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Förderprogramme für Ehrenamt in Nordrhein-Westfalen

Diese Programme fördern Ehrenamt und sind in Nordrhein-Westfalen beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.

84 Programme gefunden

Wie das läuft: Förderung für Vereine

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BundZuschuss

Förderung der Stiftung Deutsches Hilfswerk (Deutsche Fernsehlotterie)

Die Stiftung Deutsches Hilfswerk finanziert aus den Erträgen der Deutschen Fernsehlotterie soziale Projekte gemeinnütziger Träger in Deutschland. Schwerpunkte sind Quartier und Nachbarschaft, Kinder, Jugend und Familie sowie Seniorinnen und Senioren. Bau- und Erstausstattungsvorhaben werden mit bis zu 300.000 Euro gefördert, für soziale Projekte gibt es keine feste Obergrenze. Anträge sind jederzeit möglich, der Vorstand entscheidet zweimal jährlich.

bis 300.000 Euro
bundesweit
Stiftung Deutsches Hilfswerk / Deutsche Fernsehlotterie
LandZuschuss

Regionalbudget für Kleinprojekte in den LEADER-Regionen Nordrhein-Westfalens

Nordrhein-Westfalen stellt jeder LEADER-Region jährlich ein Regionalbudget von höchstens 180.000 Euro bei einem Fördersatz von 90 Prozent bereit. Die Lokalen Aktionsgruppen geben das Geld nach eigenem Projektaufruf an Träger von Kleinprojekten weiter, dort beträgt der Fördersatz bis zu 80 Prozent. Antragsberechtigt sind Kommunen, kleine Unternehmen, Vereine, Privatpersonen und Personengesellschaften. Rechtsgrundlage ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Strukturentwicklung des ländlichen Raums.

bis 90 Prozent, maximal 180.000 Euro je Jahr
Nordrhein-Westfalen
Bezirksregierungen Nordrhein-Westfalen, hier Bezirksregierung Arnsberg
BundZuschuss

ZukunftsWIRkungs-Fonds

Der ZukunftsWIRkungs-Fonds unterstützt bis zu zehn gemeinnützige Organisationen mit jeweils bis zu 150.000 Euro über eine Laufzeit von bis zu 24 Monaten. Gefördert werden Personalkosten, Honorare und Sachausgaben für die Skalierung bewaehrter Projekte auf neue Standorte, neue Zielgruppen oder digitale Angebote. Eine aktive Bewerbung ist nicht möglich, die DSEE laedt bereits geförderte Organisationen zur Interessenbekundung ein. Die aktuelle Runde läuft vom 1. Juni 2026 bis 31. Mai 2028.

bis 150.000 Euro
bundesweit
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE)
BundZuschuss

ZukunftsWIRkungs-Fonds

Skalierungsfonds für bereits von der DSEE geförderte gemeinnützige Organisationen. Bis zu zehn Organisationen erhalten je bis zu 150.000 Euro über 24 Monate, um wirksame Projekte auf neue Standorte, neue Zielgruppen oder digitale Angebote auszuweiten. Gefördert werden Personal-, Honorar- und Sachkosten sowie Organisationsentwicklung.

bis 150.000 Euro
bundesweit
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) in Kooperation mit der Deutschen Postcode Lotterie
BundZuschuss

transform_D

transform_D fördert gemeinnützige Organisationen, die ihr Engagement in den Feldern Zusammenhalt, Digitalisierung und Klimaschutz weiterentwickeln wollen. Die Fördersumme liegt zwischen 20.000 und 100.000 Euro pro Projekt. Antragsberechtigt sind gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts und deren Zusammenschlüsse. Ausgeschlossen sind öffentliche Institutionen, Parteien, Gebietskörperschaften und nicht rechtsfähige Organisationen. Die Umsetzung der aktuellen Runde läuft vom 1. Maerz 2026 bis 31. Dezember 2027.

