Antragio

Förderprogramme für Bildung in Sachsen

Diese Programme fördern Bildung und sind in Sachsen beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.

399 Programme gefunden

Wie das läuft: Förderung für Bildung und Weiterbildung

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BundZuschuss

Budget für Ausbildung

Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Leistungen im Eingangsverfahren, im Berufsbildungsbereich oder im Arbeitsbereich einer Werkstatt haetten, können stattdessen eine regulaere betriebliche Ausbildung machen. Erstattet werden die angemessene Ausbildungsvergütung einschließlich des Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag und der Unfallversicherungsbeiträge sowie die Aufwendungen für die behinderungsbedingt erforderliche Anleitung und Begleitung in Betrieb und Berufsschule und die erforderlichen Fahrtkosten. Gefördert wird nur eine erstmalige betriebliche Berufsausbildung, laengstens bis zum erfolgreichen Abschluss. Ein Eingangsverfahren muss nicht durchlaufen werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Träger der Eingliederungshilfe der Länder
BundZuschuss

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein finanziert Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, etwa Coaching, Bewerbungstraining, Kurzqualifizierungen oder die Beauftragung einer privaten Arbeitsvermittlung. Der Gutschein nennt Ziel der Maßnahme, Höchstdauer, Gültigkeitszeitraum und die zulässige Region. Für Teilnehmende entstehen keine Kosten, Fahrt- und Kinderbetreuungskosten können unter Umständen zusätzlich erstattet werden. Es handelt sich um eine Ermessensleistung, einen Rechtsanspruch gibt es nicht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundZuschuss

Zuschuss zur Aus- und Weiterbildung von Menschen mit Behinderungen

Betriebe, die Menschen mit Behinderungen ausbilden oder weiterbilden, erhalten einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung oder zum Arbeitsentgelt. Bei Rehabilitandinnen und Rehabilitanden sind bis zu 60 Prozent der monatlichen Vergütung möglich, bei schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen bis zu 80 Prozent. Zusätzlich wird ein pauschalierter Arbeitgeberanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag berücksichtigt. Der Zuschuss läuft über die gesamte Dauer der Aus- oder Weiterbildung einschließlich notwendiger Verlaengerungen. Der Antrag muss vor Abschluss des Aus- oder Weiterbildungsvertrags gestellt werden.

bis 80 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundSonstiges

Ausserbetriebliche Berufsausbildung

Junge Menschen, die keinen betrieblichen Ausbildungsplatz finden, können eine vollqualifizierende Berufsausbildung bei einem Bildungsträger absolvieren. Im Rahmen der Ausbildungsgarantie wurde der Zugang zum 1. August 2024 erweitert: Auch marktbenachteiligte junge Menschen in Regionen mit Unterversorgung an Ausbildungsplätzen können gefördert werden. Ziel ist der Übergang in eine betriebliche Ausbildung, sobald das möglich ist.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundZuschuss

Mobilitätszuschuss für Auszubildende

Teil der Ausbildungsgarantie: Wer für eine betriebliche Ausbildung weit weg vom Wohnort zieht, kann im ersten Ausbildungsjahr einen Mobilitätszuschuss bekommen. Bezuschusst werden die Fahrtkosten für zwei Familienheimfahrten pro Monat. Die Regelung gilt seit dem 1. April 2024. Ein fester Eurobetrag ist nicht ausgewiesen, die Höhe richtet sich nach den erforderlichen Fahrtkosten.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundZuschuss

Berufsorientierungspraktikum

Teil der Ausbildungsgarantie: Junge Menschen ohne Berufsabschluss können ein gefördertes Praktikum zur Berufsorientierung in einem Betrieb absolvieren. Die Agentur für Arbeit übernimmt die dabei entstehenden Fahrt- und Unterkunftskosten. Das Instrument wurde mit dem Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung eingeführt und gilt seit 1. April 2024. Konkrete Pauschalbeträge nennt die Quelle nicht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundBeratung

Berufseinstiegsbegleitung (BerEb)

Die Berufseinstiegsbegleitung unterstützt Schuelerinnen und Schueler allgemeinbildender Schulen, bei denen Schwierigkeiten beim Schulabschluss oder beim Übergang in eine Ausbildung zu erwarten sind. Eine feste Begleitperson hilft beim Schulabschluss, bei der Berufswahl, bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz und bei persönlichen Problemen. Die Begleitung beginnt im Jahr vor dem Schulabschluss und endet in der Regel ein halbes Jahr nach Beginn der Ausbildung, spätestens 24 Monate nach Schulende. Für die Teilnehmenden ist das Angebot kostenlos.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundSonstiges

