Förderprogramme für Digitalisierung in Bayern auf Ebene Land
Alle Programme für Digitalisierung auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
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Digitalisierungskredit
Darlehen bis 15 Mio. Euro für Investitionen in Digitalisierungsvorhaben, gestaffelt in drei Förderstufen. Für Basisdigitalisierungen gibt es 1 Prozent Tilgungszuschuss, diese Stufe steht nur KMU offen. Höhere Stufen sind auch für größere Unternehmen bis 500 Mio. Euro Jahresumsatz offen.
Innovationskredit
Darlehen bis 15 Mio. Euro für Investitionen in Innovationen und für den gesamten Finanzierungsbedarf innovativer Unternehmen. Die Förderung erfolgt in drei Stufen mit umso guenstigeren Zinsen, je anspruchsvoller das Vorhaben ist. Für Basisinnovationen gibt es 2 Prozent Tilgungszuschuss.
ScaleUp-Dachfonds Bayern
Dachfonds mit 50 Mio. Euro Volumen, der nicht direkt in Unternehmen, sondern in Venture-Capital- und Venture-Debt-Fonds investiert. Diese Fonds finanzieren dann innovative technologieorientierte ScaleUps in der Expansions- und Wachstumsphase. Je Zielfonds werden maximal 10 Mio. Euro investiert, die Investitionsphase läuft fuenf Jahre, der Fonds bis Ende 2038.
Games-Förderung des FilmFernsehFonds Bayern
Dreistufige Computerspieleförderung des Freistaats Bayern. Die Konzeptentwicklung über vier Monate wird mit bis zu 30.000 Euro für Nachwuchsstudios und bis zu 40.000 Euro für erfahrene Studios gefördert. Für den Prototyp gibt es bis zu 200.000 Euro als Zuschuss bei bis zu 80 Prozent Förderanteil oder bis zu 350.000 Euro als bedingt rückzahlbares zinsloses Darlehen bei bis zu 70 Prozent. Die Produktion wird mit bis zu 500.000 Euro und höchstens 50 Prozent des Gesamtbudgets als bedingt rückzahlbares zinsloses Darlehen unterstützt, bei Erst- und Zweitprojekten bis zu 70 Prozent und höchstens 250.000 Euro.
Innovationsgutschein Bayern (Standard und Spezial)
Zuschuss für kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe in Bayern, die externe Forschungs- und Entwicklungsdienstleister beauftragen. Der Innovationsgutschein Standard fördert zuwendungsfähige Ausgaben von 4.000 bis 38.000 Euro mit einem Basissatz von 40 Prozent, der sich auf bis zu 60 Prozent erhöhen kann. Der Innovationsgutschein Spezial fördert Vorhaben mit zuwendungsfähigen Ausgaben von 30.000 bis 99.500 Euro mit festen 50 Prozent. Softwarevorhaben sind förderfähig, wenn die Software selbst das vermarktungsfähige Produkt ist und einen neuartigen Entwicklungsansatz enthält.
Digitalbonus Bayern (Standard und Plus)
Der Digitalbonus Bayern wurde neu aufgelegt und läuft bis 31.12.2027. Kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 50 Beschäftigten und höchstens 10 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme erhalten im Digitalbonus Standard bis zu 7.500 Euro und im Digitalbonus Plus für besonders innovative Vorhaben bis zu 30.000 Euro, jeweils 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Maßnahmen unter 4.000 Euro Gesamtausgaben sind nicht förderfähig. Ausdrücklich ausgeschlossen sind Standard-Webseiten ohne tiefe betriebliche Integration, Standard-Webshops und Shop-Templates, Standard-Onlinemarketing wie SEO, Display-Advertising und E-Mail-Marketing sowie grafische und redaktionelle Dienstleistungen.
