# Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen M-V

Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuwendung für Klimaschutzvorhaben von Kommunen, Kirchen, Vereinen, Verbänden und Stiftungen, die Treibhausgase um mindestens 30 Prozent senken. Der Basisfördersatz beträgt 25, 50 oder 60 Prozent, mit Boni bis maximal 70 Prozent. Bei Gesamtausgaben unter 200.000 Euro erfolgt die Förderung als Festbetragsfinanzierung.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V) |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Mindestbetrag | 20.000 Euro |
| Gültig | Mecklenburg-Vorpommern |
| Zielgruppe | Kommunen, Vereine |
| Themen | Energie, Sanierung, Natur und Umwelt |
| Frist | Laufend, Antrag vor Vorhabenbeginn, Verfahrensdauer grundsätzlich ein Jahr |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Kommunen und kommunale Verbände in M-V, Kirchen und Religionsgemeinschaften, Vereine, Verbände und Stiftungen
- Mindestens 20.000 Euro Ausgaben, 2.000 Euro bei Studien und Planungen
- Schriftlicher Antrag vor Vorhabenbeginn
- Amortisationszeit üblicherweise über fünf Jahre
- Zweckbindungsfrist von mindestens fünf Jahren
- Klimaverträglichkeitsprüfung bei Infrastrukturvorhaben

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (23):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Register und Nummer
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (14):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung
- Flächennachweis oder Betriebsnummer
- Lageplan oder Flurkarte

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen M-V beantragen?

Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen M-V richtet sich an Kommunen und Vereine. Zusätzlich gilt: Kommunen und kommunale Verbände in M-V, Kirchen und Religionsgemeinschaften, Vereine, Verbände und Stiftungen

### Wie viel Geld gibt es bei Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen M-V?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Gefördert wird ab 20.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen M-V?

Das Programm gilt in Mecklenburg-Vorpommern. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen M-V vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen M-V beantragen?

Laufend, Antrag vor Vorhabenbeginn, Verfahrensdauer grundsätzlich ein Jahr Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen M-V?

Für diesen Antrag sind 23 Angaben und 14 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/klimaschutzprojekte-in-nicht-wirtschaftlich-taetigen-organisationen/
- Antragstellung: https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/klimaschutzprojekte-in-nicht-wirtschaftlich-taetigen-organisationen/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/klimaschutz-projekte-in-nicht-wirtschaftlich-taetigen-organisationen-m-v-landesfoerderinst
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/energie
- Alles zur Förderung in Mecklenburg-Vorpommern: https://antragio.com/bundesland/mecklenburg-vorpommern

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/klimaschutz-projekte-in-nicht-wirtschaftlich-taetigen-organisationen-m-v-landesfoerderinst