Assistierte Ausbildung (AsA)

Die Assistierte Ausbildung unterstützt Betriebe und Auszubildende während der Berufsausbildung, um Abbrueche zu vermeiden. Zum Angebot gehoeren Förderunterricht bei Lerndefiziten, sozialpaedagogische Begleitung bei Konflikten, Hilfe bei Verwaltung und Organisation der Ausbildung sowie Begleitung des Ausbildungspersonals. Die Maßnahmekosten werden von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter vollständig übernommen, für den Betrieb entstehen keine Kosten. Der Einstieg ist jederzeit möglich, das Angebot wird individuell zugeschnitten. Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis bleiben unveraendert.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundZuschuss

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Die Berufsausbildungsbeihilfe ist ein monatlicher Zuschuss der Agentur für Arbeit für Auszubildende, deren Ausbildungsvergütung nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu decken. Sie wird gezahlt bei betrieblicher oder ausserbetrieblicher Ausbildung sowie während einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme. Angerechnet werden das eigene Einkommen sowie das Einkommen der Eltern oder des Ehepartners, soweit es Freibeträge übersteigt. Die Bewilligung erfolgt zunächst meist für 18 Monate. BAB ist ein Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden. Rechtsgrundlage sind die Paragrafen 56 bis 72 SGB III.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundZuschuss

Einstiegsqualifizierung (EQ)

Die Einstiegsqualifizierung ist ein sozialversicherungspflichtiges Langzeitpraktikum, das junge Menschen über vier bis zwölf Monate an einen anerkannten Ausbildungsberuf heranführt. Die Agentur für Arbeit erstattet dem Betrieb die Praktikumsvergütung von 276 Euro im Monat sowie einen Zuschuss zu den Sozialversicherungsbeiträgen. Der Start liegt in der Regel am 1. Oktober, unter Umständen ist ein Beginn am 1. August möglich. Teilnehmende erhalten ein Zeugnis, das eine spaetere Ausbildung verkuerzen kann.

bis 276 Euro je Monat
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundZuschuss

Weiterbildungsförderung für Beschäftigte (Qualifizierungschancengesetz)

Auch wer in Beschäftigung steht, kann eine berufliche Weiterbildung von der Agentur für Arbeit gefördert bekommen. Übernommen werden Lehrgangskosten ganz oder teilweise, in der Regel mit einer anteiligen Kostenbeteiligung des Betriebs, dazu Fahrkosten und Kinderbetreuungskosten. Der Betrieb kann zusätzlich Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für die Zeit der Weiterbildung erhalten. Die Antragstellung ist einzeln oder als Sammelantrag für mehrere Beschäftigte möglich. Bei abschlussorientierten Weiterbildungen besteht zusätzlich Anspruch auf die Weiterbildungsprämie.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundPrämie

Weiterbildungsprämie

Wer eine von der Agentur für Arbeit geförderte, abschlussorientierte Weiterbildung erfolgreich absolviert, bekommt eine Prämie. Für das Bestehen einer Zwischen- oder Teilprüfung gibt es 1.000 Euro, für die bestandene Abschlussprüfung 1.500 Euro. Die Prämien werden zusätzlich zur Übernahme der Weiterbildungskosten gezahlt und sind seit 1. Juli 2023 entfristet. Der Nachweis der bestandenen Prüfung ist bei der Agentur für Arbeit einzureichen.

1.000 Euro bis 1.500 Euro
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundZuschuss

Bildungsgutschein für berufliche Weiterbildung

Mit dem Bildungsgutschein übernimmt die Agentur für Arbeit die Kosten einer beruflichen Weiterbildung, etwa einer Umschulung, Anpassungsqualifizierung oder Teilqualifizierung. Übernommen werden Lehrgangskosten, Lernmittel, Arbeitskleidung und Prüfungsgebühren sowie bei Bedarf Fahrtkosten, Kinderbetreuung und auswaertige Unterbringung und Verpflegung. Der Gutschein ist zeitlich befristet, regional begrenzt und auf ein bestimmtes Bildungsziel festgelegt. Bildungsträger und Maßnahme müssen von einer fachkundigen Stelle zugelassen sein. Seit 1. Januar 2025 werden auch Kundinnen und Kunden der Jobcenter über die Agentur für Arbeit gefördert.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundZuschuss

Bundesprogramm Junges Wohnen (Studierenden- und Azubiwohnheime)

