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Förderprogramme für Bildung in Saarland

Diese Programme fördern Bildung und sind in Saarland beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.

391 Programme gefunden

Wie das läuft: Förderung für Bildung und Weiterbildung

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BundZuschuss

Anerkennungszuschuss des Bundes

Der Anerkennungszuschuss erstattet Erwerbstaetigen mit niedrigem Einkommen und Erwerbslosen die Kosten für Anerkennungsverfahren und Zeugnisbewertungen. Für ein Anerkennungsverfahren oder eine Zeugnisbewertung werden 100 bis 600 Euro gefördert, für Qualifikationsanalysen bis zu 1200 Euro und für Qualifizierungsmaßnahmen maximal 3000 Euro pro Person. Die Einkommensgrenze liegt bei 32000 Euro brutto im Jahr für Einzelpersonen und 50000 Euro für Ehe- und Lebenspartnerschaften. Antragsberechtigt sind Personen mit gewoehnlichem Aufenthalt in Deutschland, nachgewiesen durch eine Meldebestätigung, unabhängig von Staatsangehoerigkeit und Aufenthaltsstatus.

100 Euro bis 3.000 Euro je Jahr
bundesweit
Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) in Chemnitz als zentrale Förderstelle, im Auftrag des Bundes
BundBeratung

Förderung unternehmerischen Know-hows (Unternehmensberatung für KMU)

Zuschuss zum Beraterhonorar für kleine und mittlere Unternehmen und Angehoerige der Freien Berufe, ausdrücklich auch für Jungunternehmen. Förderfähig sind Beratungskosten von maximal 3.500 Euro. Für Betriebsstätten im Gebiet der neuen Bundesländer einschließlich der Regionen Lueneburg und Trier, aber ohne Berlin und die Region Leipzig, beträgt der Zuschuss 80 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 2.800 Euro. Für die alten Bundesländer einschließlich Berlin und Region Leipzig, aber ohne Lueneburg und Trier, sind es 50 Prozent, höchstens 1.750 Euro. Pro Jahr sind zwei Beratungen förderfähig, insgesamt höchstens fuenf innerhalb der Richtliniendauer. Es handelt sich um eine De-minimis-Beihilfe ohne Rechtsanspruch.

bis 2.800 Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschuss

Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen

Nach Paragraf 110 SGB III bezuschusst die Agentur für Arbeit Transfermaßnahmen für Beschäftigte, die wegen einer Betriebsänderung von Arbeitslosigkeit bedroht sind, etwa Profiling, Bewerbungscoaching oder Qualifizierungsbausteine. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der erforderlichen und angemessenen Maßnahmekosten, höchstens 2.500 Euro je Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer. Die Maßnahme muss von einem Dritten durchgeführt werden und der Eingliederung in den Arbeitsmarkt dienen. Antrag und Abrechnung laufen über den Arbeitgeber oder die Transfergesellschaft bei der Agentur für Arbeit.

bis 50 Prozent, maximal 2.500 Euro
bundesweit
Agentur für Arbeit
LandPrämie

Gründer-/Nachfolgebonus für das Handwerk im Saarland

Einmalige Prämie von 2.500 Euro für die erstmalige Gründung, Übernahme oder tätige Beteiligung an einem Handwerksbetrieb im Saarland im Anschluss an einen Fortbildungsabschluss. Der Bonus soll die Unternehmensnachfolge im Handwerk erleichtern und den Fortbestand handwerklicher Betriebe sichern.

2.500 Euro bis 2.500 Euro
Saarland
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie des Saarlandes
BundPrämie

Weiterbildungsgeld und Weiterbildungsprämien nach Paragraf 87a SGB III

Wer an einer nach Paragraf 81 oder 82 SGB III geförderten Weiterbildung teilnimmt, die zu einem Abschluss in einem mindestens zweijährigen Ausbildungsberuf führt, erhält zusätzlich 150 Euro Weiterbildungsgeld im Monat. Dazu kommen Prämien von 1.000 Euro nach bestandener Zwischenprüfung und 1.500 Euro nach bestandener Abschlussprüfung. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Bürgergeldbezug können das Weiterbildungsgeld auch während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses erhalten. Der Betrag steht direkt im Gesetz.

