# Junges Wohnen - Wohnheimplätze für Auszubildende

Einmaliger Zuschuss für die Schaffung neuer Wohnheimplätze für Auszubildende durch Neubau, Ersterwerb, Dachgeschossausbau oder Aufstockung. Je Einzelzimmer gibt es bis zu 40.500 bis 47.900 Euro, je Doppelzimmer bis zu 48.000 bis 55.400 Euro, jeweils abhängig von der Ausstattung. Eine Zusatzförderung für Barrierefreiheit ist möglich.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | L-Bank |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Höchstbetrag | 55.400 Euro |
| Mindestbetrag | 40.500 Euro |
| Gültig | Baden-Württemberg |
| Zielgruppe | Unternehmen, Kommunen, Vermieter, Vereine |
| Themen | Neubau, Soziales, Bildung |
| Frist | Laufende Antragstellung vor Vorhabensbeginn, Auszahlung nach Fertigstellung |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Mindestens vier Wohnheimplätze je Objekt
- 30-jährige Belegungsbindung
- Mietabsenkung von 33 Prozent unter die ortsübliche Vergleichsmiete
- Mindestens 20 Prozent Eigenkapital
- Bewohner benötigen einen gültigen Wohnberechtigungsschein
- Vorhaben darf noch nicht begonnen sein, schriftliche Antragstellung mit Formular WU_0020 per Post

## Kombinierbarkeit

Zusatzförderung Barrierefreiheit möglich

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (31):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Grundbuchblatt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (21):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Grundbuchauszug
- Baugenehmigung oder Bauanzeige
- Lageplan oder Flurkarte
- Nachweis der Qualifikation
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Junges Wohnen - Wohnheimplätze für Auszubildende beantragen?

Junges Wohnen - Wohnheimplätze für Auszubildende richtet sich an Unternehmen, Kommunen, Vermieter und Vereine. Zusätzlich gilt: Mindestens vier Wohnheimplätze je Objekt

### Wie viel Geld gibt es bei Junges Wohnen - Wohnheimplätze für Auszubildende?

Der Höchstbetrag beträgt 55.400 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Junges Wohnen - Wohnheimplätze für Auszubildende?

Das Programm gilt in Baden-Württemberg. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Junges Wohnen - Wohnheimplätze für Auszubildende vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Junges Wohnen - Wohnheimplätze für Auszubildende beantragen?

Laufende Antragstellung vor Vorhabensbeginn, Auszahlung nach Fertigstellung Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Junges Wohnen - Wohnheimplätze für Auszubildende mit anderen Förderungen kombinieren?

Zusatzförderung Barrierefreiheit möglich Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Junges Wohnen - Wohnheimplätze für Auszubildende?

Für diesen Antrag sind 31 Angaben und 21 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.l-bank.de/produkte/wohnungsunternehmen/junges-wohnen.html
- Antragstellung: https://www.l-bank.de/produkte/wohnungsunternehmen/junges-wohnen.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/junges-wohnen-wohnheimplaetze-fuer-auszubildende-l-bank
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/neubau
- Alles zur Förderung in Baden-Württemberg: https://antragio.com/bundesland/baden-wuerttemberg

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/junges-wohnen-wohnheimplaetze-fuer-auszubildende-l-bank
