Förderung als Zuschuss für Bildung in Baden-Württemberg
Diese Programme fördern Bildung und sind in Baden-Württemberg beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
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Landesjugendplan-Zuschüsse des WLSB
Der Württembergische Landessportbund fördert über den Landesjugendplan eine Vielzahl von Maßnahmen in der Kinder- und Jugendarbeit und finanziert bestimmte Anschaffungen für die Jugendarbeit mit. Antragsberechtigt sind Mitgliedsvereine des WLSB mit gültiger Jugendordnung oder Jugendvereinbarung. Der WLSB führt diesen Status über das Feld JO oder JV in der jährlichen Bestandserhebung. Anträge und Verwendungsnachweise werden über die Online-Plattform oaseBW eingereicht, ein Postversand entfällt.
Leistungen für Bildung und Teilhabe (Bildungspaket)
Leistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit wenig Geld. Dazu gehören ein Schulbedarfszuschuss von 195 Euro pro Schuljahr, die Übernahme der tatsächlichen Kosten für das Mittagessen in Schule und Kita ohne den früheren Eigenanteil von 1 Euro pro Essen sowie 15 Euro monatlich für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben, etwa im Sportverein oder in der Musikschule.
Leistungen für Bildung und Teilhabe (Bildungspaket)
Das Bildungspaket ermöglicht Kindern aus Familien mit kleinem Einkommen die Teilhabe an Bildung und Freizeit. Es umfasst Schulbedarf mit 130 Euro für das erste und 65 Euro für das zweite Schulhalbjahr, also 195 Euro pro Schuljahr, die vollen Kosten für Schul- und Kitaausflüge, das gemeinschaftliche Mittagessen ohne Eigenanteil, Lernförderung, Schülerbeförderung sowie pauschal 15 Euro monatlich für soziale und kulturelle Teilhabe bis zum 18. Geburtstag. Rechtsgrundlagen sind Paragraf 6b BKGG, Paragraf 28 SGB II und Paragraf 34 SGB XII.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation)
Wer den bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausueben kann, erhält Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Dazu gehoeren Hilfen zum Erhalt des Arbeitsplatzes, Berufsvorbereitung, Umschulung, Weiterbildung, technische Arbeitshilfen und die Förderung einer selbständigen Tätigkeit. Bei der Rentenversicherung ist die Wartezeit von 15 Jahren die am häufigsten erfuellte Voraussetzung. Während der Maßnahme wird in der Regel Übergangsgeld gezahlt.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben der Bundesagentur für Arbeit (berufliche Rehabilitation)
Die berufliche Rehabilitation der Bundesagentur für Arbeit unterstützt Menschen mit gesundheitlicher Beeintraechtigung oder drohender Behinderung dabei, dauerhaft am Arbeitsleben teilzuhaben. Gefördert werden Diagnosemaßnahmen, rehaspezifische berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, behinderungsbedingte Grundausbildungen, individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung, rehaspezifische Ausbildungen und Umschulungen sowie das Eingangsverfahren und der Berufsbildungsbereich in Werkstätten. Der Antrag auf Leistungen zur Teilhabe kann online gestellt werden, ein Reha-Check klaert vorab die Zuständigkeit.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben der Deutschen Rentenversicherung
Die Deutsche Rentenversicherung finanziert die berufliche Rehabilitation, wenn die bisherige Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeuebt werden kann. Dazu gehoeren Umschulungen und Weiterbildungen, technische Arbeitshilfen, Kraftfahrzeughilfe, Zuschüsse zur behindertengerechten Wohnungsanpassung, Arbeitsassistenz und Gründungszuschüsse. Die Kosten trägt die Rentenversicherung vollständig ohne Zuzahlung, während der Maßnahme wird Übergangsgeld gezahlt und Fahrt- sowie Kinderbetreuungskosten werden übernommen. Häufigste Voraussetzung ist die versicherungsrechtliche Wartezeit von 15 Jahren.
Lernförderung aus dem Bildungspaket
Nachhilfe wird übernommen, wenn sie geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen. Eine unmittelbar drohende Versetzungsgefaehrdung muss seit 2019 nicht mehr nachgewiesen werden. Die Schule bestätigt den Bedarf, die bewilligende Stelle rechnet in der Regel direkt mit dem Anbieter ab. Anspruch haben Schuelerinnen und Schueler aus Familien mit Grundsicherung, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen.
Lernförderung nach dem Bildungspaket
Übernahme der tatsächlichen Kosten für außerschulische Nachhilfe, wenn sie geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen. Seit der Reform muss das Kind ausdrücklich nicht mehr unmittelbar versetzungsgefährdet sein. Anspruch haben Kinder aus Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen. Beantragt wird beim Jobcenter oder der BuT-Stelle der Kommune, meist mit einer Bestätigung der Schule.