150 Euro bis 2.500 Euro je Monat
bundesweit
Agentur für Arbeit oder Jobcenter
LandZuschuss

Kompetenz durch Weiterbildung (KdW)

Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 40 Prozent der Seminarkosten, maximal 2.000 Euro je Teilnehmer und Maßnahme, für die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten in saarländischen KMU. Gefördert werden allgemein zugängliche Seminare von Weiterbildungsträgern und E-Learning. Die Fördersumme je Unternehmen und Jahr ist nach Beschäftigtenzahl gestaffelt.

bis 40 Prozent, maximal 2.000 Euro
Saarland
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit des Saarlandes, Servicestelle FITT gGmbH
LandZuschuss

Kompetenz durch Weiterbildung (KdW) Saarland

Das Saarland bezuschusst die Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen mit bis zu 40 Prozent der Seminarkosten, höchstens 2.000 Euro je Teilnehmendem und Maßnahme. Pro Jahr gelten Obergrenzen nach Betriebsgröße: 20.000 Euro bei weniger als 10 Beschäftigten, 100.000 Euro bei 10 bis 49 Beschäftigten, 250.000 Euro bei 50 bis 249 Beschäftigten. Anträge unter 100 Euro Zuschuss werden abgelehnt. Gefördert werden offene Seminare von Bildungsträgern und E-Learning-Kurse mit Bezug zu aktuellen oder künftigen Arbeitsaufgaben. Das Programm wird aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanziert.

bis 40 Prozent, maximal 2.000 Euro je Jahr
Saarland
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie des Saarlandes, FITT gGmbH
LandPrämie

Aufstiegsbonus (Meisterbonus) Saarland

Pauschale Prämie von 2.000 Euro für bestandene Meister- und Fortbildungsprüfungen. Gefördert werden Absolventinnen und Absolventen von Aufstiegsfortbildungen im gewerblich-technischen, kaufmännischen und landwirtschaftlichen Bereich, die im Saarland wohnen oder dort beschäftigt sind. Die Auszahlung erfolgt als zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss.

2.000 Euro bis 2.000 Euro
Saarland
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit des Saarlandes
SonstigeZuschuss

Förderfonds der Stiftung Bildung

Förderfonds für Projekte von Kita- und Schulfördervereinen, von denen es bundesweit über 40.000 gibt. Themenfonds decken Nachhaltigkeit und Umwelt, Kunst, Musik und Theater, Inklusion und digitales Lernen, Demokratie und Antirassismus, Entrepreneurship Education sowie Ernährung und Gesundheit ab. Typische Fördersummen liegen zwischen 500 und 2.000 Euro, größere Beträge sind möglich.

500 Euro bis 2.000 Euro
bundesweit
Stiftung Bildung
BundPrämie

Weiterbildungsprämie

Wer eine von der Agentur für Arbeit geförderte, abschlussorientierte Weiterbildung erfolgreich absolviert, bekommt eine Prämie. Für das Bestehen einer Zwischen- oder Teilprüfung gibt es 1.000 Euro, für die bestandene Abschlussprüfung 1.500 Euro. Die Prämien werden zusätzlich zur Übernahme der Weiterbildungskosten gezahlt und sind seit 1. Juli 2023 entfristet. Der Nachweis der bestandenen Prüfung ist bei der Agentur für Arbeit einzureichen.

1.000 Euro bis 1.500 Euro
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundPrämie

Weiterbildungsprämie

Nach Paragraf 87a Absatz 1 SGB III gibt es für bestandene Prüfungen in einer geförderten abschlussorientierten Weiterbildung eine Prämie: 1.000 Euro nach der Zwischenprüfung oder dem ersten Teil einer gestreckten Abschlussprüfung und 1.500 Euro nach der bestandenen Abschlussprüfung. Beide Beträge stehen so im Gesetz und werden von der Bundesagentur für Arbeit ebenso genannt. Ob eine Prämie gezahlt werden kann, wird im Beratungsgespräch mit der Agentur für Arbeit geklärt. Die Prämie wird bei der Agentur für Arbeit beantragt und nach Vorlage des Prüfungsnachweises ausgezahlt.

1.000 Euro bis 1.500 Euro je Monat
bundesweit
Agentur für Arbeit
BundPrämie

Weiterbildungsprämie für bestandene Prüfungen

Wer im Rahmen einer geförderten abschlussorientierten Weiterbildung die Zwischenprüfung, den ersten Teil einer gestreckten Abschlussprüfung oder eine gleichgestellte Prüfung besteht, erhält eine Prämie von 1.000 Euro. Für das Bestehen der Abschlussprüfung kommen weitere 1.500 Euro hinzu. Die Prämie ist an eine von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter geförderte Weiterbildung gebunden und wird zusätzlich zu Weiterbildungsgeld und Lehrgangskosten gezahlt. Ob eine Prämie möglich ist, wird im Beratungsgespraech geklaert.

