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Förderprogramme für Ehrenamt in Sachsen-Anhalt

Diese Programme fördern Ehrenamt und sind in Sachsen-Anhalt beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.

75 Programme gefunden

Wie das läuft: Förderung für Vereine

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BundSteuervorteil

Körperschaftsteuer-Freibetrag nach Paragraf 24 KStG

Vom Einkommen steuerpflichtiger Körperschaften ist ein Freibetrag von 5.000 Euro abzuziehen, höchstens jedoch in Höhe des Einkommens. Für Vereine bedeutet das: Auch wenn die Besteuerungsgrenze von 50.000 Euro überschritten wird, bleibt ein Gewinn aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb bis 5.000 Euro körperschaftsteuerfrei. Der Freibetrag gilt nicht für bestimmte Ausnahmen, etwa für Vereine im Sinne des Paragraf 25 KStG oder für bestimmte Investmentfonds.

bis 5.000 Euro
bundesweit
Bundesministerium der Finanzen / Finanzaemter
EUZuschuss

LEADER (Regionalentwicklung im ländlichen Raum)

LEADER fördert Regionalentwicklung im ländlichen Raum nach dem Bottom-up-Prinzip. In der Förderperiode 2023 bis 2027 gibt es in Deutschland 372 LEADER-Regionen, europaweit rund 2.700. Jede Region erarbeitet eine Lokale Entwicklungsstrategie, die Lokale Aktionsgruppe aus Vertretern von Kommunen, Vereinen und Interessengruppen entscheidet über die Förderung der Projekte. Finanziert wird LEADER aus dem ELER, ergänzt um Mittel von Bund, Land und Kommunen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), ergänzt durch Bundes-, Landes- und Kommunalmittel, Umsetzung über Lokale Aktionsgruppen
EUZuschuss

LEADER Förderung der lokalen Entwicklung

Regionaler Förderansatz, über den auch Vereine Projekte im ländlichen Raum finanzieren können. Über die Mittel entscheidet eine Lokale Aktionsgruppe aus Kommunen, Vereinen und Interessengruppen auf Basis der regionalen Entwicklungsstrategie. In Deutschland gibt es rund 372 LEADER-Regionen, die Förderperiode läuft von 2023 bis 2027.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), Bund, Länder und Kommunen
BundPrämie

Landmusikort des Jahres

Auszeichnung für Gemeinden mit besonders lebendigem Musikleben im ländlichen Raum. Vergeben werden ein erster Bundespreis von 18.000 Euro, ein zweiter von 10.000 Euro, ein dritter von 6.000 Euro sowie zehn Förderpreise zu je 2.000 Euro. Bewerben können sich nur Bürgermeisterinnen und Bürgermeister beziehungsweise Gemeindeleitungen, nicht die Vereine selbst.

2.000 Euro bis 18.000 Euro
bundesweit
Bundesmusikverband Chor und Orchester e.V. (BMCO)
BundZuschuss

Mikroförderprogramm der DSEE

Die DSEE unterstützt rein ehrenamtlich getragene Organisationen in ländlichen und strukturschwachen Regionen mit bis zu 1.500 Euro pro Jahr. Gefördert werden Dankeschoenveranstaltungen für Ehrenamtliche, Material zur Gewinnung neuer Freiwilliger, Workshops zur Organisationsentwicklung sowie Anschaffungen, Honorare und Veranstaltungskosten. Maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben werden übernommen. Anträge sind fortlaufend über das digitale Förderportal möglich, das Projekt muss im selben Kalenderjahr abgeschlossen sein.

bis 90 Prozent, maximal 1.500 Euro je Jahr
bundesweit
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE)
BundZuschuss

Mikroförderprogramm der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt

Das Mikroförderprogramm der DSEE gibt bis zu 1.500 Euro pro Organisation und Jahr und deckt maximal 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Es richtet sich an rein ehrenamtlich getragene Organisationen in ländlichen und strukturschwachen Regionen. Gefördert werden zum Beispiel Anerkennungsveranstaltungen für Ehrenamtliche, Material für Öffentlichkeitsarbeit und Workshops zur Organisationsentwicklung. Anträge sind fortlaufend über das Förderportal möglich, das Projekt startet in der Regel sechs Wochen nach Antragstellung.

bis 90 Prozent, maximal 1.500 Euro
bundesweit
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
BundZuschuss

Mikroförderprogramm „Ehrenamt gewinnen. Engagement binden. Zivilgesellschaft stärken.“

