Förderprogramme für Ehrenamt in Bremen
Diese Programme fördern Ehrenamt und sind in Bremen beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
74 Programme gefunden
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- Sanierung489
- Heizung225
- Photovoltaik156
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
- Wohneigentum173
- Mobilität551
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- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
LEADER Förderung der lokalen Entwicklung
Regionaler Förderansatz, über den auch Vereine Projekte im ländlichen Raum finanzieren können. Über die Mittel entscheidet eine Lokale Aktionsgruppe aus Kommunen, Vereinen und Interessengruppen auf Basis der regionalen Entwicklungsstrategie. In Deutschland gibt es rund 372 LEADER-Regionen, die Förderperiode läuft von 2023 bis 2027.
Förderfonds der Stiftung Bildung
Förderfonds für Projekte von Kita- und Schulfördervereinen, von denen es bundesweit über 40.000 gibt. Themenfonds decken Nachhaltigkeit und Umwelt, Kunst, Musik und Theater, Inklusion und digitales Lernen, Demokratie und Antirassismus, Entrepreneurship Education sowie Ernährung und Gesundheit ab. Typische Fördersummen liegen zwischen 500 und 2.000 Euro, größere Beträge sind möglich.
Landmusikort des Jahres
Auszeichnung für Gemeinden mit besonders lebendigem Musikleben im ländlichen Raum. Vergeben werden ein erster Bundespreis von 18.000 Euro, ein zweiter von 10.000 Euro, ein dritter von 6.000 Euro sowie zehn Förderpreise zu je 2.000 Euro. Bewerben können sich nur Bürgermeisterinnen und Bürgermeister beziehungsweise Gemeindeleitungen, nicht die Vereine selbst.
Amateurmusikfonds AMF4
Zentraler Bundesfonds für Amateurmusik mit drei Förderlinien: bis 3.000 Euro für Coachings und Zukunftswerkstätten, bis 7.000 Euro für lokale Ensembleprojekte und bis 40.000 Euro für überregionale Projekte. Antragsberechtigt sind gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, also insbesondere Musikvereine, Chöre und Orchester. Mindestens 5 Prozent Eigenanteil sind erforderlich.
Allgemeine Projektförderung Soziokultur
Förderung zeitlich befristeter, partizipativer Kulturprojekte, bei denen Menschen aktiv an Konzeption und Umsetzung beteiligt sind. Die Projekte greifen gesellschaftspolitische oder soziale Themen mit kulturellen Mitteln auf. Freie Träger wie Initiativen und Vereine werden gegenüber öffentlichen Antragstellern bevorzugt.
Bundesprogramm Zusammenhalt durch Teilhabe
Bundesprogramm zur Stärkung demokratischer Vereins- und Verbandsarbeit in ländlichen und strukturschwachen Räumen. Die Förderperiode 2025 bis 2029 ist in drei Säulen gegliedert: demokratische Vereins- und Verbandsarbeit, Lernen aus Transformationsgeschichten sowie eine dritte Säule, deren Ausschreibung noch aussteht. Geförderte Projekte erhalten zusätzlich Qualifizierung, Methodensammlungen und Vernetzungstreffen.
Bundesprogramm Demokratie leben!
Zentrales Bundesprogramm zur Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements für Demokratie und gegen Radikalisierung. Die dritte Förderperiode läuft von 2025 bis 2032 und umfasst fünf Bereiche: Landes-Demokratiezentren, Partnerschaften für Demokratie in Städten, Gemeinden und Landkreisen, Innovationsprojekte, Extremismusprävention in Strafvollzug und Bewährungshilfe sowie bundeszentrale Infrastruktur. Förderaufrufe für Projekte ab 2027 sind veröffentlicht.
FuturE
Qualifizierungsprogramm für Ehrenamtliche, die Leitungsverantwortung in zivilgesellschaftlichen Organisationen übernehmen wollen. Statt Geldzuschuss gibt es ein kostenfreies Programm aus drei Präsenzwochenenden in verschiedenen deutschen Städten. Die laufende Runde richtet sich an Engagierte von 55 bis 68 Jahren, ein zweiter Strang an 18- bis 27-Jährige.
action! Aktiv für eine globale Welt
Förderung von Bildungsaktionen zu globalen Themen und den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung. Gefördert werden Workshops, Ausstellungen, Filmabende oder Aktionstage mit bis zu 500 Euro und 100 Prozent Kostendeckung. Antragsberechtigt sind ausdrücklich auch Einzelpersonen, Gruppen und nicht eingetragene Initiativen.