Digitalbonus.Bayern
Der Digitalbonus.Bayern bezuschusst kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Bayern bei der Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen sowie bei der IT-Sicherheit. Der Digitalbonus Standard bringt bis zu 7.500 Euro, der Digitalbonus Plus bis zu 30.000 Euro bei besonderem Innovationsgehalt, der Fördersatz liegt jeweils bei bis zu 50 Prozent. Wichtig für die Suche nach Website- und Marketingförderung: Standard-Webseiten ohne tiefe Einbindung in die betrieblichen Ablaeufe, Standard-Webshops mit Shop-Templates sowie Standard-Online-Marketing wie Suchmaschinenoptimierung, Display-Advertising, Content-Marketing, E-Mail-Marketing und Newsletter sind ausdrücklich nicht förderfähig, ebenso wenig Text-, Bild-, Video-, Grafik- und Logoerstellung. Gefördert werden dagegen Software und Umsetzungsleistungen, die tief in die Geschäftsprozesse eingreifen, seit der Neuauflage mit Schwerpunkt Robotik, KI, digitale Zwillinge und Simulation. Die Laufzeit ist bis zum 31.12.2027 festgelegt, monatlich wird ein Antragskontingent freigegeben.
Digitalbonus.Bayern Plus
Variante des Digitalbonus Bayern für besonders anspruchsvolle Digitalisierungsvorhaben. Gefördert werden Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von digitalen Produkten, Dienstleistungen und Prozessen sowie Maßnahmen zur IT-Sicherheit mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben und maximal 30.000 Euro.
Digitalbonus.Bayern Standard
Zuschuss für kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Bayern zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen sowie zur Einführung oder Verbesserung von IT-Sicherheitsprozessen. Gefördert werden IKT-Software, Roboter-Hardware, Beratung und Schulung mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 7.500 Euro.
Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 (KofGibitR 2.0)
Mit der Bayerischen Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 stockt der Freistaat die Bundesförderung für den Gigabitausbau auf. Die Richtlinie stammt vom 15. Juli 2023 und wurde zuletzt am 15. April 2026 geaendert. Antragsberechtigt sind bayerische Kommunen, die bereits eine Bundesförderung nach der Gigabit-Richtlinie 2.0 erhalten. Frühere Programme wie Förderung Gigabit, Schnelles Internet und die Glasfaser- und WLAN-Richtlinie sind abgeloest. Es geht ausschließlich um Netzinfrastruktur; Website, Onlineshop und Onlinemarketing sind kein Fördergegenstand.
Bayerisches Regionales Förderungsprogramm für die gewerbliche Wirtschaft (BRF) und GRW-Förderung
Investitionszuschüsse für Industrie, Handwerk, Dienstleistung und Tourismus in ländlichen und strukturschwachen Regionen Bayerns. Über 80 Prozent der Mittel fliessen in den ländlichen Raum. Die Mindestinvestition liegt je nach Gebiet und Branche bei 200.000 bis 500.000 Euro, im Tourismus bei 50.000 bis 100.000 Euro. Sonderprogramme 2026 sind unter anderem Transformation@Bayern ab 200.000 Euro, Energieeffizienz, Premiumoffensive Tourismus, barrierefreie Gastronomie ab 30.000 Euro und die Kleinunternehmerinitiative für Betriebe bis 10 Beschäftigte ab 100.000 Euro.
Bayerisches Technologieförderungs-Programm plus (BayTP+)
Fördert die Entwicklung technologisch neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Produktionsverfahren und wissensbasierter Dienstleistungen sowie die Anwendung neuer Technologien. Die Förderlinie Entwicklung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Anteilsfinanzierung gewährt, die Förderlinie Anwendung als Darlehen der LfA mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Bayerisches Verbundforschungsprogramm (BayVFP)
Fördert die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft in den vier Handlungsfeldern Werkstoffe und Materialien, Life Science, Digitalisierung sowie Mobilität. Die einzelnen Förderlinien sind unter anderem Informations- und Kommunikationstechnik (Kuenstliche Intelligenz und Data Science, Kommunikationsnetze der Zukunft, Cybersicherheit), Elektronische Systeme und Prozesstechnologien, Medizintechnik, Bio- und Gentechnologie, Neue Werkstoffe sowie Innovative Antriebstechnologien und Raumfahrt. Die Förderung erfolgt über regelmäßige Förderaufrufe mit Stichtagen.
