Förderung als Zuschuss für Digitalisierung in Sachsen-Anhalt
Diese Programme fördern Digitalisierung und sind in Sachsen-Anhalt beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
88 Programme gefunden
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- Sanierung489
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- Mobilität551
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- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
Software Sprint - Förderung von Open-Source-Entwicklerinnen und -Entwicklern
Software Sprint fördert Forschungsprojekte von Open-Source-Entwicklerinnen und -Entwicklern. Die zweite Änderung der Richtlinie wurde im Bundesanzeiger vom 25. Juni 2026 veröffentlicht. Einreichungsstichtage sind der 30. November 2026, 2027, 2028 und 2029. Die Maßnahme läuft bis zum 30. November 2029.
ZIM - Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand: FuE-Einzelprojekte
Themenoffener Zuschuss für einzelbetriebliche Forschungs- und Entwicklungsprojekte mittelständischer Unternehmen. Gefördert werden Personal- und Sachkosten für die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und technischer Dienstleistungen. Die Förderung ist technologie- und branchenoffen. Wichtig: Seit dem 7. Juli 2026 gilt ein befristeter Antragsstopp, derzeit können keine neuen Anträge gestellt werden. Konkrete Fördersätze und Höchstbeträge sind der jeweils gültigen ZIM-Richtlinie zu entnehmen.
Digital Creativity (Sachsen-Anhalt)
Digital Creativity ist ein Förderprogramm der Investitionsbank Sachsen-Anhalt im Themenbereich Digitalisieren und richtet sich an Unternehmen mit digitalen und kreativwirtschaftlichen Vorhaben. Fördersaetze, Höchstbeträge und Fristen liessen sich auf der abgerufenen Programmseite nicht auslesen und sind hier bewusst nicht angegeben. Wer das Programm für digitale Inhalte, Anwendungen oder Außendarstellung nutzen will, sollte die Konditionen direkt bei der Investitionsbank erfragen.
Digital Innovation (Sachsen-Anhalt)
Digital Innovation ist eines der Digitalisierungsprogramme der Investitionsbank Sachsen-Anhalt für Unternehmen und wird im Themenbereich Digitalisieren geführt. Das Programm zielt auf innovative Digitalisierungsvorhaben in Unternehmen mit Bezug zu Sachsen-Anhalt. Fördersaetze, Höchstbeträge und Fristen liessen sich auf der abgerufenen Programmseite nicht auslesen und sind hier bewusst nicht angegeben. Vor einer Entscheidung sind die Konditionen direkt bei der Investitionsbank zu erfragen.
Smarte.Land.Regionen
Smarte.Land.Regionen unterstützt Landkreise dabei, eine Digitalstrategie zu erarbeiten und digitale Lösungen für die Daseinsvorsorge zu entwickeln und einzuführen, etwa in Mobilität, Gesundheit und Nahversorgung. Das Modellvorhaben gehoert zur Digitalisierungsförderung des Bundeslandwirtschaftsministeriums für ländliche Regionen. Antragsteller sind Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse, nicht einzelne Betriebe. Kommerzielle Websites, Onlineshops und Onlinemarketing sind ausdrücklich kein Fördergegenstand.
Cross Innovation
Zuschuss von bis zu 85 Prozent für Personal- und Sachausgaben von Unternehmensnetzwerken der Kultur- und Kreativwirtschaft, die innovative Produkte mit digitalen Komponenten entwickeln. Bei Projekten bis zwölf Monate sind maximal 60.000 Euro möglich, bei laengeren Projekten bis 36 Monate maximal 170.000 Euro. Die Mindestförderung beträgt 30.000 Euro.
Digital Jetzt - Investitionsförderung für KMU
Digital Jetzt war das große Investitionszuschussprogramm des Bundes für die Digitalisierung kleiner und mittlerer Unternehmen mit den Modulen Investition in digitale Technologien und Investition in die Qualifizierung der Beschäftigten. Die Förderrichtlinie war bis zum 31.12.2023 befristet, das Programm ist seitdem ausgelaufen; das Antragsportal wurde zum 31.03.2026 abgeschaltet. Neue Anträge sind nicht mehr möglich. Reine Websites, Standard-Onlineshops und Onlinemarketing gehoerten nie zu den förderfähigen Investitionen.
DigitalPakt Schule 2019 bis 2025
Der erste DigitalPakt Schule lief von 2019 bis 2025 und finanzierte digitale Netze, Anzeige- und Arbeitsgeraete sowie nachrangig mobile Endgeraete an Schulen. Umgesetzt wurde er über eigene Landesrichtlinien, Antragsteller waren die Schulträger. Der Bilanzbericht 2019 bis 2025 liegt vor, neue Anträge sind in diesem Pakt nicht mehr möglich. Nachfolger ist der DigitalPakt 2.0. Websites, Onlineshops und Onlinemarketing waren nie Fördergegenstand.