Verbändeförderung im Naturschutz
Förderung von Projekten der Umwelt- und Naturschutzverbände zur öffentlichen Bewusstseinsbildung. Gefördert werden unter anderem Kinder- und Jugendprojekte mit hoher Breitenwirkung, Umweltberatung, Fortbildung und Vernetzung. Die maximale Förderung beträgt 75.000 Euro pro Jahr, die Förderdauer ist in der Regel auf 24 Monate begrenzt.
LEADER (Regionalentwicklung im ländlichen Raum)
LEADER fördert Regionalentwicklung im ländlichen Raum nach dem Bottom-up-Prinzip. In der Förderperiode 2023 bis 2027 gibt es in Deutschland 372 LEADER-Regionen, europaweit rund 2.700. Jede Region erarbeitet eine Lokale Entwicklungsstrategie, die Lokale Aktionsgruppe aus Vertretern von Kommunen, Vereinen und Interessengruppen entscheidet über die Förderung der Projekte. Finanziert wird LEADER aus dem ELER, ergänzt um Mittel von Bund, Land und Kommunen.
Europäisches Solidaritätskorps
Das Europäische Solidaritätskorps fördert Freiwilligeneinsätze im In- und Ausland, Solidaritätsprojekte in der eigenen Gemeinde sowie Einsätze in der humanitären Hilfe. Die EU vergibt die Zuschüsse über Ausschreibungen an Trägerorganisationen, junge Menschen registrieren sich im Portal und finden dort Einsatzstellen.
Zuschüsse für die Sanierung vereinseigener Sportstätten Bremen
Zuschuss von bis zu 50 Prozent der anerkannten Gesamtkosten für die Sanierung vereinseigener Sportstätten in Bremen. Ebenfalls förderfähig sind Erweiterungen und Umbauten sowie in Ausnahmefällen die Beschaffung von Sportgeräten. Die Förderung greift nach dem Subsidiaritätsprinzip erst, wenn andere Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind.
Sportförderung des Landes Bremen nach den Richtlinien für die Sportförderung
Zuschüsse nach den Richtlinien für die Sportförderung in Bremen für Leistungssport, Behindertensport, lizenzierte Übungs- und Organisationsleitungen sowie die Teilnahme an überregionalen, nationalen und internationalen Meisterschaften. Erstattet werden zum Beispiel 50 Prozent der Fahrtkosten zu Meisterschaften, Unterkunft bis 6 Euro je Tag mit Übernachtung und Verpflegung mit 4 Euro je Tag. Zuschüsse für Übungsleitungen in Luftsportvereinen betragen bis 50 Prozent der Honorare, maximal 3,00 Euro je Übungsstunde und 220 Stunden pro Jahr.
Projektförderung Junge Szene und Subkultur
Förderung künstlerischer und kultureller Projekte der freien Bremer Szene mit experimentellem Ansatz und nichtkommerzieller Ausrichtung. Gefördert werden interdisziplinäre Vorhaben, spartenübergreifende Raumnutzung sowie Teams, in denen Personen unter 35 Jahren maßgeblich entscheiden. Die Förderung erfolgt als Anteil-, Fehlbedarfs- oder Festbetragsfinanzierung.
Förderrichtlinie zur Förderung der heimischen Imkerei Bremerhaven
Zuschuss für nicht erwerbsmäßige Imkereiprojekte in Bremerhaven, die die Biodiversität fördern. Gefördert werden Schulungen zur naturnahen Bienenhaltung und zu Wildbienen, Konzepte zur Verbesserung des Nahrungsangebots, das Anlegen von Nisthilfen für Wildbienen und Insekten sowie Blühstreifen. Förderfähig sind Projektkonzeption, Materialkosten, Öffentlichkeitsarbeit und Bildungsmaterialien, in Ausnahmefällen auch Personalkosten.
Umweltprojektförderung für Erwachsene - Umwelt- und Naturschutz sowie Bildung für nachhaltige Entwicklung
Zuschüsse für gemeinnützige Projekte in zwei Bereichen: Umwelt- und Naturschutz mit Themen wie Biodiversität, ökologische Landwirtschaft, nachhaltige Mobilität und ressourcenschonender Konsum sowie Bildung für nachhaltige Entwicklung mit Bezug zu globalen Zusammenhängen. Voraussetzung ist ein erkennbarer Umweltbezug zur Stadt Bremen.