Beteiligungskapital Bayern Kapital
Eigenkapitalbeteiligungen für bayerische Gründerinnen, Gründer und Technologieunternehmen von der Gründung über den Markteintritt bis zur Expansion. Bayern Kapital investiert in der Frühphase und begleitet innovative Technologieunternehmen auch in der Wachstumsphase.
EFRE Bayern 2021 bis 2027
Bayern erhält 577 Millionen Euro EU-Mittel aus dem EFRE für 2021 bis 2027, verteilt auf 17 Maßnahmen in drei Förderbereichen. Förderbereich 1 umfasst Innovation und Wettbewerbsfähigkeit (Forschungsinfrastruktur, Technologietransfer, KMU-Investitionen, überbetriebliche Bildungszentren, Internationalisierung, Beteiligungen), Förderbereich 2 Klima- und Umweltschutz (Energieeffizienz, Bioökonomie, Hochwasserschutz, grüne Infrastruktur, Flächenrecycling) und Förderbereich 3 strategische Technologien (STEP). 60 Prozent der Mittel fließen in strukturschwächere Regionen.
Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR)
Reine Landesförderung für den Gigabitausbau in bayerischen Gemeinden. Das Bayerische Breitbandzentrum stellt ausdrücklich fest: Die Bayerische Gigabitrichtlinie ist mit Ablauf des 31. Dezember 2025 ausser Kraft getreten, eine Förderantragstellung ist daher nicht mehr möglich. Die Seite führt sie unter den bisherigen Förderprogrammen. Für neue Vorhaben kommt die Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie zur Bundesförderung in Betracht.
Mobilfunkförderprogramm Bayern (Mobilfunkinitiative Bayern)
Das bayerische Mobilfunkförderprogramm unterstützte Kommunen beim Bau von Mobilfunkmasten in Gebieten, die marktwirtschaftlich nicht erschlossen werden. Das Programm ist zum 31. Dezember 2022 ausgelaufen. Eine Neuauflage scheiterte im Juli 2024 an Auflagen der EU-Kommission zum Infrastructure Sharing, seither konzentriert sich Bayern auf Messkampagnen zur Netzqualität.
Was Landesförderung bei Digitalisierung bedeutet
Jedes der 16 Länder fördert eigenständig und ergänzt damit den Bund. Landesprogramme sind kleiner, wechseln häufiger und sind oft genauer auf ein Problem zugeschnitten, das es in diesem Land wirklich gibt. Wo der Bund pauschal bleibt, wird das Land konkret.
- Wo der Antrag landet
- Über die Förderbank des Landes oder ein Fachministerium. Jedes Land hat eigene Formulare, eigene Fristen und eine eigene Bewilligungsstelle, auch wenn zwei Programme gleich heißen.
- Woran du sie erkennst
- Am Träger und an der Region: steht dort ein einzelnes Bundesland, ist es Landesförderung. Viele dieser Programme tragen den Landesnamen oder das Kürzel der Landesbank schon im Namen.
- Der häufigste Irrtum
- Ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland beantragen zu wollen. Landesmittel setzen fast immer einen Wohnsitz, einen Betriebssitz oder ein Vorhaben im Land voraus.
Häufige Fragen zu Digitalisierung auf Ebene Land
- Kann ich ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland nutzen?
- In aller Regel nicht. Landesmittel sind an das Land gebunden, das sie ausschreibt. Maßgeblich ist meistens, wo das Vorhaben stattfindet, nicht wo du gemeldet bist.
- Warum unterscheiden sich die Länder so stark?
- Weil jedes Land eigene Schwerpunkte setzt und eigene Mittel einsetzt. Manche bündeln viel in wenigen großen Richtlinien, andere schneiden dieselbe Summe in viele kleine Linien. Eine niedrige Zahl an Programmen sagt deshalb wenig über die Fördersumme.
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