# Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter (Qualifizierungschancengesetz)

Betriebe erhalten Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für den weiterbildungsbedingten Arbeitsausfall sowie eine ganze oder teilweise Übernahme der Lehrgangskosten. Der Arbeitsentgeltzuschuss beträgt 75 Prozent bei unter 50 Beschäftigten, 50 Prozent bei unter 500 und 25 Prozent ab 500 Beschäftigten, die Lehrgangskosten werden entsprechend zu 100, 50 oder 25 Prozent übernommen. Bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogener Weiterbildung sind bis zu 100 Prozent möglich, ebenso bei Beschäftigten ab 45 Jahren und schwerbehinderten Menschen in Betrieben unter 500 Beschäftigten.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bundesagentur für Arbeit, Arbeitgeber-Service |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Unternehmen, Arbeitnehmer, Selbstständige |
| Themen | Bildung, Personal, Digitalisierung |
| Frist | Laufend, Antrag vor Beginn der Weiterbildung |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Weiterbildung umfasst mehr als 120 Stunden, die nicht am Stück absolviert werden müssen
- Maßnahme und Bildungsträger sind für die Förderung zugelassen
- Vermittelte Inhalte gehen über arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinaus
- Antrag möglichst frühzeitig vor Beginn der Qualifizierung, Vollmacht der beschäftigten Person erforderlich
- Trägerbescheinigung, Arbeitnehmererklärung und Schlusserklärung sind einzureichen

## Kombinierbarkeit

Bei einer Qualifizierungsvereinbarung mit einem Sozialpartner erhöhen sich Arbeitsentgeltzuschuss und Lehrgangskostenübernahme um 5 Prozentpunkte, alternativ Qualifizierungsgeld

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (21):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (11):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Nachweis der Qualifikation
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter (Qualifizierungschancengesetz) beantragen?

Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter (Qualifizierungschancengesetz) richtet sich an Unternehmen, Arbeitnehmer und Selbstständige. Zusätzlich gilt: Weiterbildung umfasst mehr als 120 Stunden, die nicht am Stück absolviert werden müssen

### Wie viel Geld gibt es bei Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter (Qualifizierungschancengesetz)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter (Qualifizierungschancengesetz)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter (Qualifizierungschancengesetz) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter (Qualifizierungschancengesetz) beantragen?

Laufend, Antrag vor Beginn der Weiterbildung Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter (Qualifizierungschancengesetz) mit anderen Förderungen kombinieren?

Bei einer Qualifizierungsvereinbarung mit einem Sozialpartner erhöhen sich Arbeitsentgeltzuschuss und Lehrgangskostenübernahme um 5 Prozentpunkte, alternativ Qualifizierungsgeld Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter (Qualifizierungschancengesetz)?

Für diesen Antrag sind 21 Angaben und 11 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 7 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung/individuelle-foerderung
- Antragstellung: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung/individuelle-foerderung
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/foerderung-der-beruflichen-weiterbildung-beschaeftigter-qualifizierungschancengesetz-bunde
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/bildung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/foerderung-der-beruflichen-weiterbildung-beschaeftigter-qualifizierungschancengesetz-bunde
