# Kommunalrichtlinie: Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Mobilität

Die Kommunalrichtlinie fördert Mobilitätsstationen, stationaere Radverkehrsinfrastruktur, die Bike+Ride-Offensive an Bahnhoefen und aktive Radinfrastruktur. Der Fördersatz beträgt in der Regel 50 Prozent, für finanzschwache Kommunen und Braunkohlereviere 65 Prozent, bei Bike+Ride an Bahnhoefen 70 Prozent beziehungsweise 85 Prozent; Fokuskonzepte Mobilität werden mit 60 beziehungsweise 80 Prozent gefördert. Antragsberechtigt sind Kommunen, ihre rechtlich selbständigen Betriebe, Zweckverbände, öffentliche und gemeinnützige Einrichtungen sowie Vereine und Religionsgemeinschaften. Die Richtlinie vom 10. Oktober 2024 ist am 1. November 2024 in Kraft getreten und gilt bis zum 31. Dezember 2027; Anträge können ganzjährig bei der Zukunft - Umwelt - Gesellschaft (ZUG) gGmbH gestellt werden.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Nationale Klimaschutzinitiative, Umsetzung über die Zukunft Umwelt Gesellschaft gGmbH |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Kommunen, Vereine |
| Themen | Mobilität, Natur und Umwelt |
| Frist | 1. November 2024 bis 31. Dezember 2027, Anträge ganzjährig |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Antragsberechtigung als Kommune, kommunales Unternehmen, Verein oder gemeinnützige Einrichtung
- Mindesteigenanteil von 15 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, für finanzschwache Kommunen 10 Prozent
- Antrag über das Förderportal des Bundes (easy-Online) bei der ZUG gGmbH, Antragstellung ganzjährig möglich

## Kombinierbarkeit

Sonderprogramm Stadt und Land, Landesprogramme

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (15):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Register und Nummer
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (11):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Flächennachweis oder Betriebsnummer
- Lageplan oder Flurkarte
- Zulassungsbescheinigung Teil I

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Kommunalrichtlinie: Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Mobilität beantragen?

Kommunalrichtlinie: Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Mobilität richtet sich an Kommunen und Vereine. Zusätzlich gilt: Antragsberechtigung als Kommune, kommunales Unternehmen, Verein oder gemeinnützige Einrichtung

### Wie viel Geld gibt es bei Kommunalrichtlinie: Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Mobilität?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Kommunalrichtlinie: Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Mobilität?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Kommunalrichtlinie: Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Mobilität vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Kommunalrichtlinie: Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Mobilität beantragen?

1. November 2024 bis 31. Dezember 2027, Anträge ganzjährig Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Kommunalrichtlinie: Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Mobilität mit anderen Förderungen kombinieren?

Sonderprogramm Stadt und Land, Landesprogramme Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Kommunalrichtlinie: Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Mobilität?

Für diesen Antrag sind 15 Angaben und 11 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.klimaschutz.de/de/foerderung-der-nki/foerderkompass/logistik-mobilitaet
- Antragstellung: https://www.klimaschutz.de/de/foerderung-der-nki/foerderkompass/logistik-mobilitaet
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/kommunalrichtlinie-massnahmen-zur-foerderung-klimafreundlicher-mobilitaet-nationale-klimas
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/mobilitaet

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/kommunalrichtlinie-massnahmen-zur-foerderung-klimafreundlicher-mobilitaet-nationale-klimas