1.000 Euro bis 1.500 Euro
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter
BundPrämie

Weiterbildungsprämie für bestandene Prüfungen

Prämie für bestandene Prüfungen im Rahmen einer geförderten abschlussorientierten Weiterbildung. Für die bestandene Zwischenprüfung, den ersten Teil einer gestreckten Abschlussprüfung oder eine gleichgestellte Prüfung gibt es 1.000 Euro, für die bestandene Abschlussprüfung 1.500 Euro.

1.000 Euro bis 1.500 Euro
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundPrämie

Weiterbildungsprämie und Weiterbildungsgeld

Wer eine geförderte Weiterbildung zu einem anerkannten Ausbildungsabschluss macht, erhält Prämien für bestandene Prüfungen: 1.000 Euro nach der Zwischenprüfung und 1.500 Euro nach der Abschlussprüfung. Arbeitslose bekommen während der Weiterbildung zusätzlich ein monatliches Weiterbildungsgeld von 150 Euro. Auch erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II erhalten das Weiterbildungsgeld, wenn sie neben einem bestehenden Arbeitsverhältnis an einer geförderten Weiterbildung teilnehmen. Die Ausbildungsdauer des Zielberufs muss mindestens zwei Jahre betragen.

150 Euro bis 1.500 Euro je Monat
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter
BundSteuervorteil

Ausbildungsfreibetrag für volljährige Kinder in Ausbildung

Eltern eines volljährigen Kindes in Schul- oder Berufsausbildung, das auswärts untergebracht ist, können einen Ausbildungsfreibetrag von 1.200 Euro pro Jahr absetzen (Stand 2026). Der Freibetrag wird über die Einkommensteuererklärung beim Finanzamt geltend gemacht.

1.200 Euro bis 1.200 Euro je Jahr
bundesweit
Finanzamt
BundZuschuss

Studienförderung der Friedrich-Ebert-Stiftung

Die SPD-nahe Friedrich-Ebert-Stiftung fördert Studierende mit 300 Euro Studienkostenpauschale im Monat und einem einkommensabhängigen Zuschlag von bis zu 812 Euro nach BAföG-Systematik, dazu Zuschüsse zur Krankenversicherung. Rückzahlen muss man nichts. Erwartet werden überdurchschnittliche Leistungen, gesellschaftliches Engagement und eine Naehe zu den Grundwerten Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität. Die Stiftung wirbt ausdrücklich um Bewerbungen von Erstakademikerinnen und Erstakademikern sowie Menschen mit Migrationsgeschichte.

300 Euro bis 1.112 Euro je Monat
bundesweit
Friedrich-Ebert-Stiftung e. V.
BundZuschuss

Studienförderung der Hanns-Seidel-Stiftung

Die CSU-nahe Hanns-Seidel-Stiftung fördert Studierende mit einer Studienkostenpauschale von 300 Euro monatlich und einem einkommensabhängigen Zuschlag von bis zu 812 Euro nach BAföG-Systematik, dazu Zuschüsse zur Krankenversicherung. Rückzahlungen sind nicht fällig. Erwartet werden gute Studienleistungen, bürgerschaftliches Engagement und ein klares Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung. Dazu kommt ein Seminar- und Netzwerkprogramm des Instituts für Begabtenförderung.

300 Euro bis 1.112 Euro je Monat
bundesweit
Hanns-Seidel-Stiftung e. V., Institut für Begabtenförderung
BundZuschuss

Studienförderung der Konrad-Adenauer-Stiftung

Die CDU-nahe Konrad-Adenauer-Stiftung fördert Studierende mit einer Studienkostenpauschale von 300 Euro im Monat sowie einem einkommensabhängigen Grundbedarf von bis zu 812 Euro monatlich nach BAföG-Systematik. Dazu kommen Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung. Anders als BAföG muss das Geld nicht zurückgezahlt werden. Erwartet werden überdurchschnittliche Studienleistungen, regelmäßiges ehrenamtliches Engagement und Eintreten für die freiheitlich demokratische Grundordnung. Neben dem Geld gibt es ein umfangreiches Seminarprogramm.