Forschung und Entwicklung von Digitalen Testfeldern an Bundeswasserstraßen (DTW)
Gefördert wurden digitale Testfelder an Bundeswasserstraßen: Infrastruktur wie Fernsteuerzentralen, das Zusammenspiel digitaler Schifffahrtszeichen mit Bordsystemen, Testschiffe, Automatisierung von Navigation, Manöver und Schleusendurchfahrt, Assistenzsysteme, Sensorik, Software sowie rechtliche Bewertungen des autonomen Schiffsbetriebs. Die Förderintensitäten richteten sich nach Artikel 25 Absatz 5 AGVO. Die Antragstellung ist beendet.
Förderprogramm Drohnen und Flugtaxis (Innovative Luftmobilität)
Gefördert wurden Forschung, Entwicklung und Nutzung ziviler unbemannter Luftfahrtsysteme, darunter Logistikanwendungen, autonome Flugsteuerung, Verkehrsmanagementsysteme sowie Einsätze im Rettungs- und Katastrophenschutz. Studien wurden mit bis zu 100.000 Euro gefördert, schnell umsetzbare Vorhaben mit bis zu 500.000 Euro und Praxisanwendungen mit einer Laufzeit von bis zu 36 Monaten mit bis zu 3 Millionen Euro. Die Antragstellung ist beendet.
Förderrichtlinie Sachsen-Anhalt Digital
Zuschuss für die Umsetzung nachhaltiger und nachnutzbarer Digitalisierungsprojekte im Rahmen der Strategie Sachsen-Anhalt Digital 2030. Die Strategie umfasst mehr als 150 Ziele in 18 Themenfeldern. Die Mittel der Richtlinie sind ausgeschöpft, eine Antragstellung ist aktuell nicht möglich.
Horizont 2020 (Horizon 2020)
Horizont 2020 war das EU-Forschungs- und Innovationsrahmenprogramm von 2014 bis 2020 mit einem Budget von knapp 80 Milliarden Euro. Das Programm ist beendet, neue Anträge sind nicht mehr möglich. Nachfolger ist Horizont Europa. Informationen zu abgeschlossenen Projekten und Ergebnissen bleiben über das Horizon-Dashboard und die archivierte Programmseite abrufbar.
Investitionsprogramm Landwirtschaft des BMEL
Bundesprogramm für Investitionen in moderne, umwelt- und klimaschonende Landtechnik und digitale Lösungen. Das Programm ist offiziell abgeschlossen. Seit dem 31. Dezember 2024 werden keine Auszahlungen mehr vorgenommen und es werden keine neuen Bewilligungen mehr erteilt.
Modernisierung der Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie
Das Programm förderte Investitionen in neue Produktionsanlagen und Prozesse, Industrie-4.0-fähige Infrastruktur, digitale Fertigungskonzepte, Energieeffizienz- und Nachhaltigkeitsmaßnahmen sowie Beratungs- und Qualifizierungsvorhaben in der Fahrzeug- und Zulieferindustrie. Je nach beihilferechtlicher Grundlage lagen die Saetze zwischen 10 und 50 Prozent mit Höchstbeträgen von 1,8 Millionen Euro, 7,5 Millionen Euro und 15 Millionen Euro. Das Programm ist seit dem 30. November 2023 beendet.
Richtlinie zur Förderung des Austauschs bestehender GSM-R-Funkmodule gegen störfeste GSM-R-Funkmodule oder zum Einbau entsprechender Filter
Gefördert wurde der Austausch bestehender GSM-R-Funkmodule gegen störfeste Module oder der Einbau entsprechender Filter. Güter- und Schienenpersonennahverkehr erhielten 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, der Schienenpersonenfernverkehr 90 Prozent, jeweils höchstens 5.184 Euro je Gerät bzw. 10.368 Euro bei zwei Modulen. Für Zulassungen und Gutachten waren im Härtefall bis zu 45.000 Euro möglich. Das Programm ist beendet.
Richtlinie zur Förderung der Ausrüstung von Schienenfahrzeugen mit Komponenten des Europäischen Zugsicherungssystems ERTMS und des automatisierten Bahnbetriebs (ATO)
Förderung der Ausrüstung von Schienenfahrzeugen mit ERTMS- und ATO-Komponenten für den Einsatz im Digitalen Knoten Stuttgart. First-of-Class-Fahrzeuge werden mit bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten gefördert, Serienfahrzeuge mit bis zu 50 Prozent. Für das Programm standen insgesamt 200 Millionen Euro bereit. Für Bestandsfahrzeuge außerhalb des Knotens Stuttgart gilt die separate ERTMS-Richtlinie der BAV.
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