Förderung als Zuschuss für Bildung
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Bildung. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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STARK - Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerksstandorten
Das STARK-Programm fördert Projekte, die den Transformationsprozess zu einer ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltigen Wirtschaftsstruktur in den Kohleregionen unterstützen. Förderfähig sind unter anderem Vernetzung, Wissenstransfer, Beratung, Qualifikation, Planungskapazitäten, Außenwirtschaft und Transformationstechnologien. Fördersätze und Höchstbeträge nennt das BAFA nicht pauschal, sie richten sich nach der Fördergegenstandskategorie und dem Einzelfall.
Sachsen-Anhalt INTEGRATION
Landesprogramm zur Förderung von Integrationsprojekten in Sachsen-Anhalt. Antragsberechtigt sind unter anderem Vereine, Initiativen und Kommunen. Die Bewilligung erfolgt durch die Investitionsbank Sachsen-Anhalt, eine Antragstellung ist laufend möglich.
Sofortförderprogramm NaturWasserMensch
Zuschuss für schnell umsetzbare Maßnahmen im Natur- und Gewässerschutz. Gefördert werden Naturerfahrungsräume, Ökogärten, Artenschutz an Gebäuden, Insektenschutz und Umweltbildung sowie die Sanierung von Kleingewässern, naturnahe Ufergestaltung und ökologische Maßnahmen in Park- und Gartenanlagen. Vereine sind ausdrücklich antragsberechtigt.
Soziale Betriebe 2.0
Förderung sozialer Betriebe in Berlin, in denen vormals langzeitarbeitslose Personen sozialversicherungspflichtig in marktnahen Tätigkeitsfeldern beschäftigt werden. Das Land finanziert die fachliche Anleitung und sozialpaedagogische Begleitung im Verhältnis 1 zu 5 und degressiv die Lohnkosten der Teilnehmenden, sofern keine Bundesinstrumente greifen.
Sozialstrategierichtlinie ESF Plus Thüringen
Strategisches ESF-Plus-Vorhaben zum Auf- und Ausbau einer leistungsfähigen und bedarfsgerechten Sozial- und Bildungsinfrastruktur mit Schwerpunkt auf der aktiven Inklusion benachteiligter Gruppen. Das Gesamtbudget beträgt 52,864 Millionen Euro, die Umsetzung erfolgt in zwei Förderrunden 2022 bis 2025 und 2025 bis 2028.
Stipendien für Auszubildende der Begabtenförderungswerke
Seit 2024 bieten neun der dreizehn Begabtenförderungswerke eigene Stipendien für Auszubildende an. Bestätigt ist eine Bildungspauschale von 300 Euro, hinzu kommen ideelle Seminarangebote zur Stärkung der Fach- und Berufskompetenz sowie zur Persönlichkeitsentwicklung. Die konkreten Leistungen und Zusatzangebote unterscheiden sich je Förderungswerk und sind dort zu prüfen.
Übergangsgeld bei beruflicher Rehabilitation
Übergangsgeld nach Paragraf 119 SGB III sichert während einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben den Lebensunterhalt. Es wird gezahlt, wenn eine vorherige Beschäftigungszeit erfüllt ist und die Person an einer Berufsausbildung, berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme, individuellen betrieblichen Qualifizierung im Rahmen der unterstützten Beschäftigung, an Maßnahmen in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder an beruflicher Weiterbildung teilnimmt. Im Übrigen gelten die Vorschriften des Kapitels 11 des Ersten Teils des SGB IX. Beantragt wird die Leistung über die Reha-Beratung der Agentur für Arbeit.
ESF Plus-Programm des Landes Bremen 2021 bis 2027
Programm der aktiven Arbeitsmarktpolitik in Bremen und Bremerhaven, kofinanziert aus dem Europäischen Sozialfonds Plus in der Förderperiode 2021 bis 2027. Gefördert werden Projekte von Trägern für arbeitsmarktferne Zielgruppen, in den auf der Programmseite gezeigten Beispielen vor allem arbeitslose Frauen, Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte sowie Alleinerziehende. Die Vergabe erfolgt über Förderaufrufe, die Abwicklung über das Online-Portal VERA. Es handelt sich um eine Trägerförderung, nicht um eine direkte Förderung für Unternehmen oder Gründende.