300 Euro bis 1.112 Euro je Monat
bundesweit
Konrad-Adenauer-Stiftung e. V.
BundZuschuss

Studienstipendium der Heinrich-Boell-Stiftung

Die den Grünen nahestehende Heinrich-Boell-Stiftung fördert Studierende aller Faecher an Hochschulen im In- und Ausland. Es gibt 300 Euro Studienkostenpauschale im Monat plus einen einkommensabhängigen Zuschlag von bis zu 812 Euro nach BAföG-Systematik sowie Zuschüsse zur Krankenversicherung. Die Stiftung fördert gezielt Erstakademikerinnen, Frauen in MINT-Faechern, Studierende mit Migrationsgeschichte und Studierende von Fachhochschulen. Zurückgezahlt werden muss nichts.

300 Euro bis 1.112 Euro je Monat
bundesweit
Studienwerk der Heinrich-Boell-Stiftung
BundZuschuss

Studienstipendium der Rosa-Luxemburg-Stiftung

Das Studienwerk der Linke-nahen Rosa-Luxemburg-Stiftung fördert Studierende mit 300 Euro Studienkostenpauschale monatlich sowie einem bedürftigkeitsabhängigen Zuschlag von bis zu 812 Euro nach BAföG-Systematik. Dazu kommen Versicherungszuschlaege, zurückgezahlt werden muss nichts. Grundlage sind die Werte Demokratie, soziale Gerechtigkeit und Solidarität sowie der Abbau sozialer, geschlechtsbezogener und ethnischer Benachteiligung. Bei vergleichbarer Eignung werden Frauen, wirtschaftlich benachteiligte Personen und Menschen mit Behinderung bevorzugt.

300 Euro bis 1.112 Euro je Monat
bundesweit
Studienwerk der Rosa-Luxemburg-Stiftung
BundZuschuss

Aufstiegsstipendium

Das Aufstiegsstipendium fördert ein erstes Hochschulstudium für Menschen mit Berufsausbildung und Berufserfahrung. Im Vollzeitstudium beträgt die Förderung 1.072 Euro monatlich, davon 992 Euro Grundbetrag und 80 Euro Buecherpauschale, plus 160 Euro Betreuungspauschale je Kind unter 14 Jahren. Berufsbegleitende Studiengaenge werden mit 3.045 Euro pro Jahr gefördert. Es gibt keine Altersgrenze. Das Auswahlverfahren läuft zweimal jährlich in drei Stufen: Online-Bewerbung, Kompetenzfragebogen und persönliches Auswahlgespraech.

bis 1.072 Euro je Monat
bundesweit
Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB)
BundZuschuss

Aufstiegsstipendium für beruflich Qualifizierte

Das Aufstiegsstipendium ermöglicht Menschen mit Berufsausbildung und Berufserfahrung ein erstes Hochschulstudium. Im Vollzeitstudium beträgt die Förderung monatlich 992 Euro plus 80 Euro Buechergeld, insgesamt 1.072 Euro. Wer berufsbegleitend studiert, erhält 3.045 Euro im Kalenderjahr. Für Kinder unter 14 Jahren kommt eine Betreuungspauschale von 160 Euro je Kind hinzu. Die Förderung ist eine Pauschale und damit einkommensunabhängig. Die Bewerbung erfolgt direkt bei der SBB.

bis 1.072 Euro je Monat
bundesweit
Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) im Auftrag des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BundZuschuss

Aufstiegs-BAföG Unterhaltsbeitrag und Kinderbetreuungszuschlag

Bei Vollzeitfortbildungen gibt es zusätzlich zu den Maßnahmekosten einen Beitrag zum Lebensunterhalt von maximal 1.019 Euro monatlich für Alleinstehende, der vollständig als Zuschuss gewährt wird und nicht zurückgezahlt werden muss. Für Ehe- oder Lebenspartner und je kindergeldberechtigtem Kind erhöht sich der Betrag um jeweils 235 Euro. Alleinerziehende mit Kindern unter 14 Jahren oder Kindern mit Behinderung erhalten zusätzlich 150 Euro Kinderbetreuungszuschlag je Kind, auch bei Teilzeitmaßnahmen.

bis 100 Prozent, maximal 1.019 Euro je Monat
bundesweit
Bund und Länder, zuständige Stellen der Länder
BundZuschuss

BAföG-Studienstarthilfe

Einmalige Starthilfe von 1.000 Euro für Studienanfängerinnen und Studienanfänger aus Haushalten mit Sozialleistungsbezug. Die Zahlung ist unabhängig von einem BAföG-Anspruch, wird nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet und steht damit in jedem Fall zusätzlich zur Verfügung. Beantragt wird sie ausschließlich elektronisch über BAföG Digital mit BundID.

1.000 Euro bis 1.000 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt, Ämter für Ausbildungsförderung

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