Klimaschutz im Alltag
Zuschuss für gemeinnützige Projekte zum alltäglichen Klimaschutz in Stadtteilen und Quartieren, etwa Reparaturcafés, Gemeinschaftsgärten, Energiesparberatungen und Klimabildungsveranstaltungen. Maximal 204.000 Euro für dreijährige Projekte bei einer Förderquote von bis zu 95 Prozent der förderfähigen Kosten.
Umweltbildung für Kinder und Jugendliche (BINGO-Projektförderung und Außerschulische Lernorte)
Zwei Förderlinien für außerschulische Umweltbildung im Land Bremen. Die BINGO-Projektförderung unterstützt Projekte mit aktivem Bildungsbezug zur Stadtgemeinde Bremen in Umwelt- und Naturschutz, globalem Lernen und entwicklungspolitischer Bildung. Die Förderung Außerschulischer Lernorte fördert stadtteilbezogene Projekte zur Umwelt- und Klimabildung mit eigenem Gelände und Räumlichkeiten.
EHRENAMT HILFT GEMEINSAM
Das Programm unterstützte gemeinnützige Organisationen, die Gefluechtete aus der Ukraine mit ehrenamtlichem Engagement begleiteten. Einzelinitiativen konnten bis zu 50.000 Euro erhalten, Organisationen mit Weiterleitungsfunktion bis zu 250.000 Euro. Das Gesamtvolumen lag bei 15 Millionen Euro. Gefördert wurden der Aufbau ehrenamtlicher Strukturen, soziale Innovationen sowie multilaterale Hilfsnetzwerke. Anträge waren bis zum 1. September 2022 möglich, seitdem ist das Programm abgeschlossen.
Zusammenhalt durch Teilhabe - Säule 3
Die dritte Fördersäule von Zusammenhalt durch Teilhabe ist angekuendigt, die Ausschreibung war zum Abrufzeitpunkt noch nicht veröffentlicht. Das Programm insgesamt zielt darauf, in ländlichen und strukturschwachen Räumen demokratische Kultur und Praxis sichtbar zu machen. Federführend sind die Bundeszentrale für politische Bildung und das Bundesinnenministerium. Interessierte Verbände und Vereine sollten die Programmseite beobachten.
Zusammenhalt durch Teilhabe - Säule 1 demokratische Vereins- und Verbandsarbeit
Die erste Säule des Bundesprogramms Zusammenhalt durch Teilhabe stärkt demokratische Vereins- und Verbandsarbeit in ländlichen und strukturschwachen Räumen. Gefördert werden vor allem Verbände und Vereine, die ihre Strukturen demokratisch weiterentwickeln und gegen Diskriminierung und Extremismus wirken. Grundlage ist die ZdT-Richtlinie 2025 bis 2030. Die Antragsfrist für die aktuelle Förderperiode endete am 31. August 2024.
Projektförderung der Deutschen Postcode Lotterie
Die Deutsche Postcode Lotterie fördert gemeinnützige Projekte in den Bereichen Mensch, Natur und Gesellschaft aus ihren Lotterieerträgen. Bisher wurden rund 8.000 Projekte mit über 90 Millionen Euro unterstützt. Derzeit nimmt die Lotterie keine neuen Interessensbekundungen oder Förderanträge entgegen und überarbeitet ihre Förderprozesse. Eine neue Förderrunde ist ab 2027 geplant. Aktuelle Hinweise werden auf der Seite zur Förderbeantragung veröffentlicht.
ZukunftsMUT
ZukunftsMUT förderte im Rahmen des Aktionsprogramms Aufholen nach Corona Projekte für Kinder, Jugendliche und Familien. Die maximale Förderung lag bei 15.000 Euro pro Projekt, der Fördersatz war gestaffelt: bis 5.000 Euro 90 Prozent, bis 10.000 Euro 80 Prozent und bis 15.000 Euro 70 Prozent. Antragsberechtigt waren gemeinnützige Organisationen aus städtischen und ländlichen Räumen mit Schwerpunkt auf strukturschwachen Regionen. Anträge konnten bis zum 31. Maerz 2022 eingereicht werden, seitdem ist das Programm beendet.
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