Förderprogramme für Bildung auf Ebene Land
Alle Programme für Bildung auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
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Bayerisches Ermäßigungsticket (ermäßigtes Deutschlandticket)
Vergünstigtes Deutschlandticket in Bayern für 43 Euro pro Monat statt 63 Euro. Berechtigt sind Auszubildende, die eine Berufsschule in Bayern besuchen oder ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben, Studierende mit Studienort in Bayern, Freiwilligendienstleistende mit Dienstort oder Hauptwohnsitz in Bayern sowie Beamtenanwaerterinnen und Beamtenanwaerter mit Dienstort in Bayern. Es ist ein persönliches Abo, monatlich kuendbar, und nicht übertragbar. Gast- und Seniorenstudierende sind ausgeschlossen.
D-Ticket JugendBW
Vergünstigtes Deutschlandticket für junge Menschen in Baden-Württemberg. Es kostet 540 Euro pro Jahr, umgerechnet 45 Euro im Monat, und gilt bundesweit im Nah- und Regionalverkehr. Berechtigt sind Kinder, Jugendliche und Schuelerinnen und Schueler bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs sowie Studierende, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahrs. Voraussetzung ist Wohnsitz in Baden-Württemberg oder der Besuch einer Schule oder Hochschule im Land. Es ist ein Jahresabo, nach dem ersten Jahr monatlich kuendbar.
DeutschlandTicket Schule (Nordrhein-Westfalen)
Schuelerticket auf Basis des Deutschlandtickets für Schuelerinnen und Schueler von der Grundschule bis zur Sekundarstufe II mit Wohnort oder Schulstandort im VRR. Als Selbstzahlerticket kostet es 43 Euro im Monat. Besteht Anspruch auf Fahrtkostenübernahme durch den Schulträger, zahlen Familien nur einen Eigenanteil von 14 Euro für das erste und 7 Euro für das zweite Kind pro Monat. Ab dem dritten Kind und für Kinder, für die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt geleistet wird, fällt kein Eigenanteil an. Ob eine Schule das DeutschlandTicket Schule oder das SchokoTicket ausgibt, entscheidet der Schulträger.
Berliner Bildungszeit
Die Berliner Bildungszeit ist der gesetzliche Anspruch von Beschäftigten in Berlin auf bezahlte Freistellung für anerkannte Weiterbildungsveranstaltungen. Vollzeitbeschäftigte mit Fuenf-Tage-Woche haben 5 Tage pro Jahr, Teilzeitbeschäftigte anteilig. Die Freistellung kann für politische Bildung, berufliche Weiterbildung oder die Qualifizierung für ein Ehrenamt genutzt werden. Der Arbeitgeber zahlt während der Freistellung das Entgelt weiter, die Kurskosten tragen die Teilnehmenden selbst. Mit Zustimmung des Arbeitgebers lassen sich zwei Jahre auf bis zu 10 Tage zusammenlegen. Rechtsgrundlage ist das Bildungszeitgesetz, das im September 2021 das frühere Bildungsurlaubsgesetz abgeloest hat.
Bremer Qualifizierungsbonus
Seit dem 1. Juli 2026 fördern das Land Bremen und die Arbeitnehmerkammer Bremen die berufliche Weiterqualifizierung gering qualifizierter Beschäftigter mit einem Qualifizierungsbonus. Gezahlt werden 200 Euro für jeden begonnenen Monat der Teilnahme an einer Maßnahme, die auf einen anerkannten Berufsabschluss zielt. Antragsberechtigt sind sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Wohnsitz in Bremen. Die Antragsbearbeitung liegt bei der Bremer Aufbau-Bank GmbH.
Bremer Aufstiegsfortbildungsprämie
Das Land Bremen zahlt seit dem 1. Januar 2019 eine einmalige Prämie von 1.300 Euro für eine erfolgreich abgeschlossene anerkannte Aufstiegsfortbildung, etwa zur Meisterin, zum Meister oder zur Technikerin. Vorausgesetzt wird der Nachweis eines nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz förderfähigen Abschlusses. Antragstellende müssen mindestens sechs Monate vor Feststellung des Prüfungsergebnisses in Bremen gewohnt oder gearbeitet haben. Anträge gehen an die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration.
