# Förderung von Innovationsassistentinnen und Innovationsassistenten in KMU (Programm 245 I)

Monatlicher Zuschuss für die Neueinstellung von Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen als Innovationsassistenten in technologieorientierten KMU. Kleine Unternehmen erhalten 2.100 Euro, mittlere Unternehmen 1.750 Euro pro Monat bei Vollzeit, gefördert wird bis zu 24 Monate.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
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| Fördergeber | Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Höchstbetrag | 2.100 Euro |
| Gültig | Rheinland-Pfalz |
| Zielgruppe | Unternehmen |
| Themen | Personal, Forschung, Digitalisierung |
| Frist | Laufend; Verwaltungsvorschrift vom 20.10.2021 |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Eigene Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz, KMU nach EU-Verordnung 651/2014
- Neu eingestellte, sozialversicherungspflichtig beschäftigte Person mit natur- oder ingenieurwissenschaftlichem Hochschulabschluss
- Einsatz in einem Vorhaben der industriellen Forschung oder experimentellen Entwicklung
- Teilzeit ab 50 Prozent anteilig förderfähig
- De-minimis-Beihilfe nach EU-Verordnung 2023/2831
- Junge Unternehmen bis 5 Jahre können zwei Assistenten gleichzeitig fördern lassen

## Kombinierbarkeit

De-minimis-Rahmen ist mit anderen Kleinbeihilfen zu verrechnen

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (19):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (10):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Nachweis der Qualifikation
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Förderung von Innovationsassistentinnen und Innovationsassistenten in KMU (Programm 245 I) beantragen?

Förderung von Innovationsassistentinnen und Innovationsassistenten in KMU (Programm 245 I) richtet sich an Unternehmen. Zusätzlich gilt: Eigene Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz, KMU nach EU-Verordnung 651/2014

### Wie viel Geld gibt es bei Förderung von Innovationsassistentinnen und Innovationsassistenten in KMU (Programm 245 I)?

Der genannte Höchstbetrag von 2.100 Euro gilt je Monat und ist keine Gesamtsumme. Über die volle Laufzeit kommt entsprechend mehr zusammen, wie lange sie dauert, steht in der Richtlinie. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Förderung von Innovationsassistentinnen und Innovationsassistenten in KMU (Programm 245 I)?

Das Programm gilt in Rheinland-Pfalz. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Förderung von Innovationsassistentinnen und Innovationsassistenten in KMU (Programm 245 I) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Förderung von Innovationsassistentinnen und Innovationsassistenten in KMU (Programm 245 I) beantragen?

Laufend; Verwaltungsvorschrift vom 20.10.2021 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Förderung von Innovationsassistentinnen und Innovationsassistenten in KMU (Programm 245 I) mit anderen Förderungen kombinieren?

De-minimis-Rahmen ist mit anderen Kleinbeihilfen zu verrechnen Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Förderung von Innovationsassistentinnen und Innovationsassistenten in KMU (Programm 245 I)?

Für diesen Antrag sind 19 Angaben und 10 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://isb.rlp.de/foerderung/245i.html
- Antragstellung: https://isb.rlp.de/foerderung/245i.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/foerderung-von-innovationsassistentinnen-und-innovationsassistenten-in-kmu-programm-245-i
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/personal
- Alles zur Förderung in Rheinland-Pfalz: https://antragio.com/bundesland/rheinland-pfalz

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/foerderung-von-innovationsassistentinnen-und-innovationsassistenten-in-kmu-programm-245-i
