Förderung als Zuschuss für Digitalisierung in Berlin
Diese Programme fördern Digitalisierung und sind in Berlin beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
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Berliner InvestitionsBONUS
Investitionszuschuss für Berliner KMU, Solo-Selbständige und Freiberufler für Maschinen, Betriebsausstattung, immaterielle Wirtschaftsgueter wie Patente und Lizenzen sowie Leasinggueter. Der Fördersatz betrug bis zu 30 Prozent nach De-minimis, im AGVO-Regime 15 Prozent für kleine und 5 Prozent für mittlere Unternehmen plus 5 Prozentpunkte Nachhaltigkeitsbonus. Das Antragssystem ist geschlossen.
Digital Jetzt - Investitionsförderung für KMU
Digital Jetzt war das große Investitionszuschussprogramm des Bundes für die Digitalisierung kleiner und mittlerer Unternehmen mit den Modulen Investition in digitale Technologien und Investition in die Qualifizierung der Beschäftigten. Die Förderrichtlinie war bis zum 31.12.2023 befristet, das Programm ist seitdem ausgelaufen; das Antragsportal wurde zum 31.03.2026 abgeschaltet. Neue Anträge sind nicht mehr möglich. Reine Websites, Standard-Onlineshops und Onlinemarketing gehoerten nie zu den förderfähigen Investitionen.
DigitalPakt Schule 2019 bis 2025
Der erste DigitalPakt Schule lief von 2019 bis 2025 und finanzierte digitale Netze, Anzeige- und Arbeitsgeraete sowie nachrangig mobile Endgeraete an Schulen. Umgesetzt wurde er über eigene Landesrichtlinien, Antragsteller waren die Schulträger. Der Bilanzbericht 2019 bis 2025 liegt vor, neue Anträge sind in diesem Pakt nicht mehr möglich. Nachfolger ist der DigitalPakt 2.0. Websites, Onlineshops und Onlinemarketing waren nie Fördergegenstand.
Digitalprämie Berlin
Anteilsfinanzierung von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Netto-Ausgaben, maximal 17.000 Euro, für Digitalisierungsvorhaben Berliner KMU und Soloselbständiger. Gefördert wurden digitale Arbeits-, Produktions- und Managementprozesse, die Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit sowie digitale Beratung und Qualifizierung. Für das Programm können keine Zuschüsse mehr beantragt werden.
Digitalprämie Berlin
Die Digitalprämie Berlin förderte Berliner KMU mit bis zu 249 Beschäftigten sowie Soloselbständige und Freiberufler mit bis zu 17.000 Euro Zuschuss, entsprechend 50 Prozent der zuwendungsfähigen Nettoausgaben. Gefördert wurden digitale Arbeits- und Produktionsprozesse wie Kassensysteme und Warenwirtschaft, IT-Sicherheit und Datensicherung sowie digitale Beratung und Qualifizierung. Websites, Onlineshops und Onlinemarketing gehoerten nicht zu den förderfähigen Positionen. Die Antragsfrist endete am 31.12.2023, Anträge sind nicht mehr möglich.
Forschung und Entwicklung von Digitalen Testfeldern an Bundeswasserstraßen (DTW)
Gefördert wurden digitale Testfelder an Bundeswasserstraßen: Infrastruktur wie Fernsteuerzentralen, das Zusammenspiel digitaler Schifffahrtszeichen mit Bordsystemen, Testschiffe, Automatisierung von Navigation, Manöver und Schleusendurchfahrt, Assistenzsysteme, Sensorik, Software sowie rechtliche Bewertungen des autonomen Schiffsbetriebs. Die Förderintensitäten richteten sich nach Artikel 25 Absatz 5 AGVO. Die Antragstellung ist beendet.
Förderprogramm Drohnen und Flugtaxis (Innovative Luftmobilität)
Gefördert wurden Forschung, Entwicklung und Nutzung ziviler unbemannter Luftfahrtsysteme, darunter Logistikanwendungen, autonome Flugsteuerung, Verkehrsmanagementsysteme sowie Einsätze im Rettungs- und Katastrophenschutz. Studien wurden mit bis zu 100.000 Euro gefördert, schnell umsetzbare Vorhaben mit bis zu 500.000 Euro und Praxisanwendungen mit einer Laufzeit von bis zu 36 Monaten mit bis zu 3 Millionen Euro. Die Antragstellung ist beendet.
Horizont 2020 (Horizon 2020)
Horizont 2020 war das EU-Forschungs- und Innovationsrahmenprogramm von 2014 bis 2020 mit einem Budget von knapp 80 Milliarden Euro. Das Programm ist beendet, neue Anträge sind nicht mehr möglich. Nachfolger ist Horizont Europa. Informationen zu abgeschlossenen Projekten und Ergebnissen bleiben über das Horizon-Dashboard und die archivierte Programmseite abrufbar.
Investitionsprogramm Landwirtschaft des BMEL
Bundesprogramm für Investitionen in moderne, umwelt- und klimaschonende Landtechnik und digitale Lösungen. Das Programm ist offiziell abgeschlossen. Seit dem 31. Dezember 2024 werden keine Auszahlungen mehr vorgenommen und es werden keine neuen Bewilligungen mehr erteilt.
Modernisierung der Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie
Das Programm förderte Investitionen in neue Produktionsanlagen und Prozesse, Industrie-4.0-fähige Infrastruktur, digitale Fertigungskonzepte, Energieeffizienz- und Nachhaltigkeitsmaßnahmen sowie Beratungs- und Qualifizierungsvorhaben in der Fahrzeug- und Zulieferindustrie. Je nach beihilferechtlicher Grundlage lagen die Saetze zwischen 10 und 50 Prozent mit Höchstbeträgen von 1,8 Millionen Euro, 7,5 Millionen Euro und 15 Millionen Euro. Das Programm ist seit dem 30. November 2023 beendet.
Programm zur Förderung von nichttechnischen Innovationen (ProNTI) in KMU
Programm zur Förderung nichttechnischer Innovationen in Berliner KMU, etwa organisatorischer, sozialer oder geschäftsmodellbezogener Innovationen. Es ergänzte die technologieorientierte Forschungsförderung im Rahmen der Innovationsstrategie innoBB 2025. Das Programm wird nicht fortgeführt.
Richtlinie zur Förderung des Austauschs bestehender GSM-R-Funkmodule gegen störfeste GSM-R-Funkmodule oder zum Einbau entsprechender Filter
Gefördert wurde der Austausch bestehender GSM-R-Funkmodule gegen störfeste Module oder der Einbau entsprechender Filter. Güter- und Schienenpersonennahverkehr erhielten 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, der Schienenpersonenfernverkehr 90 Prozent, jeweils höchstens 5.184 Euro je Gerät bzw. 10.368 Euro bei zwei Modulen. Für Zulassungen und Gutachten waren im Härtefall bis zu 45.000 Euro möglich. Das Programm ist beendet.
Richtlinie zur Förderung der Ausrüstung von Schienenfahrzeugen mit Komponenten des Europäischen Zugsicherungssystems ERTMS und des automatisierten Bahnbetriebs (ATO)
Förderung der Ausrüstung von Schienenfahrzeugen mit ERTMS- und ATO-Komponenten für den Einsatz im Digitalen Knoten Stuttgart. First-of-Class-Fahrzeuge werden mit bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten gefördert, Serienfahrzeuge mit bis zu 50 Prozent. Für das Programm standen insgesamt 200 Millionen Euro bereit. Für Bestandsfahrzeuge außerhalb des Knotens Stuttgart gilt die separate ERTMS-Richtlinie der BAV.
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