# Zuwendungen im Bereich Naturschutz (FRL-Natur)

Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 66 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung und zur Entwicklung von Natur und Landschaft im Saarland, auch im besiedelten Bereich. Beim Erwerb von Grundstücken in Schutzgebieten oder für den Biotopverbund beträgt die Förderung bis zu 100 Prozent. Gefördert werden außerdem Gestaltungs-, Schutz-, Pflege- und Entwicklungsvorhaben.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz des Saarlandes, Referat A/4 |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 66 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Gültig | Saarland |
| Zielgruppe | Kommunen, Vereine |
| Themen | Natur und Umwelt, Sonstiges |
| Frist | Laufende Antragstellung, Antrag zwingend vor Maßnahmenbeginn |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden, Landkreise, Teilnehmergemeinschaften sowie Vereine, Verbände, Organisationen und Stiftungen
- Vorhaben muss den Zielen und Grundsätzen des Saarländischen Naturschutzgesetzes entsprechen
- Objekte und Maßnahmen müssen sich im Saarland befinden bzw. dort durchgeführt werden
- Antrag vor Beginn der Maßnahme mit den Antragsformularen an Referat A/4

## Kombinierbarkeit

Getrennte Antragsformulare für reine Landesmaßnahmen und für ELER-kofinanzierte Maßnahmen

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (15):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Register und Nummer
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (10):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Flächennachweis oder Betriebsnummer
- Lageplan oder Flurkarte

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Zuwendungen im Bereich Naturschutz (FRL-Natur) beantragen?

Zuwendungen im Bereich Naturschutz (FRL-Natur) richtet sich an Kommunen und Vereine. Zusätzlich gilt: Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden, Landkreise, Teilnehmergemeinschaften sowie Vereine, Verbände, Organisationen und Stiftungen

### Wie viel Geld gibt es bei Zuwendungen im Bereich Naturschutz (FRL-Natur)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 66 Prozent der förderfähigen Kosten. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Zuwendungen im Bereich Naturschutz (FRL-Natur)?

Das Programm gilt in Saarland. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Zuwendungen im Bereich Naturschutz (FRL-Natur) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Zuwendungen im Bereich Naturschutz (FRL-Natur) beantragen?

Laufende Antragstellung, Antrag zwingend vor Maßnahmenbeginn Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Zuwendungen im Bereich Naturschutz (FRL-Natur) mit anderen Förderungen kombinieren?

Getrennte Antragsformulare für reine Landesmaßnahmen und für ELER-kofinanzierte Maßnahmen Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Zuwendungen im Bereich Naturschutz (FRL-Natur)?

Für diesen Antrag sind 15 Angaben und 10 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.saarland.de/mukmav/DE/portale/naturschutz/informationen/naturschutzfoerderung/naturschutzfoerderung.html
- Antragstellung: https://www.saarland.de/mukmav/DE/portale/naturschutz/informationen/naturschutzfoerderung/naturschutzfoerderung.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/zuwendungen-im-bereich-naturschutz-frl-natur-ministerium-fuer-umwelt-klima-mobilitaet-agra
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/natur
- Alles zur Förderung in Saarland: https://antragio.com/bundesland/saarland

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/zuwendungen-im-bereich-naturschutz-frl-natur-ministerium-fuer-umwelt-klima-mobilitaet-agra
