# Förderung einer nachhaltigen multimodalen Mobilität in den Städten und ihrem Pendlerraum

EFRE-Zuschuss für investive Maßnahmen zur Stärkung des öffentlichen Verkehrsnetzes und der aktiven Mobilität sowie für digitale Mobilitätslösungen, emissionsfreie Stadtlogistik und Konzeptentwicklung. Kommunen erhalten bis zu 90 Prozent, andere Antragsteller bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Gültig | Sachsen-Anhalt |
| Zielgruppe | Kommunen, Unternehmen, Vereine |
| Themen | Mobilität, Digitalisierung, Energie |
| Frist | Stichtage 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12., letzter Stichtag 31.12.2027; Mobilitätspläne 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. bis 15.02.2028 |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Antragsberechtigt sind Kommunen, öffentliche Körperschaften, Unternehmen, Stiftungen und Verbände
- Vorhaben in Sachsen-Anhalt in einer Stadt oder deren Pendlerraum
- Investive Maßnahme oder Mobilitätskonzept
- Antragstellung beim Landesverwaltungsamt

## Kombinierbarkeit

Ergänzend zu Bundesprogrammen wie Stadt und Land sowie zur ELER-LEADER-Förderung

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (26):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (17):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Förderung einer nachhaltigen multimodalen Mobilität in den Städten und ihrem Pendlerraum beantragen?

Förderung einer nachhaltigen multimodalen Mobilität in den Städten und ihrem Pendlerraum richtet sich an Kommunen, Unternehmen und Vereine. Zusätzlich gilt: Antragsberechtigt sind Kommunen, öffentliche Körperschaften, Unternehmen, Stiftungen und Verbände

### Wie viel Geld gibt es bei Förderung einer nachhaltigen multimodalen Mobilität in den Städten und ihrem Pendlerraum?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Förderung einer nachhaltigen multimodalen Mobilität in den Städten und ihrem Pendlerraum?

Das Programm gilt in Sachsen-Anhalt. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Förderung einer nachhaltigen multimodalen Mobilität in den Städten und ihrem Pendlerraum vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Förderung einer nachhaltigen multimodalen Mobilität in den Städten und ihrem Pendlerraum beantragen?

Stichtage 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12., letzter Stichtag 31.12.2027; Mobilitätspläne 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. bis 15.02.2028 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Förderung einer nachhaltigen multimodalen Mobilität in den Städten und ihrem Pendlerraum mit anderen Förderungen kombinieren?

Ergänzend zu Bundesprogrammen wie Stadt und Land sowie zur ELER-LEADER-Förderung Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Förderung einer nachhaltigen multimodalen Mobilität in den Städten und ihrem Pendlerraum?

Für diesen Antrag sind 26 Angaben und 17 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesen-verkehr/oepnv-foerderung-eisenbahn-luftverkehr-binnenschifffahrt/foerderung-einer-nachhaltigen-multimodalen-mobilitaet-in-den-staedten-und-ihrem-pendlerraum
- Antragstellung: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesen-verkehr/oepnv-foerderung-eisenbahn-luftverkehr-binnenschifffahrt/foerderung-einer-nachhaltigen-multimodalen-mobilitaet-in-den-staedten-und-ihrem-pendlerraum
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/foerderung-einer-nachhaltigen-multimodalen-mobilitaet-in-den-staedten-und-ihrem-pendlerrau
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/mobilitaet
- Alles zur Förderung in Sachsen-Anhalt: https://antragio.com/bundesland/sachsen-anhalt

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/foerderung-einer-nachhaltigen-multimodalen-mobilitaet-in-den-staedten-und-ihrem-pendlerrau