Kleinförderung für ehrenamtlich getragene Organisationen in strukturschwachen und sehr ländlichen Regionen, auch für Vereinsheime und Kulturorte im Dorf. Gefördert werden Projekte zur Gewinnung und Bindung von Engagierten mit bis zu 1.500 Euro, höchstens 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben und einmalig pro Organisation und Kalenderjahr. Antragstellung ist durchgaengig möglich, Projekte können in der Regel sechs Wochen nach Antragstellung beginnen und müssen im laufenden Kalenderjahr abgeschlossen sein.

bis 90 Prozent, maximal 1.500 Euro
bundesweit
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE)
BundZuschuss

Multiplikatorenschulungen in der Integrationsarbeit

Im Rahmen des Bundesprogramms Gesellschaftlicher Zusammenhalt fördert das Bundesamt ein- oder mehrtägige Schulungen für ehrenamtliche Integrationsakteure. Ziel ist es, Ehrenamtlichen fachliches Wissen für ihre Arbeit zu vermitteln und ihr Engagement zu stärken. Die thematische Ausrichtung legt das Bundesamt jedes Jahr neu fest. Neben dem Fachwissen steht der persönliche Austausch zwischen Engagierten aus unterschiedlichen Organisationen und Initiativen im Vordergrund, aus dem neue Kontakte und Kooperationen entstehen sollen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
LandZuschuss

Pauschalförderung für Sportvereine Sachsen-Anhalt

Jährliche Pauschalförderung für Sportvereine, die Mitglied im Landessportbund sind. Förderfähig sind Ausgaben für Trainerinnen und Trainer, Uebungsleiterinnen und Uebungsleiter, Jugendleiterinnen und Jugendleiter sowie Sachausgaben, Sportgeraete, Trainings- und Wettkampfbetrieb und Fahrtkosten. Die Höhe richtet sich nach verschiedenen Kriterien, unter anderem der Mitgliederzahl.

Höhe je nach Vorhaben
Sachsen-Anhalt
Landessportbund Sachsen-Anhalt
LandZuschuss

Projektförderung Sport des Landes Sachsen-Anhalt

Zuschuss von bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten für Maßnahmen ausserhalb des regulaeren Trainings- und Wettkampfbetriebs. Gefördert werden Jugendsportinitiativen, Breiten- und Leistungssportprojekte, Frauensportprojekte und Inklusionsvorhaben für Menschen mit Behinderung oder Migrationshintergrund. Eine Förderung erfolgt erst ab einem Zuschuss von mehr als 1.000 Euro je Projekt.

bis 60 Prozent der Kosten
Sachsen-Anhalt
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
BundSteuervorteil

Spendenabzug für Zuwendungen an gemeinnützige Vereine nach Paragraf 10b EStG

Zuwendungen an steuerbegünstigte Körperschaften können als Sonderausgaben abgezogen werden, begrenzt auf 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkuenfte oder alternativ 4 Promille der Summe aus Umsaetzen sowie Loehnen und Gehaeltern. Mitgliedsbeiträge für Sport, Freizeit und Heimatpflege sind nicht abziehbar, Spenden dagegen schon. Für Zuwendungen in den Vermögensstock einer Stiftung gilt zusätzlich ein Sonderbetrag von bis zu 1 Million Euro, bei zusammen veranlagten Ehegatten bis 2 Millionen Euro, verteilbar auf zehn Jahre. Für Vereine ist das der zentrale Hebel, um Spenden einzuwerben.

bis 20 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium der Finanzen / Finanzaemter
SonstigePrämie

Sterne des Sports

Die Sterne des Sports zeichnen Sportvereine aus, die sich gesellschaftlich engagieren oder ihren Verein weiterentwickeln. Der Wettbewerb läuft in drei Stufen über Kreis-, Landes- und Bundesebene, bei Gewinn aller drei Stufen sind Preisgelder von bis zu 14.000 Euro möglich. Bewertet werden unter anderem Ehrenamtsförderung, Digitalisierung, Integration und Inklusion, Kinder- und Jugendarbeit, Klimaschutz und Vereinsmanagement. Die Bewerbung läuft über die oertliche Volksbank Raiffeisenbank oder zentral über die Wettbewerbsseite. Für 2026 lief die Bewerbungsphase vom 1. April bis 30. Juni.

bis 14.000 Euro
bundesweit
Deutscher Olympischer Sportbund und Volksbanken Raiffeisenbanken
BundZuschuss

