# Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung M-V (FöRL ILE)

Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung, insbesondere ländlicher Wegebau mit Neubau befestigter Verbindungswege sowie land- und forstwirtschaftlicher Wege, Dorferneuerung, Basisinfrastruktur, Tourismusentwicklung und Verbesserung der ländlichen Struktur. Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände, Wasser- und Bodenverbände, natürliche und juristische Personen sowie Teilnehmergemeinschaften der Flurneuordnung.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Mecklenburg-Vorpommern |
| Zielgruppe | Kommunen, Landwirtschaft, Vereine, Privatpersonen |
| Themen | Landwirtschaft, Sonstiges, Mobilität |
| Frist | Nach Maßgabe der Förderrichtlinie ILE M-V, Förderperiode 2023 bis 2027 |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | teilweise |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Vorhaben im ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommerns
- Gemeinden und Gemeindeverbände, Wasser- und Bodenverbände, natürliche und juristische Personen oder Teilnehmergemeinschaften der Flurneuordnung
- Beachtung der Förderrichtlinie ILE M-V in der jeweils geltenden Fassung
- Antragstellung über das MV-Serviceportal beziehungsweise die zuständigen Ämter

## Kombinierbarkeit

Teil des ELER-Programms M-V 2023 bis 2027 mit insgesamt 956,5 Mio. Euro einschließlich nationaler Kofinanzierung

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (21):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (18):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Flächennachweis oder Betriebsnummer
- Lageplan oder Flurkarte
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung M-V (FöRL ILE) beantragen?

Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung M-V (FöRL ILE) richtet sich an Kommunen, Landwirtschaft, Vereine und Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Vorhaben im ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommerns

### Wo gilt Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung M-V (FöRL ILE)?

Das Programm gilt in Mecklenburg-Vorpommern. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung M-V (FöRL ILE) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung M-V (FöRL ILE) beantragen?

Nach Maßgabe der Förderrichtlinie ILE M-V, Förderperiode 2023 bis 2027 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung M-V (FöRL ILE) mit anderen Förderungen kombinieren?

Teil des ELER-Programms M-V 2023 bis 2027 mit insgesamt 956,5 Mio. Euro einschließlich nationaler Kofinanzierung Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung M-V (FöRL ILE)?

Für diesen Antrag sind 21 Angaben und 18 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Laendliche-Raeume/Foerderung-der-integrierten-laendlichen-Entwicklung/
- Antragstellung: https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/VVMV-VVMV000012498
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/foerderung-der-integrierten-laendlichen-entwicklung-m-v-foerl-ile-ministerium-fuer-klimasc
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/landwirtschaft
- Alles zur Förderung in Mecklenburg-Vorpommern: https://antragio.com/bundesland/mecklenburg-vorpommern

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/foerderung-der-integrierten-laendlichen-entwicklung-m-v-foerl-ile-ministerium-fuer-klimasc