Hessische Aufstiegsprämie
Hessen zahlt für eine bestandene Meisterprüfung oder einen gleichwertigen Fortbildungsabschluss eine Aufstiegsprämie von pauschal 3.500 Euro pro Person und Abschluss. Die Prämie wurde zum 1. Juni 2024 von 1.000 auf 3.500 Euro erhöht mit dem Ziel einer kostenfreien Meisterausbildung. Förderfähig sind Abschlüsse, die vom Bund-Länder-Koordinierungsgremium für den Deutschen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 oder 7 zugeordnet sind, etwa Meister, Fachwirt oder Betriebswirt. Handwerksabschlüsse werden schriftlich bei der zuständigen hessischen Handwerkskammer beantragt, IHK-Abschlüsse online beim Hessischen Industrie- und Handelskammertag.
Bildungsschecks für Unternehmen Mecklenburg-Vorpommern (Qualifizierungsrichtlinie)
Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern können die berufsbegleitende Qualifizierung ihrer Beschäftigten mit Bildungsschecks fördern lassen. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der Lehrgangskosten, höchstens 3.000 Euro je Bildungsscheck und Qualifizierungsmaßnahme. Ausgeschlossen sind Freiberufler wie Aerzte, Rechtsanwaelte und Steuerberater, öffentliche Einrichtungen sowie Finanzdienstleister. Auszubildende, Beamtinnen und Beamte sowie Krankenhauspersonal im Landesplan können nicht teilnehmen. Die Weiterbildung muss durch einen qualifizierten externen Anbieter mit anerkannter Zertifizierung erfolgen. Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme bei der GSA zu stellen.
Kompetenz durch Weiterbildung (KdW) Saarland
Das Saarland bezuschusst die Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen mit bis zu 40 Prozent der Seminarkosten, höchstens 2.000 Euro je Teilnehmendem und Maßnahme. Pro Jahr gelten Obergrenzen nach Betriebsgröße: 20.000 Euro bei weniger als 10 Beschäftigten, 100.000 Euro bei 10 bis 49 Beschäftigten, 250.000 Euro bei 50 bis 249 Beschäftigten. Anträge unter 100 Euro Zuschuss werden abgelehnt. Gefördert werden offene Seminare von Bildungsträgern und E-Learning-Kurse mit Bezug zu aktuellen oder künftigen Arbeitsaufgaben. Das Programm wird aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanziert.
Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG (individueller Zugang)
Das Land Sachsen-Anhalt fördert individuelle berufliche Weiterbildungen und Zusatzqualifikationen mit bis zu 90 Prozent der anerkannten Ausgaben und maximal 25.000 Euro. Übernommen werden Teilnahme- und Prüfungsgebühren, Dozentenhonorare, Fahrt- und Unterbringungskosten sowie Kinderbetreuungskosten. Ausgeschlossen sind Personen mit einem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze, im Jahr 2026 sind das 77.400 Euro. Der Antrag läuft elektronisch über das Kundenportal der Investitionsbank und muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden.
Weiterbildungsscheck Thüringen
Der Weiterbildungsscheck Thüringen fördert die individuelle berufsbegleitende Weiterbildung sozialversicherungspflichtig Beschäftigter mit bis zu 1.000 Euro für Teilnahme- und Prüfungsgebühren. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf 55.000 Euro nicht übersteigen, bei Zusammenveranlagung 110.000 Euro. Ausgeschlossen sind Auszubildende, Studierende, Selbstständige, Beschäftigte des öffentlichen Dienstes sowie Personen mit anderweitiger Förderung. Nicht förderfähig sind Studiengaenge, gesetzlich vorgeschriebene Unterweisungen, Aufstiegsfortbildungen und Führerscheine. Wegen einer anstehenden Richtlinienänderung ist die Antragstellung derzeit ausgesetzt und voraussichtlich ab Herbst 2026 wieder möglich.