Horizont Europa - Ausweitung der Beteiligung (Widening: Teaming, Twinning, ERA Chairs, Hop-on)
Die Säule Widening stärkt Forschungsstandorte in Ländern mit schwächerer Forschungsleistung. Zu den Maßnahmen zählen Teaming for Excellence (Aufbau oder Modernisierung von Exzellenzzentren), Twinning (Vernetzung von Forschungseinrichtungen mit europäischen Spitzeninstitutionen), ERA Chairs, die European Excellence Initiative, die Hop-on Facility, Excellence Hubs, ERA Talents und COST-Netzwerke. Wichtig für deutsche Antragstellende: Deutschland zählt nicht zu den Widening-Ländern, deutsche Einrichtungen können sich daher nur als fortgeschrittene Partnerinstitution beteiligen, nicht selbst als Begünstigte einer Widening-Maßnahme auftreten.
Qualifizierung Plus (Q+)
Landesprogramm zur Förderung niedrigschwelliger Qualifizierungsmaßnahmen für marktferne Personen in Berlin. Schwerpunkte sind berufsfachliche Kompetenzen, digitale und gesundheitliche Kompetenzen sowie Grundbildung wie Lesen, Schreiben und Rechnen. Die Umsetzung läuft über die zgs consult GmbH, konkrete Förderbeträge oder Fördersaetze veröffentlicht die Senatsverwaltung auf der Programmseite nicht.
STARK - Stärkung der Transformation in den Kohleregionen
STARK fördert nicht-investive Projekte zur Strukturstärkung in den Kohleregionen, betroffen sind unter anderem Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die novellierte Richtlinie vom 13. August 2024 umfasst zwölf Förderkategorien, darunter Vernetzung, Wissens- und Technologietransfer, Beratung, Qualifikation, Planungskapazitäten, Außenwirtschaft, Stärkung unternehmerischen Handelns und Transformationstechnologien. Gefördert wird mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss. Achtung: Die BAFA-Programmseite nennt keine Förderquote und keinen Höchstbetrag, die konkrete Höhe haengt von Förderkategorie und beihilferechtlicher Grundlage ab und ist der Förderrichtlinie zu entnehmen.
Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW)
Das Programm förderte die Teilnahme von Beschäftigten an Kurzschulungen und fachpraktischen Coachings zum Thema Wärmepumpen im Gebäudebestand mit 90 Prozent der Kosten, maximal 250 Euro pro Person und Schulungstag beziehungsweise 500 Euro pro Coaching, insgesamt höchstens 5.000 Euro pro Antragsteller. Die Antragsfrist endete am 30. September 2025, das Programm ist geschlossen.
Bau- und Ausstattungsinvestitionen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung (KIP II - Bildung - Kita U6)
Zuschuss für Investitionen zur qualitativen Verbesserung und Erhaltung von Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege für Kinder bis zum Schuleintritt. Die Zuwendung betrug bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, grundsaetzlich maximal 100.000 Euro je Kindertagesstätte und 10.000 Euro je Kindertagespflegestelle. Das Programm ist ausgelaufen.
Berliner Startup-Stipendium (ESF+)
Monatliches Stipendium von bis zu 2.500 Euro je Person für technologieorientierte Gründerinnen und Gründer, die ihre Geschäftsidee über eine Hochschule oder ein Gründerzentrum zur Marktreife entwickeln. Die Projektlaufzeit beträgt mindestens 6 Monate und höchstens 3 Jahre. Die IBB weist auf der Programmseite ausdrücklich aus, dass die Antragstellung beendet ist und keine Anträge mehr eingereicht werden können.
Berufliche Weiterbildung - individuell berufsbezogene Weiterbildung (Weiterbildungsscheck)
Zuschuss zu individuellen berufsbezogenen Weiterbildungen für Beschäftigte mit Wohnsitz in Sachsen. Gefördert werden 50 Prozent der Weiterbildungskosten, bei geringfügig Beschäftigten 80 Prozent, maximal 4.500 EUR. Wegen der Haushaltslage wurden im Doppelhaushalt 2025/2026 keine weiteren Mittel bereitgestellt, die Förderung ist derzeit ausgesetzt.
