# Wir für Sachsen

Sächsisches Ehrenamtsprogramm, das Ehrenamtlichen eine monatliche Aufwandsentschädigung von 40 Euro zahlt. Antragsteller sind die Projektträger, also Wohlfahrtsverbände, Kirchen, Stiftungen, Vereine, Kommunen und anerkannte gemeinnützige Organisationen. Für 2026 stehen 11 Millionen Euro im Landeshaushalt bereit; 2025 wurden über 26.300 Ehrenamtliche in 5.595 Projekten unterstützt.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
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| Fördergeber | Freistaat Sachsen, Programmumsetzung durch die Bürgerstiftung Dresden |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Höchstbetrag | 480 Euro |
| Gültig | Sachsen |
| Zielgruppe | Vereine, Kommunen |
| Themen | Ehrenamt, Soziales, Kultur, Sport, Natur und Umwelt |
| Frist | Antragsfrist 31. Oktober des Vorjahres |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Ehrenamtliche leisten im Schnitt mindestens 20 Stunden pro Monat
- Wohnsitz der Ehrenamtlichen in Sachsen
- Keine Förderung aus anderen Landesprogrammen für denselben Zweck
- Keine hauptamtliche Anstellung beim Projektträger im selben Tätigkeitsfeld
- Antragstellung ausschließlich elektronisch über das Förderportal durch den Projektträger

## Kombinierbarkeit

Ausschluss der Doppelförderung durch andere sächsische Landesprogramme für denselben Zweck

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (15):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Register und Nummer
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (10):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Flächennachweis oder Betriebsnummer
- Lageplan oder Flurkarte

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Wir für Sachsen beantragen?

Wir für Sachsen richtet sich an Vereine und Kommunen. Zusätzlich gilt: Ehrenamtliche leisten im Schnitt mindestens 20 Stunden pro Monat

### Wie viel Geld gibt es bei Wir für Sachsen?

Der genannte Höchstbetrag von 480 Euro gilt je Monat und ist keine Gesamtsumme. Über die volle Laufzeit kommt entsprechend mehr zusammen, wie lange sie dauert, steht in der Richtlinie. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Wir für Sachsen?

Das Programm gilt in Sachsen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Wir für Sachsen vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Wir für Sachsen beantragen?

Antragsfrist 31. Oktober des Vorjahres Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Wir für Sachsen mit anderen Förderungen kombinieren?

Ausschluss der Doppelförderung durch andere sächsische Landesprogramme für denselben Zweck Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Wir für Sachsen?

Für diesen Antrag sind 15 Angaben und 10 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.ehrenamt.sachsen.de/wir-fuer-sachsen.html
- Antragstellung: https://www.ehrenamt.sachsen.de/wir-fuer-sachsen.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/wir-fuer-sachsen-freistaat-sachsen-programmumsetzung-durch-die-buergerstiftung-dresden
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/ehrenamt
- Alles zur Förderung in Sachsen: https://antragio.com/bundesland/sachsen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/wir-fuer-sachsen-freistaat-sachsen-programmumsetzung-durch-die-buergerstiftung-dresden