20.000 Euro bis 100.000 Euro
bundesweit
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE)
BundZuschuss

Verbändeförderung des Bundesumweltministeriums

Teilfinanzierung von Projekten von Umwelt- und Naturschutzverbänden, Initiativen und Organisationen mit bis zu 75.000 Euro pro Jahr bei einer Projektdauer von in der Regel höchstens 24 Monaten. Das jährliche Gesamtvolumen liegt bei 4,45 Millionen Euro. Förderfähig sind unter anderem Projekte zu Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft, zu umweltgerechtem Verhalten, Umweltberatung und Umweltbildung sowie Jugendprojekte mit Breitenwirkung. Reine Erneuerbare-Energien-Projekte sind ausgenommen, weil dafür ein anderes Ressort zuständig ist. Das ist einer der wenigen Bundeswege, über den auch Reparaturinitiativen Projektmittel bekommen können.

bis 75.000 Euro je Jahr
bundesweit
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
BundZuschuss

Verbändeförderung im Naturschutz

Förderung von Projekten der Umwelt- und Naturschutzverbände zur öffentlichen Bewusstseinsbildung. Gefördert werden unter anderem Kinder- und Jugendprojekte mit hoher Breitenwirkung, Umweltberatung, Fortbildung und Vernetzung. Die maximale Förderung beträgt 75.000 Euro pro Jahr, die Förderdauer ist in der Regel auf 24 Monate begrenzt.

bis 75.000 Euro je Jahr
bundesweit
BMUKN, Abwicklung durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN)
BundZuschuss

Verbändeförderung im Naturschutz

Mit der Verbändeförderung unterstützt das Bundesamt für Naturschutz Vereine und Verbände, die im Umwelt- oder Naturschutz taetig sind. Gefördert werden Projekte zu politisch aktuellen Themen, Kinder- und Jugendprojekte mit hoher Breitenwirkung, Umweltberatung und Fortbildungen sowie Vernetzungs- und Kooperationsmaßnahmen. Die maximale Förderung liegt bei 75.000 Euro pro Jahr, die übliche Projektdauer bei bis zu 24 Monaten. Einzelpersonen können keine Anträge stellen, und die Projekte dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben.

bis 75.000 Euro je Jahr
bundesweit
Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesumweltministeriums
LandZuschuss

Heimat-Fonds

Verdopplungsfonds für identitätsstiftende Projekte, die aus bürgerschaftlichem Engagement entstehen. Für jeden Euro, den Gemeinde, öffentliche Mittelgeber sowie private Spender und Initiativen aufbringen, legt das Land einen Euro dazu. Die Landesförderung liegt zwischen 2.500 und 50.000 Euro bei einer Quote von 50 Prozent; Antragsteller sind Städte, Kreise und Gemeinden.

bis 50 Prozent, maximal 50.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
BundSteuervorteil

Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe nach Paragraf 64 Absatz 3 AO

Übersteigen die Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, die keine Zweckbetriebe sind, insgesamt nicht 50.000 Euro im Jahr, unterliegen die zugehoerigen Besteuerungsgrundlagen nicht der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer. Damit bleiben etwa Vereinsfeste, Bandenwerbung oder ein Vereinsheim mit Bewirtung unterhalb dieser Freigrenze körperschaft- und gewerbesteuerfrei. Massgeblich sind die Bruttoeinnahmen, nicht der Gewinn. Wird die Grenze überschritten, ist der gesamte Bereich steuerpflichtig.

bis 50.000 Euro je Jahr
bundesweit
Bundesministerium der Finanzen / Finanzaemter
BundZuschuss

Amateurmusikfonds AMF4

Zentraler Bundesfonds für Amateurmusik mit drei Förderlinien: bis 3.000 Euro für Coachings und Zukunftswerkstätten, bis 7.000 Euro für lokale Ensembleprojekte und bis 40.000 Euro für überregionale Projekte. Antragsberechtigt sind gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, also insbesondere Musikvereine, Chöre und Orchester. Mindestens 5 Prozent Eigenanteil sind erforderlich.

bis 95 Prozent, maximal 40.000 Euro
bundesweit
Bundesmusikverband Chor und Orchester e.V. (BMCO), gefördert aus Bundesmitteln
BundZuschuss

100xDigital

100xDigital fördert die Digitalisierung gemeinnütziger Organisationen mit Zuschüssen bis 20.000 Euro. Antragsberechtigt sind rein ehrenamtlich geführte Organisationen sowie Organisationen mit bis zu 20 hauptamtlich Beschäftigten, darunter eingetragene Vereine, Stiftungen, gGmbHs, gUGs und gemeinnützige Genossenschaften. Die Auswahl erfolgt zweistufig über Interessenbekundung und anschließende Antragstellung. Der aktuelle Förderzeitraum läuft vom 1. Januar bis 31. Dezember 2026, die DSEE entwickelt für 2026/27 neue Digitalangebote.

