# Modernisierung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern

Darlehen für die Modernisierung und energetische Aufwertung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern, die vor dem 1. Februar 2002 errichtet wurden. Gefördert werden bis zu 75 Prozent der Modernisierungskosten, höchstens zwei Drittel der Kosten eines vergleichbaren Neubaus. Für Wohnungen mit Belegungsbindung für Haushalte mit niedrigem Einkommen gibt es einen Tilgungsnachlass von 30 Prozent sowie 5.000 Euro Zuschuss je barrierefreier Wohnung.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | NBank - Investitions- und Förderbank Niedersachsen |
| Ebene | Land |
| Förderart | Kredit |
| Fördersatz | bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Gültig | Niedersachsen |
| Zielgruppe | Vermieter, Unternehmen, Kommunen |
| Themen | Sanierung, Energie, Dämmung, Heizung |
| Frist | Anträge müssen bis zum 31.12.2026 bei der Wohnraumförderstelle eingehen |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Gebäude vor dem 1. Februar 2002 bezugsfertig
- Nachhaltige Verbesserung des Gebrauchswerts oder Einsparung von Energie beziehungsweise Wasser
- Für die volle Förderung Bindung für Haushalte mit niedrigem Einkommen nach Paragraf 3 Absatz 2 NWoFG
- Mittleres Einkommen nur bei energetischer Modernisierung förderfähig
- Antrag bei der oertlichen Wohnraumförderstelle

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (27):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- Eigenmittel in Euro
- Kredite und Darlehen in Euro
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (16):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung
- Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

Förderkredite laufen fast immer über die Hausbank und nicht direkt beim Fördergeber. Dieser Schritt dauert am längsten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Modernisierung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern beantragen?

Modernisierung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern richtet sich an Vermieter, Unternehmen und Kommunen. Zusätzlich gilt: Gebäude vor dem 1. Februar 2002 bezugsfertig

### Wie viel Geld gibt es bei Modernisierung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Modernisierung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern?

Das Programm gilt in Niedersachsen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Modernisierung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Modernisierung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern beantragen?

Anträge müssen bis zum 31.12.2026 bei der Wohnraumförderstelle eingehen Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Modernisierung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern?

Für diesen Antrag sind 27 Angaben und 16 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/Modernisierung-von-Mietwohnungen-in-Mehrfamilienh%C3%A4usern.html
- Antragstellung: https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/Modernisierung-von-Mietwohnungen-in-Mehrfamilienh%C3%A4usern.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/modernisierung-von-mietwohnungen-in-mehrfamilienhaeusern-nbank-investitions-und-foerderban
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sanierung
- Alles zur Förderung in Niedersachsen: https://antragio.com/bundesland/niedersachsen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/modernisierung-von-mietwohnungen-in-mehrfamilienhaeusern-nbank-investitions-und-foerderban