QualiScheck Rheinland-Pfalz
Der QualiScheck unterstützt Beschäftigte mit Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Rheinland-Pfalz bei der Finanzierung beruflicher Weiterbildung, auch ausserhalb des betrieblichen Kontextes. Der Zuschuss beträgt bis zu 1.500 Euro pro Jahr. Finanziert wird das Programm aus dem Europäischen Sozialfonds Plus. Der QualiScheck laesst sich mit der Bildungsfreistellung kombinieren, auf die Beschäftigte in Rheinland-Pfalz einen gesetzlichen Anspruch haben. Ein Vorab-Check auf der Programmseite prüft die Förderfähigkeit.
Weiterbildungsrichtlinie Brandenburg - Förderung für Unternehmen
Neben dem Bildungsscheck für Beschäftigte fördert die Weiterbildungsrichtlinie 2026 auch Unternehmen, die Qualifizierungsmaßnahmen für ihre Belegschaft durchführen, mit 50 Prozent Zuschuss. Ziel ist es, Kompetenzen der Beschäftigten zu stärken und die Widerstandsfähigkeit der Betriebe zu erhöhen. Ein eigenes Servicepaket richtet sich an Unternehmen in Transformationssituationen wie Verlagerungen, Erweiterungen oder Umstrukturierungen und fördert dort interne wie externe Weiterbildung. Anträge laufen über die Investitionsbank des Landes Brandenburg.
Bildungsscheck Brandenburg (Weiterbildungsrichtlinie 2026)
Der Bildungsscheck Brandenburg fördert die individuelle berufliche Weiterbildung von Beschäftigten mit 60 Prozent Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Kosten. Mit der Weiterbildungsrichtlinie 2026 entfällt die früher geltende Deckelung von 3.000 Euro je Vorhaben. Förderfähig sind seit 2026 auch Weiterbildungen im Rahmen einer Requalifizierung, etwa Anpassungsqualifizierungen oder Vorbereitungskurse auf Kenntnisprüfungen. Nicht gefördert werden Auszubildende, Studierende, Aufstiegsfortbildungen, Umschulungen, klassische Ausbildungen und Studiengaenge. Neu ist, dass auch Personen antragsberechtigt sind, die in Brandenburg arbeiten, aber nicht dort wohnen. Anträge sind jederzeit bis zum 30. Juni 2027 möglich.
Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein
Der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein bezuschusst berufliche Weiterbildungen mit 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten, höchstens 5.000 Euro pro Weiterbildung. Antragsberechtigt sind Erwerbstaetige in einem Arbeitsverhältnis mit Arbeitsstelle in Schleswig-Holstein, die Einkuenfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielen. Der Arbeitgeber muss mindestens 40 Prozent der Finanzierung tragen und darueber hinaus die Differenz, wenn die Kosten 5.000 Euro übersteigen. Bevorzugt gefördert werden Themen aus Digitalisierung, erneuerbaren Energien, Pflege und Handwerk. Der Bewilligungszeitraum läuft vom 2. Februar 2026 bis spätestens 31. Dezember 2028.
Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS
Der Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS bezuschusst berufliche Weiter- und Fortbildungen. Der Regelsatz beträgt 40 Prozent der Lehrgangskosten, bei Kurskosten bis 2.499 Euro höchstens 750 Euro, ab 2.500 Euro Lehrgangsgebühr bis zu 1.000 Euro. Im Handwerk sind bis zu 75 Prozent und maximal 1.000 Euro möglich, für angestellt Beschäftigte mit ergänzendem SGB-II-Bezug bis zu 100 Prozent und maximal 1.500 Euro, für Solo-Selbstständige im SGB-II-Bezug bis zu 75 Prozent und maximal 1.000 Euro. Gefördert werden Kurse ab acht Stunden Dauer bei qualifizierten Anbietern. Nicht gefördert werden Prüfungsgebühren, Reise- und Übernachtungskosten, Studiengaenge, Coaching und allgemeine Sprachkurse.