Marie Sklodowska-Curie Actions (MSCA) Doctoral Networks
MSCA Doctoral Networks fördern internationale Promotionsprogramme, die von Konsortien aus Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen getragen werden. Die EU finanziert Lebenshaltungs- und Mobilitätszulagen der rekrutierten Promovierenden sowie Forschung, Schulung und Netzwerkaktivitäten. Programme können bis zu vier Jahre laufen, Joint Doctorates bis zu fünf Jahre.
Marie Sklodowska-Curie Actions (MSCA) Postdoctoral Fellowships
Die MSCA Postdoctoral Fellowships finanzieren Forschungsaufenthalte promovierter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Ausland. European Fellowships laufen ein bis zwei Jahre in der EU oder einem assoziierten Land, Global Fellowships zwei bis drei Jahre mit verpflichtender Rückkehrphase in Europa. Finanziert werden Lebenshaltungs- und Mobilitätszulage, optional Familien- und Betreuungszulagen sowie Forschungs-, Schulungs- und Verwaltungskosten.
Marie-Sklodowska-Curie-Maßnahmen COFUND
COFUND kofinanziert bestehende oder neue Programme für Promotion und Postdoc-Förderung, die von Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Förderorganisationen oder Behörden getragen werden. Die EU beteiligt sich mit einer festen COFUND-Zulage je geförderter Person, den Rest trägt die Gastorganisation. Pro Antrag sind höchstens 10 Millionen Euro möglich, die Laufzeit beträgt bis zu fuenf Jahre bei mindestens drei geförderten Forschenden. Die geförderten Personen müssen mindestens drei Monate unterstützt werden und die Mobilitätsregel erfuellen.
Marie-Sklodowska-Curie-Maßnahmen Doctoral Networks
Doctoral Networks fördern gemeinsame Promotionsprogramme von Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen über Länder- und Sektorgrenzen hinweg. Die Projekte laufen bis zu vier Jahre, gemeinsame Promotionen bis zu fuenf Jahre, und decken Lebenshaltungs- und Mobilitätszulagen der Promovierenden sowie Forschungs-, Schulungs-, Netzwerk- und Verwaltungskosten ab. Antragsteller ist ein Konsortium aus mindestens drei unabhängigen Einrichtungen aus drei verschiedenen Ländern, davon mindestens eine aus einem EU-Mitgliedstaat. Alle Forschungsgebiete sind zugelassen.
Marie-Sklodowska-Curie-Maßnahmen Postdoctoral Fellowships
Die MSCA Postdoctoral Fellowships fördern promovierte Forschende bei einem Auslandsaufenthalt an einer Gastorganisation. European Fellowships laufen ein bis zwei Jahre in der EU oder einem assoziierten Land, Global Fellowships zwei bis drei Jahre mit einer Rückkehrphase von einem Jahr in Europa. Finanziert werden Lebenshaltungs- und Mobilitätszulage, bei Bedarf Familien- und Sonderbedarfszulagen sowie Forschungs-, Schulungs- und Verwaltungskosten. Zentrale Bedingung ist die Mobilitätsregel: in den 36 Monaten vor dem Stichtag höchstens zwölf Monate im Gastland.
MiA-Kurse - Migrantinnen einfach stark im Alltag
Mit den MiA-Kursen fördert das BAMF besondere niedrigschwellige Kursmaßnahmen für zugewanderte Frauen. Ziel ist es, die Potenziale von Migrantinnen zu stärken und sie zu ermutigen, ihr Leben in Deutschland selbstbewusst zu gestalten. Die Kurse werden von zugelassenen Trägern vor Ort durchgeführt und dienen häufig als Brücke zum Integrationskurs. Für die Kurse liegen ein eigenes Kurskonzept, Fördergrundsätze sowie ein Antragsverfahren für neue Träger vor. Nach BAMF-Angaben trauen sich 77 Prozent der Teilnehmerinnen nach einem Kurs, neue soziale Kontakte zu knüpfen.
Mikroelektronik (Rahmenprogramm)
Rahmenprogramm für Einzel- und Verbundprojekte im Bereich Mikroelektronik. Handlungsfelder sind der Ausbau der Fähigkeiten im Chipdesign, der Transfer from lab to fab, die Stärkung der Fachkräftebasis, Investitionsanreize sowie europäische und internationale Kooperation. Unternehmen erhalten bis zu 50 Prozent, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten.