Junges Wohnen ist ein Teilprogramm der sozialen Wohnraumförderung für Wohnheimplätze von Studierenden und Auszubildenden. Gefördert werden neue Wohnheimplätze durch Neu-, Aus- oder Umbau einschließlich des erstmaligen Erwerbs sowie die Modernisierung bestehender Plätze. Im Programmjahr 2023 stellte der Bund dafuer 500 Millionen Euro bereit. Der Bund vergibt Finanzhilfen an die Länder, die daraus eigene Wohnheim-Förderprogramme auflegen und mit Landesmitteln aufstocken. Antragsteller sind daher Studierendenwerke, Wohnungsunternehmen, Kommunen und Träger, nicht die Studierenden selbst.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund und Länder, Umsetzung über die Landesförderprogramme
BundBeratung

Gründerplattform

Die Gründerplattform ist ein von der KfW und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie initiiertes Online-Angebot für alle, die sich in Deutschland selbständig machen wollen, haupt- oder nebenberuflich, allein oder im Team. Angeboten werden ein Businessplan-Tool mit Konkurrenzanalyse und Finanzteil, ein Vertragsgenerator, ein Rechtsformfinder, ein Geschäftsmodell-Tool mit KI-Assistent, Expertensprechstunden, Online-Seminare und Communities. Dank öffentlicher Förderung ist das Angebot nahezu komplett kostenlos, nur weiterführende Zusatzangebote im Rahmen der Online-Trainings sind kostenpflichtig. Es handelt sich um ein Beratungs- und Unterstützungsangebot, nicht um eine Geldleistung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
KfW und Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
BundZuschuss

Aufstiegs-BAFoeG mit Gründungserlass (AFBG)

Das Aufstiegs-BAFoeG fördert berufliche Fortbildungen wie den Meister mit bis zu 15.000 Euro für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, davon 50 Prozent als Zuschuss und der Rest als zinsguenstiges KfW-Darlehen. Materialkosten für das Meisterprüfungsprojekt werden bis zur Haelfte der notwendigen Kosten und höchstens 2.000 Euro gefördert. Bei Vollzeitmaßnahmen gibt es zusätzlich einen Unterhaltsbeitrag von bis zu 1.019 Euro monatlich für Alleinstehende, plus 235 Euro für Ehe- oder Lebenspartner und je Kind sowie 150 Euro monatlich Kinderbetreuungszuschlag, jeweils vollständig als Zuschuss. Für Gründer besonders relevant ist Paragraf 13b AFBG: Wer innerhalb von drei Jahren nach Maßnahmenende ein Unternehmen gründet oder übernimmt, die Fortbildungsprüfung bestanden hat und den Betrieb mindestens drei Jahre im Haupterwerb führt, dem wird das Restdarlehen vollständig erlassen.

bis 50 Prozent, maximal 15.000 Euro je Monat
bundesweit
Aemter für Ausbildungsförderung der Länder, Darlehen über die KfW
BundBeratung

Förderung unternehmerischen Know-hows (Unternehmensberatung für KMU)

Zuschuss zum Beraterhonorar für kleine und mittlere Unternehmen und Angehoerige der Freien Berufe, ausdrücklich auch für Jungunternehmen. Förderfähig sind Beratungskosten von maximal 3.500 Euro. Für Betriebsstätten im Gebiet der neuen Bundesländer einschließlich der Regionen Lueneburg und Trier, aber ohne Berlin und die Region Leipzig, beträgt der Zuschuss 80 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 2.800 Euro. Für die alten Bundesländer einschließlich Berlin und Region Leipzig, aber ohne Lueneburg und Trier, sind es 50 Prozent, höchstens 1.750 Euro. Pro Jahr sind zwei Beratungen förderfähig, insgesamt höchstens fuenf innerhalb der Richtliniendauer. Es handelt sich um eine De-minimis-Beihilfe ohne Rechtsanspruch.

bis 2.800 Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundBeratung

iMOVE Bildungsexport (Training Made in Germany)

iMOVE ist die Exportinitiative für die deutsche Aus- und Weiterbildungswirtschaft und ein Arbeitsbereich des Bundesinstituts für Berufsbildung. Deutsche Bildungsanbieter, vor allem KMU, erhalten Unterstützung bei der Erschließung internationaler Maerkte unter der Marke Training Made in Germany. Dazu gehoeren internationales Bildungsmarketing, Marktinformationen, Kontaktanbahnung zu Kunden und Partnern sowie der Zugang zu Regierungs- und Wirtschaftskontakten weltweit. Anbieter können sich in die iMOVE-Anbieterdatenbank aufnehmen lassen. Eine Geldförderung wird nicht ausgezahlt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Arbeitsbereich iMOVE
BundSonstiges

