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Studienförderung der Friedrich-Ebert-Stiftung

Friedrich-Ebert-Stiftung e. V. · bundesweit

Die SPD-nahe Friedrich-Ebert-Stiftung fördert Studierende mit 300 Euro Studienkostenpauschale im Monat und einem einkommensabhängigen Zuschlag von bis zu 812 Euro nach BAföG-Systematik, dazu zur Krankenversicherung. Rückzahlen muss man nichts. Erwartet werden überdurchschnittliche Leistungen, gesellschaftliches Engagement und eine Naehe zu den Grundwerten Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität. Die Stiftung wirbt ausdrücklich um Bewerbungen von Erstakademikerinnen und Erstakademikern sowie Menschen mit Migrationsgeschichte.

Förderhöhe
300 Euro bis 1.112 Euro
Fördersatz
nicht angegeben
Frist
Zwei Bewerbungsrunden pro Jahr

Antrag für Studienförderung der Friedrich-Ebert-Stiftung vorbereiten

5 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 13 Angaben und 5 Unterlagen.

Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.

Für wen ist das

Studierende

Was du erfüllen musst

  • Immatrikulation an einer anerkannten Hochschule
  • Überdurchschnittliche Studienleistungen im Vergleich zum eigenen Fach und Hochschulstandort
  • Aktives gesellschaftliches oder politisches Engagement
  • Identifikation mit den Grundwerten der sozialen Demokratie
  • Mehrstufiges Auswahlverfahren mit Gutachten und Auswahlgespraech

Was du dafür brauchst

13 Angaben und 5 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.

Antragsteller

  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort
  • E-Mail
  • Vorname
  • Nachname
  • IBAN
  • Kontoinhaber

Vorhaben

  • Kurzbezeichnung des Vorhabens
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Geplanter Beginn
  • Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Finanzierung

  • Gesamtkosten in Euro

Unterlagen

  • Beschreibung der geplanten Maßnahme
  • Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
  • Finanzierungsplan
  • Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
  • Nachweis der Qualifikation

5 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Kombinierbar mit

Keine Doppelförderung durch ein anderes Begabtenförderungswerk
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Zur Diskussion

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Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.

Du weißt noch nicht, ob das zu dir passt? Der Check vergleicht dieselben Programme mit deiner Situation.

So läuft der Antrag ab

Studienförderung der Friedrich-Ebert-Stiftung ist ein Zuschuss auf Ebene Bund. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.

  1. 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
  2. 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
  3. 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
  4. 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.

Häufige Fragen zu Studienförderung der Friedrich-Ebert-Stiftung

Wer kann Studienförderung der Friedrich-Ebert-Stiftung beantragen?

Studienförderung der Friedrich-Ebert-Stiftung richtet sich an Studierende. Zusätzlich gilt: Immatrikulation an einer anerkannten Hochschule

Wie viel Geld gibt es bei Studienförderung der Friedrich-Ebert-Stiftung?

Der Höchstbetrag beträgt 1.112 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

Wo gilt Studienförderung der Friedrich-Ebert-Stiftung?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

Muss ich Studienförderung der Friedrich-Ebert-Stiftung vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

Bis wann kann ich Studienförderung der Friedrich-Ebert-Stiftung beantragen?

Zwei Bewerbungsrunden pro Jahr Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

Lässt sich Studienförderung der Friedrich-Ebert-Stiftung mit anderen Förderungen kombinieren?

Keine Doppelförderung durch ein anderes Begabtenförderungswerk Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

Welche Unterlagen brauche ich für Studienförderung der Friedrich-Ebert-Stiftung?

Für diesen Antrag sind 13 Angaben und 5 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 5 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

Passende Themen und Nachbarn

Quelle und Stand

Angaben nach politik-parteien, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

Zur Originalquelle

Für KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.