Strukturförderung von Migrantenorganisationen des BAMF

Das Strukturförderprogramm unterstützt seit 2013 bundesweit agierende Migrantenorganisationen beim Ausbau ihrer Dachstrukturen und bei der Professionalisierung. Die Verbände können eigene Geschäftsstellen einrichten und ihre Rolle als Ansprechpartner auf Bundesebene stärken. Die Förderung gliedert sich in eine dreijährige Phase des Strukturaufbaus und eine anschließende dreijährige Stabilisierungsphase, jeweils mit Zielvereinbarungen. Besonderheit ist die fachlich-wissenschaftliche Begleitung mit Coachings, Schulungen und Beratung. Seit 2013 haben insgesamt 21 Migrantenorganisationen eine Strukturförderung erhalten. Das Bundesamt plant, in jeder Legislaturperiode ein Interessenbekundungsverfahren durchzuführen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
BundSteuervorteil

Uebungsleiterpauschale nach Paragraf 3 Nummer 26 EStG

Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit als Uebungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbarer Tätigkeit bleiben bis 3.300 Euro im Jahr steuerfrei. Das gilt auch für nebenberufliche künstlerische Tätigkeiten und die Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen. Voraussetzung ist ein Dienst oder Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer gemeinnützigen, mildtaetigen oder kirchlichen Einrichtung in der EU, dem EWR oder der Schweiz. Übersteigen die Einnahmen den Freibetrag, dürfen Betriebsausgaben nur abgezogen werden, soweit sie den steuerfreien Betrag übersteigen.

bis 3.300 Euro je Jahr
bundesweit
Bundesministerium der Finanzen / Finanzaemter
BundSteuervorteil

Umsatzsteuerbefreiung für Jugendhilfeleistungen nach Paragraf 4 Nummer 25 UStG

Leistungen der Jugendhilfe sind von der Umsatzsteuer befreit, wenn sie von Trägern der öffentlichen Jugendhilfe oder von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe erbracht werden. Für Vereine ist das relevant bei Jugendfreizeiten, Betreuungsangeboten und Ferienmaßnahmen. Erfasst sind auch eng verbundene Lieferungen und sonstige Leistungen wie Verpflegung und Unterkunft der betreuten Jugendlichen. Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe erfolgt durch die zuständige Landesbehörde.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium der Finanzen / Finanzaemter
BundSteuervorteil

Umsatzsteuerbefreiung für Vorträge, Kurse und sportliche Veranstaltungen nach Paragraf 4 Nummer 22 UStG

Nach Paragraf 4 Nummer 22 UStG sind Vorträge, Kurse und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art von der Umsatzsteuer befreit, wenn sie von gemeinnützigen Einrichtungen durchgeführt werden und die Einnahmen überwiegend zur Deckung der Kosten verwendet werden. Ebenfalls befreit sind kulturelle und sportliche Veranstaltungen dieser Träger, soweit das Entgelt in Teilnehmergebühren besteht. Für Sportvereine sind damit etwa Startgelder bei eigenen Wettkaempfen umsatzsteuerfrei.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium der Finanzen / Finanzaemter
BundZuschuss

Verbändeförderung des Bundesumweltministeriums

Teilfinanzierung von Projekten von Umwelt- und Naturschutzverbänden, Initiativen und Organisationen mit bis zu 75.000 Euro pro Jahr bei einer Projektdauer von in der Regel höchstens 24 Monaten. Das jährliche Gesamtvolumen liegt bei 4,45 Millionen Euro. Förderfähig sind unter anderem Projekte zu Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft, zu umweltgerechtem Verhalten, Umweltberatung und Umweltbildung sowie Jugendprojekte mit Breitenwirkung. Reine Erneuerbare-Energien-Projekte sind ausgenommen, weil dafür ein anderes Ressort zuständig ist. Das ist einer der wenigen Bundeswege, über den auch Reparaturinitiativen Projektmittel bekommen können.

bis 75.000 Euro je Jahr
bundesweit
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
BundZuschuss

Verbändeförderung im Naturschutz

Förderung von Projekten der Umwelt- und Naturschutzverbände zur öffentlichen Bewusstseinsbildung. Gefördert werden unter anderem Kinder- und Jugendprojekte mit hoher Breitenwirkung, Umweltberatung, Fortbildung und Vernetzung. Die maximale Förderung beträgt 75.000 Euro pro Jahr, die Förderdauer ist in der Regel auf 24 Monate begrenzt.