Partnering in Business with Germany (früher Managerfortbildungsprogramm)

Das Programm bringt Fach- und Führungskräfte mittelständischer Unternehmen aus derzeit 22 Partnerländern in Afrika, Asien, Lateinamerika und Osteuropa mit deutschen Unternehmen zusammen. Die auslaendischen Teilnehmenden durchlaufen eine mehrwoechige Online-Phase und einen Praxisaufenthalt in Deutschland, deutsche Unternehmen treffen sie auf Kooperationsboersen und in B2B-Gespraechen. Für deutsche Unternehmen ist das ein Weg zu vorbereiteten Geschäftspartnern in neuen Absatzmaerkten. Jährlich nehmen rund 2.400 deutsche Unternehmen teil. Träger ist das Bundeswirtschaftsministerium, umgesetzt wird das Programm von der GIZ.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Durchführung Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ)
BundBeratung

Mittelstand-Digital Zentren

Die Mittelstand-Digital Zentren sind regionale Anlaufstellen für kleine und mittlere Unternehmen und das Handwerk zu allen Fragen der Digitalisierung. Angeboten werden Veranstaltungen, Workshops, Demonstratoren, Umsetzungsprojekte und Infomaterial, unter anderem zu digitalen Geschäftsmodellen, E-Commerce und digitaler Kundenansprache. Es fliesst kein Geld an das Unternehmen, dafuer sind saemtliche Angebote kostenfrei, weil das Netzwerk vom Bund finanziert wird. Bundesweit gibt es Zentren mit unterschiedlichen Branchen- und Themenschwerpunkten, die Angaben hier stammen vom Mittelstand-Digital Zentrum Bremen-Oldenburg als Beispiel eines Zentrums.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
BundBeratung

Bundesprogramm Zukunftszentren

Die regionalen Zukunftszentren bieten kleinen und mittleren Unternehmen, Beschäftigten und Solo-Selbständigen kostenfreie Beratung und Qualifizierung an. Schwerpunkte sind Digitalisierung, künstliche Intelligenz, ökologischer und demografischer Wandel sowie Organisationsentwicklung. Zum Angebot gehören individuelle Beratungsgespräche, Workshops und innovative Qualifizierungskonzepte. Finanziert wird das Programm vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Europäischen Sozialfonds Plus. Anlaufstelle ist jeweils das Zukunftszentrum im eigenen Bundesland.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Europäischer Sozialfonds Plus
BundZuschuss

Azubi-Berufssprachkurs (Azubi-BSK)

Der Azubi-Berufssprachkurs fördert Auszubildende mit Migrationshintergrund ausbildungsbegleitend oder ausbildungsvorbereitend. Ein ausbildungsbegleitender Kurs dauert ein Berufsschuljahr und umfasst in der Regel 70 bis 150 Unterrichtseinheiten, empfohlen werden mindestens 100. Die Kurse sind nach den Berufsbereichen Handwerk, Gewerbe und Technik, Pflege, Hotel- und Gaststättengewerbe sowie Lager und Logistik gruppiert. Für Teilnehmende und Betriebe ist der Kurs kostenlos, Lehr- und Lernmaterial finanziert das BAMF.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
BundZuschuss

Integrationskurs für Asylbewerbende und Geduldete

Asylbewerbende mit Aufenthaltsgestattung, Geduldete nach Paragraf 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG sowie Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 24 oder Paragraf 25 Abs. 5 AufenthG können zu einem Integrationskurs zugelassen werden. Die Teilnahme ist für diese Gruppen kostenlos. Die Zulassung nach Paragraf 44 Abs. 4 AufenthG erfolgt im Rahmen der verfügbaren Kursplätze und Haushaltsmittel; nach Paragraf 5 Abs. 4 Satz 2 IntV sind Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 24 AufenthG sowie Deutsche und Unionsbürger ohne ausreichende Sprachkenntnisse vorrangig zu berücksichtigen. Asylbewerbende können zusätzlich zur Teilnahme verpflichtet werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
BundZuschuss

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation)

Wer den bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausueben kann, erhält Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Dazu gehoeren Hilfen zum Erhalt des Arbeitsplatzes, Berufsvorbereitung, Umschulung, Weiterbildung, technische Arbeitshilfen und die Förderung einer selbständigen Tätigkeit. Bei der Rentenversicherung ist die Wartezeit von 15 Jahren die am häufigsten erfuellte Voraussetzung. Während der Maßnahme wird in der Regel Übergangsgeld gezahlt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit, Unfallversicherung und weitere Rehabilitationsträger

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