# Städtebauförderung Rheinland-Pfalz - Städtebauliche Erneuerung und Entwicklung

Zuschüsse für Städte und Gemeinden zur städtebaulichen Erneuerung, gebündelt in den Bund-Länder-Programmen Lebendige Zentren, Sozialer Zusammenhalt und Wachstum und nachhaltige Erneuerung. Die Förderquote liegt in der Regel bei 50 bis 80 Prozent, bei besonderem Landesinteresse oder finanzschwachen Kommunen bis zu 90 Prozent. 2025 standen rund 77,5 Millionen Euro bereit, für 2026 werden rund 90 Millionen Euro erwartet.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Land Rheinland-Pfalz, Ministerium für Kommunen, Bauen, Wohnen und Kultur |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Gültig | Rheinland-Pfalz |
| Zielgruppe | Kommunen |
| Themen | Sanierung, Sonstiges, Kultur |
| Frist | Jährliche Programmanmeldung; förmliche Anträge über die ADD |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Antragsberechtigt sind Gemeinden, Verbandsgemeinden und Planungsverbände in Rheinland-Pfalz
- Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) mit Bürgerbeteiligung
- Kosten- und Finanzierungsübersicht (KOFI)
- Nachweis geordneter Haushaltswirtschaft
- Nachweis dringenden städtebaulichen Handlungsbedarfs
- Formlose Interessenbekundung an das Ministerium, förmlicher Antrag über die ADD

## Kombinierbarkeit

Kommunen können einen Teil der Mittel an Private weiterreichen; Landesprogramme Strukturprogramm und Innenstadt-Impulse ergänzen die Bund-Länder-Programme

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (21):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (9):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Städtebauförderung Rheinland-Pfalz - Städtebauliche Erneuerung und Entwicklung beantragen?

Städtebauförderung Rheinland-Pfalz - Städtebauliche Erneuerung und Entwicklung richtet sich an Kommunen. Zusätzlich gilt: Antragsberechtigt sind Gemeinden, Verbandsgemeinden und Planungsverbände in Rheinland-Pfalz

### Wie viel Geld gibt es bei Städtebauförderung Rheinland-Pfalz - Städtebauliche Erneuerung und Entwicklung?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Städtebauförderung Rheinland-Pfalz - Städtebauliche Erneuerung und Entwicklung?

Das Programm gilt in Rheinland-Pfalz. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Städtebauförderung Rheinland-Pfalz - Städtebauliche Erneuerung und Entwicklung vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Städtebauförderung Rheinland-Pfalz - Städtebauliche Erneuerung und Entwicklung beantragen?

Jährliche Programmanmeldung; förmliche Anträge über die ADD Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Städtebauförderung Rheinland-Pfalz - Städtebauliche Erneuerung und Entwicklung mit anderen Förderungen kombinieren?

Kommunen können einen Teil der Mittel an Private weiterreichen; Landesprogramme Strukturprogramm und Innenstadt-Impulse ergänzen die Bund-Länder-Programme Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Städtebauförderung Rheinland-Pfalz - Städtebauliche Erneuerung und Entwicklung?

Für diesen Antrag sind 21 Angaben und 9 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 7 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://mkbwk.rlp.de/themen/staedte-und-gemeinden/kommunale-foerderung/staedtebauliche-erneuerung
- Antragstellung: https://add.rlp.de/themen/foerderprogramm/foerderungen-im-kommunalen-bereich/staedtebauliche-erneuerungen
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/staedtebaufoerderung-rheinland-pfalz-staedtebauliche-erneuerung-und-entwicklung-land-rhein
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sanierung
- Alles zur Förderung in Rheinland-Pfalz: https://antragio.com/bundesland/rheinland-pfalz

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/staedtebaufoerderung-rheinland-pfalz-staedtebauliche-erneuerung-und-entwicklung-land-rhein
