# Mikroförderung für bürgerschaftliches Engagement in Niedersachsen

Unbuerokratische Mikroförderung von 100 bis 2.500 Euro für kleine ehrenamtliche Projekte in Nachbarschaft, Bildung, Jugend, Soziales und Kultur. Die Gesamtausgaben eines Projekts dürfen 10.000 Euro nicht überschreiten, je Träger ist ein Antrag pro Kalenderjahr möglich. Die Auszahlung erfolgt zu 50 Prozent mit der Zusage und zu 50 Prozent nach Prüfung des Verwendungsnachweises.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
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| Fördergeber | Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung, umgesetzt durch lagfa Niedersachsen |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Höchstbetrag | 2.500 Euro |
| Mindestbetrag | 100 Euro |
| Gültig | Niedersachsen |
| Zielgruppe | Vereine, Privatpersonen |
| Themen | Ehrenamt, Soziales, Kultur, Bildung |
| Frist | Die Mittel für 2026 waren bereits Anfang Maerz 2026 ausgeschöpft, später wurde aufgestockt; Anträge laufend bis zur Erschöpfung der Mittel |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Vereine, gemeinwohlorientierte Organisationen, Initiativen, ehrenamtlich engagierte Privatpersonen sowie gemeinwohlorientierte Kirchen und Glaubensgemeinschaften
- Sitz in Niedersachsen oder Projektbezug zum Land
- Antrag vor Projektstart, rückwirkende Förderung ausgeschlossen
- Honorare höchstens 450 Euro je Projekt und 100 Euro je Tag und Person
- Verwendungsnachweis innerhalb von 3 Wochen nach Projektabschluss

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (19):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Register und Nummer
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (8):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Nachweis der Qualifikation

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Mikroförderung für bürgerschaftliches Engagement in Niedersachsen beantragen?

Mikroförderung für bürgerschaftliches Engagement in Niedersachsen richtet sich an Vereine und Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Vereine, gemeinwohlorientierte Organisationen, Initiativen, ehrenamtlich engagierte Privatpersonen sowie gemeinwohlorientierte Kirchen und Glaubensgemeinschaften

### Wie viel Geld gibt es bei Mikroförderung für bürgerschaftliches Engagement in Niedersachsen?

Der Höchstbetrag beträgt 2.500 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Mikroförderung für bürgerschaftliches Engagement in Niedersachsen?

Das Programm gilt in Niedersachsen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Mikroförderung für bürgerschaftliches Engagement in Niedersachsen vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Mikroförderung für bürgerschaftliches Engagement in Niedersachsen beantragen?

Die Mittel für 2026 waren bereits Anfang Maerz 2026 ausgeschöpft, später wurde aufgestockt; Anträge laufend bis zur Erschöpfung der Mittel Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Mikroförderung für bürgerschaftliches Engagement in Niedersachsen?

Für diesen Antrag sind 19 Angaben und 8 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.mi.niedersachsen.de/themen/ehrenamt/mikrofoerderungmikroforderung-unterstutzung-fur-engagement-vor-ort-248985.html
- Antragstellung: https://lagfa-niedersachsen.de/mikrofoerderung/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/mikrofoerderung-fuer-buergerschaftliches-engagement-in-niedersachsen-niedersaechsisches-mi
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/ehrenamt
- Alles zur Förderung in Niedersachsen: https://antragio.com/bundesland/niedersachsen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/mikrofoerderung-fuer-buergerschaftliches-engagement-in-niedersachsen-niedersaechsisches-mi