bis 90 Prozent, maximal 20.000 Euro
bundesweit
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE)
BundPrämie

Landmusikort des Jahres

Auszeichnung für Gemeinden mit besonders lebendigem Musikleben im ländlichen Raum. Vergeben werden ein erster Bundespreis von 18.000 Euro, ein zweiter von 10.000 Euro, ein dritter von 6.000 Euro sowie zehn Förderpreise zu je 2.000 Euro. Bewerben können sich nur Bürgermeisterinnen und Bürgermeister beziehungsweise Gemeindeleitungen, nicht die Vereine selbst.

2.000 Euro bis 18.000 Euro
bundesweit
Bundesmusikverband Chor und Orchester e.V. (BMCO)
BundPrämie

Vereinspreis Sport mit Haltung

Der Vereinspreis Sport mit Haltung zeichnet Sportvereine aus, die sich gegen Extremismus und für demokratische Werte, Vielfalt und Menschenwuerde einsetzen. Ausgelobt wird der Preis vom Bundeskanzleramt gemeinsam mit der Deutschen Sportjugend. Das Preisgeld der Ausschreibung 2026 beträgt insgesamt 18.000 Euro. Es handelt sich um einen Wettbewerb, nicht um eine Antragsförderung.

bis 18.000 Euro
bundesweit
Bundeskanzleramt gemeinsam mit der Deutschen Sportjugend
KommuneZuschuss

Regionalbudget Kleinprojekte LEADER-Region Kulturlandschaft Westmünsterland

Die Lokale Aktionsgruppe Kulturlandschaft Westmünsterland vergibt jährlich ein Regionalbudget an Kleinprojekte im ländlichen Raum. Gefördert werden vor allem Vereine und gemeinnützige Organisationen mit bis zu 80 Prozent der Kosten, höchstens 16.000 Euro je Maßnahme. Der Gesamtkostenrahmen eines Projekts darf 20.000 Euro brutto nicht überschreiten, mindestens 20 Prozent Eigenmittel sind Pflicht. Pro Jahr stehen der Region maximal 200.000 Euro zur Verfügung.

bis 80 Prozent, maximal 16.000 Euro je Jahr
Nordrhein-Westfalen
LEADER-Region Kulturlandschaft Westmünsterland (Lokale Aktionsgruppe)
LandPrämie

Heimat-Preis

Das Land finanziert Kommunen die Preisgelder, mit denen sie herausragendes ehrenamtliches Heimatengagement vor Ort auszeichnen. Kreisangehörige Gemeinden erhalten 5.000 Euro, Kreise 10.000 Euro und kreisfreie Städte 15.000 Euro. Vereine bewerben sich nicht beim Land, sondern bei ihrer Kommune um den Preis.

bis 100 Prozent, maximal 15.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
SonstigePrämie

Sterne des Sports

Die Sterne des Sports zeichnen Sportvereine aus, die sich gesellschaftlich engagieren oder ihren Verein weiterentwickeln. Der Wettbewerb läuft in drei Stufen über Kreis-, Landes- und Bundesebene, bei Gewinn aller drei Stufen sind Preisgelder von bis zu 14.000 Euro möglich. Bewertet werden unter anderem Ehrenamtsförderung, Digitalisierung, Integration und Inklusion, Kinder- und Jugendarbeit, Klimaschutz und Vereinsmanagement. Die Bewerbung läuft über die oertliche Volksbank Raiffeisenbank oder zentral über die Wettbewerbsseite. Für 2026 lief die Bewerbungsphase vom 1. April bis 30. Juni.

bis 14.000 Euro
bundesweit
Deutscher Olympischer Sportbund und Volksbanken Raiffeisenbanken
LandZuschuss

Heimat-Werkstatt

Anteilige Projektfinanzierung von über 1.000 bis 10.000 Euro für Vorhaben, in denen Menschen gemeinsam über die Identität ihres Quartiers, Dorfs, ihrer Gemeinde oder Region diskutieren und arbeiten. Antragsberechtigt sind private und gemeinnützige Organisationen sowie Gemeinden, Städte und Kreise in Nordrhein-Westfalen. Es gibt keine festen Fristen.

