# Sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft (Mietschuldenübernahme nach SGB XII)

Nach Paragraf 36 SGB XII können Schulden übernommen werden, soweit dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist. Die Übernahme soll erfolgen, wenn ohne sie Wohnungslosigkeit droht. Sie kann als Beihilfe, also als nicht rückzahlbarer Zuschuss, oder als Darlehen gewährt werden. Diese Hilfe steht auch Menschen offen, die sonst keine laufende Sozialhilfe beziehen. Bei einer Raeumungsklage wegen Mietrückstand muss das Gericht den Sozialhilfeträger unverzueglich über Klageeingang, Parteien, Miethöhe, Rückstand und Verhandlungstermin informieren.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Sozialamt der Kommune |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Kredit |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Sozialleistung, Wohnen und Miete, Soziales |
| Frist | Sofort handeln. Die gerichtliche Mitteilungspflicht bei Raeumungsklage unterbleibt, wenn offensichtlich ist, dass die Nichtzahlung nicht auf Zahlungsunfähigkeit beruht. |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- drohender Wohnungsverlust oder vergleichbare Notlage
- Übernahme muss zur Sicherung der Unterkunft gerechtfertigt sein
- kein vorrangiger Anspruch nach Paragraf 22 Absatz 8 SGB II beim Jobcenter
- Mitwirkung, etwa Zustimmung zur Direktzahlung der künftigen Miete an den Vermieter

## Kombinierbarkeit

Kann als Beihilfe oder Darlehen erbracht werden. Als Darlehen mindert die Rückzahlung später die laufenden Leistungen. Für Bezieher von Grundsicherungsgeld gilt vorrangig Paragraf 22 Absatz 8 SGB II beim Jobcenter.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (23):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- Kaltmiete im Monat
- Nebenkosten im Monat
- Heizkosten im Monat
- Eigenmittel in Euro
- Kredite und Darlehen in Euro
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (10):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Mietbescheinigung des Vermieters
- Letzte Nebenkostenabrechnung
- Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung
- Letzter Jahresabschluss

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

Förderkredite laufen fast immer über die Hausbank und nicht direkt beim Fördergeber. Dieser Schritt dauert am längsten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft (Mietschuldenübernahme nach SGB XII) beantragen?

Sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft (Mietschuldenübernahme nach SGB XII) richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: drohender Wohnungsverlust oder vergleichbare Notlage

### Wo gilt Sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft (Mietschuldenübernahme nach SGB XII)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft (Mietschuldenübernahme nach SGB XII) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft (Mietschuldenübernahme nach SGB XII) beantragen?

Sofort handeln. Die gerichtliche Mitteilungspflicht bei Raeumungsklage unterbleibt, wenn offensichtlich ist, dass die Nichtzahlung nicht auf Zahlungsunfähigkeit beruht. Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft (Mietschuldenübernahme nach SGB XII) mit anderen Förderungen kombinieren?

Kann als Beihilfe oder Darlehen erbracht werden. Als Darlehen mindert die Rückzahlung später die laufenden Leistungen. Für Bezieher von Grundsicherungsgeld gilt vorrangig Paragraf 22 Absatz 8 SGB II beim Jobcenter. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft (Mietschuldenübernahme nach SGB XII)?

Für diesen Antrag sind 23 Angaben und 10 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__36.html
- Antragstellung: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__36.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/sonstige-hilfen-zur-sicherung-der-unterkunft-mietschuldenuebernahme-nach-sgb-xii-sozialamt
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sozialleistung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/sonstige-hilfen-zur-sicherung-der-unterkunft-mietschuldenuebernahme-nach-sgb-xii-sozialamt