bis 75.000 Euro je Jahr
bundesweit
BMUKN, Abwicklung durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN)
BundZuschuss

Verbändeförderung im Naturschutz

Mit der Verbändeförderung unterstützt das Bundesamt für Naturschutz Vereine und Verbände, die im Umwelt- oder Naturschutz taetig sind. Gefördert werden Projekte zu politisch aktuellen Themen, Kinder- und Jugendprojekte mit hoher Breitenwirkung, Umweltberatung und Fortbildungen sowie Vernetzungs- und Kooperationsmaßnahmen. Die maximale Förderung liegt bei 75.000 Euro pro Jahr, die übliche Projektdauer bei bis zu 24 Monaten. Einzelpersonen können keine Anträge stellen, und die Projekte dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben.

bis 75.000 Euro je Jahr
bundesweit
Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesumweltministeriums
SonstigeBeratung

Vereins-Schutzbrief der Stiftung Deutsches Ehrenamt

Die Stiftung Deutsches Ehrenamt bietet mit dem Vereins-Schutzbrief ein Paket aus notwendigen Vereinsversicherungen und Rechtsberatung im Vereinsrecht durch Fachanwaelte. Die Kosten beginnen bei 299 Euro pro Jahr. Zusätzlich gibt es kostenfreie Fachinformationen, einen Online-Ratgeber, das monatliche E-Magazin Benedetto und einen Newsletter. Die Angebote richten sich an eingetragene Vereine, Verbände, Stiftungen, gGmbHs, gUGs und Vereine in Gründung. Es handelt sich nicht um eine Geldförderung, sondern um ein kostenpflichtiges Beratungs- und Versicherungsangebot.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Stiftung Deutsches Ehrenamt
LandZuschuss

Vereinspauschale Sachsen-Anhalt

Jeder Sportverein in Sachsen-Anhalt, der Mitglied im Landessportbund ist, hat Anspruch auf die Vereinspauschale. Die Höhe richtet sich nach Kriterien des Sportfördergesetzes und seiner Durchführungsverordnung. Verwendet werden dürfen die Mittel für Vergütungen von Trainern, Uebungs- und Jugendleitern, für Material, für Uebungs-, Wettkampf- und Veranstaltungsbetrieb, für Sportgeraete und für Reisekosten. Der Antrag ist bis zum 15. Januar jeden Jahres über die webbasierte Vereinsverwaltungsdatenbank zu stellen. Die Verwendung wird bis zum 28. Februar geprüft.

Höhe je nach Vorhaben
Sachsen-Anhalt
Landessportbund Sachsen-Anhalt
BundZuschuss

ZukunftsWIRkungs-Fonds

Skalierungsfonds für bereits von der DSEE geförderte gemeinnützige Organisationen. Bis zu zehn Organisationen erhalten je bis zu 150.000 Euro über 24 Monate, um wirksame Projekte auf neue Standorte, neue Zielgruppen oder digitale Angebote auszuweiten. Gefördert werden Personal-, Honorar- und Sachkosten sowie Organisationsentwicklung.

bis 150.000 Euro
bundesweit
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) in Kooperation mit der Deutschen Postcode Lotterie
BundZuschuss

ZukunftsWIRkungs-Fonds

Der ZukunftsWIRkungs-Fonds unterstützt bis zu zehn gemeinnützige Organisationen mit jeweils bis zu 150.000 Euro über eine Laufzeit von bis zu 24 Monaten. Gefördert werden Personalkosten, Honorare und Sachausgaben für die Skalierung bewaehrter Projekte auf neue Standorte, neue Zielgruppen oder digitale Angebote. Eine aktive Bewerbung ist nicht möglich, die DSEE laedt bereits geförderte Organisationen zur Interessenbekundung ein. Die aktuelle Runde läuft vom 1. Juni 2026 bis 31. Mai 2028.

bis 150.000 Euro
bundesweit
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE)
BundZuschuss

action! Aktiv für eine globale Welt

Förderung von Bildungsaktionen zu globalen Themen und den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung. Gefördert werden Workshops, Ausstellungen, Filmabende oder Aktionstage mit bis zu 500 Euro und 100 Prozent Kostendeckung. Antragsberechtigt sind ausdrücklich auch Einzelpersonen, Gruppen und nicht eingetragene Initiativen.

bis 100 Prozent, maximal 500 Euro
bundesweit
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) gemeinsam mit dem BMZ

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