Mobilitätszuschuss für Auszubildende
Der Mobilitätszuschuss unterstützt junge Menschen, die für eine Ausbildung in eine andere Region ziehen. Bezuschusst werden im ersten Ausbildungsjahr monatlich zwei Familienheimfahrten, unabhängig davon, ob die Fahrten tatsächlich stattgefunden haben. Wichtig: Auf den Mobilitätszuschuss besteht kein gesetzlicher Anspruch, es ist eine Ermessensleistung. Beantragt wird online nach einem Beratungsgespräch.
Mobilitätszuschuss für Auszubildende (Paragraf 73a SGB III)
Wer eine wohnortferne Ausbildung aufnimmt, kann im ersten Ausbildungsjahr Fahrtkosten für zwei fiktive Familienheimfahrten pro Monat erstattet bekommen. Der Zuschuss ist Bestandteil der Ausbildungsgarantie und gilt seit dem 1. April 2024.
Modellförderung der Bundeszentrale für politische Bildung
Mit der Modellförderung unterstützt die bpb zeitlich begrenzte Projekte, die neue Methoden und Konzepte der politischen Bildung erproben. Antragsberechtigt sind rechtsfähige Organisationen mit Sitz in Deutschland, von Anträgen von Einzelpersonen raet die bpb ab. Für den Förderjahrgang 2027 können Anträge bis einschließlich 15. Oktober 2026 eingereicht werden, frühester Projektstart ist der 1. Maerz 2027. Themenschwerpunkte sind unter anderem Geopolitik und internationale Krisen, Antisemitismus, Rechtsstaat, gerechte Transformation sowie Angebote für Auszubildende und sozial benachteiligte Menschen.
Multiplikatorenschulungen in der Integrationsarbeit
Im Rahmen des Bundesprogramms Gesellschaftlicher Zusammenhalt fördert das Bundesamt ein- oder mehrtägige Schulungen für ehrenamtliche Integrationsakteure. Ziel ist es, Ehrenamtlichen fachliches Wissen für ihre Arbeit zu vermitteln und ihr Engagement zu stärken. Die thematische Ausrichtung legt das Bundesamt jedes Jahr neu fest. Neben dem Fachwissen steht der persönliche Austausch zwischen Engagierten aus unterschiedlichen Organisationen und Initiativen im Vordergrund, aus dem neue Kontakte und Kooperationen entstehen sollen.
Outer Ear - partizipative Musikprojekte
Outer Ear ist ein Sonderprogramm des Musikfonds für partizipative Musikprojekte mit experimentellem Charakter. Gefördert werden Vorhaben, die Menschen ohne professionellen Musikhintergrund künstlerisch einbinden. Antragsfenster 2026 sind der 1. bis 30. April und der 1. bis 30. Oktober. Eine maximale Fördersumme wird in der Programmuebersicht nicht genannt.
Passgenaue Besetzung und Willkommenslotsen
Das Programm finanziert rund 140 Beraterinnen und Berater, die mittelständische Unternehmen bei der Besetzung von Ausbildungsplätzen unterstützen. Modul 1 Passgenaue Besetzung richtet sich auf inlaendische Jugendliche, Modul 2 Willkommenslotsen auf die Integration von Gefluechteten und auslaendischen Bewerbern. Gefördert werden bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben aus Personalkosten, einer Sachausgabenpauschale von 7,7 Prozent der Personalausgaben und Reisekosten.
Passgenaue Besetzung und Willkommenslotsen
Unterstützung von Unternehmen bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen mit Jugendlichen aus dem Inland, aus dem Ausland oder mit Fluchthintergrund. Gefördert werden bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, bestehend aus projektbezogenen Personalausgaben bis zur Höhe TVöD 10, einer Sachausgabenpauschale von 7,7 Prozent der förderfähigen Personalausgaben und erforderlichen Reisekosten.
Pauschalförderung Ferien und Bildung
Unbürokratische Pauschalförderung für Bildungsveranstaltungen und Ferienfreizeiten. Bildungsveranstaltungen werden mit 50 Euro pro Präsenztag, 30 Euro pro digitalem Tag und 70 Euro je Übernachtung gefördert, Barrierefreiheitskosten zu bis zu 70 Prozent. Ferienreisen werden je Begleitperson mit 50 bis 80 Euro pro Tag gefördert, hier sind keine Eigenmittel nötig.
Projekte im Rahmen der Initiative IT-Sicherheit in der Wirtschaft
Fördert Maßnahmen, die kleinen und mittleren Unternehmen und dem Handwerk helfen, ihre IT-Sicherheit zu verbessern. Gefördert werden die bundesweite Transferstelle Cybersicherheit, Einzel- und Verbundprojekte zur Sensibilisierung und Unterstützung von KMU sowie das Netzwerk der Mittelstand-Digital Zentren und Fokusprojekte zu Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz. Zuschüsse bis zu 90 Prozent, auf Ausgabenbasis bis zu 100 Prozent.
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