Euro.

bis 30 Prozent, maximal 8.400 Euro
bundesweit
BAFA
BundZuschuss

BEG Einzelmaßnahmen - Heizungsoptimierung

Gefördert werden hydraulischer Abgleich, Austausch von Heizungspumpen, Rohrleitungsdämmung, Pufferspeicher, Flächenheizsysteme, Niedertemperatur-Heizkoerper, Mess- und Regelungstechnik sowie die Umruestung auf 100 Prozent Wasserstoffbetrieb. Der Grundfördersatz beträgt 15 Prozent, für Emissionsminderungsmaßnahmen an Biomasseheizungen 50 Prozent. Der Einbau oder Austausch von Wärmeerzeugern selbst ist nicht Teil dieses Fördergegenstands.

bis 15 Prozent, maximal 9.000 Euro
bundesweit
BAFA
BundZuschuss

BEG Einzelmaßnahmen - Sanierung Nichtwohngebäude

Für Nichtwohngebäude im Bestand fördert das BAFA dieselben Einzelmaßnahmen wie bei Wohngebäuden: Gebäudehuelle, Anlagentechnik ausser Heizung, Anlagen zur Wärmeerzeugung im Sinne von Gebäudenetzen, Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung. Die Heizungsoptimierung ist auf Gebäude bis 1.000 Quadratmeter beheizter Fläche begrenzt. Der Grundfördersatz liegt wie bei Wohngebäuden bei 15 Prozent. Achtung: Die Übersichtsseite des BAFA nennt selbst keine Fördersaetze und keine Höchstgrenzen, diese stehen in den Merkblaettern zu den einzelnen Maßnahmen und werden bei Nichtwohngebäuden je Quadratmeter Nettogrundfläche bemessen.

bis 15 Prozent der Kosten
bundesweit
BAFA