ESF-Förderprogramm Fachkurse Baden-Württemberg
Das Land Baden-Württemberg verbilligt über die Fachkursförderung berufliche Weiterbildungslehrgaenge direkt beim Kursveranstalter. Für Kurse mit Beginn ab 1. September 2026 gilt ein einheitlicher Fördersatz von 45 Prozent für alle förderfähigen Teilnehmenden. Bis zum 31. August 2026 lag der Standardsatz bei 30 Prozent und bei 70 Prozent für Personen ab 55 Jahren sowie ohne Berufsabschluss. Förderfähig sind Lehrgaenge von 8 bis 160 Unterrichtseinheiten, die innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sind, bei einer maximal förderfähigen Kursgebühr von 6.000 Euro ohne Mehrwertsteuer je Fachkurs und Teilnehmendem. Eine Einkommensgrenze gibt es nicht.
Bildungsscheck NRW 2.0
Der Bildungsscheck NRW 2.0 bezuschusst berufliche Weiterbildung mit 50 Prozent der Kursgebühren, höchstens 500 Euro. Er kann einmal pro Kalenderjahr genutzt werden. Antragsberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 50.000 Euro nicht übersteigt, bei zusammen veranlagten Ehepaaren 100.000 Euro. Als Einkommensnachweis ist zwingend ein Einkommensteuerbescheid noetig, der nicht aelter als zwei Jahre ist. Der Kurs muss vor Beginn im ESF-Onlineportal registriert werden, eine rückwirkende Förderung gibt es nicht. Nach einer Anpassung der ESF-Richtlinie ist die Antragstellung ab dem 1. September 2026 wieder möglich, Kurse können bereits jetzt registriert werden.
IBB Junges Wohnen (Berlin)
Berliner Programm für Wohnraum für Auszubildende und Studierende, bestehend aus einem zinslosen Baudarlehen von bis zu 3.600 Euro je Quadratmeter förderfähiger Fläche und einem Baukostenzuschuss von bis zu 2.200 Euro je Quadratmeter. Dazu kommen einmalige Zuschüsse von 10.000 Euro je rollstuhlgerechtem Wohnplatz und bis zu 5.000 Euro je Wohnplatz für energetische Verbesserungen. Gefördert werden Neubau sowie Umbau und Erweiterung bestehender Gebäude ab Baukosten von 1.500 Euro je Quadratmeter, einschließlich Erstmoeblierung. Es gilt eine 30-jährige Miet- und Belegungsbindung, die anfaengliche Bruttokaltmiete ist auf 320 Euro im Monat plus Betriebs- und Moeblierungskosten von höchstens 60 Euro begrenzt, ein Vorhaben muss mindestens 20 Wohnplätze umfassen. Der Erstantrag geht an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.
Junges Wohnen Sachsen-Anhalt
Förderung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende in Sachsen-Anhalt. Gefördert werden Neubau, Ersterwerb und Modernisierung entsprechender Wohnheime, antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen. Die Nettokaltmiete darf bis 2028 höchstens 6,50 Euro je Quadratmeter in Magdeburg und Halle sowie 6,00 Euro in den übrigen Orten betragen, die Wohnungen müssen nach Fertigstellung mindestens 25 Jahre Studierenden und Auszubildenden zur Verfuegung stehen. Vorgeschaltet ist ein Auswahlverfahren über eine Projektanmeldung mit festem Zeitfenster, zuletzt vom 02.06. bis 14.07.2026; dieses Fenster ist abgelaufen, ein neuer Aufruf ist abzuwarten. Die genauen Fördersaetze und Höchstbeträge stehen in der Richtlinie, die auf der Programmseite verlinkt ist.
Junges Wohnen - Mietwohnungsneubau für Studierende und Auszubildende (Brandenburg)
Landesprogramm Brandenburgs aus dem Bund-Länder-Programm Junges Wohnen für den Neubau von Mietwohnungen für Studierende und Auszubildende. Es steht in der Programmuebersicht der ILB im Bereich Neubau. Förderart, Beträge und Bindungsfristen sind auf der Übersichtsseite nicht beziffert und stehen in der Förderrichtlinie. Der Antrag läuft über die ILB. Für Auskuenfte nennt die ILB die Wohnungsbaunummer 0331 660-1322.