Passt auch dazu

LandZuschuss

100 mal 500 für die Demokratie

Kleinstförderung von bis zu 500 Euro für demokratiefördernde Aktivitäten an Lern- und Lebensorten in Rheinland-Pfalz. Antragsberechtigt sind Kommunen, gemeinnützige Organisationen und Bürgerinitiativen.

bis 500 Euro
Rheinland-Pfalz
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, Leitstelle Ehrenamt und Demokratie
KommuneZuschuss

365-Euro-Ticket MVV

Jahresticket für 365 Euro, umgerechnet ein Euro pro Tag, gültig im gesamten MVV-Verbundgebiet rund um die Uhr und auch in der Freizeit. Berechtigt sind Schuelerinnen und Schueler öffentlicher, staatlich anerkannter privater und berufsbildender Schulen mit Wohnsitz im MVV-Gebiet oder Schule im MVV-Gebiet, außerdem Auszubildende, Bundesfreiwilligendienstleistende und Teilnehmende an FSJ oder FOEJ. Die Kostendifferenz tragen der Freistaat Bayern, die Landeshauptstadt München und die MVV-Landkreise. Studierende sind nicht berechtigt.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern, Muenchen
Freistaat Bayern, Landeshauptstadt München und die MVV-Landkreise
SonstigeSonstiges

365-Euro-Ticket MVV für Schüler und Auszubildende

Das 365-Euro-Ticket ist ein Jahresticket für Schülerinnen, Schüler und Auszubildende und gilt im gesamten MVV-Verbundgebiet für einen Euro pro Tag. Es ist ein volles Jahr gültig, auch für Fahrten in der Freizeit. Voraussetzung ist, dass Wohnort, Schule oder Ausbildungsstelle im MVV-Tarifgebiet liegen. Berechtigt sind unter anderem Schüler öffentlicher, staatlich anerkannter oder berufsbildender Schulen, Auszubildende, Bundesfreiwilligendienstleistende sowie Teilnehmende an einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV)
KommuneZuschuss

365-Euro-Ticket VGN

Jahresticket für Schuelerinnen, Schueler und Auszubildende im Verkehrsverbund Großraum Nürnberg zum Preis von 365 Euro, also umgerechnet ein Euro pro Tag. Es gilt an 365 Tagen im gesamten Verbundgebiet, auch in der Freizeit und in den Ferien. Notwendig ist der kostenlose Verbundpass für Schuelerinnen, Schueler und Auszubildende; ab 15 Jahren zusätzlich eine Bestätigung der Schule oder Ausbildungsstätte. Die Kaufmöglichkeit wurde bis zum 31. Juli 2027 verlaengert.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern, Nuernberg
Verkehrsverbund Großraum Nürnberg mit Freistaat Bayern und Kommunen
LandZuschuss

A3 Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein

Zuschuss von 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten, maximal 5.000 Euro je Weiterbildung, für Erwerbstätige mit Arbeitsstelle in Schleswig-Holstein. Gefördert werden berufliche Weiterbildungen in den Themenfeldern Digitalisierung, Erneuerbare Energien, Pflege und Handwerk. Der Antrag muss spätestens vier Wochen vor Weiterbildungsbeginn eingereicht werden.

bis 60 Prozent, maximal 5.000 Euro
Schleswig-Holstein
Land Schleswig-Holstein / IB.SH (Landesprogramm Arbeit, ESF Plus)
LandBeratung

A4 Frau und Beruf

Landesweite Beratungsinfrastruktur zur Stärkung der Erwerbsbeteiligung von Frauen in Schleswig-Holstein. Angeboten werden kostenlose Einzel- und Gruppenberatungen zum beruflichen Wiedereinstieg und zur beruflichen Weiterentwicklung sowie Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit. Die Beratungsstellen lotsen zu weiterführenden Beratungs- und Qualifizierungsangeboten.

Höhe je nach Vorhaben
Schleswig-Holstein
Land Schleswig-Holstein / IB.SH (Landesprogramm Arbeit, ESF Plus)