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Games-Förderung Saarland (Richtlinie zur Förderung der Entwicklung digitaler Spiele im Saarland)

Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie des Saarlandes · Saarland

Zuschuss für die Entwicklung digitaler Spiele und Prototypen durch Entwicklerstudios im Saarland. Die Förderquote beträgt 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bis 100.000 Euro Investitionssumme, darüber ein Festbetrag von 75.000 Euro. Gefördert werden Prototypen- und Produktionsvorhaben mit Gesamtausgaben zwischen 50.000 und 300.000 Euro netto.

Förderhöhe
bis 75.000 Euro
Fördersatz
bis 75 Prozent
Frist
Richtlinie in Kraft seit 01.03.2026, tritt am 31.12.2028 außer Kraft, Antragstellung seit 01.03.2026 laufend möglich

Für wen ist das

UnternehmenSelbstständige

Was du erfüllen musst

  • Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung im Saarland
  • Hauptberufliche und geschäftsmäßige Entwicklung digitaler Spiele
  • Vorhabensvolumen zwischen 50.000 und 300.000 Euro netto
  • Förderfähig sind Personalkosten, Freelancer- und Auftragsarbeiten im Saarland, projektspezifische Software, spezielle Hardware und Lizenzen
  • Antragstellung ausschließlich digital über das Förderportal des Saarlandes

Kombinierbar mit

Kumulation grundsätzlich möglich, zum Beispiel mit Preisgeldern des Game Award Saar und ab 300.000 Euro mit der Bundesförderung, De-minimis beachten

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Passt auch dazu

SonstigeZuschuss

Förderfonds der Stiftung Bildung

Förderfonds für Projekte von Kita- und Schulfördervereinen, von denen es bundesweit über 40.000 gibt. Themenfonds decken Nachhaltigkeit und Umwelt, Kunst, Musik und Theater, Inklusion und digitales Lernen, Demokratie und Antirassismus, Entrepreneurship Education sowie Ernährung und Gesundheit ab. Typische Fördersummen liegen zwischen 500 und 2.000 Euro, größere Beträge sind möglich.

500 Euro bis 2.000 Euro
bundesweit
Stiftung Bildung
BundZuschuss

IGP - Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen

Förderung nichttechnischer Innovationen kleiner und mittlerer Unternehmen. Entscheidend ist die Neuartigkeit der Problemlösung, nicht die Technologie selbst. Gefördert werden zum Beispiel kreativwirtschaftliche Konzepte, Organisationsmodelle von Social Startups und neue Plattformformate. Das Programm wurde nach einer Pilotphase im Jahr 2023 verstetigt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
LandZuschuss

Kulturförderung des Landes Sachsen-Anhalt

Projekt- und institutionelle Förderung für private und öffentliche Träger sowie Einzelpersonen in den Bereichen Bildende Kunst und Künstlerförderung, Musik und Musikschulen, Theater und Orchester, Museen, Bibliotheken, Literatur, Soziokultur, Kinder- und Jugendkultur, Heimatpflege, internationaler Kulturaustausch und Digitalisierung. Die Förderdetails sind je Programmbereich in eigenen Richtlinien geregelt.

Höhe je nach Vorhaben
Sachsen-Anhalt
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat Kultur
LandZuschuss

Richtlinie zur Förderung der Tourismusentwicklung Sachsen-Anhalt

Zuschuss für touristische Marketingmaßnahmen, Digitalisierungsvorhaben, Nachhaltigkeitsprojekte, die qualitative Verbesserung touristischer Angebote und die Stärkung touristischer Netzwerke. Landesmittel decken bis zu 90 Prozent der Projektkosten. Größere Investitionen laufen ergänzend über die GRW-Förderung.

bis 90 Prozent der Kosten
Sachsen-Anhalt
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt
LandBeteiligung

VC Fonds Berlin (IBB Ventures)

Beteiligungskapital für junge Berliner Technologie- und Kreativunternehmen. Ersteinstiege liegen in der Regel zwischen 200.000 Euro und 1 Million Euro, in Folgerunden sind bis zu 4 Millionen Euro Gesamtinvestment möglich. Schwerpunkte sind Creative Industries, Digital Business, Life Science, Industrial Technologies und IKT.

200.000 Euro bis 4 Mio. Euro
Berlin
IBB Ventures / Investitionsbank Berlin
LandZuschuss

A3 Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein

Zuschuss von 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten, maximal 5.000 Euro je Weiterbildung, für Erwerbstätige mit Arbeitsstelle in Schleswig-Holstein. Gefördert werden berufliche Weiterbildungen in den Themenfeldern Digitalisierung, Erneuerbare Energien, Pflege und Handwerk. Der Antrag muss spätestens vier Wochen vor Weiterbildungsbeginn eingereicht werden.

bis 60 Prozent, maximal 5.000 Euro
Schleswig-Holstein
Land Schleswig-Holstein / IB.SH (Landesprogramm Arbeit, ESF Plus)