ISB Kredit 558 - Junges Wohnen (Rheinland-Pfalz)
Zinsverbilligtes Darlehen der ISB für Wohnraum für Studierende und Auszubildende in Rheinland-Pfalz. Der Zinssatz liegt bei 0,50 Prozent jährlich mit 15 oder 20 Jahren Zinsbindung, zusätzlich sind Tilgungszuschüsse möglich. Das Programm gehoert zum Bund-Länder-Programm Junges Wohnen und dient dem Neubau sowie dem Umbau von Bestand zu Wohnheimplätzen. Die genaue Darlehensobergrenze und die Zuschusssaetze stehen in der Förderrichtlinie, die auf der Produktseite verlinkt ist. Der Antrag läuft über die ISB.
Junges Wohnen BW - Wohnheimplätze für Auszubildende
Einmaliger Zuschuss der L-Bank je Wohnheimplatz für Auszubildende, gefördert werden Neubau, Ersterwerb und Umbau, ausdrücklich auch Dachausbau, Gebäudeerweiterung und die Umnutzung leerstehender Einheiten. Für Einzelzimmer nennt die L-Bank 40.500 bis 47.900 Euro, für Doppelzimmer 48.000 bis 55.400 Euro je Platz, abhängig davon, ob Bad und Kueche einzeln oder gemeinschaftlich genutzt werden. Ein Vorhaben muss mindestens vier Plätze umfassen, Einzelzimmer über 12 Quadratmeter und Doppelzimmer über 16 Quadratmeter groß sein. Die Miete muss 33 Prozent unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, es gilt eine Bindung von 30 Jahren und eine Mindestmietdauer von sechs Monaten. Der Antragsteller muss 20 Prozent Eigenmittel einbringen, die Zielgruppe sind Auszubildende mit Wohnberechtigungsschein.
Saarland Offensive für Gründung (SOG)
Regionales Netzwerk aller in der Gründungsförderung aktiven Stellen im Saarland mit dem Ziel, Huerden abzubauen und zur Selbständigkeit zu ermutigen. Beteiligt sind das Wirtschaftsministerium, die Handwerkskammer des Saarlandes, die IHK Saarland, die Bundesagentur für Arbeit, die regionalen Wirtschaftsförderungen und die Steuerberaterkammer. Gründerinnen und Gründer erhalten Orientierung, Beratung und Vermittlung zu passenden Förderprogrammen. Eigene Förderbeträge vergibt das Netzwerk nicht, die Beratung ist der Kern des Angebots.
Was Landesförderung bei Bildung bedeutet
Jedes der 16 Länder fördert eigenständig und ergänzt damit den Bund. Landesprogramme sind kleiner, wechseln häufiger und sind oft genauer auf ein Problem zugeschnitten, das es in diesem Land wirklich gibt. Wo der Bund pauschal bleibt, wird das Land konkret.
- Wo der Antrag landet
- Über die Förderbank des Landes oder ein Fachministerium. Jedes Land hat eigene Formulare, eigene Fristen und eine eigene Bewilligungsstelle, auch wenn zwei Programme gleich heißen.
- Woran du sie erkennst
- Am Träger und an der Region: steht dort ein einzelnes Bundesland, ist es Landesförderung. Viele dieser Programme tragen den Landesnamen oder das Kürzel der Landesbank schon im Namen.
- Der häufigste Irrtum
- Ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland beantragen zu wollen. Landesmittel setzen fast immer einen Wohnsitz, einen Betriebssitz oder ein Vorhaben im Land voraus.
Häufige Fragen zu Bildung auf Ebene Land
- Kann ich ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland nutzen?
- In aller Regel nicht. Landesmittel sind an das Land gebunden, das sie ausschreibt. Maßgeblich ist meistens, wo das Vorhaben stattfindet, nicht wo du gemeldet bist.
- Warum unterscheiden sich die Länder so stark?
- Weil jedes Land eigene Schwerpunkte setzt und eigene Mittel einsetzt. Manche bündeln viel in wenigen großen Richtlinien, andere schneiden dieselbe Summe in viele kleine Linien. Eine niedrige Zahl an Programmen sagt deshalb wenig über die Fördersumme.
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