DigitalPakt Schulen M-V 2019 bis 2024
Nicht rückzahlbare Zuschüsse als Festbetragsfinanzierung für digitale Infrastruktur an Schulen: Netzwerkinfrastruktur und WLAN, Anzeige- und Interaktionsgeräte, digitale Arbeitsgeräte sowie mobile Endgeräte. Öffentliche Schulen erhielten einen Sockelbetrag von 40.000 bis 75.000 Euro plus 340 Euro je Schüler, Ersatzschulen 15.000 Euro plus 395 Euro je Schüler, jeweils zuzüglich 10 Prozent Landeskofinanzierung. Die Antragsfristen sind abgelaufen.
Digitalprämie Berlin
Anteilsfinanzierung von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Netto-Ausgaben, maximal 17.000 Euro, für Digitalisierungsvorhaben Berliner KMU und Soloselbständiger. Gefördert wurden digitale Arbeits-, Produktions- und Managementprozesse, die Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit sowie digitale Beratung und Qualifizierung. Für das Programm können keine Zuschüsse mehr beantragt werden.
Jugendklimawettbewerb Niedersachsen
Nicht rückzahlbare Zuschüsse von 2.500 bis 200.000 Euro und 95 bis 100 Prozent Förderquote für nicht investive Projekte zu Klimaschutz und Klimaanpassung mit jungen Menschen bis 27 Jahren. Förderfähig sind unter anderem CO2-Minderung, Ressourcenschonung, Energieeinsparung, Verhaltensänderung, Mobilität, Mikroklima und Informationskampagnen. Eine Bewerbung ist derzeit nicht mehr möglich.
Kommunalinvestitionsförderung Schulen M-V
Nicht rückzahlbare Zuschüsse von in der Regel 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Sanierung, Umbau, Erweiterung und ausnahmsweise Ersatzbau von Schulgebäuden einschließlich Sporthallen, Außenanlagen, Mensen und Werkstätten. Antragsberechtigt waren finanzschwache Kommunen. Das Programm ist ausgeschöpft.
KulturPass für 18-Jährige
Der KulturPass gab 18-Jährigen ein persönliches Budget für Buecher, Konzerte, Kino, Theater und Museen, das über eine App eingeloest wurde. Das Programm lief von Juni 2023 bis Dezember 2025 und wurde zum Jahresende 2025 eingestellt. Letzter Reservierungstag war der 30. November 2025, die Abrechnung der Anbieter endete am 15. Dezember 2025. Rund 500000 Jugendliche und 15000 Anbieter haben teilgenommen. Neue Anträge sind nicht mehr möglich.
Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Digital Learning Campus (DLC)
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für den Aufbau digitaler Lernorte in Schleswig-Holstein, insbesondere zu Künstlicher Intelligenz. Gefördert wurden Ausstattung, Sach- und Personalkosten für Tutorensysteme und Online-Module. Aus EFRE-Mitteln standen 15 Millionen Euro bei einem Gesamtvolumen von 37,5 Millionen Euro bereit, das Antragsverfahren ist abgeschlossen.
Länger fit durch Musik!
Programm zur Förderung demenzsensiblen Musizierens in Chören und Orchestern, finanziert aus der Nationalen Demenzstrategie von BMFSFJ und BMG. Die Projektförderung ist beendet, Anträge konnten bis 30.09.2023 gestellt werden. Weiterhin verfügbar sind kostenlose Demenz-Partner-Schulungen für Ensembles und ein digitaler Methodenkoffer.
Schulbaupaket M-V
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für Sanierung, Neu- und Umbau sowie Erweiterung von Schulinfrastruktur an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen außerhalb von Mittel- und Oberzentren. Der Fördersatz richtete sich nach der Leistungsfähigkeit des Schulträgers, maximal wurden 5 Millionen Euro gewährt. Das Programm ist ausgeschöpft.
ZukunftsMUT
Ausgelaufenes DSEE-Programm zur Stärkung von Engagementstrukturen und Angeboten für Kinder, Jugendliche und Familien nach der Pandemie. Gefördert wurde mit bis zu 15.000 Euro und gestaffelter Quote: bis 5.000 Euro zu 90 Prozent, bis 10.000 Euro zu 80 Prozent, bis 15.000 Euro zu 70 Prozent. Ein Schwerpunkt lag auf strukturschwachen und ländlichen Räumen.
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