1.000 Euro bis 10.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
BundSteuervorteil

Körperschaftsteuer-Freibetrag nach Paragraf 24 KStG

Vom Einkommen steuerpflichtiger Körperschaften ist ein Freibetrag von 5.000 Euro abzuziehen, höchstens jedoch in Höhe des Einkommens. Für Vereine bedeutet das: Auch wenn die Besteuerungsgrenze von 50.000 Euro überschritten wird, bleibt ein Gewinn aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb bis 5.000 Euro körperschaftsteuerfrei. Der Freibetrag gilt nicht für bestimmte Ausnahmen, etwa für Vereine im Sinne des Paragraf 25 KStG oder für bestimmte Investmentfonds.

bis 5.000 Euro
bundesweit
Bundesministerium der Finanzen / Finanzaemter
BundSteuervorteil

Uebungsleiterpauschale nach Paragraf 3 Nummer 26 EStG

Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit als Uebungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbarer Tätigkeit bleiben bis 3.300 Euro im Jahr steuerfrei. Das gilt auch für nebenberufliche künstlerische Tätigkeiten und die Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen. Voraussetzung ist ein Dienst oder Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer gemeinnützigen, mildtaetigen oder kirchlichen Einrichtung in der EU, dem EWR oder der Schweiz. Übersteigen die Einnahmen den Freibetrag, dürfen Betriebsausgaben nur abgezogen werden, soweit sie den steuerfreien Betrag übersteigen.

bis 3.300 Euro je Jahr
bundesweit
Bundesministerium der Finanzen / Finanzaemter
KommuneZuschuss

Förderprogramm Ehrenamt in der präventiven Integrationsarbeit Rheinisch-Bergischer Kreis

Der Rheinisch-Bergische Kreis fördert über sein Kommunales Integrationszentrum ehrenamtliche Projekte in der präventiven Integrationsarbeit mit bis zu 2.500 Euro je Projekt. Antragsberechtigt sind Ehrenamtsinitiativen, Migrantenorganisationen, Vereine und Verbände, Kirchen und Moscheegemeinden sowie Träger der offenen Sozial- und Jugendarbeit und Sport- und Kulturvereine. Gefördert werden Demokratiebildung, Informationsvermittlung für Geflüchtete und die Qualifizierung von Ehrenamtlichen. Im Mittelpunkt stehen neu zugewanderte Menschen einschließlich junger Geflüchteter.

bis 2.500 Euro
Nordrhein-Westfalen
Kommunales Integrationszentrum des Rheinisch-Bergischen Kreises
LandZuschuss

Heimat-Scheck

Pauschale Kleinförderung von 2.000 Euro für Vereine, Initiativen und Organisationen, die sich mit Heimat und Ortsgeschichte beschäftigen. Gefördert werden zum Beispiel Kooperationen von Heimatvereinen mit Schulen, digitale Heimatpräsentationen, Heimatpfade mit Beschilderung, Kinderstadtführer oder Nachbarschafts-Apps. Nicht gefördert werden Vereinsfeste, Sportgeräte, Möbel, Kleidung oder Sportstättensanierungen.

bis 100 Prozent, maximal 2.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
SonstigeZuschuss

Förderfonds der Stiftung Bildung

Förderfonds für Projekte von Kita- und Schulfördervereinen, von denen es bundesweit über 40.000 gibt. Themenfonds decken Nachhaltigkeit und Umwelt, Kunst, Musik und Theater, Inklusion und digitales Lernen, Demokratie und Antirassismus, Entrepreneurship Education sowie Ernährung und Gesundheit ab. Typische Fördersummen liegen zwischen 500 und 2.000 Euro, größere Beträge sind möglich.

500 Euro bis 2.000 Euro
bundesweit
Stiftung Bildung
LandZuschuss

Umweltscheck Naturschutz Nordrhein-Westfalen

Pauschalförderung von bis zu 2.000 Euro für kleine Vorhaben zur Pflege und zum Erhalt von Natur und Landschaft, für konkrete Natur- und Artenschutzmaßnahmen sowie für Publikationen, Veranstaltungen und Informationstafeln. Niedrigschwelliger Einstieg für Vereine, Stiftungen und Privatpersonen.

bis 2.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW (LANUK)

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